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2 (1896) Von 1649 bis 1856 und Nachtrag von 1432 bis 1827
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1K97.

in gutem Stande erhalten werden sollen. Als nun nach gäntzlichem Aussterbenderjenigen agnatischen Linie, deren der Testator gewesen, die von der andernLinie, nemlich Kuno Friedrich v. Oppen und nach diesem seine beiden SöhneMatthias Heinrich und Peter Ludolph v. Oppen, in diese Testaments-Güter succediret, selbige aber dem Testament zuwider sehr verringert, theils mitOg,Ms,liöii beschweret, theils gar ckistrallirst, bis sie endlich, und zwar der Letztere^0. 1694, ohne Leibes-Erben verstorben, hat sich von der 3^" Oppenschen Linieeingefunden Friedrich Wilhelm v. Oppen zu Kossenblat und hat beigebracht,daß sein Vater Caspar v. Oppen zu diesen Testaments-Gütern mit gehöre,item daß derselbe für sich und seine Lehns-Erben von Ew. Churfürstl. DurchlauchtHerrn Vater mit diesen Oppenschen Gütern, so viel davon von dem FürstenthumHalberstadt zu Lehn rslaviren, zu gesambter Handtt würcklich invastiret wordeuund daß nach tödlichem Abgang gedachter Sr. Churfürstl. Durchlaucht sowohl, alsnach Absterben des leztverstorbenen v. Oppen Er, Friedrich Wilhelm v. Oppen,den Lehen gebührend folge gethan vnd darauf würkliche Investitur erlanget, wiesolches die ihm ertheilte Lehenbrieffe mit mehreren bezeugen, gestalten denn auchdemnechst die ^ossession der Testaments-Güther nsmins enntruclieents ergriffen,und etliche 199(1 Thlr. bereits darin verwendet vnd selbige damit mercklich wiederverbessert. Jnmittelst nun, da dieses geschehen, ist gedachter Frid. Wilh. v. Oppen,seines Großvaters Caspars seel. eiteren Bruders, Nahmens Jürgenv. Oppen, hinterlaßen nepotss und prnnsxotas dtksriren sich, denen Lehn folgezu thun, bitten um eineu Muthschein vnd umb die würckliche Belehnung, auf daßihnen die kosssssiou der Oppenschen Testaments-Güter, welche ihnen ^'urspriwyxauituruö für andern gebührt, möchte eingeräumet werden. Dieser nspasund prouaxus waren Caspar Friedrich v. Oppen in Vormundschaft JürgeErdmanns v. Oppen.

Königs Oollaet. s. t. v. Oppen in der K. Bibliothek zu Berlin

nach urk. Quelle; sehr wahrscheinlich im K. Geh. Staatsarchiv daselbst. DasSchriftstück ist offenbar ein Allerhöchsten Ortes erstatteter Jnformations-Bericht.Vergl. Nr. 414.

394) 9. Januar 1K97.

Des Pfarrers und Schulmeisters, sowie des Amtmanns zu Schlalach Quittungfür das Domcapitel zu Halberstadt über ihnen aus dein Oppenschen Testamentausgezahlte Restgelder, sowie Erklärung über ihre künftig daraus zu machendenAnsprüche.

Demnach mit Einem Hochwürdigen Dohm Capitul zu Halberstadt Wir Endesunterschriebene wegen des Oppischen Osssati unß dergestalt verglichen, daß wegender Reste unß in allen Viertzig Thaler und dann darbey das Ourrsnt an Achtund Zwantzig Thaler, Weynachten gefällig, baar gezahlet werden sollen, und danndarauff Wohlgedachtes Duhm-Capitul durch dero Lzmckieuin Or. Johann Friderich