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der Hardthurm, noch einmal unsere Aufmerksamkeit. Er ist das merkwürdigste und mit Ausnahme deSThurms zum Wellenberg allein noch unveränderte Denkmal, au das sich ihr Andenken heftet.
Fassen wir zuerst seine Geschichte ins Auge, so ist sie leider sehr dürftig. Ueber den Ursprung des ge-waltigen Werkes , den Namen und Zweck seines Erbauers, fehlt jede bestimmte Nachricht. Der Thurm selbstdeutet durch seine Bauart auf das zehnte (oder auch schon neunte) Jahrhundert als Zeit seiner Entstehunghin. '?') Der Umstand, daß später eine Brücke dabei erwähnt wird , zu der eine Straße vom rechten Limmat-ufer heruntermid eine andere vom Hard her führen mußte, weist darauf hin, daß schon in sehr alterZeit hier ein Flußübergang, nicht bloß zum Gebrauche der nächsten Güterbesitzcr, sondern zur Verbindungder ganzen Gegend war, die zu beiden Seiten der Limmat in näherer und weiterer Entfernung liegt.Stumpf (Chronik lib. VI. cap. 23.) berichtet, daß die Freiherren von Negcnspcrg Thurm und Brücke nebsteinem Zoll dabei besessen haben, der Verkehr vom Glattthale her nach Brcmgartcn und Baden über dieBrücke gegangen sei und eine Sust (Waarenhaus) der gleichen Edlen in der Nähe von Albisricden gestandenhabe (?). Andere Chronisten des XVI. Jahrhunderts und spätere Geschichtsforscher folgen im Wesentlichen dieserAngabe und nehmen an, daß Thurm, Brücke und Zoll bei dem Frieden, den der unglückliche Leuthold vonRcgensperg mit Zürich im Jahr 1268 geschlossen habe, an die Stadt gekommen sei. Wir lassen diese Angabedahin gestellt; urkundliche Belege oder unterstützende Thatsachen sind uns nicht bekannt. '^) Die erste be-stimmte Erwähnung des Thurmes findet sich in jener Erklärung Heinrich Manessens vom 18. Juni 1336.Von da an sind Thurm und Gut — des Zolles wird nirgends gedacht — in den Händen der Familie Mancßbis zu deren Erloschen und so viel wir sehen als Eigen gewesen. Dann kamen sie in der Stadt Eigen-thum, welche das Ganze, wie wir gesehn haben, erblehenöweise an Johannes Swend den Langen überließ,und durch eine lange Reihe verschiedener Besitzer "H, in Erbschaft und Kauf hindurchgehend verlor das Gut
'"si S. oben Note SO u. 67.
S. Beschreibung der Burgen von Alt- und Neu-Rapperswyl von Dr. Ferd. Keller in Band VI der Antiq. Milth. S. 7.— Man vergl. übrigens was oben Note 3Z von der Urkunde bei IVeugart I. pag. 586 gesagt ist.
"2) Noch vor wenigen Jahren bestand diese Straße und wurde von be» anstoßenden Güterbesitzeru bis ans Ufer gebraucht. Jetztist der untereTheil eingegangen; der obere, unter dem Namen „Hardzil" (i. v. Hardzeile, Hardgasse) bekannt, wird noch benutzt,er mündet in die jetzige Landstraße nach Höugg gegenüber dem Landgute „Zur neuen Trotte". UebrigeuS ist bei Betrachtung dieserStraße, wie bei Vorstellung der ehemaligen Hardbrücke, keineswegs an die jetzige Art des Transportes, sondern bloß an die Saum-thiere (Pferde, Maulthiere, Esel) oder an die kleinen Karren zu denken, auf denen man in frühern Jahrhunderten den Transportder Waaren auch diesseits der Alpen, wie noch heutzutage im Süden, betrieb.
"5) Vergl. Stumpf, Leu Lerikon, Füßli in s. Versuch e. diplom. Geschichte der Freiherrn v. Negensperg im Schweiz.Museum 1787 S. 778 u. 869. I. M. Nstert im Neujahrsbl. der Fenerwerkergesellschast für I8il. — Wie bekannt bezweifeltKopp (Eidg. Bünde II. S. 642 u. 613) die ganze Fehde Zürichs mit dem Negensverger, wie die gewohnte Erzählungsie gibt. Mit Bezug auf den Hardthurm wird letztere wenigstens dadurch auch ungewiß, daß nirgends urkundliche Beispiele vonGütern der Regensperger am linken Limmatufer vorkommen. Man könnte eher an die Eschenbach denken, die im 13. Jahrh, amganzen linken Sceufer, am ganzen Albis mächtig waren, Wollishofen, den Thalacker und Albisrieden besaßen, und nach derenUntergang auf Schnabelburg Königin Agnes und Herzog Leopold der Stadt Zürich den Sihlwald und das Sihlfeld aus derBeute geschenkt haben sollen. (S. Bullinger, Tschudi u. a. m.>
"4) Wir sehen nirgends, daß der Hardthurm und das dazu gehörige Gut bloß Lehen und nicht Eigen der M. gewesensei ts . Beilage ^ 1 u. L). Allerdings ist auch das Gegentheil nicht deutlich ausgesprochen. Die ouris im Harde, die Rüdger l.(Beil. ät 1) besaß, wird nicht ausdrücklich als sein Eigen bezeichnet, und Heinrich Manesse konnte die Erklärung vom18. Juni 1336 ganz so ausstellen, wie sie lautet, auch wenn Thurm und Hof nur sein Lehen von der Aebtissin gewesen wären. —Für einzelne Grundstücke außer dem Hofe war die Aebtissin Lehnsherrin. S. Beil. .1 1 und oben Rote 163.
"") Unter diesen Besitzern war einst ein Amtsnachfolger, aber Antipode des Probsts Heinrich Maneß, der durch seinen Zelotismnsbekannte Antistes Anton Klingler, — Am Getäfel hinter dem alten Klappentische, der an einer Wand im Hardthurme anfge-
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