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2 (1896) Von 1649 bis 1856 und Nachtrag von 1432 bis 1827
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375
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1821-1822. 3?5

sehung solcher Zinslehen berichtet und werde s. Z. den zu gewärtigenden Bescheidmittheilen.

Magdeburg den 3. August 1819.

Original in den Acten, das v, Werleben-Oppensche Lehngut zu Barby be-treffend, vom Jahre 1748 ff. 8. r. IZ. 8u. (O. 3.) k. 172 im K. Ober-Landes-gerichts-Archiv zu Naumburg.

903) 4. November 1821.

Der Preuß. Generalmajor und Commandant von Silberberg v. Kiekebuscherhebt Lehnsansprüche an das v. Oppensche Gut Kiekebusch.

— Silberberg den 4. November 1821.

Original in den v. Oppenschen Lehnsacten über Kiekebusch beim K. Kammer-gericht zu Berlin.

904) 1821.

Der v. Oppen auf Kalke im Kreise Sorau verkauft dies Gut 1821 aneinen v. Winning für 47900 Thaler.

Berghans Landbuch der Mark Brandenburg III. S. 701 (nach urkundl.Quelle).

905, 28. März 1822.

Der Rittergutsbesitzer Ludwig Heinrich Gottlieb v. Oppen zu Barbybittet die K. Regierung in Magdeburg, eine Entschädigung für seine am 28. Fe-bruar erloschene Gerechtigkeit der Ausübung eines Privatzolls auf der Elbe her-beizuführen.

Barby den 2N°" März 1822.

Original in den Acten, die Entschädigung des v. Oppen wegen derihm zustehenden Privatgerechtigkeit auf der Elbe betreffend, k. 1 im K. Staats-archiv zu Magdeburg. Hierauf erwiderte die Regierung unterm 4. April (ConceptIbid. t'. 3), daß, da die Zollentschädigung bei denjenigen Berechtigungen, welcheden Zoll durch einen lästigen Vertrag erworben haben, stattfinde, sowohl die Er-werbsdocumente, als auch eine Uebersicht der betr. Zoll-Einnahmen von 1816—1821,nach deren Durchschnitt die Entschädigung erfolgen solle, einzureichen. Unterm 26. Maikam der v. Oppen dieser Aufforderung nach. (Orig. k. 4.) An Stelle des Er-werbsdocuments über den Zoll war der Kaufcontract über das Rittergut zu Barbyvom Jahre 1816 eingereicht worden, was die Regierung für ungenügend er-klärte und den Ober-Zoll-Jnspector Daubert unterm 22. August 1822 (Conceptk. 5) veranlasste, den v. Oppen zur Einreichung des ErwerbsdocumentS desVorbesitzers seines Gutes aufzuforden. Unterm 6. October 1822 theilte derv. Oppen dem Ober-Zoll-Jnspector Daubert zu Calbe mit, daß er das Er-werbsdocument über den gu. Zoll nicht beschaffen könne. Er wisse nur, daß das Gutfrüher von der Familie v. Werleben besessen worden, die aber mit dem Vater seinerMutter, Heinrich Anton Albrecht v. W., erloschen sei. Das Gut, auch der Kloster-hos genannt, sei Manulehn gewesen und habe 1775 auf der Apertur gestanden.Er habe jedoch vom Kurfürsten von Sachsen die Genehmigung erhalten, das Gutgegen Ueheruahme eines jährlichen Canons für seine Tochter, die nachherige Frau