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Nachrichten zur Geschichte des Geschlechts der Herren von Kröcher : aus Urkunden, Archivalien, und Familiennachrichten
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jagen oder jagen lassen mögen, wie die Grafen gethan. Somögen sich die Kröchern solcher Jagd darauf auch wie vorAlters, ungehindert von uns oder unsern Amtleuten zur Neu-stadt, gebrauchen, so daß kein Theil dem andern soll Irrungoder Eintrag thun- Aber die Holzwahre, Holzung von mehrgedachtem Orte zwischen Dosse und Rhin, das Floßgeld vonEichen, Eschen und Elsenholz, die Gerechtigkeit vom Bauholz-fällen, auch Hopsen- und Nußwahre, sollen den Kröchern alleindurch die Leute zu Sieversdorf und Andere, wie vor Altersgegeben werden, und sie die Amtleute zu Neustadt daran nichthindern. Damit nun wegen des vierten Theils eines Schweins,oder eines halben Reh's, so die Leute zu Sieversdorf bisweilenzu stracke oder sonst zu schlachten oder zu sangen pflegten,wem die gehören sollen, nicht weitere Irrungen vorfallen mö-gen, wollen wir, das gemeldte Leute zu Sieversdorf hinfortweder zu stracke noch sonst kein Schwein oder Reh mehrschlachten, auch wenn sie zu Holze fahren, keine Hunde mitsich nehmen sollen. Und wenn sie Hirsche oder Schweine oderRehe schlagen würden, sollen sie unserer Strafe verfallen sein,die wir auch von ihnen zu erfordern wissen werden. Hierdurchsollen alle Irrungen, Mängel, und was daraus weiter ent-standen, völlig verglichen und abgestellt sein und bleiben, sichauch alle Theile verbinden, dieses zu halten treu und unge-fährlich. Gegeben zu Kölln a. d. Spree :c. ')

Der Proceß mit den übrigen Gegnern aber dauerte nochfort, und wie es scheint, waren die Gemüther sehr erhitzt, sodaß ein Einwohner zu Stüdenitz, Namens Grabow, im Ro-dan durch die Kröcherschen Leute erschlagen wurde. Endlicherging das Endurtheil, das seine Kraft erreichte. Nun batendie Parteien um Vergleich, Folge und Erecution- Zu Ere-cutoren wurden Johann Gans Herr zu Putlitz, Erbmarschall

I) Ungedr. bisher unbekannte Urkunde.