Druckschrift 
[Hauptbd.] (1849)
Entstehung
Seite
14
Einzelbild herunterladen
 

Lebens sehr bedeutende Schenkungen an die Chorhcrrenstist, für deren Erfüllung der Bruder Ulrich noch nachseinem Tode sich verbürgte. ^)

Es scheinen also diese Schenkungen die Kräfte des Gebers überstiegen zu haben und wirklich möchte inihnen eine Hauptursache des ökonomischen Zerfalls gelegen haben, in welchem wir von der Mitte des vier-zehnten Jahrhunderts an die Familie erblicken.

Rüdger (V.) starb am 23. März 1331. Das Jahrzeitbuch führt unter diesem Tage an:RüdgerManeß, Ritter, einst Chorherr dieser Kirche."

Er hinterließ einen einzigen minderjährigen Sohn Rüdger (VI.) von dem aber mit Ausnahme einigerunbedeutenden Notizen nichts bekannt ist. Vermuthlich trat derselbe in den geistlichen Stand, oder muß früheund ohne Nachkommen gestorben sein. Denn die Güter, an denen er Miterbe gewesen wäre, erscheinenspäter im alleinigen Besitz der Nachkommen Ulrichs.

Die Gemahlinn Rüdgers (V.) gehörte wahrscheinlich der Familie Biber an. Das Jahrzeitbuch nenntsie unter dem 3. August:Elisabeth, Wittwe Ritters Rüdger Manessen, einst Chorherrndieser Kirche", und fügt die Notiz bei, daß die Gebühr für ihre Jahrzeit auf dem Thurm und HauseRudolf Bibers ruhe (was noch 1384 der Fall war).

Dieser Thurm der Biber, der nachmaligeWellenberg" an der großen Brunngassein Zürich, mag durchsie und ihren Sohn an die Manessen gekommen und dann Eigenthum des Bürgermeister Rüdger gewordensein, der denselben bewohnt hat. ^°)

Rüdgers (V.) Siegel zeigt während seiner frühern Lausbahn in ovalem Schilde die beiden Ritter,über denselben (durch einen horizontalen Strich getrennt) einen sechseckigen Stern, ringsherum die Um-schrift: 8. UuockoAi Nanösso can. turicon. (S. Rüdger Manessen Chorherrn in Zürich); später dieselbenin rundem Schilde und die Umschrift: 8. UueclAori Nanosson militis. (S. N. M. des Ritters.)

b. Ulrich. (I.)

Ulrich (I.), der Bruder des Chorherrn und Ritters Nüdger, trug seinen Taufnamen von seinemmütterlichen Großvater, Ulrich von Rüßegg.

Häufig erscheint er im Vereine mit dem Bruder; die meisten Urkunden, die seiner erwähnen, betreffenihre gemeinsamen Besitzungen. Während aber Rüdger mehr den kirchlichen Dingen sich zugewendet, warUlrich Nachfolger des Vaters und Großvaters im weltlichen Stande.

Von 1318 (vielleicht schon früher) an bis 1331 war er stets Mitglied des Sommerrathes, gewöhnlichder erste unter den besitzenden Bürgern; in den Jahren 1334 und 1335 saß er als Ritter in demselbenRathe. Die Brunische Umwälzung muß in ihm einen Freund, oder doch keinen Gegner gefunden haben;denn er war einer der wenigen alten Räthe, welche in die neuen Behörden übertratenin denen er von1336 bis mindestens 1343 unter den Rittern je des zweiten Rathes im Jahre (Sommerrathes) saß. ^')Um so natürlicher muß auch das Verhältniß erscheinen, in welchem sein Sohn Rüdger zu Brun gestandenhat. Vielleicht daß beide, Vater und Sohn, zu demjenigen Theile der Ritterschaft gehörten, der aus Miß-

") Nrk. StiftSa. Z. vom 16. Mai 1328, 14. Juni 1330, 8. Januar 1331, I. Februar 1332.

5°) S.das alte Zürich" v. S. Vögelin pag. 58, 53. Note 153.

") Nach der Brunischen Verfassung gab es bekanntlich (statt der frühern drei) nur zwei Räthe im Jahr; den Winterrath, dessenAmtsdauer an St. Johanns des Evangelisten Tag (27. Dezember) begann (eonsules nalalss), und den Sommerrath, der mit St.Johann des Täufers Tag (24. Juni) seine Negierung antrat <e. bsptistsles). Wegen N. M. als Rath s. Urkunden im Staatsa.StiftSa. Z. in Sch. v. U. u. f. f.