Nachträge und ZZerichtigungen.
Seite 133 Zeile 15 von unten. Moritz und Christoph hattennoch eine Schwester, welche an einen H. v- Rundstedt ver-heirathet war. Sie hatten ans den von Kröcher'schenGütern zu Lohm noch das Heirathsgut sür ihre Schwesterzu zahlen, weshalb Gottsried von Rundstedt sie 1654 zurschriftlichen Erklärung aufforderte: ob sie sich für verpflich-tet hielten, die Summe zu zahlen, oder ob sie Quittungenüber geleistete Zahlung besäßen.
S. 142 Nr. 66. Nach einer alten Aufzeichnung in der Fa-milie hieß die Gemahlin des Hans: Gheseke von Warn-städt, und der Leibgedingsbrief widerspricht dem nicht.
S. 167 Z. 13 v. u. Durch jenen Vertrag von 1556 erhiel-ten die von Kröcher die Kühlungen aus den Holzungenzwischen den Feldern Wildberg, Nackel und Dreetz bis anden Rhin und von der Wutzezer Heide gegen Lesczowwärts gelegen sammt allen Gerechtigkeiten erb- und eigen-thümlich, die jährlichen Hebungen über den Barsekow'schen