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goldenen Königskrone nnischlossencn Bischofsstab, Das 3te Feld warddurch einen schwarz und gold gcschachtcn Querbalken getheilt. Die obererothe Hälfte mit 2 silbernen Rosen, die untere silberne mit einemscchsstrahligcn blauen Stern belegt. Das runde Mittelschild mit demStammwappcn blieb, ward aber mit einer goldenen Königs-Kronebedeckt. Den Schild bedeckten 3 offene mit Königs-Kroncn bedeckteHelme, Der 2te Helm des freihcrrlichcn ist hier der erste. DieHälfte des blauen Hirschgeweihs aber mit einer Zacke vermehrt, derhalbe goldene Adlcrflug mit einem rothen Querbalken belegt, ans demeine silberne Rose liegt, das Büssclshvrn ist in drei gleiche Theile(Schwarz, Silber, Schwarz) getheilt »nd mit 3 grünen Pfauenfedernbesteckt. Der 2tcHclm zeigt genau den Isten des frcihcrrlichen Wap-pens. Der 3tc zeigt einen rothen wachsenden rechts gewendeten Lö-wen, in der rechten Pranke eine Krone, in der linken einen Scepterhaltend, Hclmdcckcn sind nicht angegeben, Schildhalter wie beimfrcihcrrlichen, doch ist der Löwe schwarz, der Adler roth. Dies Wap-pen ist unter den gräflichen Wappen im schwedischen Wappenbuchunter iXo. 128. befindlich und nach dieser Abbildung beschrieben.
Als der Obcrforstmeistcr Christoph Gottlicb v, B, ans Tcschvitz1825 in den Frciherrn-Stand erhoben ward, wurde sein altväterlichesWappen nur durch die Freiherrnkrone vermehrt, die den Schild be-deckte und auf dem der alte Helm gesetzt ward. Eine Wappen-verbesserung die höchst vortheilhaft gegen das bunte geschmackloseDurcheinander der schwedischen sogenannten Wappen-Verbesserungenabsticht,
Abbildungen des Barnckowschen Wappens finden sich auf dergroßen Lnbinschcn Charte von Pommern und Rügen, im iiovnxHtla« durch Gnil und Joh, Blacv, I. Theil, Amsterdam 1618, gr,Fol,, auf der saubern Charte der Insel Rügen, die in diesem schö-nen Werke in der Abtheilung Tentschland s. 5. enthalten; in Sieb-machers Wappenbnch III. 162, (das Wappen des mcklcnbnrgschcnGeschlechts); im schwedischen Wappenbnch unter den adlichcn Wap-pen unter Ho. 22. und andern oben angeführten Orten; in 8. IIHiliolins Ilmputatio otc. niralvcta illusto. lCamiliao üni'irv-horvlanae KviiealoZiani etc. exliibons <?to. (über dieselbe s, denAbschn. Litteratur); auf v, Hagcnvwö Charte der Insel Rügen, und