Druckschrift 
Forts. u. Schluß (1850)
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

den ersten Grund zur Bildung unseres ausgedehntem Staatswesens gelegt hat. Der Anfang des fünfzehntenJahrhunderts ist die Epoche, in der zuerst das Gebiet der Stadt sich weiter auszudehnen begann. ZwischenOesterreich und der Eidgenossenschaft war allmälig die mittlere Macht die Klasse des hohen Adelsverschwunden; der Grundbesitz hatte sich mehr und mehr durch Waffen oder Kauf unter jene beiden Gewaltengetheilt, und als nun zur Zeit des Konzils von Konstanz die Rcichsacht über Herzog Friedrich von Oester-reich ausgesprochen war, nahm auch Zürich mit den übrigen Eidgenossen die Gelegenheit wahr, den mächtigenGegner so viel wie möglich ganz aus der Nachbarschaft zu verdrängen. Die Stadt, die schon angefangenhatte, verschiedene kleinere Besitzungen auf dem Wege des Kaufs zu gewinnen, erlangte nun in wenig Jahren,ohne Anwendung eigentlicher Waffengewalt, ein Gebiet, das sich fast über den ganzen Umfang des gegen-wärtigen Kantons Zürich ausbreitete. Wenn also ihre damaligen Häupter auch nicht im Ruhme kriegerischerEhren glänzen so haben sie doch nicht weniger Verdienst um die Vaterstadt, und mag es somit mehr alsgerechtfertigt heißen, wenn wir eines derselben auch im Einzelnen gedenken.

Noch als jüngerer Mann hat übrigens Felir Mancß auch unter der waffcnkundigen und waffcn-lustigen Bürgerschaft seiner Vaterstadt eine wichtige Stelle bekleidet. Eine Notiz im Stadtbuche""), dienoch ins vierzehnte Jahrhundert zu fallen scheint, bemerkt:Felir Maneß hat der Statt panner in dergroßen Statt, da mit man zu veld ziget. Er hat och der Statt panner, die man nachtcs hcrfürnemen sol ze Nüwmarkt." Bei den Streifzügen während des Sempacherkrieges in die Kybnrgcr Graf-schaft , ins Wehnthal, an den obern See, bei der Eroberung von Burg Pfäffikon, von Wesen, beider langen Belagerung von Rapperswyl und an andern Orten ist Felir Mancß, als einfacher Kriegernoch oder als Pannerherr, zugegen gewesen. Vielleicht gehörte auch er zu jener Verbindung derFüchse",die nach sechzig Jahren in denBvkcn" ihre Nachfolger finden sollten. Später finden wir ihn in bürgerlichenAemtern in mannigfaltiger Thätigkeit. Von 4404 an bis 4427 gehörte er regelmäßig zu den Mitgliederndes Winter-Rathes; von 4427 an bis an sein Lebensende im Jahr 4435 stand er je dem zweiten Rathe imJahre, dem Sommer-Rathe, als Bürgermeister vor. '") Seit 4428 war er in dieser Würde Kollege vonStüßi. Während dieser Zeit ist er mit den verschiedenartigsten Geschäften betraut. Als Steuereinnehmer inder Wacht Neumarkt, wo er sein väterliches Haus bewohnte und in Pfäffikon, Bäch und den Höhen amZürichsce, wo er Vogt war"°), als einer der beiden Pfleger des Spitals in den Jahren 4424 bis 4434 "H,des Barfüßerklosters 4432'"'): auch als Pfleger der Wasferkirchc (die somit billig seiner gedenken darf) imJahr 4434 "H, alsStadtbaumeistcr""") u. s. f. sehen wir ihn häufig handeln. In letzterer Eigenschaftstand ihm (mit seinen zwei Kollegen) eine nicht unwichtige Befugniß zu. Die dreiStadtbumeister" wie siedamals hießen (oder die frühern:fünf Buhcrrcn" des Richtcbricfs'"), hatten nicht nur die Obsorge über

Stadtbuch Vnl. I. sol. 43.

'") In allen Jahren von t404 1427 ist F. M. im Winterrathe; i404 das achte, I4iv das siebente, 1411 das fünfte,4414 das vierte, 1418 das zweite und von 1424 an je das erstgenannte Mitglied. S. Nathsverz. von Meier v. Kn, Nrk. inallen Archiven. Scheuchzer vipl. belv. jene Jahre. Von 1427 an bis I43S ist er alsBürgermeister" je im zweitenoder Sommerrathe des Jahrs; alsalt Burgermeister" tB. außer dem Amt, stillstehender B.) je in der ersten Jahreshälftein den Quellen genannt. Sonderbarer Weise aber erscheint in einer Urkunde (Stadtb. Simmlers Illscr. Vom. II.) vom1 i>. Juni 1426 (also in der ersten Hälfte des JahreS) Felir Maneß als Burgermeister an der Spitze des Nalhes. Handelt aucher hier bloß als Stellvertreter, dennoch einfach unter dem amtlichen Titel? (Vergl. oben Note S7).

"2) StaatSarch. Z. Steuerb. S. oben Note 106.

"2) iwk. Spitala. Z. von 1424, 1426, 1429, 14Z1. Staatsa. Z. Gemächt- und Kfbr. Vom. II. kol. 22 b. 39.

'") Ibid. Vom. II. kol. 113. Ibid. Vom. II. sol. 72.

Staatsa. Z. csrtul. «Mi psg. 379. "5 Nichtebrief IV. 4S. a. a. O.