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die öffentlichen Gebäude, sondern auch die ganze Baupolizei unter sich, und in Streitfällen wenigstens denersten Entscheid zu fällen. So sehen wir z. B. die drei „Stadtbaumeister" Felir Maneß, Jakob Obristund Johannes Brnn im Jahr 1422 in einem Baustreite zwischen dem Abt von Rüti als Besitzer desThurms an der Nütiner- (jetzt Gyger-) gaffe und seinem Nachbar urtheilen und ihren Spruch durchden Rath bestätiget u. s. w. Aber auch als Schiedsrichter wurde Felir Maneß in vielen Angelegenheiten,besonders von den geistlichen Korporationen der Stadt angesprochen. Wenn die Chorherrenstift und dieFraumunstcrabtci über den Unterhalt der Kirche in Cham die Stift mit ihren Hofgenossen zu Flunternund St. Leonhard über Leistungen dieser letztem'^), die Abtei mit dem Kloster Engelberg über Gülten zuStadelhofcn'2') , daS Kloster Rüti über eiu Gut zu Oberrieden stritt'^) u. s. f., war Felir Maneß unterden gewählten Richtern. Einen eigenthümlichen Fall entschied er allein. Die Predigermönche in Zürich hattendie Verpflichtung, in der Kirche der Nonnen am Ocdenbach alltäglich eine „gesungene Messe" zu halten unddafür alljährlich eine gewisse Summe empfangen; jetzt forderten sie mehr, was die Nonnen zu theuer fanden;der angerufene Schiedömann setzte den Preis auf ein Mittel, das nach heutigem Betrage ungefähr den Werthvon 328 Gulden hätte.
Felir Maneß muß durch Reichthum unter seinen Mitbürgern ausgezeichnet gewesen sein. Zahlreich sinddie urkundlichen Dokumente, die seine Besitzungen, diejenigen seiner Gattin, Elsbeth Früjo'^), und seineVermächtnisse an Verwandte und Freunde betreffen'^), welche wir eben hiedurch kennen lernen. Er starbim Frühjahr 1436 '2°); unter dem 9. März nennt ihn das Jahrzeitbuch: „ FelirManaß, Bürgermeister";unterm 39. April um dieselbe Zeit: „Elisabeth, Gattinn Felir Manessen."
Sein Siegel, an einer Urkunde des Jahres 1426 hängend, zeigt im dreieckigen aufrechten Schild diebeiden Ritter; im Kreise darum die Umschrift: 8. ^oliois ckei ölanesssn sS. Fclirens genannt Maneß).
Z. Die letzten Manesse im Hard
Mit dem Bürgermeister Felir Maneß schließt die Reihe der Glieder seiner Familie, von denen etwasNäheres bekannt ist. Seine Vermächtnisse benennen zwar mehrere Geschwister und andere Verwandte; allein
"2) S. die Note 1>K zitirte Stelle.
"") Ulk. 5. Sept. 1420. Dürsteler Ulscr. 15. 14. Großm. S. 181.
-2°) Urk. 9. April 1424. Stistsa. Z.
'2') Urk. 5. Mai 1410. Dürsteler 15. 14. Fraum. S. 329.
'22) Staates. Z. Lart. küti pgg. 438.
'22) Urk. 6. Brachm. 1433. Staats«. Z. (Amt Oedenb.) — Der Schiedmann hat sich sei» Amt nicht allzuschwer gemacht;er bestimmte genau das arithmetische Mittel zwischen Angebot und Forderung als Preis. Die Nonnen wollten 10 rheinischeGulden geben, die Mönche 24 haben; Felir Maneß bestimmt 20. Der damalige rheinische Gulden betrug (nach Nordorf) an Sil-bermünze anderthalb Pfund Haller, die so viel Silber enthielten als in 2 fl. 29 ß. 3.9 hlr. heutiger Währung sich befindet. Daaber das Silber damals den sechsfachen Werth des jetzigen hatte, so würde I rh. Gulden von damals heutigen Tages durch eineSumme von 10 fl. 10 ß. und die 20 rh. Gulden, welche F. M. sprach, durch eine Summe von 328 Gulden repräsentirt. (JedePartei mußte um 05 Gulden 25 Schick, heutigen Werthes nachgeben.) Interessant wäre es, die Kosten dieses Spruchs in heutigerWährung zu kennen.
>2«) Sie besaß z. B. das Haus zum Thor im Neumarkt (S. Vögelin D. a. Z. Note 130), das sie Anno 1404 anJohann Eggrich verkaufte; mehrere Häuser am Salzgäßlein ib. Leuengäßlein S. Ibiä. Note 149) und Rindermarkt u. s. w.
'22) Urk. im StaatSa. Z. Ebendaselbst Gemächt- u. Kfbr. Dom. II, öfter.
'22) Hirze l in seinen Zürcherischen Jahrbüchern II. S. 173 setzt irrthümlich das Jahr >433; noch im Dezember 1435 testirtF. M. S. Gemächt- u. Kfbr. Dom. II. kol. 224 sqq. Hirzel scheint überhaupt diesem Bürgermeister weniger Beachtung geschenktzu haben, als billig.