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fallen an dem steigenden Einflüsse des alten Rathes auf ihre eigenen Standesvcrhältnisse der Umwälzunggünstig gesinnt war.
Ulrichs I. Besitzungen sind meistens mit dem Bruder gemeinsam gewesen. In der Stadt besaß undbewohnte er den Manessenthurm, auch damals noch „des Manessen Hof" genannt; das Haus „Bünishofen"und das häufig in öffentlichen Büchern und Urkunden vorkommende sogenannte „ Manessenhaus ", das amRathhause auf der Seite gegen die untere Brücke angebaut war.
Ulrich I. starb im Jahr 1344 oder 1345; den 16. December letzteren Jahres wird seiner als einesVerstorbenen gedacht. Wahrscheinlich ist er gemeint unter der Angabe des Jahrzcitbuches vom 8. März:„Ulrich Maneß der Ritter" st.
Seine Gemahlinn war Adelheid von Breitenlandenberg; sie muß erst ums Jahr 1366(wahrscheinlich also in höherm Alter) verstorben sein; denn nach dem Steuerbuche von 1357 hat sie damalsnoch als Wittwe mit ihren beiden Söhnen Rüdger (VII.) und Ulrich (II.) den Manessenthurm bewohntund um jene Jahre erwähnt das Jahrzeitbuch zum 15. Oktober: „Adelheid, die Wittwe Ritter UlrichsManess e n." ^)
Ulrichs Siegel zeigt in rundem Schilde einen Helm mit flatternder Decke und zwei Hahnköpfen aufgestreckten Hälsen darüber (einen Helmschmuck, den nur die Linie von Manegg geführt zu haben scheint),darum die Umschrift: 8. Uirioi Naussse, (S. Ulrichs Manessen).^u)
A. Rüdger (VII.) der Bürgermeister.
Von Ulrichs (I.) Söhnen ist der eine Ulrich (II.) nur dadurch bekannt, daß durch seine Tochter Beatrix(er hatte keinen ihn überlebenden Sohn) das alte Besitzthum der Familie, der Manessenthurm in Zürich, andie Familie ihres Gatten, Ritter und Bürgermeister Rudolf Schwend, überging. Der andere SohnUlrichs (I.) war Rüdger (VII.) Maneß, der Bürgermeister.
Dieser letztere mag der ältere der beiden Brüder gewesen sein. Denn wir treffen ihn schon im Jahr1336 im Rathe, in welchen der Bruder erst 1345 nach dem Tode des Vaters eintrat.
Rüdgers (VII.) öffentliche Laufbahn scheint im Jahre der Brnnischen Umwälzung eben begonnen zuhaben, da sein Name im Winterrathe von 1336 zum ersten Male vorkömmt. Um so auffallender ist der Umstand,daß er, eines der jüngsten Rathsmitglieder, dennoch schon unter die vier Männer aufgenommen ward, welchemit Brun die Regierung bis zu Annahme des Geschwornen Briefes führten, diesen letztern vorbereiteten undals diejenigen bezeichnet wurden, aus denen Brunö Nachfolger zu wählen sei. Maneß muß also damalsschon, obwohl kaum in die Geschäfte eingetreten, durch persönliche Vorzüge ausgezeichnet und sehr entschiedenerAnhänger Bruns gewesen sein. Doch nennen später die Verschwornen wider Zürich in Rapperschwyl nurdie drei übrigen jener Viermänner, Maneß aber nicht, als Haupturheber der Umwälzung, ohne derenDasein diese letztere nicht würde stattgefunden haben. ^)
52) S. Bluntschli Geschichte der Rep. Z. I. psg. 168 und 169.
52) S. „das alte Zürich" Note 8. 141. 113. S. auch Urk. im Staatsa. Z. Stadtbücher ic.
5«) Urk. Stista. Z. 25. Nov. 1323.
55) Nach Vögelin „das alte Zürich" Note 143 wäre U. M. vor 1337 gestorben. Indessen ist Wohl (statt 1337) zu lesen 1357;denn die Begründung jener Angabe scheint gerade jenem Steuerrodel von 1357 (dem ältesten noch vorhandenen) enthoben. 55g) <Z.Tafel II. Nr. 3.
55) S. „Rudolf Brun und die durch denselben in Zürich bewirkte Staatsveränderung" von Herrn Pro-fessor vr. Hottinger, im Schw. Museum für hist. Wissenschaften. Bd. I. (Verhör mit Hch. Grawe. Mus. Band I. pag. 91 ).