Druckschrift 
Forts. u. Schluß (1850)
Entstehung
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Ein Sohn oder Enkel desselben, Otto (II.) war im Anfange des vierzehnten Jahrhunderts , von 1299bis 1396 Mitglied des Fastenrathcö Verwandter der Manessen auf Dorf, wohnte und lebte er in ihrerNähe. Im Jahrzeitbuche unter dem 15. September eingetragen:Otto Manesso", muß er um 1396gestorben sein. Sein Siegel, dreieckig, zeigt die beiden Ritter, darum die Umschrift: «8. Ottonis Mnesseri».(S. Otto'S Manessen.)

Aus demselben Zweige des Geschlechtes wird nach aller Wahrscheinlichkeit auch Otto der Probst ge-wesen sein, der im Jahr 1258 an die Spitze der Chorherrnstift trat. Im Jahr 1242 finden wir ihn alsChorhcrrn genannt und von da an bei den meisten wichtigern Verhandlungen fast aller Zürcherischen Stifteund Klöster ununterbrochen als Zeuge oder Schiedsrichter bethciligt. '^) 1245 (6. März) war er mit seinenMitchorherrcn Rudolf Maneß '^) und Rudolf Thya Bevollmächtigter des Pabstcs Jnnocenz IV. zur Voll-streckung des Bannes, den dieser auf Bitte Abts Anselm von Einsiedcln gegen Werner von Horcnberch undandere Beleidiger des Klosters verhängt hatte. Von 1259 an bis 1258 einer der beiden Schatzmeister(tkosaui-ariiz der Stift '5«)) dann nach dem Tode des Probstes Werner Blum am 29. Januar 1258 dessenNachfolger. Allein schon im folgenden Jahre legte er das Amt nieder und begab sich ins Kloster derPredigermönche in Zürich. '°°) Dessen ungeachtet fuhr er fort, in allen Angelegenheiten der geistlichenKorporationen in und um Zürich eine sehr bedeutende Rolle zu spielen und nahm noch bis 1269 an Geschäftenderselben Theil. ">') Wenn wir die große Zahl und den Inhalt der Dokumente betrachten, die Otto Maneßbenennen, so können wir nicht ohne lebhafte Vorstellung von dem Ansehen bleiben, dessen er auch nach seinemRücktritt in die Stille des Klosterlebcns genießen mußte; überall scheint man ihn als erprobten und kundigenRathgeber beigezogen zu haben. Im Jahr 1271 starb er; am 7. April nennt das Jahrzeitbuch:BruderOtto vom Orden der Predigcrmönche, genannt Maneß, einst Probst zu Zürich."

Sein Siegel, oval, an einer der drei Urkunden hängend, die wir von ihm als Probst haben, zeigtunter einem Baldachin von drei spitzigen Thürmchen die stehende Figur eines Geistlichen, ein Brevier in denHänden tragend. Rings herum die Umschrift: «8. Otlois Naiuzsssn llrepoit. Vuriosn. (S. Otto'S M.ProbstS z. Z.)

An Otto den Probst schließt sich an, nicht minder bedeutend, sein Bruder und Nachfolger im Amte,

Urk. von 1293, 1300, 1303, 1305, >306 im Stiftsa. Z. und Scheuchzer vipl. kielv- Ueberall ist O. M. im Fasten-rathe. Nur im Jahr 1301 finden wir ihn im Sommerraihe am nämlichen Tage, wie auch Rüdger IV. (oben Note 44) aus-nahmsweise im Sommerrathe vorkommt. Es führt dieß auf die Vermuthung, daß das Fest :U. L. Frauentag in der Ernen"nicht (wie es die Chronologen meist angeben) das Fest Mariain der Ernte" oder M. Himmelfahrt <15. August), sondern ein an-deres, vielleicht Lichtmeß, sei, wodurch jene Nathsabthcilung, in welcher Otto und Rüdger IV. ausnahmsweise vorkommen, ebenwieder zum Fastenrathe würde, in dem sie gewöhnlich fitzen. Was ist dann aber der eigentliche Sinn des Ausdrucksin der ernen?" (die Angabe oben Note 44, daß R. M. auch am 20. Mai I30l als Mitglied des Rathes genannt werde, ist irrthümlich; diebetreffende Urkunde nennt ihn bloß als Zeugen).

'55) Zahlreiche Urk. im StaatSa. Z. (Amt Oedenb.) und StiftSa Z. Scheuchzer vipl. Iieiv. Ein ChorheirOtto", derschon >223 erscheint, könnte auch unser O. Maneß gewesen sein.

'") Der im Jahr >253 (>3. April) verstorbene Rudolf Maneß, Chorherr des Stift nnd Subdiakon am Fraumünster, derin den Jahren >230 1253 öfter vorkömmt. Seine verwandtschaftliche Verbindung mit den andern Manessen kennen wir nicht.S. unten die Stammtafel.

'55) Regesten v. Einsiedeln von Th. v. Mohr, S. 9. Nr. 58.

>55) Bis 1253 waren stets zwei idessursrii gewesen; von da an nur Einer. Auf dieses einzige Amt ist zu beschränken,was oben Note 28 vom Custos Johannes M. gesagt ist.

'5") S. Kvpp Eidg. Bünde II. psg. 10 etc.

'5') Zahle. Urk. im Staatsa. und Stiftsa. Z. Scheuchzer vipl. kelv.