Druckschrift 
[Hauptbd.] (1849)
Entstehung
Seite
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Außerhalb der Stadt scheint Rüdger die väterlichen Güter im Hard eine Zeit lang gemeinsam mit demBruder besessen zu haben; später aber sehen wir diesen und seine Nachkommen allein im Besitze derselben,Rüdger dagegen hatte seine Güter in der Nähe der Burg Manegg, die ihm zugehörte.

Drei Urkunden vorzüglich geben hierüber Aufschluß, eine vom Jahr 1294 (26, Februar) und zwei vomJahr 1363 (16. Januar); alle drei beziehen sich zunächst auf einen der Söhne Rüdgers, den Chorherrenund Saolastiorw (Schulherrn) der Stift zum Großmünster Rüdger Maneß, Laut der ersten Urkunde hatRüdger, der ältere, diesem seinem Sohne mit Einwilligung seiner beiden andern Söhne, Johannes desChorherrn und Nüdgers des Ritters, und seiner Gattin Margarethe einen Hof zu Oberleimbach um 66 MarchSilber zu Eigenthum verkaust. Laut letztern Urkunden dagegen widmet der Chorherr Rüdger den erkauftenHof der Pfründe des Altars des heiligen Gallus in der Großmünsterkirche, indem er sich indessen vorbehält,denselben wiederzu seinen oder seines Vaters oder Bruders (Rüdgers) und BruderserbenHanden" zurückzuziehen und andere Güter von gleichem Werthe für die gestiftete Pfründe anzuweisenweilder besagte Hof bei der Burg Manegg liege."^) Unzweifelhaft geht aus dieser Andeutung hervor,daß die Besitzungen Rüdgers des ältern damals schon nicht nur den Hof von Oberleimbach, sondern auchdie Burg Manegg umfaßten. Denn wozu würde sonst dieser Vorbehalt von seinem Sohne in solcher Weisebestimmt und begründet? Daß aber auch noch andere Güter in derselben Gegend, namentlich ein großerTheil von Unterleimbach und die Waldungen um die Burg, der Familie gehörten, ist aus spätern Urkundenersichtlich. Wann und wie sie übrigens dieselben erworben habe, ist unbekannt.^) Genug, daß aus demoben Angeführten mit Sicherheit erhellt, daß Rüdger im Besitze der Burg gewesen, von der seine Nach-kommen den Zunamen tragen. Wohl dürfen wir also annehmen, daß die geselligen Kreise, deren Hadlonbgedenkt, das reizend gelegene Schloß häufig belebt, daß die Muse des Gesanges dort oft eine freundlicheZufluchtsstätte in rauher kriegerischer Zeit gefunden habe!

In hohem Alter, nach viclbewcgtcr und ehrenvoller Laufbahn starb Rüdiger Maneß. DaS großeJahrzeitbuch der Stift gedenkt sein mit der Angabe:Im Jahr 1364 den 5. September starb Rit-ter Rüdiger Maneß der ältere."

Zwei Gemahlinnen hat er vor sich scheiden gesehen. Die eine erwähnt dasselbe Buch zum 23. Juliusmit dem Namen:Adelheid, die Gemahlin Ritter Rüdiger M anesse ns des alten." Die an-dere, Margaretha, muß zwischen 1294 und 1363 gestorben sein; denn die oben angeführten Urkunden ausdiesen Jahren nennen sie im Jahr 1294 als lebend, 1363 als verstorben; im Jahrzeitbuche steht ihr Nameunter dem 31. Oktober:Margaretha, die Gemahlin Ritter Rüdger Manessen des ältern."^)

24) Urkunden Stistsa. Z. S. Beilage N und L.

22) In einer Urkunde (bei Neugart l. pgg. 58g) vom 2g. April 924 treffen wir eine» kuoiigei als Zeugen bei Verhandlungenüber Zehnten der Abtei Zürich in Wipkingen (gegenüber dem Harde) und in Leimbach. Sollte es ein Vorfahre der Manessen ge-wesen sein? Die Burg Manegg haben wir zum ersten Male in der eben zilirten Urkunde vom lg. Januar 1Z0Z erwähnt gefunden.Die Angabe, daß Rüdger Maneß dieselbe am K. Oktober t304 von den Eschenbach gekauft habe (wie es von I. v. Müller, Schw.G. Buch II. Kap. II. und allen, spätern Geschichtsschreibern erzählt wird) widerspricht obigem Dokumente und scheint lediglich aufeiner mißverstandenen Stelle von Tschudi's Chronik zu beruhen. S. unten Seite 12. Note 45 und 46. Den Namen Manegkbezeichnet Tschudi als einen neuern und Monegk als den ältern Namen der Burg. Seine Nachfolger (Stumpf ic.) behaupten,daß erst die Manessen den alten Namen Monegk in Manegg umgewandelt haben. Alterthumsforscher leiten denselben auch jetzt nochvon dem altdeutschen Worte MSn i. e. Mond ab. Sollte er wirklich keinen ursprünglichen Zusammenhang mit dem NamenManesse haben?

2°) Nach der Urkunde Beil. L. t war Margaretha die Mutter Rüdgers des seol. Wahrscheinlich war sie auch die Mutterder übrigen Söhne und Adelheid die zweite Gemahlin Nüdgers des ältern. Sollte diese hingegen die erste Gattin gewesen

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