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795) 1V. November 1784.
Vorstellung der Louise Henriette Eleonore Johanna v. Oppenge b. v. Rephun beim Kurfürsten von Sachsen, daß ihr Ehemann, der F.Anhalt.-Zerbst. Schloßhauptmann und Major August Ludwig v. Oppenam 21. Mai 1734 verstorben sei und einen einzigen Sohn LudwigWilhelm v. O. hinterlassen habe, dein sie als Lehnsvormund den kurs. Ober-amts-Rath und Amtshauptmann Johann George Siegmund v. Rephun zu be-stallen bittet.
Durchlauchtigster Chur-Fürst, Gnädigster Herr! Ew. Chur Fürstl. Durchl.geruhen sich unterthänigst vortragen zu laßen, welcher gestallt mein Mann, derFürstl. Anhaltische Schloß-Hauptmann und Major August Willhelmvon Oppen laut beyliegenden Todten-Schein am 21^" Nnz' 1784 verstorbenund einen eintzigen Sohn mit Nahmen Ludewig Willhelm hinterlaßen. Danun ersagter mein Sohn zu seinen Lehns-Angelegenheiten bey höchst Dero Lehns-Ourio zu Dreßden einen Lehns-Vormund nöthig hat und ich dieserhalb meinVertrauen auf meinen Bruder, Höchst Dero Ober-Amts-Rath und Amts-Haupt-mann Johann George Siegmund von Rephun gesetzet, als bitte unterthänigst,denselben ineinen unmündigen Sohn zum Lehns-Vormund zu bestellen und diegewöhnliche Uhrkunde gnädigst ausfertigen zu lassen. Ich bin mit aller LubmissionEw. Chur Fürstl. Durchl.
unterthänigst gehorsamste
Louise Henriette Eleonore Johannevon Oppen geborne von Rephun.
George Ludwig Gottfried von Rephun.
Ourut. nois derselben.
Zerbst den 16^°" Novswbris 1784.
Original in der Abtheilung III. dönoal. im K. Sächs. Hauptstaatsarchivzu Dresden.
796) 13. December 1784.
Für den minderjährigen Ludwig Wilhelm v. Oppen wird aufAnsuchen seiner Mutter Louise Henriette Eleonore Johanne v. Oppengeb. v. Rephun der Amtshauptmann Johann Georg Siegmund v. Rephun alsLehns-Vormund bestätigt.
Vormundschafts-Cop. v. I. 1781—86 S. 239>> im K. Sächs. Hauptstaats-archiv zu Dresden.
797) 21. December 1784.
Johann George Siegmund v. Rephun (Oberamtsrath und Amtshauptmann)berichtet dem Kurfürsten Friedrich August von Sachsen, daß sein Pflegebefohlener,der unmündige Ludwig Wilhelm v. Oppen, laut beigefügten Taufscheins am