Druckschrift 
Forts. u. Schluß (1850)
Entstehung
Seite
39
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3!»

Bekannter ist der dritte Bruder, Rudolf (II.). Dem geistlichen Stande gewidmet, erreichte er in dem-selben die angeschene Stellung eines Chorherr» und Schulherrn der Stift, die vor ihm schon sein Namens-verwandter, Rüdger (III.) von Manegg, innc gehabt hatte. Von 1326 an bekleidete er die erstere, von 134t)an auch die letztere Würde. Im Jahr 1356 ward er in der Morduacht erschlagen. Das Jahrzeitbuch nenntihn am 23. Februar (mit dem Stadtbaumcister Johannes Hentschuher):Rudolf Manessc, Schulherr"und fügt die Notiz bei:Ao. 1356 sind diese getödtet worden in der Stadt, Nachts am23. Februar."")

Ein Bcsitzthum, das der Schulhcrr nach seinen Brüdern inne gehabt und bewohnt hatte , Thurm und 'Haus an der damaligenBrunnengasse" (wahrscheinlichGasse der Brun" denn solche wohnten dort)nebst Garten und Trotte gegenüber hatte er am 31. Oktober 1346 an das Kloster Rüti verkauft. Es istdieß das jetzigeGygerhaus" an derGygergasse". "')

Das Siegel des Schulherrn Rudolf (wie die meisten Siegel Geistlicher von ovaler Form) zeigt in kleinemdreieckigem aufrecht stehendem Schilde die beiden Ritter; hinter dem Schilde steht die Figur der heiligen Ka-tharina, gekrönt mit dem Rade in der Hand; die Umschrift: «8. k. . . . IZ Zcolast. ?po5its Illur.» jS.Rudolf Mancssen Schulherrn der Probstci Zürich.)

Die Otto Manch.

Zu den ältesten, obwohl wenig bekannten Zweigen der Familie Maneß gehört eine Linie, in welcherwir den Tausnamen Otto gebräuchlich finden.

Schon im Jahr 1221 (7. Dezember) ist ein Otto (I.) Maneß Zeuge bei einer Jahrzeitstistung derGebrüder äe klatoa (von Gassen) im Stifte Einbrach "^) eine der frühen Urkunden, in welcher wir eigentlicheGeschlechtsnamen in Zürich finden.""), und 1231 erscheint er ebenfalls in zwei Dokumenten. "H Vielleichtist es auch dieser Otto (I.) (oder ein Sohn), der Ao. 1255 als Bürge und Gisel der Chorherrenstift Zürichin jenem merkwürdigen Falle von Giselschast auftrat, den Bluntschli (Z. Staats- und Rcchtsgcsch. I. 255)erwähnt.

iso) Vergl. oben Note 40. Auch einJakob Manez, krämer" kam mit ihnen um. (S. Chronik von Eberh. Mülner).Die Mordnacht (vom 23. auf den 24. Febr.) beschreibt das Jahrzeitbuch in folgender einfacher Weise: «IVolsnäum guoä annoSILLLL korv solo meäism noetein gue est toter vigilism et «Nein Msttdio sposloli p> ptor äiscvräism gue kuil toter er-pulsos ao lotrsoeos opiäi Mrurieensis Lomes lobsnnes <te Ilsbspurg cum expulsis et eorum servitortbus eivttstem Lliuri-eeosem äe ooet« msllvols iotrsvsrunt oeoiäeoäum bomines et prtnctpsltter illius eivitstis booestlorss eivos guorumsllquos ioterkeeerunt et ipsi prenomiosti proptsr streouttstem et virilitalem iotraneorum suoeubueruot koe moäo, guoäpreäictus Lomes äe Ilsbspurg cum sliguibus suis servitortbus kuit äetentus, quibusäsm vtism tsm suis servitortbus qusmeivibus erputsis interkeelts. in luäicio guidusäsm ioteremptis.»

"ss Vergl. Vögelin d. a. Z. Note 42. Die Verkaufsurkunde f. Staats«. Z. Lsrt. liüti psg. 375. Es ist nicht die Chor-herrenstift. welche jene Liegenschaft an den Abt von Rüti verkaufte ; wohl aber anerkannte sie gegen letztern durch Urkunde vom45. Nov. l346, daß die Liegenschaft von gewissen frühern Lasten gegen sie, namentlich einer Anzahl von Jahrzeiten frei sei, biederSchulherr mit Bewilligung der Stift auf die Liegenschaften der Wittwe und Kinder des Ritter Gotfried Mülner an der untern Brückeverlegt habe. lStaatsa. Lsrt. kütt psg. 376.) Es scheint demnach der Schulherr mit der Familie Mülner in freundschaftlicheroder verwandtschaftlicher Beziehung gestanden zu haben. Sechs Viertel Kernen Grundzins an die Stift blieben auf dem Thurmestehen; der Kauf geschah um 44g Gulden i. e. etwa um den Silbergehalt von 4452 st. jetzigen Geldes oder um 8700 st. jetzigenWerthes.

>52) Urk. Staats«. Z. Schenchzer vipl. Kelv. or. 446 s. Vögelin d. a. Z. Note 429.

WZ) Die frühesten Beispiele Z. Geschlechtsnamen sind in einigen Urkunden von Ao. 4 449 und 4153.

wZ) Urk. Staats«. Z. und Stadta. Z. I. or. 52.