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der jüngere genannt. Während seine Brüder sich sämmtlich der Kirche gewidmet, ward er in Würdeund Besitzungen der Nachfolger des Vaters und setzte das Geschlecht fort.
Vom Jahre 1286 au finden wir ihn regelmäßig unter den Rittern im Fastcnrathe (Frühlingöraihe),in spätern Jahren, bis 13t)9, an der Spitze derselben, wobei er bis nach dem Tode des Vaters im Jahr1394 mit dem Beinamen „der jüngere" bezeichnet wird; von jener Zeit an aber fehlt dieser Zusatz.^)Ebenso ist er Zeuge bei mannigfachen Verhandlungen verschiedener Personen, die in jene Jahre fallen.
Von besondern öffentlichen Begebenheiten, bei denen er betheiligt gewesen, ist uns nichts bekannt. Da-gegen ist er es, auf den sich die Handlung bezieht, aus der die Geschichtschreiber einen Kauf der Mancgggemacht haben. Laut zweien im Staatsarchive Zürich noch vorhandenen Urkunden vom 6. Oktober (St.Fidentag) 1394 erhielt nämlich an jenem Tage Ritter Rüdger Maneß^) von dem Edlen Walther vonEschenbach und seinen minderjährigen Brüdern Mangolt und Berchtolt die Vogteirechte über Leute und Gut„von dem Bache zu Ertprust (oberhalb Wollishofen) an unz gen Zürich und von dem Zürich-sew unz an Albis den Berg" kaufweise zu ewigem Lehen für sich und seine Erben. Tschudi, indemer dieß unter jenem Datum erzählt (Tom I. pug. 232), fügt hinzu: „in diesem Kreis liegt die BurgMonegk, jezt Manegk, am Albis, so jetz gebrochen und die Pfarr Kilchberg." Aus dieserBemerkung des berühmten Geschichtschreibers haben dann spätere die Behauptung gezogen, es sei die fraglicheVogtei (gewöhnlich Vogtei Kilchberg genannt) mit dem Besitze des Schlosses Mancgg in Verbindung gestan-den und mit dem Erwerb jener Rechte zugleich auch der Erwerb der Burg selbst verknüpft gewesen. Alleinnicht nur haben wir schon früher die Manessen im Besitz der letztern sowie der Güter in Leimbach gefunden,sondern es ist auch bei der ganzen Verhandlung jenes Jahres von einem Erwerb von Grundeigenthum nirgendsdie Rede und in den Urkunden, auf die sich Tschudi's Notiz stützt, ist weder von solchem, noch von dem SchlosseManegg auch nur mit einem Buchstaben Erwähnung gethan. Ja, wenn auch Leimbach und Manegg zur Zeitjenes Kaufes wirklich in dem Bezirke, den die Urkunde beschreibt, gelegen haben mögen, was die unbestimmteAusdrucksweise derselben immer noch bezweifeln läßt, so werden doch die vogteilichen Rechte, um die es sichhandelt, sich damals auf die Besitzungen der Manessen wahrscheinlich nicht bezogen, oder durch den Ueber-gang in die Hand der nämlichen Familie, die das Gründeigenthum besaß, aufgehört haben. Denn allefrühern Verhandlungen über diese jene Besitzungen zeigen nirgends eine Spur von einer solchen vogteilichenGewalt und ein späteres Dokument vom Jahr 1345 bezeichnet die Güter ausdrücklich als unvogtbares,freies, lediges Eigen. Tschudi's Bemerkung, soweit sie sich auf Mancgg bezieht, ist daher als eine bloß seinerd. h. einer um zwei Jahrhunderte spätern Zeit angehörende geographische oder statistische Notiz anzusehen,und die Angabe von dem angeblichen Kaufe der Mancgg im Jahr 1394 bloß durch Mißverständlich seinerWorte entstanden.^)
In der Stadt Zürich besaß und bewohnte Rüdger der jüngere den Thurm der Manessen oben anderSchafligasse.
44) Zahlreiche Urkunden von 128V-i30S im Staats«, und Stifts«. Z. und in Sch. vipl. lileiv. Einzig im Jahre 1301finden wir R. M. (auch) im Sommerrathe, nämlich am 20. Mai (Pfingstabend) und am 44/,z. August <U. L. Frauentag in derernen i. e. in der Ernte; Maria Himmelfahrt); sonst stets im Fastenrathe. Woher diese Abweichung ist nicht zu bestimmen.
45) Der jüngere; denn der Vater war im September jenes Jahres verstorben. S. oben. Auch nennen die Urkunden deneinfachen Name» ohne allen Beisatz, was nicht geschehen wäre, hätten noch beide Ritter gelebt.
4°) Man sehe über die ganze Sache zunächst die Urkunden Beilage II. Tschudi I. psg. 2Z2. Schon weiter gehend: Stumpflud. VI. csp. 12 und 22. Zu Tschudi's Zeit war sowohl die Vogtei Ertprust oder Kilchberg, als die bei dem Kaufe von ^o. 1304von den Eschenbach vorbehalte»« Vogtei Wollishofen «die ebenfalls innert den oben beschriebenen Zielen lag und im vierzehnten