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gegeben worden, Jedoch daß immittelst die Lehen in dem stände, darinnen sieiezo befinden, verbleiben.
Lissnnwm Dreßden vl suprn.
Registratur im Homagialbuch XXXVI. S. 244'' beim K. Amtsgericht zuDresden.
381) 18. März 1 «ss.
Der Lieutenant Caspar Christoph v. Oppen wird mit den auf deman seinen Bruder Hans Friedrich v. O. verkauften Gute Gr. Köriß zuLehn stehen gebliebenen 1800 Thalern belehnt.
Nachdem Sr. Curf. Dl. zu Brandenburg, Vnser Allergnädigster Herr, die1800 thlr., welche Caspar Christof von Oppen Lieutenant, in dem seinemBruder Hans Friderich von Oppen verkaufften lehnguthe Großen Körishat stehen laßen, aus dem Erbe ins lehn zu setzen, gnädigst befohlen, vnd gedachterCaspar Christof von Oppen heute vmb die beleyhung vnterthänigst angehalten;So ist Er aufs vorige Pflicht mit denen 1800 thlr. lehngeldern würcklich beliehenworden.
Xatum Cölln an der Spree den 18'°" Nartü 1695.
Registratur im Lehnscopiarium Kurfürst Friedrichs III. (Hsp. 78 Nr. 195)I. 1160 im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin.
382) 21. April 1VSS.
Friedrich Wilhelm v. Oppen, der mit seinen Gütern am 24. August1689 beliehen worden, wird nun auch mit der gesammten Hand an den Güternseiner Vettern belehnt, nachdem ihm dies früher abgeschlagen worden war.
Nachdem Friderich Wilhelm von Oppen vnterthänigst berichtet, daßEr zwar mit seinen lehnen am 24'°" Xux. 1689 beliehen, aber die gesamte Handan der Vettern Güter Ihm damahlen versaget worden. Er aber anitzo glaub-würdig beygcbracht, daß der Vettern Güter nicht auffn Fall stünden, vnd Ihmden Fehler zu pnrtkonmröll gebeten, So ist Ihm deshalb Schein, auch die gesamteHand an seiner Vettern Güter gebührend hinwieder verliehen vnd verstattet worden.
Lissoatum Cölln an der Spree den 24'°" Xprilis 1695.
Registratur im Lehnscopiarium Kurfürst Friedrichs III. sllsp. 78 Nr. 195)I. 1160 im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin.
383) 11. Mai 1KS5.
Kurfürst Friedrich Augusts von Sachsen Bescheid für Caspar Friedrichv. Oppen auf dessen Gesuch wegen Termins zur Ableistung der Lehnspflichtwegen der Gesammthand an seines Vetters Friedrich Wilhelm v. O. GutPlatko, daß er einen von der Oberamts-Regierung in Lübben anzuberaumendenTermin zu gewärtigen habe.
Onwlll Lübben am 14. Unit 1695.