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Forts. u. Schluß (1850)
Entstehung
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versichern zu lassen. Wir geben den Wortlaut der Urkunde unten; sie zeigt nicht nur Manessens Stellungzum Rathe; auch als erste urkundliche Erwähnung des Wohnsitzes der Familie, des Hardthurms, hat siebesonderes Interesse^').Min HuS und die Brügge in dem Harde" nennt Heinrich (II.); mitbeidem verspricht er dem Bürgermeister, dem Rath und der Stadt gehorsam und treu zu sein,auf" jenesNiemanden zu lassen; über diese will er Niemandem weder heimlich noch öffentlich zum Schaden der Stadtzu fahren gestatten; das Alles will er selbst besorgen und hüten mitseinen Kindern und seinemGesinde". Wir werden später daraus zurückkommen. Hier bemerken wir nur, daß Heinrich Mancß derPflicht bald enthoben wurde, die Brücke zu bewachen. Bekanntermaßen wurde sie schon im Jahr 1343 durchein außerordentliches Ereigniß zerstört; die Limmat war so gewaltig geworden, daß sie des Herrn GottfriedMülncrS Haus ^) und drei Mühlen in Zürich wegriß; der Stoß dieser Massen nahm dann auch die Hard-brücke mit fort, die seither nicht wieder hergestellt wurde. Schlimmeres noch brachten den Besitzern desHardthurmeS die Kriegöjahre, die bald darauf folgten. Als Herzog Albrecht gegen Zürich zu Felde war,die Stadt im Jahr 1352 zum zweiten Mal belagerte und seine Schaaren den Hönggerberg besetzt hielten,während die Zürcher und ihre Eidgenossen die Letze am Zürichbcrg bewachten, da wurde das Hard einHanpttummelplatz der feindlichen Truppen. Zwar gericth es ihnen nicht, die einstige Brücke wieder herzustellen;ein schwerer Floß, den die Zürcher die Limmat hinabließen, zertrümmerte ihren Neubau ; aber eine Fnrth gabihren Strcifparthien Durchpaß. Schwerlich hat damals Mancß seine Wohnung, so fest sie war, behauptet;hinter den Mauern der Stadt wird die Familie sichere Zuflucht gesunden haben.

Bald nach diesen Ereignissen starb übrigens das Haupt derselben. Das Jahrzcitbnch der Chorherrcnstistnennt um das Jahr 1360 unterm 15. September:Heinrich, genannt Mancß im Harde", und umdieselbe Zeit am 21. September:Elisabeth Wittwe des Heinrich Maneß im Harde." ^)

Das Siegel Heinrichs II. , erhalten an jener Erklärung zu Handen BrunS und einer frühern Urkundevon 1330 2Z, gibt zu einer besondern Bemerkung Anlaß. Rund von Gestalt zeigt es in dreieckigem, schiefgestelltem Schilde die beiden kämpsenden Ritter; außen im Kreise die Umschrift: 8. Ileinriel ckoi ölane85o(S. Heinrichs genannt Manesse); der Helm über dem Schilde aber trägt nicht, wie bei den Besitzern vonManegg, die beiden Hähne, sondern das Bild (bis zur Schulter) eines Gewappneten mit offenem Visier alsHclmzicrde über der flatternden Decke. Es scheint also dieses die eigentliche Helmzier des Geschlechtes ge-wesen zu sein; jene beiden Hähne aber nur auf Manegg Bezug zu haben. 2°) Und wirklich stimmt auch dieälteste Darstellung des Manessischen Wappens, die wir kennen, mit diesem Siegel Heinrichs II. übcrcin;im rothen Felde zeigt es die silbergcrüstctcn Kämpfer, über dem Helme den Gewappneten (den Kopf desBesiegten) in Silberrüstung und rothem Waffenrock. ^).

s>) S. unten Beilage. li.

s^) An der Stelle des jetzigen Gaslhofszum Schwert."

st) Noch tZSll erscheint Heinrich Mancß in einem (pergam.) Zinsrodcl der Stift. StistSa. Z.st) Nrk. vom 14. Juni 4330. S. oben Note -ig.

ss) S. oben pgg. IS. Note SS a. Ein befreundeter Kenner der Heraldik in St. Gallen hat uns mitgetheilt, daß in Preußennoch gegenwärtig eine Familievon Manegg" blühe, welche die beiden Hahnköpfe im Wappen führen soll. Stumpf in f.Wappen gibt den Wappen von Manegg stets beide Helmzierden.

s°) Dieß älteste Wappen der Manesse findet fich auf der alten pergamentnen Wappenrolle der Stadtb. Zürich. S. Fr. vonWyß:Ueber Ursprung und Bedeutung der Wappen -c. in Band VI der Mitth. der Z. Gesellschaft für vaterl. Alter-thümer. In jenem Wappen sind die kämpfenden Ritter beide aufrecht dargestellt, mit dem einen Arm sich fassend, in der andernFaust das Schwert. Der Zweikampf ist noch nicht entschieden, wie in dem gewöhnlichen Bilde auf Siegeln und spätern Wappen.