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Johann von Müller und Spätere haben seinen Namen mit demjenigen des spätern Schulherrn RudolfManeß verwechselt, der in der Mordnacht Februar 1350) ums Leben kam. Dieser gehörte einem ganzandern Zweige der Familie anJ°)
Rüdgers jlll.) Siegel (oval) zeigt das gewöhnliche Zeichen der Stelle , die er bekleidete, einen lesendenGeistlichen in sitzender Stellung, mit der Umschrift: 8. kuoäi^ori Sovlasliei tlluricensis (Siegel Rüdigersdes Schulherrn in Zürich.)
b. Johannes, der Custos.
Im Jahr 1272 unter die Ansprecher aus eine Chorherrenpfründe aufgenommen, kömmt er von 1281(^/27- Juli) als Chorherr, von 1296 (15. August) an als Custos der Stift häufig in Urkunden vor. Mei-stentheils beziehen sich dieselben auf Angelegenheiten der Zürcherischen Stifte und Klöster, wobei er als Zeugebeigezogen ward; eine andere vom Jahr 1290 (29. April) betrifft die Uebergabe sämmtlicher Güter des HausesRapperschwyl im Lande Uri an das Kloster Wettingen durch Gräfin Elisabeth von Homberg-Rapperschwyl/')
Für das Ansehen, das ihm Geburt und persönliche Vorzüge geben mochten, spricht neben diesen Doku-menten die Stelle, welche er an der Stift unmittelbar nach dem Probste einnahm. Ihn (denn kein andererseines Geschlechtes hat jenes Amt bekleidet) feiert Hadloub in seinem Lobgedichte als einen Freund der Kunst,deren Pflege ihn zu seinem Range emporgebracht haben mag. Noch 1330 wird seiner als des einstigentdesaurarius oder oustos gedacht, bei Anlaß eines Kirchenschmuckcs, den er der Stift geschenkt hat.^)
Er starb im Jahr 1297. Den 20. Mai jenes Jahres gibt das Jahrzeitbuch als seinen Todestag an:„Johannes Maneß, tllssaurarius dieser Kirche."
Sein Siegel (oval) zeigt die beiden Ritter mit der Umschrift: 8. lolmunis Nauoss canoniei prepositurottuii-ioousis, Johannes Maneffen, Chorherr der Probstei Zürich.^)
o. Manesso der Chorherr.
Von diesem, vermuthlich dem drittältesten der geistlichen Söhne Rüdgers II., wissen wir weiter nichts,als daß er Mitglied der Chorherrenstift am Großmünster gewesen ist. Daß er 1294 schon verstorben war,zeigt der Umstand, daß er in der oben angeführten Urkunde in jenem Jahre nicht mehr neben den Brüdernerwähnt wird. Ihm und dem Custos Johannes stiftet der scolusticuZ Rüdger 1303 eine Jahrzeit. Wahr-scheinlich ist aus ihn die Angabe des Jahrzeitbuches bezüglich: „1284 den 16. September starb Manezo,Chorherr dieser Kirche."
6. Rüdger IV. der Ritter, der jüngere.
Der bekannteste unter Rüdgerö des ältern Söhnen ist der Ritter Rüdger (IV), gewöhnlich Rüdger
i") Bullinger und Tschudi nennen ganz richtig: Rudolf Maneß, wie auch das Jahrzeitbuch und Eberhard Mülners Chronikausweist. Dieser Schulherr Rudolf Maneß besaß das nachmalige Haus des Klosters Nüti (GhgerhauS) an der heutigen Gygergasse.S. das alte Zürich, Note 42. Mit Rud. M. kam zugleich der Stadtbaumeister Johannes Hentschuher (der ältere) um, wie dasJahrzeitbuch der Stift ausweist. Der Abschreiber des uns erhaltenen Eremplars von Eberhard Mülners Chronik hat aus Jenemirrthümlich einen: „Johannes Hainz Sinower" gemacht. (S. Mittheilungen der zürch. Gesellsch. für Vaterland. Alterth. Bd. II.„Die ältesten deutschen Jahrbücher der Stadt Z." pgg. 77). Hentschuher hieß ein altes Geschlecht der Stadt.
") Urk. von 1281, 1284, 1231, 1234, 1236 im Stiftsa. Z. und in Scheuchz. vipi. Helv. Urkunde vom 23. April 1232in llerrg. (-so. ^ustr. II. psg. S42.
Scheuchzer 0. H. Nr. 1136 a. Pergamentrolle im Stiftsa. Z.
") S. Tafel II. Nr. 2.