Druckschrift 
[Hauptbd.] (1849)
Entstehung
Seite
8
Einzelbild herunterladen
 

- 8 -

3. Wer hat an edelm Sänge Lust,

Dem füllt die Brust gar edles Sinnen.

Sang ist ein gar so edel Gut.

Nur edler Sinn nimmt seiner wahr ,

Von Frauen klar, von edlem Minnen,

Von diesen zwey'n kömmt hoher Muth.

Was wär' die Welt ohn' Frauen hehr und schöne!

Denn wem ein Lied je wohl gelang,

Der dankt des Herzens hellen Klang,

Den guten Sang, die süßen TöneDer Frauen Reiz, die ihn bezwäng.

Schade, daß wir von den Sängern, die gemeinsam mit Hadloub an des ManessenHofe" freundlicheAufnahme finden mochten, keinen andern mehr kennen! Vielleicht sind auch unter ihren Liedern solche ge-wesen, in denen sie den kunstliebenden Ritter und seinen Sohn priesen. Doch von Einem wissen wir, daßer mit Rüdger in freundschaftlicher Verbindung gestanden hat, von dem gelehrten Konrad von Mure, dervielleicht zum Gedeihen der Sammlung seinerseits beigetragen hat. Denn als dieser durch seinen letztenWillen Verfügungen zu Gunsten der St. Marienkapelle beim Großmünster traf, in welcher er begrabenliegt, setzte er Rüdger Manessen zum ersten seiner Testamentsvollstrecker ein, wie eine von denselben am1l). Juli 1282 ausgestellte Urkunde ausweist."')

So war denn wirklich unser Ritter nicht nur an äußerlichen Ehren, sondern auch an solchen reich, vondenen der Dichter spricht, an Verständniß und Liebe für die höchste Bildung seiner Zeit.

Es bleibt uns übrig, noch von seinen Besitzungen und von seiner Familie zu sprechen, welche beide wiraus einigen noch erhaltenen Urkunden kennen lernen.

WaS die ersten betrifft, so haben wir oben gesehen, daß er in der Stadt einsteinernes" d. h. fürdie damalige Zeit ausgezeichnetes Haus am Stade mit seinen Geschwistern gemeinschaftlich besessen undverkauft hat. Welches von da an seine Wohnung gewesen, ist nicht mit Gewißheit zu bestimmen; indessenfast nicht zu bezweifeln, daß es der später im Besitze des Sohnes und Enkels vorkommende Ritterthurm obenan der Schafligasse (Manessenthurm und nachmals Schwcndenthurm gmannt) gewesen sei.^) Jedenfallsgehörte seine Wohnung in der Stadt zu den bedeutenden. Der Ausdruckdes Manessen Hof" in HadlvubsGedichten, und anderwärts in Dokumenten, wie auch die Verhandlungen, die in seiner Behausung gepflo-gen worden, weisen darauf hin. So schließen z. B. die Edclu von Tengen: Kvnrad, Chorherr in Straß-burg, Heinrich und Konrad die Ritter, seine Brüder, im Jahr 1278 (12. Januar) einen Kaufvertrag mitdem Kloster Oedcnbachin der vordem stube" des HauscS von Nüdger Maneß; 1287 (23. April) dieselbenEdeln einen Kauf mit dem Chorhcrrnstiftc Zürichim Hause Rüdgcr Mancsscns deö Ritters"; 1287 (1. Februar)errichtet der Edle Lütold von Regensperg ebendaselbst eine Schenkung an die nämliche Stift Alles in Gegenwartzahlreicher Zeugen, worunter der Hausbesitzer selbst und mehrmals auch sein Bruder Johannes genannt werden.

Konrad von Mure starb den 30. Mai 1281. Die Urk. vom >0. Juli 1282 nennt Rüdiger Maneß, Ritter Jakob Mütnerund Ulrich von Schönenwerth mit Probst Hugo von Einbrach und dem Custos der Stift, Hugo von Mütimalten, als Testaments-vollstrecker. Siiftsa. Z.

52) Der Thurmzum Großen Erker" oben an der gegenwärtigenSchoffelgasse" (!) Die Gasse hießSchafiigasse" nach demGeschlechte derSchafft", eines der ältesten Zürichs. S. Vög. das alte Zürich psg. 54 und Note >43.

b-) 1273 (12. Januar) Urk. Staatsa. Z. - 1237 (l. Februar) Urk. Stiftsa. Z. Sch. v. N Nr. 72g. -I. - 1287 (23. April)Sch. 0. II. Nr. 72K o.