ÄchrirlM M Gesrhillitt des Geschlechts der Herren von Kröcher. .' ? i > > ' ' Dr. Karl Friedrich Klöden, Direktor der städtische» Gewerbeschule z» Berlin, Ritter des rothen AdlcrordenS dritter Klasse mit der Schleife, und des Herzog!. Anhalt. GcsammlhauSardenS Albrechts des Bären. Mit einer Kupfcrtafel. Als Manuskript gedruckt. Berlin, 1852. Gedruckt bei Julius Sittenfeld. Seinem verehrten Freunde dem Landes-Direktor der Altmark Friedrich Wilhelm Karl von Kröcher, Ritter des rothen Adlerordens zweiter Klasse mit dem Stern und Eichenlaub. so wie des Johanniter-Ritterordens, Erbhcrr» der Rittergüter Vinzclbcrg nnd Dectz in der Altmark, nnd Plutowo, Falenczyn und Gluchowo in Westpreußen, widmet dies Werkchen in Liebe und Ergebenheit der Verfasser. Sie wissen es, mein verehrter Freund, wie dieses Werkchen ohne Ihr Zuthun oder Ihre Anregung entstanden ist, wie dasselbe aber, nachdem es in seiner Grundlage einmal vorhanden war, durch Ihre freundliche Mitwirkung gefördert, und endlich an das Licht des Tages gebracht wurde. Ihnen war es von Anfang an gewidmet, und zwar aus vollem Herzen; denn keine Zeile habe ich geschrieben, ohne den Gedanken an Sie, und dies halte ich für das Kennzeichen einer ächten Widmung. Nehmen Sie es denn an als eine Herzensgabe, die nichts beabsichtigt, als Ihnen durch ihr Dasein Freude zu machen, und wenn sie diesen Zweck erreicht, ihre Bestimmung erfüllt hat. Und warum sollte ich dies nicht erwarten dürfen? — Gewährt es dem Ehrenmanne schon Genuß, am Abend seiner Tage zurüekzu- blicken auf ein langes, unter wechselnden Schicksale», aber unter Gottes Beistand ehrenhaft durchlebtes Leben, so ist der Genuß noch erhebender, weiter zurück zu schauen auf eine lange Reihe von Vorfahren, welche sich in den verschiedensten, oft höchst drangsalvollen Zeiten sämmtlich als Ehrenmänner bewährt haben, von deren keinem das Gegentheil bekannt ist, von welchen aber viele durch edle Hingebung und kräftiges Wirken für ihr Vaterland und ihren Fürsten sich ausgezeichnet haben, deren Namen ehrenvolle Stellen in der Geschichte des Vaterlandes einnehmen. Nicht Jedem gelingt das; von den Tugenden des Privatmannes zeichnet die Geschichte nichts auf, und dennoch wirke» sie oft in weitem Kreise still und unbemerkt segensreicher, als eine hervorragende Stellung oder glänzende Thaten. Jnsouder- heit gilt dies von dem Loose der Frauen, und darum habe ich sie mit aufgeführt, wenn ich auch von ihnen nur wenig zn sagen wußte. Vielleicht ist dies sogar ein Lob derselben. Zu einem solchen Rückblick in eine Reihe von Jahrhunderten soll das Buch den Leitfaden und im Wesentlichen auch den Stoff darbieten, von dem leider schon so viel im Strome der Zeit versunken ist, daß nur noch Fragmente sichtbar geblieben sind, die hierdurch wenigstens vor weiterem Versinken gesichert wurden. Ein solcher Blick in die Vergangenheit gleicht einem Blicke in den Nachthimmel. Stern drängt sich hinter Stern, bald Heller bald dunkler, bis die weit entlegenen nur noch sehr lichtschwach sich zeigen, und endlich die Sehkraft des Auges ihre Dienste versagt, obgleich »och unzählig viele in weiterer Ferne, aber uns unsichtbar stehen. Wir wissen, daß sie da sind, aber selbst das Fernrohr der Geschichte entdeckt sie nicht mehr. Sie aber, mein verehrter Freund, der Sie einer der jüngsten und doch der älteste Ihres hochachtbaren Geschlechtes sind, mögen noch lange nicht Ihre Stelle an diesem Himmel einnehmen, sondern auf der Erde in Heiterkeit und Seelenruhe verweilen zur Freude aller der Vielen, welche Sie so innig ehren und lieben als der Verfasser. Vorrede. eschäftigl mit einer genealogischen Arbeit anderer Art, kam ich auf den Gedanken, meine Untersuchungen auch auf die Familie meines verehrten Freundes, des Landes-Direktors der Altmark, Herrn von Kröcher ans Vinzelberg, auszudehnen. Ich benutzte dabei sämmtliche gedruckte Urkundenschätze und Angaben in statistischen und Reisewerken, die Königsche genealogische Sammlung der Königlichen Bibliothek, und einige andere Notizen, stellete sie geordnet zusammen, nnd überreichte das Manuskript meinem verehrten Freunde als Beiträge zu einer Geschichte des Geschlechts von Kröcher. Erst jetzt erfuhr ich, daß der Sohn meines verehrten Freundes, der Königs. Negiernngsrath Herr von Kröcher, schon seit Jahren bemüht gewesen war, Materialien zu einer Geschichte dieses Geschlechts zu sammeln, und daraus eine geordnete vorläufige Uebersicht zusammenzustellen, die gewissermaßen meine Arbeit überflüssig machte. Indessen, wenn Zwei, unabhängig von einander, das Nämliche thun, ist es darum doch nicht Dasselbe, und es ergab sich bald, daß beide Arbeiten einander sehr wohl ergänzten. Was der Arbeit des Herrn Negiernngsraths einen besonderen Werth verlieh, war der Umstand, daß er nicht allein alle von mir benutzten Quellen mit großem Fleiße aufgesucht und verarbeitet hatte, sondern daß er auch die Quellen, welche das Königliche Geheime Staatsarchiv und das Knrmärkische Lehnsarchiv an Urkunden, Lehnbriesen, Leibgedingsbriefen, Lehnscopialien und anderen die Familie betreffenden Schriftstücken darbot, benutzt hatte, die mir nicht zu Gebote standen. Dadurch hat insonderheit die Reihenfolge der Geschlechter und ihre Verbindung unter einander eine sehr sichere Grundlage gewonnen, wie sich deren nicht viele Familien rühmen dürfen. Je wichtiger aber gerade diese Hülfsmittel für die Succession sind, mn so mehr wird es Pflicht, anzugeben, was aus dem Geheimen Staatsarchive benutzt worden ist, denn die Nachrichten über die Familien- Mitglieder von der Mitte des 15. Jahrhunderts an, wo die Urkunden schon selten werden, bis zur Mitte und bis in die letzte Hälfte des 18. Jahrhunderts hin- XI ein, sind diesen Materialien vorzugsweise entnommen. Es sind folgende: Die Kurmärkischen Lehnseopialbücher im Geheimen Staats- und Kurmärkischen Lehnsarchiv, und zwar darin Lehnsregistraturen, Lehnbriefe, Veräußerungs- und Verschuldnngs-Consense, Ehestiftungen u. s. w. — Die älteren Lehnsregchratnren und einige Lehnbriese sind im Anhange abgedruckt. !>. Ein Convolut Akten, die Familie betreffend, im Geh. Staatsarchive R. 22. Nr. 154., welches namentlich ans dem 16. Jahrhundert die Verhandlungen über mehrere Processe des Rodans wegen enthält. Einem dieser Processe verdanken wir die Erhaltung der im Anhang Nr. 1 —M. abgedruckten Lehnbriese, welche als Beweismittel beigebracht wurden. — Bnsso (1364) scheint jener Linie ebenfalls nicht anzugehören, da er in der Urkunde von 1359 nicht erwähnt wird. Eben so mag es sich mit Ritter Johann (1375), Johann (1375) und Heinrich (1375, 1376) verhalten, wenigstens kann dieser Ritter Johann nicht wohl mit dem Ritter Hans (Jordans Sohn) identisch sein, da der Heinrich (1375, 1376) vermuthlich des erstern Bruder, in der Urkunde von 1359 nicht erwähnt wird. Ob Heinrich (1496) und Heinrich (1496), ferner Hans (1419) dahin gehören, steht dahin. Wenn dagegen in der beigefügten Stammtafel Nr. 1. Hans (1432) als der Sohn des Johann (1375) und dieser wieder als der Sohn des Ritters Hans, Jordans Sohn angenommen ist, so ist das ans dem XIV Grunde geschehen, weil sehr gewöhnlich der Enkel den Namen des Großvaters erhielt. Gegen die Annahme, daß Hans (1432) der Sohn Stellentins (1359) sei, kann man wohl geltend machen, daß beide in der Zeit zuweit auseinander stehen, und ein verbindendes Zwischenglied nothwendig machen. Hier ist keine Gewißheit zu gewinnen, wenn nicht bisher unbekannte Urkunden aufgefunden werden. Es ist eine eigene Empfindung, mit welcher man die Geschichte eines ganzen durch die Jahrhunderte schreitenden Geschlechtes schreibt. Wie in der Geschichte des einzelnen Menschen der Lebensbeschreiber sich das Bild des Kindes, des Jünglings, des jungen Mannes, des Mannes in der Fülle seiner Kraft, des Mannes von gesetzten Jahren, des alternden Mannes in den sogenannten besten Jahren, des alten Mannes und des Greises in einander verwandeln und lebhast in jeder Periode vor Augen stellen muß, weil jedes Alter seinen besonderen Character entwickelt, und demgemäß in der Zeit, wie er sich eben gestaltet hat, wirkt, so lassen sich diese Altersperioden, diese Wandelungen des Characters und der Zeitalter auch in der Geschichte eines ganzen Geschlechts unterscheiden. Was dort die einzelnen Lustren sind, sind hier die einzelnen Generationen. Die Kindheit des Geschlechts verbirgt sich, wie bei vielen Menschen, in Dunkel, man weiß, daß XV sie, aber nicht, wie sie gelebt haben. Mit der Jünglingszeit tritt es heraus ans dem Dunkel, das mythische Sagen schwach durchleuchteten, in die Erscheinung, und selten geschieht es gleich mit so weithin strahlendem Glänze, als bei dem hier in Rede stehenden Geschlechte. Sie fällt in eine höchst romantische Zeit voll Größe, Macht und Ruhm, voll poetischen Schwunges und ritterlicher Ehre. Aber als wäre die Anstrengung zu groß gewesen, versinkt das Geschlecht während der baierschen und luxemburgischen Periode in der Mark in anscheinende Unthätigkeit, und selbst die aufgeregte Zeit bei dem Beginne der hohenzollerschen Herrfchaft vermag dasselbe nicht ans seiner Lethargie zu wecken. Das Ritterthnm verwelkt, die Schießwaffe verdrängt die blanke Waffe, und fortan beschränkt es steh auf die Jagd in seinen reichen Wäldern, auf Viehzucht und Landbau, besucht die Landtage und wahrt seine Rechte, so weit sie unter den kräftigen Hohenzollern noch bestanden. Aber der Character des jetzt lebenden Geschlechts war ein sehr streitsüchtiger und händelliebender, der in Processen kein Ende fand, und wie es scheint dabei mehr verlor, als gewann. Die Reformation fand in ihnen warme Anhänger, ihr Geist drang bis in die Tauf- namen ein, aber die Streitsucht legte sich noch nicht, und wandte sich zum Theil gegen die eigenen Familien- Mitglieder, das Vermögen versplitterte sich, und der XVI dreißigjährige Krieg fand eine verarmte Generation. Seine Schrecken vollendeten das Elend, man behielt wenig mehr als den Grund und Boden, der sich nicht wegtragen ließ, Verschuldungen und Concnrse drängten einander, und der Boden wechselte schnell seine Besitzer. Endlich waren die Folgen auch dieser furchtbaren Krisis überstanden. Mit Preußens Erhebung zur Königswürde nahm das Geschlecht einen anderen Character an. Er wurde kriegerisch, wendete sich aber nicht gegen die Mitglieder der Familie oder ihre Nachbarn, sondern fand eine größere Ehre darin, seine Kräfte dem Vaterlande zu weihen, und sie gegen dessen Feinde geltend zu machen. Und wiederum war es ein Mann, der vorzugsweise dies mit hoher Auszeichnung und Ehre that. Von da ab haben Einzelne des Geschlechts mit Ehren in den Preußischen Kriegen gefochten, Andere waren emsig bemüht, den gesunkenen Wohlstand der Familie emporzuheben, was ihnen gelang, und ohne Zweifel nicht minder verdienstlich war, da es die Mittel gewährte, wohlthätig auf die Umgebung einzuwirken. Dies war der Character der Generationen des achtzehnten Jahrhunderts. Das neunzehnte begann mit der napoleonischen Zeit. Das Unglück des Vaterlandes traf auch diese Familie; die Altmark gerieth unter West- phälische Herrschaft, die dort befindlichen Afterlehne wurden abgelöset, der Befreiungskrieg brach aus, und zwei XVII werthe Glieder der Familie starben den Heldentod für das Vaterland, große Opfer wurden gebracht. Dennoch aber wußte diese Generation ihren Wohlstand nicht bloß zn erhalten, sondern auch zu vermehren, Einige dienten mit Auszeichnung im Heere, Andere leisteten als höhere Verwaltungsbeaiiite dem Staate ersprießliche Dienste, welcher Beschäftigung die früheren Generationen sich nur mit wenigen Ausnahmen gewidmet hatten, bis endlich in neuester Zeit das ganze Jahrhunderte hindurch bestandene Lehnsverhältniß aufgehoben wurde, indem man die Lehne allodifieirte. Wie wesentlich verschieden erscheint der Character der einzelnen Generationen, wie tief wirken die Zeit- gestaltuugen auf ihn ein! Hand in Hand geht damit die äußere Erscheinung der Menschen in Trachten, Sitten und Gewohnheiten, wie merkwürdig haben sie sich innerhalb dieser sechs Jahrhunderte verändert! Welch ein Abstand trennt den geharnischten Ritter vom steif- kragigen reich gefalteten Mantel der Neformationszeit, vom aufgekrämpten Federhut und Ledercollet des dreißigjährigen Krieges, von der steifen Grandezza des !!t! dem gestickten Rocke, der Weste mit laugen Schößen, der Alongeperücke oder dem Haarbeutel mit 1)^« und unsern schwarzen Frack! Und in jeder dieser Trachten dachte, sprach und hau delte der Mensch anders; denn wenn auch das Gute XVIII immer als gut, das Böse als böse anerkannt wurde, die Art, wie der Mensch seine Erkenntniß zur Geltung brachte, blieb nicht dieselbe, sondern wechselte nach den Zeiten, wie im Leben des Einzelnen. Aber durch alle Generationen wechselt Freude und Leid, Lust und Traner, Lachen und Weinen, wie Sonnenschein und Regen, und die Augen, die kurz zuvor in heiterer Wonne gelächelt hatten, netzte bald nachher die Thräne des Knm- mcrs. So veränderlich gestalten sich die Schicksale der Menschen. Einer aber bleibet wie er ist, und seine Jahre nehmen kein Ende, aber auch seine Liebe währet in Ewigkeit! — Aber Eines unterscheidet das Leben des Einzelnen von dem Leben eines ganzen Geschlechts; bei dem Ersteren kann man angeben, wann er ein Greis geworden ist, aber nicht bei dem Letzteren. Zwar sterben die Geschlechter, wie der Einzelne, und gar viele sind bereis ansgestorben. Dies Loos trifft Eines nach dem Anderen, und unvermeidlich zuletzt Alle, bis Keines der vorhandenen mehr übrig ist, und neue Geschlechter die Erde bewohnen. Sind doch jetzt die Geschlechter der lebenden Wesen sämmtlich anders, als in früheren Perioden der Schöpfung; auch innerhalb des Menschengeschlechts, auch innerhalb der Dauer einer einzigen Periode findet solch ein Wechsel statt, und wenn abermals sechs Jahrhunderte verronnen sein wer- XIX den, ist vielleicht Niemand mehr da, der seine Voreltern bis zum 13. Jahrhundert hinauf verfolgen kann. Vielleicht ist es dann sogar nicht einmal möglich, sie bis zu unseren Tagen zu verfolgen, denn die vortrefflichen Hülfsmittel, welche uns die Lehnbriefe und die Aufführung der Zeugen in früheren Urkunden darbieten, fallen für die Zukunft ganzlich fort, und es ist kaum Etwas da, was an deren Stelle tritt. Die früheren Geschlechter glaubten Alles für ewige Zeiten zn schaffen, und berücksichtigten darum stets die Zukunft. Unser jetziges Geschlecht kümmert sich wenig um die Vergangenheit und noch weniger um die Zukunft. Ob es künftig möglich sein wird, außer bei den regierenden Geschlechtern, die Geschichte irgend eines andern Geschlechts zu schreiben, erscheint sehr zweifelhaft, denn noch ist nicht abzusehen, wie es möglich werden wird. Was aber in der Zukunft vielleicht nicht mehr möglich ist, das ist jetzt noch möglich, und darum wäre es wünschenswert!), wenn die historisch gewordenen Geschlechter, welche wenigstens in einzelnen ihrer Mitglieder die Träger der Geschichte geworden sind, ihre Geschichten bearbeiteten, und sie dem Strome der Vergessenheit entrissen. Es könnte dabei manches Goldkorn für die Geschichte gerettet werden, und das jedenfalls erhebende Gefühl, einem Stamme anzugehören, der sich in irgend einer Zeit alS tüchtig und trefflich ausge- XX wiesen hat, kann darin seine wohl berechtigte Begründung finden, die öffentlich anerkannt, eine nin so ernstere Mahnung in sich schließt, sich dieses Stammes würdig zn zeigen. Ist dies doch ein Vorzug, der dem Adel nie entrissen werden kann; warum will man ihn nicht ausbeuten? Jede Stütze der Tugend ist bei der menschlichen Schwäche von Werth, und diese ist keine der geringsten. Wer die Geschichte eines Adelsgeschlechts für eine bloße Aufblähung des Hochmuths hält, hat wohl nie über ihren Werth ernsthaft nachgedacht, und mit ihm ist nicht zu streiten. Einleitung ist unmöglich, mit irgend einem Geschlechte des niedern Adels über das zwölfte Jahrhundert hinaus zu gelangen, wenn man sich nicht auf bloße Vermuthungen einlassen will, weil die Familienwappen erst in den Kreuzzügen, die Familiennamen nicht vor dem zwölften Jahrhundert entstanden, und erst nach und nach stehend wurden. Bis dahin begnügte man sich mit dem Taufnamen, und nur einzelne Personen des hohen Adels fügten demselben noch den ihres Besitzthumes hinzu. Jeder aber führte nur einen Taufnamen, nämlich den seines Schutzheiligen, mit welchem er auch bei öffentlichen Verhandlungen ausschließlich bezeichnet wurde. Gern wählte man die Namen solcher Personen, welche der Familie angehört, und sich ausgezeichnet hatten, theils um so das Andenken an verdiente Familien-Mitglieder fortzupflanzen, theils um dem Kinde in dem Namen eine Aufforderung mitzugeben, sich seines Vorfahren würdig zu zeigen. Ziemlich verbreitet war insonderheit die Sitte, dem Erstgeborenen den Namen des väterlichen Großvaters, dem Zweitgeborenen den des mütterlichen Großvaters zu geben, da eine alte Beobachtung gezeigt hatte, daß die Enkel den Großeltern leicht ähnlicher wer- t — 2 — den, als den Eltern. Mitunter wurde ein Lieblingsname selbst mehreren Geschwistern beigelegt. Um sie im Leben unterscheiden zu können, wurden die Taufnamen mannigfach abgeändert, und bei dem einen Kinde so, bei dem anderen gleichnamigen anders, so daß der ursprüngliche Name oft schwer zu erkennen ist. Es wurde z. B. aus Heidenreich, Heiden- rich, Heinrich, Henrich, Heine, Hcino, Heiso, Heinecke, Hilmar, schmeichelnd Heinredekin, Redekin, Redko, Reiner, lateinisch Heiäenrieus, Usurieus, Resieliinus. Die Abänderungen: Henning, Hennekin, Henzke, Henzko, Hencze, Hempo sind ebenfalls aus Heinrich entstanden, aber noch öfter aus Johann und Hans, und gehören daher beiden Namen an. Im ersten Theile der Geschichte des Markgrafen Waldemar im zweiten Anhange ist ein reiches Verzeichniß solcher Namenänderungen mitgetheilt, wie sie in der Mark üblich waren. Daß dieser Umstand bei genealogischen Forschungen oft hinderlich wird, ist leicht zu begreifen. Im zwölften Jahrhundert begann man in allen altsächsischen Landen dem Taufnamen des Mannes den Wohnort oder das Besitzthum beizufügen, und dies wurde als ein bequemes Mittel der Unterscheidung gleichnamiger Personen gar bald allgemeine Sitte, da die Zweckmäßigkeit sich Allen fühlbar machte. Anfangs aber wechselte nicht selten dieser Beiname mit dem Besitzthume, auch führten Brüder manchmal ganz verschiedene Beinamen, weil ihr Besitzthum verschieden war, bis endlich die Namen stehend wurden, und sich vererbten, wodurch die genealogische Forschung oft überaus schwierig wird. Das „Von" ergab sich dabei von selbst, und war in jenen Zeiten kein Unterscheidungszeichen des rit- terbürtigen Mannes, worüber einzig und allein die Abstammung entschied. Das „Von" konnte gebrauchen, wer da wollte. Im Mittelalter umfaßte der Adel nicht den Stand des jetzt sogenannten niedern Adels, sondern hörte nach unten mit den edeln Herren, — den jetzigen Baronen oder Freiherrn, — auf. Wohl aber gehörte der niedere Adel mit dem eigentlichen Adel zu den Schildgeborenen, von welchen Bürger und Bauern ausgeschlossen waren. Das Wort ritterbürtig ist späterer Entstehung. Als besonderen Stand führte er den Namen: gute Mannen, auch schlechthin nur durch Mannen bezeichnet. Sie waren sämmtlich Vasallen, insofern sie nicht Reichsfreie waren; allein der Name Vasall umfaßte mehr, denn auch Adliche wie Bürgerliche konnten Vasallen sein. Der Name Junker gebührte ursprünglich nur den Söhnen des Herrenstandes, nämlich des (hohen) Adels. Es bezeichnete dies Wort den Jungherren, und hätte eigentlich Jungherr geschrieben werden müssen. Auch die Fürstensöhne hießen so. Erst später in einer Zeit, in welcher alle Titel tiefer herabstiegen, wurde das Wort auch für jüngere Mannen gebraucht. Die weiblichen Personen im Stande der Mannen hatten keine besondere Bezeichnung. Sie hießen Ehefrauen und Jungfern. Fräulein bezeichnete ursprünglich nur die Töchter des damaligen (hohen) Adels und der Fürsten. Personen aus dem Stande der Mannen und des Adels, welche sich irgend einem Großen zu Eigen gaben, und dadurch leibeigen wurden, hießen Ministeriale. Vom kriegerischen Gesichtspunkte aus hatte sich eine andere Gliederung der Stände seit den Kreuzzügen gebildet. Alle Schildgeborene waren zur Führung der Waffen nicht bloß berechtigt, sondern verpflichtet, und eine andere Beschäftigung galt als unehrenhaft und war ihnen verboten. Wohl aber durften sie Hofämter übernehmen und als Beamte des Fürsten fungiren, ja in früheren Zeiten konnten solche Stellen nur allein von ihnen übernommen werden. Wenn so die Waffenführung als der eigentliche Beruf des Schildgeborenen erschien, so mußten auch Tapferkeit, Unerschrockenheit in Gefahr, Stärke und Geschicklichkeit in der Handhabung der 1* Waffen einen besonderen Werth erhalten, und besonders machten sich solche Eigenschaften in den Kreuzzügen in ihrem ganzen Werthe geltend. Es schien daher angemessen, solche Krieger, welche diese Eigenschaften in vorzüglichem Maaße besaßen, vor Andern auszuzeichnen, und dies mußte durch äußerliche Zeichen geschehen, damit man ihnen sofort vertrauen könne, wenn sie sich zeigten. Man schuf also Auszeichnungen für solche Krieger, und nannte letztere Ritter. Die auszeichnenden Merkmale waren der ritterliche Gürtel und die goldenen Spornen. Eine andere Auszeichnung war die, daß sie den Vorrang vor allen anderen Kriegern erhielten, weß Standes diese auch sein mochten, daß sie als Zeugen in den Urkunden stets unmittelbar nach den Geistlichen aufgeführt wurden, und das Prädikat Herr erhielten, welches außer ihnen nur der (hohe) Adel und die Geistlichen führten. Alle Krieger aus dem Stande der Schildgebornen hießen Knappen, wenn sie nicht Ritter waren, öfter auch Knechte. Die Nitter- würde konnte man nur durch einen Ritter von fürstlicher Geburt mittelst des Ritterschlages erhalten. Ein Fürst, der nur Knappe war, konnte Niemanden zum Ritter schlagen. Die Namen Ritter und Knappen bezeichneten daher keinen eigentlichen Standesunterschied, sondern es konnten zu ihnen Männer der verschiedensten Stände gehören. Ursprünglich gab es kein Verbot, welches die Nicht-Schildgebornen von der Nitterwürde ausschloß; allein es machte sich von selber, daß nur Schildgeborene die Nitterwürde erhielten. Ohne die sehr kostbare Rüstung und ohne beritten zu sein, konnte Niemand die nöthige Waffenübung erhalten, noch Tapferkeit entwickeln, weil er ohne Rüstung jedem vollständig Gewappneten unterliegen mußte. Ein solcher konnte es, ohne große Gefahr zu laufen, recht wohl mit einem Dutzend schlecht Bewaffneter aufnehmen, denen es in der Regel noch an Uebung im Gebrauche ihrer Waffen fehlte. Daher konnte in einem Ge- fechte sehr oft ein einzelner Ritter die Entscheidung herbeiführen, und nicht selten riß er seine ganze Schaar aus der Gefahr, was er nächst seiner Tapferkeit und Waffenübung hauptsächlich seiner trefflichen Rüstung verdankte. Alle, welche sich nicht eine solche Rüstung, ein Streitroß seinen Orsen) und solche Waffenübung erwerben konnten, durften nicht darauf rechnen, sich durch Tapferkeit und Kriegsthaten auszuzeichnen, und das waren die Städter und das Landvolk. Zwar schafften sich die Patrizier in den Städten auch wohl Waffen und Rosse an, allein an Uebung und Gebrauch derselben standen sie gewohnlich zurück, weshalb sie bei den Mannen, die auf ihren Landgütern saßen, meist weikig galten. Der geharnischte Mann mit geschlossenem Visir war auf seinem Rosse äußerlich nicht zu erkennen. Man erfand daher das Auskunftsmittel, das Schild und den Helm in eigenthümlicher Weise zu bezeichnen, und überließ es Jedem, sich diese Zeichen zu wählen. Es geschah dies ebenfalls während der Kreuzzüge, denn hier traten so große Züge zusammen, daß es unmöglich war, die Einzelnen bloß an ihrer Rüstung zu erkennen. Viele wählten einfache Zeichen, die unschwer darzustellen waren, aber weithin sich erkennen ließen; noch andere wählten eine Abbildung, welche sich auf eine Begebenheit ihres Lebens bezog oder auf das eineö ihrer Vorfahren. Die sogenannten redenden Wappen, wo das Zeichen mehr oder weniger gut mit dem Familiennamen übereinstimmt, sind erst eingetreten, als Familiennamen angenommen waren. So, wie man das Schild mit Figuren bemalt hatte, befestigte man auch auf dem Helme eine Figur, oft nur die obere Hälfte derselben mit einigem Beiwerk, und wiederholte darin nicht selten eine Figur des Schildes. Weil nun der Mann diese Zeichen auf seinen Waffen sup sinen Wapen) führte, so erhielten sie davon den Namen seines Wappens, dessen wesentliche Theile noch jetzt Schild, Helm und Helmzier sind. Das Wappen der Herren von Kröcher — ein silbernes schreitendes Kameel im blauen Felde, auf dem Helme ein halbes springendes oder wachsendes Kameel, beide nach rechts gewendet, die Helmdecken blau und silbern, — ist demnach ebenfalls von einem der Vorfahren des Geschlechts zu einer Zeit erwählt worden, wo es noch keinen Familiennamen führte, nämlich zur Zeit der Kreuzzüge. Auf allen älteren Siegeln hat das Kameel zwei Höcker (Dromedar), auf den neueren Siegeln, vermuthlich aus Unkunde, meist nur einen Höcker. Das wachsende Kameel auf dem Helme findet sich zum erstenmale auf dem Siegel Stillcntins von Kröcher vom Jahre 1458. Aus der Ahnentafel des Friedrich Wilhelm von Krücher vom I. 1747 im Sonnenburger Archiv des Johanniterordenö, welches sich jetzt im Geheimen Staatsarchive befindet, haben die Kameele nicht die silberne, sondern die natürliche braune Farbe. Die Wahl eines in Deutschland seltenen und wenig bekannten morgenländischcn Thieres läßt vermuthen, daß es zur Erinnerung an einen Zug nach dem Morgenlande geschehen ist, und wahrscheinlich hatte sich einer den Heeren des Kreuzes angeschlossen, und war nach dem heiligen Lande gezogen, von wo er unstreitig zurückgekehrt, und dieses Wappen seinen Nachkommen hinterlassen hat. Der Sage nach ging ein Vorfahr des Geschlechts als Kreuzfahrer ins gelobte Land. Eines Tages begleitete er eine Fürstentochter bei einem AuSfluge zu Noß aus dem christlichen Lager. Plötzlich wurden sie von einer Schaar Saracenen umringt, die auf Kameelen geritten kamen. Er aber warf sich denselben muthig entgegen; ein Theil der Ungläubigen fiel unter seinen Streichen, der andere Theil entfloh, und unversehrt konnte er seinen schönen Schützling ins Lager zurückführen. Zum Andenken an diese That nahm er das Kameel ins Wappen auf. Es ist dies ein Stück aus dem mythischen Theile der Vorgeschichte des Geschlechts, der nur durch das Wappen belegt werden kann, aber doch nicht von Wahrscheinlichkeit entblößt ist. Das Kameel kommt als Wappenthier selten vor. Unter Anderen bei den, wie es scheint, ausgestorbenen schlesischen Familien von Gardaner und von Schmoltz, bei der Familie von Seeau zu Juchberg, den Grafen von Seeau und den Freiherrn Pögl zu Reyffenstein und Arberg, die sämmtlich sich in Siebmachers Wappenbuch finden. Das Wappen der Familie von Gardaner stimmt genau mit dem Kröcherschen überein, nur sind die Kameele roth, das Schild ist getheilt, unten silbern, oben blau, und die Helmdecken sind silbern und roth. Die Wappen der übrigen Familien sind mehr oder weniger abweichend. Das Land zwischen Oder und Elbe wurde im sechsten Jahrhundert slavischen Stämmen zur Beute, welche auch über die Elbe gingen, und einen großen Theil der nachmaligen Altmark besetzten. Es geschah nicht ohne heftigen Kamps. Nach den alten deutschen Einrichtungen durfte nur der freie Deutsche das Schwert führen, die Hörigen nur zu Kriegszeiten im Lande selber, wenn dasselbe zu vertheidigen war, die Leibeigenen unter keinen Umständen. Wurde das Land besiegt, so suchte sich jeder Freie zu retten, weil er in der Gewalt des Feindes seine Freiheit verlor, die Hörigen blieben sitzen, weil sie außer Landes nicht fechten durften und wechselten nur den Herrn (von diesem „ lat sitten" schreibt sich das „ lassitische" Verhältniß her, so wie die Laten, welche Worte nur die verdorbenen „lat sitten" und „lat" sind), die Knechte zogen als Leibeigene zur Bedienung ihrer Herren mit ab. Der eingedrungene Feind bestand ebenfalls aus Freien und Leibeigenen; die ackerbauende Bevölkerung fand er in den Hörigen oder Lassiten vor. Erbitterte blutige Kämpfe der Deutschen mit den Wenden haben Jahrhunderte lang stattgefunden; sie konnten auf dem von den Wenden besetzten Boden nur von Deutschen, welche von Außen her herbei gezogen wurden, ausgefochten werden. Man errichtete zum Schutze Deutschlands an den westlichen Ufern der Elbe die Nordmark, und setzte ihr als militairischen Befehlshaber einen Markgrafen vor. Seine Aufgabe war es, die Grenzen Deutschlands weiter hinauszurücken, und den Boden von Wenden zu reinigen, was mit sehr wechselndem Glücke geschah. Alle deutschen Kaiser von Heinrich dem Finkler an, alle Markgrafen der Nordmark haben deutsche Heere gegen die Slaven geführt; ein Feldzug gegen diese Heiden galt so verdienstlich, als ein Kreuzzug gegen die Saracenen, und wer letzteren nicht mitmachen konnte, bequemte sich wenigstens zu dem andern, eine große Aufregung herrschte in allen Gemüthern, Alle waren erfüllt von dem Dränge, das Kreuz auf dem ganzen Erdboden siegreich zu machen, damit nur ein Hirt und eine Heerde auf Erden sei, und zu dem Ende große kriegerische Wanderzüge zu unternehmen, Abentheuer zu bestehen, und für den Himmel das Leben einzusetzen. So war denn auch die Zahl derer, welche ans den verschiedensten Gauen Deutschlands zum Kriege gegen die Wenden zogen, eine sehr große, und mehr als vierhundert Jahre lang dauerten diese Zuzüge mit wem- gen Unterbrechungen fort, und eine große Verheerung der von den Wenden eroberten Länder war die natürliche Folge derselben. Auf dem eroberten Boden erhielten nun die deutschen freien Krieger dem allgemein herrschenden Feudalsysteme gemäß nach Maaßgabe der geleisteten Dienste größere oder geringere Belehnungen an Land, Leuten und Einkünften. Die Hörigen wechselten abermals ihre Herren, aber sie wurden, vielleicht in Folge ihnen gemachter Verheißungen, frei, dagegen wurden diejenigen Wenden, welche sich nicht taufen ließen und bereits vorher Leibeigene ihrer wendischen Herren gewesen waren, den Deutschen dienstbar, und in den sogenannten Kietzen und Fischerdörfern angesiedelt. Diejenigen wendischen Freien, welche Güterbesitz hatten, sich unterwarfen und taufen — 9 — ließen, blieben in ihrem Besitzthume, und wurden deutsche Mannen, alle übrigen verließen das Land. Die eingeführten deutschen belehnten Mannen aber wurden benutzt, um das Land zwischen Elbe und Oder zu erobern, denn die ganze Priegnitz, Mittelmark und Ukermark ist von der Altmark aus erobert worden, worüber indeß ebenfalls eine lange Zeit verging. Hier wurden den Kriegern neue Belehnungen angewiesen, auf welche .sie großentheils die Namen ihrer Besitzungen in der Nordmark übertrugen, woraus sich die Erscheinung erklärt, warum so viele Dorfnamen der Altmark sich in den übrigen Marken wiederholen. Es trat also in den ostelbischen Landen ein ganz anderes Verhältniß ein, als in den altsächsischen. Während in den letzteren der Herr seinen Namen von dem Bcsitzthume empfing, erhielt in den ersteren das Bc- sitzthum seinen Namen von denn Herrn. Diese Wanderung der Ortsnamen von Westen gegen Osten in das slavische Land hinein bis jenseits der Oder, und selbst bis nach Preußen hinein, ist ungemein merkwürdig, und erhält zugleich eine besondere Wichtigkeit dadurch, daß sie uns zugleich eine Kolonisation der Familien im slavischen Lande erkennen läßt, die vollständig nachweisbar ist, und durch die Wappen der colonisir- tcn Familien bestätigt wird. Es war dies eigentlich nur der Schlußstein anderer Kolonisationen, denn die Kaufmanns- Colonien oder Stationen waren vorausgegangen, zum Theil auch die von den Mutterklöstern abgezweigten Filialklöster im Wendenlande. Mit einem dieser vielen gegen das Wendenland gerichteten Heereszüge ist auch ein Vorfahr der Herren von Kröcher nach der Nordmark gezogen, und hat dort den verlorenen deutschen Boden wieder erobern helfen. Zur Belohnung wurden ihm im Gau Mosidi Güter und Einkünfte angewiesen, unter welchen das Dorf Kröchern, eine halbe Meile südwestlich von Burgstall gelegen, unstreitig das vorzüglichste war. — 10 — Vergebens aber würde es sein, ermitteln zu wollen, aus welchem Lande, mit welchem Zuge, oder zu welcher Zeit er nach der Nordmark gekommen sei. Das Dorf Kröchern, obgleich gewiß von hohem Alter, wie alle Dörfer dieser Gegend, wird erst 1363 genannt'), aber keiner seiner Besitzer aus alter Zeit. Alle sonstigen Nachweisungen aber fehlen. Das einzige authentische Verzeichnis«, dessen Angaben auf Glaubwürdigkeit Anspruch machen dürfen, nämlich der Abschnitt« Von der Herren Geburt, der sich vor dem Sachsenspiegel befindet, erwähnt der Herren von Kröcher gar nicht. Dieser Abschnitt ist nach meinen genauen Untersuchungen zwischen 1209 und 1240 versaßt, also zu einer Zeit, wo man durch Tradition noch Vieles von der Herkunft der märkischen Familien wissen konnte. Entzelt ^) in seinem Chronikon der Altmark legt dieses Verzeichniß zum Grunde, und setzt nach Belieben noch eine Menge Namen dazu, um viertehalbhundert Jahre später als jenes Verzeichniß entworfen wurde und wo man von der Abstammung der Familien nichts mehr wissen konnte. Sein Buch ist eine wunderliche Mischung von Wahrheit und Irrthum, von Geschichte und Erdichtung. Er führt die Herren von Kröcher auf. Nach ihm sind sie mit vielen Anderen von Karl dem Großen ins Land geführt worden. Achthundert Jahre nach Karl dem Großen schrieb Entzelt, und erzählt hier etwas, wovon kein Geschichtschreiber etwas weiß. Sollen wir etwa glauben, er habe Familientraditionen gesammelt? Eristirt eine Familie, die sich mit achthundertjährigen Traditionen herumträgt, und für dieselben Glauben fordert? Engel hat in seinen märkischen Annalen diese thörichten Angaben Entzelts ohne weitere Prüfung abgeschrieben und weiter verbreitet. Sie haben aber nicht den mindesten Werth. 1) Dreyhaupt Beschreib, des Saalkreiscs I. 23. 17. 77. 2) Entzelt Chronikon der Altmark Bogen K. — 11 - Wie lange sich die Familie im zwölften Jahrhunderte schon im Besitze des Dorfes Kröchern und der dazu gehörigen Güter befand, ist daher nicht zu ermitteln. Einer von ihnen aber fing um diese Zeit an, seinem Taufnamen den Namen seines Hauptgutes hinzuzufügen, und nannte sich von Kröchern, und erst von da ab entstand der Familienname, und gab es auch dem Namen nach Herren von Kröchern in der Welt, nachdem es der Sache nach schon vielleicht lange welche gegeben hatte. In den Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts lautet der Name in der Regel Crochere, Crocheren oder Cro- chern, selten Crochcr, Cröcher, Croghern oder Krochern.') Im 15. und 16. Jahrhundert wird aus dem Anfangs-C meist ein K, auch wird das Schluß-n wohl verdoppelt, und erst zu Ende des 16. Jahrhunderts wird Kröchcrn die gebräuchlichste Schreibart, bis im Anfange des 18. Jahrhunderts der Name in Kröcher verwandelt wurde. Seit Markgraf Albrecht der Bär eine Mark Brandenburg geschaffen hatte, und die bisherige Nordmark darin aufgegangen war, gehörten die von Kröcher zur Mark Brandenburg, und namentlich zur Vogtei Tangermünde. Als im Jahre 1258 die beiden Markgrafen von Brandenburg Johann I und Otto lil die bis dahin gemeinschaftlich regierte Mark Brandenburg theilten, fiel die Vogtei Tangermünde an die Johanneische Linie, und mit ihr das Dorf Kröchern nebst den dazu gehörigen Besitzungen. Die Besitzer dieser Güter wurden nun Johanneische Vasallen 2), ein Umstand, der von Wichtigkeit ist. Wäre die Familie, wie man es behauptet hat, schon damals im Besitze der Schlösser Calbe an der Milde, Betzendors oder Krumbke, oder auch nur eines derselben gewesen, so würden sie Ottonische Vasallen geworden sein, denn alle drei 1) Kikilel e->-I. I. Hptthl. II. 25. III. 351. 355. II. 275. I. 135. 2) Kloben Waldemar I. p. 13. 114 und die Karte. - 12 — Schlösser lagen im Lande der Ottonischen Linie, das Schloß hätte ihren Vasallenstand entschieden, wenn sie auch von dem Dorfe Kröchern den Johanneischen Fürsten den üblichen Lehndienst hätten leisten müssen. Letzteres wäre dann als eine ausländische Besitzung betrachtet worden. Es ergiebt sich daraus mit Entschiedenheit, daß sie damals noch nicht im Besitze dieser Schlösser, oder eines derselben waren. Somit ist die von Entzelt ') mitgetheilte, und von vielen nachgeschriebene Angabe: Markgraf Albrecht habe die von Kröchern 1202 vertrieben, ihnen Calbe genommen, welches Gervasius von Alvens- leben der alte bekommen, hätte ihnen Betzendorf genommen, das hernach die von Schulenburg empfangen u. s. f., nichts als eine Fabel, die jeden Grundes entbehrt. Die von Kröcher besaßen damals weder Calbe noch Betzendorf, sie sind nie vertrieben worden, die v. Alvensleben haben nicht unter Albrecht Calbe erhalten, sondern dasselbe erst 1324 erkauft, einen Gervasius von Alvensleben hat es unter Markgraf Albrecht nicht gegeben, die von der Schulenburg haben eben so wenig damals Betzendorf bekommen, kurz, es ist an der Nachricht nicht ein wahres Wort, obgleich sie oft nachgesprochen ist. Wir haben oben schon erwähnt, daß der Verfasser der Nachricht: von der Herren Geburt, im Sachsenspiegel die von Kröcher gar nicht erwähnt. Das ist ein Beweis, daß sie sich bis zur ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts weder durch hervorleuchtende Thaten noch durch reichen Güterbesitz vor Andern bemerkbar gemacht hatten. Wären sie in jener Zeit schon Schloßgesessene gewesen, so hätte sie der Verfasser, der sich durchgängig sehr unterrichtet und mit den Verhältnissen vertraut zeigt, gar nicht ungenannt lassen können. Beide hier aufgeführten Gründe berechtigen uns vollkommen zu der Behauptung, daß die Familie von Kröcher um diese Zeit und 1) Entzelt a. a. O. Bogen Q2. — 13 — bis gegen das Ende des 13. Jahrhunderts nichts besaß, als die ursprünglichen Lehngüter Kröchern nebst Zubehör, 3 Hufen zu Glüsig, 2 Hufen und 2 Höfe bei dem nicht mehr vorhandenen Odenburg u. Wie die Siegel des Ritters Bernhard von Olvenstedt vom Jahre 1239 und des Knappen Bernhard von Olvenstedt vom Jahre 1308 zeigen hatte die Familie von Olvenstedt dasselbe Wappen, als die Familie von Kröcher. Dies begründet dafür, daß beide Familien desselben Ursprungs sind, eine Wahrscheinlichkeit, welche dadurch erhöht wird, daß die Stammörter beider nicht weit von einander entfernt liegen, nämlich das Dorf Kröchern 4 Meilen, das Dorf Olvenstedt eine halbe Meile von Magdeburg. Das Dorf Olvenstedt wird bereits 1012 erwähnt. In diesem Jahre schenkte Amilrath, Schwester dcö Erzbischofs Walthardus von Magdeburg, dies Dorf der Kirche zu Magdeburg. 1209 wurden dem Kloster Johanns des Täufers seine Besitzungen durch eine Bulle Papst Jnnocenz III bestätigt, darunter 34 Hufen in Olvenstedt. Nach einem Vergleich über Handhabung des Landfriedens, welchen Erzbischof Dietrich von Magdeburg 1363 mit den Ständen und Städten des Erzstifts schloß, hatte im Fall der Noth Olvenstedt 15 Mann, Crocher (Cröchern) 3 Mann zu stellen. 2) Letzteres ist zugleich die älteste Nachricht von dem Dorfe Cröchern. Wir dürfen daher wohl annehmen, daß in früher Zeit zwei Brüder Besitzer der Güter Olvenstedt und Cröchern waren. Sie oder ihre Nachkommen haben dann die Namen von ihren Gütern empfangen. 1) Ungedruckte Urkunde im Provinzial-Archiv zu Magdeburg. S. die Wappentafel Nr. 1. und birutk Lock. gueMinb. 1'sli. 32. ?io. 18. 2) v. Drcyhaupt Beschreib, des Saalkreises I. p. 25. 14. 77. Erster Abschnitt. Die Urahnen bis zum Anfange des sechszehnten Jahrhunderts. I. Die von Vlvenstedt. Die Nachrichten von den Olvenstedts beginnen in einer Zeit, bis wohin nur wenige Familien ihren Ursprung zurückführen können, sind aber sehr spärlich. 1. Benno. Bereits im Jahre 1151 kommt Benno de Olvenstidde in einer Urkunde des Bischofs Odhelricus von Halberstadt als Zeuge vor. 2. Marquard und 3. Albert. Marquardus und Albertus de Oluenstede werden in einer Urkunde des Grafen Adolph von Schouwenberg vom 1.1189, und in einer Urkunde des Bischofs Gardolph von Halberstadt vom I. 1197 erwähnt. 2) Diese sowohl als Benno waren Freie. 1) ?ailee 1'raäit. Lorbsf. p. 763. 2) Hutschenreiter Reihe der Pröbsle Unser l. Frauen zu Magdeburg S. 9. korken Los. I. S. 13. Wohlirück Alvensleben I. S. 23. 4, Friedrich. Im Jahre 1243 und 1265 kommt als Conventual des Paulinerklosters zu Magdeburg ein Friedrich von Olvenstedt vor, 1254 als Lector, 1266 als Subprior jenes Ordens; 1255 und 1260 wird ein Friedrich von Olvenstedt ohne nähere Bezeichnung ausgeführt. ') 5. Randewig und 6. Heinrich. Ein gewisser Randewig von rittermäßiger Herkunst (Iro- neslus vir kiinäswiLus) trug eine Hufe zu Klein Rodens- leben, unweit Wanzleben, welche er gegen andere Güter eingetauscht hatte, von dem Kloster Marienthal zn Lehn. Aus seine Bitte übereignete der Abt Theoderich zu Marienthal 1256 diese Hufe dem Kloster der heiligen Agnes zu Magdeburg zum Unterhalte der Dienerinnen Christi stnmulgrum Ekri8ti) ^). Ohne Zweifel ist dieser Randewig derjenige Ritter, welcher 1260 zu Magdeburg in einer Urkunde des Abts Theoderich zn Marienthal Nandcwigus de Holvenstede, und ebendaselbst 1260 und 1264 in zwei Urkunden des Abts zu Michaelstein Randewicus de Olvenstede °), so wie in einer andern Urkunde von 1264 Randewigns de Olvenstede genannt wird.'') Endlich wird der Ritter Randewig von Olvenstedt und neben ihm Heinrich von Olvenstedt in einer Urkunde des Klosters St. Loren; zu Magdeburg ohne Datum, welche wahrscheinlich in die Zeit von 1250 bis 1260 fällt, genannt. 1) v. Ledebur Archiv XVII. S. 73. 7s. 79. kieäol 0«.!. I. Hptthl. V. S. 38. Ungedr. Urkunden des Magdeb. Provinzial-Archivs von 1255. 12K0. 12K5. 2) v. Ledebur Archiv XVII. S. 79. 3) Ebendaselbst S. 82. 84. 89. 4) Ungedr. Urkunde des Magdeburger Previnzial-Archivs. 5) Daselbst. — 16 — 7. Bernhard und 8, Bernhard. Ein Ritter Bernhard von Olvenstedt aus Wernigerode kommt zuerst 1233 vor. Im 1.1299 verkaufte er zu Wernigerode unter Zustimmung seines Sohnes Bernhard den Zehnten zu Stötterlingenburg für 45 Mark an die Kirche zu St. Lorenz in Stötterlingenburg. Ein Knappe Bernhard oder Berndt von Olvenstedt, ohne Zweifel der eben genannte Sohn des Ritters Bernhard, wird 1368 zu Wernigerode und 1339 zu Quedlinburg genannt. 9. Johann. Ein Johann von Olvenstedt, Magister der Rechte, kommt 1339 zu Magdeburg vor. 16, Barthold und 11. Ludolph. Zu Magdeburg im I. 1351 wird Bruder Barthold von Olvenstedt, dessen Mutter die Schwester der Knappen Beteke, Heyno und Nicolaus Bythann und der Elisabeth Bythann war, so wie Ludolph von Olvenstedt erwähnt, 12. Lüder, 13. Henning und 14. Cune. Nach dem Landfrieden des Erzbischofs Dietrich von Magdeburg von 1363 waren zu Barendorf Lüder und Henning von Olvenstedt, und zu Borne Cune von Olvenstedt angesessen. Im Jahre 1388 verlieh Ermengart, Aebtissin zu Quedlinburg, der Hedwig, Wittwe Lüders von Olvenstedt, einen Hof zu Bardendorp (Barendorf). 1) Delius Beiträge zur Geschichte deutscher Gebiete, II. S. 11, 2) Ungedr. Urk, des Magdeb. Provinzial-Archivs, 3) Lrstli Loä, (tuoäiinb. S. 352. 457. 4) Ungedr, Urk. des Provinzial-Archivs zu Magdeburg, 5) Ebendaselbst. K) v. Dreyhaupt Saalkreis I. S. 77, 7) Lr-Uli Loci, slueilliiib. S, t>l>4. — 1? — Hiermit hören alle Nachrichten aus, die von den Olven- stedts haben aufgefunden werden können- Die Familie scheint um jene Zeit ausgestorben zu sein. II. Die von Kröcher. Erst mit der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts zeigt sich die Familie in öffentlichen Verhandlungen und Urkunden- Der erste, den die Geschichte nennt, ist 1. Ulrich (?). Wir finden ihn im Jahre 1256 am Hofe seiner Landesfürsten Johann und Otto, die damals noch im ungetheiltcn Besitze ihrer Lande waren, zu Sandow anwesend, als diese der Stadt Pritzwalk die Privilegien bestätigen. Hier ist Ul- ricus de Crocher Zeuge, und zwar der sechste in der Reihe, was vermuthen läßt, daß er damals entweder noch jung, oder den vor ihm genannten (Johann Gans von Putlitz, Albert von Redekesdorf, Albert von Wanighe, Werner von Arneburg, Hubert von Uchtenhagen) an Ansehen nachgestanden hat. Weitere Nachrichten über ihn fehlen. Zwei Jahre später trat die oben erwähnte Theilung der Lande ein, und Ulrich wie seine Nachkommen waren dadurch Vasallen der Johanneischen Linie geworden. 1) Korken Lragni, msrck. III. p. 15. Buchholtz Gesch. d. Mark Brandend. IV. Urk, Anh. p, 39. (hier fälschlich Crücher gedruckt). Bek- mann Beschr. d, Mark Brandenb. V. II. III, p. 139. (Lruoke). Ebenso liefet auch Niedel (Lock, I, Hptthl. III. S. 343,), und es ist daher wohl möglich, daß Ulrich der Familie von Kruge angehört hat. Wir führen ihn daher zweifelhast auf. 2 — 18 — 2. Johann. Wir erfahren von ihm nicht eher etwas, als im Jahre 1274, allein zu dieser Zeit hatte er sich bereits die Ritterwürde erworben, wo, und bei welcher Gelegenheit, müssen wir dahingestellt sein lassen, und wird von da ab in allen Urkunden als Ritter bezeichnet. Es scheint fast, als habe er seine Jugend im Auslande zugebracht, und sei dort zum Ritter geschlagen worden. Er scheint ein sehr erfahrener umsichtiger und mit öffentlichen Geschäften wohl vertrauter Mann gewesen zu sein, der am Hofe seiner Lehnsherren, der Johanneischen Fürsten Johann, Otto und Conrad, sehr gern gesehen, und von ihnen mehrfach mit Aufträgen beehrt wurde. Folgende Nachrichten haben sich von diesen erhalten. Im Jahre 1274 verglichen die genannten Markgrafen den Bischof Heinrich von Havelberg wegen allerlei Grenz- strcitigkeiten mit dem Ritter Heinrich von Wildenhagen und mit den Kindern der Königsberge, betreffend 15 Hufen im Walde Rodan bei Stüdenitz und die Grenzen bei Grabow und an der Karthane. Zeuge ist hier unter mehreren Herr Johann von Kröchern. i) In der Regel waren in solchen Fällen Zeugen diejenigen, welche die Vereinigung der Partheien zu Stande gebracht hatten. Sehr möglich ist es aber, daß gerade dieses Geschäft von bedeutendem Einflüsse auf den Entschluß seiner Nachkommen gewesen ist, sich hier seßhaft zu machen. Es läßr sich wohl denken, daß in dieser damals noch wenig cultivirten Gegend der Anblick des Rodans, der damals noch ganz das Ansehen eines mächtigen Urwaldes in aller Erhabenheit der Wildniß und in üppiger Lebenskraft 1) Buchholtz Gesch. d. Churm. Brandenb. IV. Urk. Anh. 93. — kietlel Lvlt. I. Hptthl. II. 459. — Itüster Opiisculor. Iiist. innrcli. illusir. XVI. 124. — 19 — strotzend, darbot, auf den Ritter Johann einen tiefen und nachhaltigen Eindruck hervorgebracht hat. Ihm entging es schwerlich, wie viel die Cultur, von äußeren Mitteln nicht zu karg unterstützt, aus dieser Gegend schaffen könne, und wohl mag er dies seinen Enkeln oft gepriesen haben, welche, wie eS scheint, und sich nachher zeigen wird, wahrscheinlich die ersten Kröcher gewesen sind, die sich hier seßhaft machten. In demselben Jahre 1274 ist Ritter Johann noch Zeuge zu Havelberg, als dieselben Markgrafen der Stadt Havelberg mehrere Rechte bestätigen, und ihr auch das Recht verleihen, im Rodahn zu holzen. ') Im I. 1276 ist er zu Havelberg Zeuge, als dieselben Markgrafen die Grenzen zwischen Milow und Rathenow festsetzen, welche Johann von Kröchern mit Andern regulirt hattet) Dieses Geschäft ist wahrscheinlich nicht ohne Schwierigkeiten gewesen, und forderte eine umsichtige Behandlung. Er nimmt in der Zeugenreihe den ersten Platz ein. Wir finden den Ritter Johann im I. 1277 zu Stendal bei den gedachten Markgrasen am Hofe anwesend (die Fürsten wohnten hier in der Domdechanei), wo die Markgrasen der Stadt Stendal das Recht eines Wochenmarktes verleihen. Er wird hier ausdrücklich den Rittern beigezählt, in den andern Urkunden ist er durch das Wort Herr bezeichnet. Im Jahre 1279 ist er am Hofe der gedachten Markgrafen auf dem Schlosse zu Tangermünde anwesend und Zeuge, als die Markgrafen dem Domstifte Getreidehebungen aus dem Dorfe Wollenrade vercignen. ") Am 4. März 1282 vereigneten die Markgrafen Otto 124. 1) kiedel cod. I. Hptihl. I. 26. 2) kei-ken Lud. IV. 442. V. 82. 3) «erkon Cod. VII. 442. 4) kivdol Ood. I. Hptthl. V. 42. kiedel 0od. II. Hptthl. I. 2* — 20 — und Conrad eine Hebung von einem Pfunde aus dem Dorfe Groß Schwechten, welche Johanns Söhne zu Lehn getragen, und dem Domstift zu Stendal geschenkt hatten, diesem letzteren zu Johanns Seelenheile, dessen Andenken sie mit elars ms- moris bezeichnen ein ungewöhnlich ehrenvoller Ausdruck für Personen aus dem Ritterstande, der darauf deutet, daß Johann in hohem Ansehen gestanden haben muß. Dies ist zugleich das älteste urkundliche Zeugniß über Besitzungen der Familie. Bon da ab schweigen die Urkunden über den Ritter Johann. Mit ziemlicher Sicherheit aber können wir behaupten, daß er verheirathet war, und daß er in seiner Ehe zwei Söhne erzeugte: Johann und Heinrich. Seine Gemahlin wie sein Wohnort ist unbekannt. 3. Martin. Vielleicht der jüngere Bruder des Vorigen. Er war Canonicus des Domstists zu Stendal, und im Jahre 1283 Zeuge, als das Kapitel und der Rath der Stadt Stendal wegen eines von dem Stendalschen Bürger Nicolaus von Gardelegen in der Marienkirche gestifteten Altars Festsetzungen machten.^) Im Jahre 1285 ist er Zeuge, als das Domkapitel wegen eines Altars in der Jacobikirche Festsetzungen machte. Er ist hier nur als der Domherr Martin zu Stendal bezeichnet, aber unstreitig mit dem vorigen identisch. Im Jahre 1288 bestimmt das Kapitel abermals wegen eines Altars in der Marienkirche das Erforderliche, und abermals ist Herr Martinus de Crechern, Canonicus, Zeuge. 1) kiedsl Lo-Z. I. Hptthl. v. 43. 2) Lenz brandend. Urk. 112 — 114. 3) A. a. O. 127. 4) A. a. O. 141. — 21 — Am 2. Nov. 1301 ist Martin Dechant des hohen Stifts Stcndal und mitthätig, als das Domstift einen Schiedsspruch publicirt, durch welchen seine Uneinigkeiten mit dem Vicar Herrmann beseitigt werden. Im I. 1297 war noch ein Conrad Dechant.") Auch 1304 ist der Dechant Martin mitthätig, als das Dvmstift dem Jordan Vlaßmenger die Fraternität zugesteht, wofür dieser ihm die Mühle zu Ostheren abtritt- Im I. 1305 war Martin als Dechant des Stiftes zu Stendal Zeuge, da der Markgraf Otto von Brandenburg am 13. Januar die Besitzungen, welche Graf Ulrich von Regenstein dem Kloster Ammensleben vereignet, seinerseits alles Anspruches entläßt. 2) Am 1. Jan. 1306 beurkundete das Domstift zu Stendal die Stiftung eines Altars durch den Domherrn Friedrich von Metzdorf, was der Dechant Martin mit bezeugte.") Am 26. März 1306 verkündigte der Dechant Martin einen Schiedsspruch wegen des Nangverhältnisses der Domherrn, das zu Streitigkeiten Veranlassung gegeben hattet) Als Bischof Albert von Halberstadt am 2. Mai 1306 die vom Kapitel getroffenen Wahlen der Domherrn bestätigte, bezeichnet er unsern Martin als Lehrer des geistlichen Rechts und Dechanten. Die letzte Urkunde, in welcher der Dechant Martin genannt wird, ist vom Jahre 1310, als das Kapitel ein Statut festsetzte, daß keine Prälatur einem Auswärtigen zu über- 1) kieltet c?oa. I. Hptthl. V. p. 57. 2) A. a. O. ». p. 58. 3) Lenz Urk. 315. ken? Lecmsnnus enucteet. p. 131. kieltet tleit. II. Hptthl. I. p. 263. 4) kieltet Coa. I. Hptthl. V. p. 58. 5) A. a. O. p. 59. 60. 6) A. a- O. p. 60. 22 - tragen sei. Im Jahre 4312 ist Heinrich Dekan, und Martin muß daher zwischen 1310 und 1312 gestorben sein.') Das Leben eines Domherrn war in jener Zeit ein so höchst einförmiges, daß in der Regel gar nichts davon zu berichten war. 4. Johann genannt Droiseke. Wir kommen zu dem berühmtesten Mitgliede der Familie, das ihr einen weit verbreiteten Ruf verschafft hat, einem Manne, der in seiner bewegten Zeit sich durch seinen entschiedenen Einfluß auf den Gang der politischen Ereignisse im nördlichen Deutschlande in ungewöhnlicher Weise auszeichnete, dessen wechselvvlles Leben ihn höchst merkwürdig macht, und von welchem, trotz vieler Lücken, und trotz der sehr fern liegenden Zeit seines Lebens, wir mehr wissen, als von irgend einem andern Gliede der Familie, Zu bedauern ist es, daß über seine Jugendzeit ein dichter Schleier liegt. Höchst wahrscheinlich war er der ältere Sohn des Ritters Johann Nr. 2,, der noch einen jüngeren Sohn Heinrich besaß, den Bruder Droiseke's und wie es scheint, wenigstens noch einen dritten. Nichts wissen wir von seiner Geburt, nichts von seinem Jugendaufenthalt, noch von der Art, wie seine unstreitig großen Talente ausgebildet wurden. Wahrscheinlich geschah für ihre Pflege nicht viel, denn die damalige ritterliche Erziehung bestand hauptsächlich in der Uebung im Gebrauche der Waffen, im Reiten und einigen Turnübungen, in der Jagd, im Vogelfang, in den nöthigsten Religionskcnnt- nifsen, im Lateinischen und in der Sprache und Dichtkunst der Minnesänger. Einige romanhast erzählte Begebenheiten aus der römischen und griechischen Geschichte, Kreuzfahrer-Erzählungen vom heiligen Lande und erlebten Abentheuern, und j) kieöel Oo6. I. Hptthl, V. p. kl. — 23 — die Legenden der Heiligen liefen nebenher. Die meiste Entwickelung mußte durch das Leben selber gewonnen werden. Wir finden unsern Droiseke zum erstenmale erwähnt im Jahre 1281, wo er sich bei seinen Lehnsherren, den Markgrafen Otto mit vem Pfeile und Conrad, im Schlosse Torge- low an der äußersten Grenze der Ukermark auf einem Kriegszuge gegen die Pommern befand. Er ist hier Zeuge, als die Markgrafen einen Schutzbrief für das Kloster Bukow im Lande Slavien gelegen, gegen die feindlichen Pommern, ausfertigen lassend) Unter dem Namen Droysekone wird er hier als der letzte namentlich genannte Zeuge aufgeführt, und das beweiset, daß er von diesen der jüngste ist. Indessen muß er mündig gewesen sein, also das 21. Jahr überschritten haben, sonst hätte er nicht als Zeuge aufgeführt werden können. Woher Johann den Beinamen Droiseke erhalten, der seinen eigentlichen Namen ganz verdrängte, ist nicht zu ermitteln, da sich keine Bedeutung desselben ergiebt. Das Stammwort müßte Droise fein, denn Droiseke ist ein Diminutiv, woraus beim Gebrauche des Lateinischen Uroiseleinus gemacht wurde. Das Wort Droise hat aber weder in den deutschen, noch in den slavischen Dialekten, eine Bedeutung. Mit Drost, wie ich früher meinte, hängt es nicht zusammen, denn er heißt bereits so, ehe noch Jemand dachte, daß er jemals Drost werden würde. Vielleicht ist es ein Wort aus der frühesten kindlichen Sprache des Knaben, wie sich dergleichen wohl öfter vorfindet. Der Name lautet in den Urkunden bald Droiseko (Genitiv Droisekonis), bald Droisekinus (Genitiv Droisekini), bald Droiseke, auch ist häufig das i in y und das k in c verwandelt, anderer Formen des Namens, als Droseke, Druseke, t) kieäel c-,6. II. Hptthl. I. 119. 150. Baltische Studien II. 12». v. Eickstedt Urk. Samml. I. 69. 70. - 24 — Drozeke, Drouske, Drehsike, Dreysikinus, Drusickinus, welche in einzelnen Urkunden vorkommen, aber auf Schreib- und Lesefehlern beruhen dürften, gar nicht zu gedenken. Mit der Wortbildung und Rechtschreibung nahm es jene Zeit nicht genau, oft finden wir ein und dasselbe Wort in derselben Urkunde ganz verschieden geschrieben. Uebrigens kommt der Name Droiseke sonst nirgend vor. Wenn er anscheinend noch für andere Personen gebraucht wird, so beruht dies auf Lesefehlern. Auch später zeigt er sich nirgend wieder. Offenbar leistete Droiseke auf dem Zuge nach Pommern seinen Lehndienst als Knappe ab, und es scheint, als ob er die Absicht gehabt habe, sich ganz dem Waffenhandwerke zu widmen. Am 10. Juni 1282 ist er am Hofe der Johanneischen Fürsten, der Markgrafen Otto und Conrad, seiner Lehnsher- , ren, zu Sandow anwesend, als diese dem Domstifte Stendal die von den Söhnen des Johann von Lüderitz resignirten Hebungen aus Ballerstedt vereignen, wobei er Zeuge ist. Er wird hier Drusickinus de Krochere genannt, und ist unter den Zeugen und Knappen der letzte, also jüngste.') Dennoch war er bereits verheirathet. Am 4. März 1282 vereigneten die Markgrafen Otto tlnd Conrad eine Hebung von einem Pfunde (talkirtum) aus dem Dorfe Groß Schwechten, welche Droiseke und seine Brüder, Söhne des Herrn Johanns von Cröchern berühmten Andenkens, zu Lehn getragen, und dem Domstifte zu Stendal geschenkt hatten, diesem letzteren zur Rettung und zum Heile von Johanns Seele. ^) Kurze Zeit darauf, am 5. Juli 1282, hielt der Ritter Barthold von Wodenswegen, Burgmann des Schlosses Woll- 1) kieitel Loit. I. Hptthl. V. 44. 2) A. a. O. p. 43. — 25 — mirstädt, auf einer Wiese bei Wodenswegen (jetzt Gutenswe- gen) unter Königsbam? ein Landgericht ab, und bekräftigte darin den Verkauf eines in der Grafschaft der Markgrafen, Seehausen, jenseit der Ohre gelegenen Gehölzes, genannt Klein Grevena, an das Kloster Alt Haldensleben. Hierin bezieht sich der Ritter auf die Mitwisscnschast einer Anzahl von Personen, unter welchen auch Droiseco, den er mit unter den Burgmannen des Schlosses Wollmirstädt aufzählt, und seinen Schwiegersohn nennt. Diese wichtige Urkunde zeigt uns demnach, daß Droiseke als Burgmann des markgräflichen ebenfalls der Johanneischen Linie angehörigen Schlosses Wollmirstädt in der damaligen Grafschaft Billingshöhe in Dienst getreten war. Die Burgmannen hatten für die Sicherheit eines markgräflichen Schlosses und des dazu gehörigen Bezirks, — des in alten Zeiten sogenannten Burgwards, in späteren Zeiten Vogtei genannt, — zu wachen, und mußten dazu gerüstet sein, weshalb sie auf dem Schlosse, oder in dessen nächster Nachbarschaft wohnten und dafür ein Lehn (Burglehn) erhielten. Eine Anzahl Knechte war ihnen untergebe», welche sie befehligten, und sie erhielten für diesen Dienst besondere Vergünstigungen und Einkünfte. Der älteste von ihnen führte den Oberbefehl, und war immer ein angesehener Ritter. Wir erfahren serner aus dieser Urkunde, daß Ritter Barthold von Wodenswegen der Befehlshaber des Schlosses Wollmirstädt war. Dieser besaß in der Umgebung des Schlosses sehr ansehnliche Güter, und war unstreitig zu seiner Zeit ein sehr angesehener Mann. Er nennt den Droiseke in der Urkunde seinen Schwiegersohn. Somit also war die Gemahlin des Droiseke eine Tochter des Ritters Barthold von Wodenswegen, t) v. Ledebur Neues Archiv II. 165. kiedel c->a. II. Hptthl. I. 157. - 26 - mit welcher er im I. 1282 verheirathet war, und allem Ansehen nach hatte die Hochzeit nicht lange vorher stattgefunden. Auch dürfte diese Heirath für seine ökonomischen Verhältnisse eine sehr günstige gewesen sein. Das Geschlecht der Wodenswege ist übrigens schon lange ausgestorben. Wir erfahren nun eine lange Zeit gar nichts von Droiseke. Wenngleich er die Honigmonate seiner Ehe wahrscheinlich in gemüthlicher Ruhe ausgekostet hat, so muß diese Zeit doch für sein Leben von tiefer Bedeutung gewesen sein. Das aber ergicbt sich aus späteren Urkunden, daß er sich seiner Ehe nicht lange erfreut hat. Etwa nach sechsjähriger Dauer derselben, welche kinderlos geblieben war, wurde ihm seine Gemahlin durch den Tod entrissen. Um 1296 verheirathete er sich zum zweitenmale mit einem Fräulein des Geschlechts von Schepelitz und auch dies scheint eine in ökonomischer Hinsicht sehr vorteilhafte Verheirathung gewesen zu sein. Mit dieser Gemahlin erzeugte er drei Söhne, Johann, Heinrich und Jordan, welche in den nächsten Jahren in angegebener Reihe geboren wurden. Im Jahre 1286 erblicken wir ihn am Hofe der Markgrafen Otto und Conrad, wie es scheint zu Boitzenburg, als diese das neu gestiftete Nonnenkloster zu Boitzenburg mit Ländereien beschenken, wo er Zeuge ist, und als Ritter aufgeführt wirdU) Im Jahre 1293 erblicken wir Droiseke mit seinem Bruder Heinrich als Zeugen zu Aschersleben, als Graf Otto von Aschersleben und Fürst zu Anhalt an das Kloster Michaelstein Ländereien vereignete, die sie von nun an vom Abte zu Lehn zu nehmen hatten. Es geschah am 6. Januar, und die Erwähnten sind unter den Zeugen aufgeführt, als: Drossastö et t) Grund mann Ukermärkische Adelshistorie p, 68. — 27 — Ilenrieus kratsr ipsiu8 äieti äs liroeliers.') Droiseke ist hier Truchseß Otto's des Langen, Deutet dieser Aufenthalt schon darauf, daß Droiseke sein Verhältniß als Burgmann deS Schlosses Wollmirstädt, in welchem wir ihn KUz Jahr früher erblickten, aufgegeben hat, so wird diese Vermuthung urkundlich bestätigt, indem er noch in demselben Jahre 1293, ohne nähere Angabe des Datums, am Hofe Markgraf Otto des Langen erscheint, als dieser zu Spandau der Stadt Grabow die Rechte und Besitzungen bestätigt. Er wird auch hier als Truchseß oder Drost sägpilsr) bezeichnet, und erhält als solcher den Rang vor dem Grafen Günther von Kevernberg.^) Diese an sich so unscheinbare Urkunde ist für unsern Zweck eine der wichtigsten, Sie ergiebt eine gänzliche Umkehr aller Verhältnisse in dem Leben und in den Verhältnissen Droiseke's. Wir erblicken ihn am Hofe eines Fürsten der Otto irischen Linie, in einem Hofamte. Das war nur möglich, wenn er ein Ottonischer Vasall geworden war, während er bisher stets nur als Johanneischer Vasall erschien, und er, wie seine Vorfahren, nur am Hofe Johanneischer Fürsten gesehen wurden. Er mußte also nothwendig im Lande der Ottonischen Fürsten eine Besitzung erworben haben, indem er zugleich die ihm bisher gehörige in den Johanneischen Landen ganz oder theilweise, wenigstens der Hauptsache nach, verkaufte ' und sich übersiedelte. Allein die neue Besitzung muß eiue sehr ansehnliche gewesen sein. Denn da das Amt des Truchseß oder Drohten, das wichtigste aller Hosämter, °) ihm den Vor- 1) Li-ali t!oc1, giioitlililmi-A. 296, Bekmann Anhalt, Gesch. Thl, IV, Bd. II. K, III, 77. 2) kieäel Loil, II, Hptthl. I. 207, Klüver Meklenb, II, 296, Schröder pap, Meklenb, 822, Lelir äe red, Neklenb, I,, IV, 543. Franks Altes und Neues Meklenb, II, XVII, 131, kerleen cioü, VIII, 336, 3) Vergl. über die Bedeutung desselben Klödeu Waldemar I. 20. — 28 - rang selbst vor dem schloßgesessenen Adel gewährte, so mußte er selber schloßgesessen sein, um die Belehnung mit diesem Amte in den Augen des Landes zu rechtfertigen, und da der Drost in der Regel genöthigt war, für die Hanshaltung des Hofes große Vorschüsse zu machen, ja diesen oft auf lange Zeit zu erhalten, so konnte nur ein Mann von bedeutenden Einkünften und reichem Güterbesitz mit diesem Amte belehnt werden. Beides haben wir bisher nicht in den Händen Droi- seke's gesehen. Es muß sich daher in dieser Beziehung viel mit ihm verändert haben. Ohne allen Zweifel war Droiseke ein vorzüglicher Haushalter. Mochte dies aber auch sein, mochten seine beiden Hei- rathen ihm auch ein reiches Heirathsgut eingetragen haben, mochte auch sein Privatvermögen selber kein geringes sein, so viel hätte er in den zehn Jahren unmöglich ersparen können, in welchen die Nachrichten über ihn schweigen, daß er im Stande gewesen wäre, die ihm übertragene Stelle mit Ehren zu bekleiden. Da leider alle Nachrichten fehlen, so bleiben nur Vermuthungen übrig. Bei irgend einer unbekannten Veranlassung muß Droiseke Gelegenheit gehabt haben, dem Markgrafen Otto dem Langen persönlich bekannt zu werden, und dessen genaue Beachtung auf sich zu ziehen. Droiseke scheint, wie man aus dem ganzen Laufe seines Lebens schließen muß, eine überaus anziehende Persönlichkeit besessen zu haben. ' Diese scheint den Fürsten in hohem Maaße gefesselt zu haben, und als er ihn als einen Mann von Verstand kennen lernte, und ihn wahrscheinlich als trefflichen Haushalter rühmen hörte, beschloß er, ihn an seinen Hof zu ziehen, und ihm die Stelle des Drosten zu übertragen. Zu dem Ende mußte er ihn in seinem Lande ansässig machen, ihn den Schloßgesessenen beigesellen, und ihn mit reichen Einkünften versehen, Droiseke aber mußte sein Gut Kröchern verkaufen. Als Droiseke hieraus einging, belehnte ihn der Markgraf Otto der Lange mit dem in seinen Landen gelegenen Schlosse Betzendorf, wahrscheinlich mit der Aussicht auf fernere Gnadenerweisungen und Belehnungen, und Droi- seke trat seinen sehr ehrenvollen, aber auch höchst beschwerlichen Dienst an. Ausreichend sind die Einkünfte von diesem Gebiete und Schlosse in keinem Falle gewesen, und deshalb belehnte Otto ver Lange, wahrscheinlich 1296, den Drossele mit dem Schlosse Calbe an der Milde, mit dem dazu gehörigen Werder und Gebiete. Im Jahre 1295 gehörte dies Alles noch dem Markgrafen, denn er verlieh in diesem Jahre das Patronat der Kirche des im Calbeschen Werder gelegenen Dorfes Altmers- leben dem Heiligen Geist-Kloster vor Salzwedel'), was unmöglich gewesen wäre, wenn sich das Schloß in andern Händen, als in denen des Markgrafen befunden hätte. Aber der Markgraf trat an Drossele nur diejenigen Rechte ab, welche er selber besaß, nämlich die vogteilichen, also Gerichte, Bede und Dienste, nicht die grundherrlichen, also Pacht und ZinS, welche er nicht besaß, also auch nicht verleihen konnte. Die Grundherren der Dörfer und Höfe wurden nunmehr Vasallen Droiseke's, und ihre Güter Asterlehne. Nichts de- stoweniger war dies eine sehr ansehnliche, vortreffliche Besitzung, die ein reiches Einkommen gewährte, und Drossele zu einem mächtigen Manne machte. Am 14. Nov. 1296 kaufte das Domstift zu Stendal von den Gebrüdern Johann genannt Droisekin und Heyno von Kröchern 6iet» clroz'seleino et lratrs eiusclmn IrözP gewisse Güter, welche sie und Droiseke's Söhne als Lehn in dem Dorfe Buchholz Puclrolts) besaßen, doch behielt sich das Domstift die Zeit der Besitzergreifung noch bevor. Bis dahin sollten die von Kröcher die Güter, wie bisher, in ihren Schutz 1) Lenz brandenb. Urk. 998. — 30 — und Schirm behalten. Zur Versicherung mußten die Ritter Daniel und Beteko von Wodenswegen ihr Siegel mit Droi- seko an die Urkunde hängend) Bekanntlich zog der Hof in jener Zeit von einem Orte zum andern, und hatte nirgend eine bleibende Stätte. Eine Residenz in unserm Sinne gab es nirgend. Der ganze Hof begleitete den Fürsten, und der Drost hatte überall für Unterkommen und Unterhalt zu sorgen, was oft übermäßig schwer war, da es nicht selten an Gelaß und Lebensmitteln gar sehr fehlte, noch öfter an Geld, und geborgt werden mußte. Im Jahre 1298 starb Otto der Lange, und damit hörte die Function Droiseke's auf. Keine einzige der allerdings nicht häufigen Urkunden dieses Fürsten erwähnt seiner wieder, weshalb wir von ihm bis vahin gar nichts weiter erfahren. Dagegen wissen wir, daß er sich die Ritterwürde erworben hatte, welche damals noch überaus hoch stand, allein es ist unbekannt, von wem und bei welcher Gelegenheit er sie erhalten, jedenfalls aber besaß er sie seit 1286. 1300. Erst am 23. April zeigt sich Ritter Droiseke, aber ohne ein Hofamt zu bekleiden, zu Alvensleben, wo sein nunmehriger Lehnsherr, der Markgraf Hermann, Sohn Otto's des Langen, dem Heiligen Geist-Hospitale zu Pritzwalk Hebungen aus dem dortigen Zolle vereignetJ) Truchseß war jetzt Heinrich von Alvensleben, doch nur auf kurze Zeit, denn schon im folgenden Jahre hat Droiseke dies schwere Amt, und nunmehr beim Markgrafen Hermann, wieder übernommen, ein Beweis für die große Tüchtigkeit des Mannes. Der Hof hatte sich unterdessen abwechselnd in Spandau, in Neustadt Eberswalde u. a. a, O. befunden. 1301. Am 6. Mai 1301 ist Droiseke als Truchseß Zeuge zu 1) kieäel Doil. I. Hptthl. V. p. 56. 2) A. a. O. Hptthl. II. 21. — 31 — Salzwedel, als Markgraf Hermann bestimmt, daß die in der Stadt ansässigen Ritter, Knappen oder deren Wittwen, die- selben städtischen Abgaben zu leisten haben, wie andere Bürger, wovon er jedoch einige Höfe ausnimmt. Droiseke folgt in dem Zeugenverzeichniß unmittelbar auf den Grafen von Lüchow, der älter war, als er/) Der Hof war am 1. Juli in Spandau, und ging im August nach Arneburg. Am 1. September 1301 ist Droiseke im Schlosse Arneburg Zeuge, als der Markgraf Hermann dem Brandcnburgischen Domkapitel das Dorf Zolchow für 50 Mark Silbers überläßt. Er heißt hier Drouseke/) 1302. Am 24. März 1302 finden wir den Truchseß Ritter Droiseke in Spandau, wo er Zeuge ist, als Markgraf Hermann, als Lehnsherr des Fürsten Heinrich von Mecklenburg, die von diesem vorgenommene Schenkung des Patronats über die Pfarrkirche zu Lychen an den Johanniterorden bestätigt/) Der Hof war auch am 6. April in Spandau. Am 30. Mai ist Droiseke zu Arneburg Zeuge, wo Markgras Hermann die Lehnwaare über zwei Hufen dem Kloster zum Heiligen Geist vor Salzwedel schenkt/) Der Hof war am 29. Juni in Arneburg. Um die Mitte des August wurde dem Markgrafen Hermann ein Sohn geboren, Johann, der künftige Erbe seiner Länder, und es wurden deshalb große Festlichkeiten veranstaltet. Den 8. November war der Hof in dem Jagdschlösse Werbellin am Werbellinsee in der Ukermark und in der großen Werbellinheide, dem reichsten und trefflichsten Jagdreviere t) kle«tel 0oü. I. Hptthl. V. 307. Lenz Brandenb. Urk. 163. 2) Gerten Stiftshistorie von Brandenburg 510. 3) kisilel voll. II. Hptthl. I. 243. Lisch Jahrbücher des Mecklenb. Vereins IX. 257. 4) kieclel Loü. I. Hptthl. V. 305. Lenz brandend. Urk. 905. 911. I.en2 Lekrnsnlius enuoleatus 77. - 32 — der anhaltschen Fürsten Brandenburgs. Hier wurden große Jagden veranstaltet, obgleich das Schloß nur geringe Räumlichkeiten darbot, worüber einige Wochen vergingen. Am gedachten Tage bestätigte Markgraf Hermann der Comthurei Nemerow die Schenkungen seiner Vorsahren, und der Drost Droiseke ist ZeugeT) 130Z. Es ist schwer, jetzt noch zu ermitteln, welche Umstände dem Droiseke den Besitz von Gütern in der Priegnitz wün- schenswerth machten. Ohne sein Zuthun ist es wohl kaum geschehen, daß der Markgraf Hermann am 13. Januar 1303 seinem „lieben Drosten, Herrn Droyseke von Kröchern und seinen Söhnen Hans und Heyneke sowie deren Erben, aus freiem Willen und aus Güte" verlieh das Eigenthum über die ganzen Dörfer Bocholte (Buchholz) und Spighelhaghen (Spiegelhagen), die bei der Stadt Perleberg liegen, mit dem höchsten und niedersten Gerichte, mit den Kirchlehnen, dem schmalen Zehnten, mit der Pacht, dem Zins, mit allen Einkünften und Nutzungen, die aus den Dörfern fallen, wie sie auch heißen mögen. Auch verleihet er denselben das Eigenthum über die Neue Mühle, welche oberhalb Perlcberg liegt, mit dem Teich, mit der Fischerei auf demselben, mit der Stauung und dem Grunde des Teichs. Er verleiht ihnen das zu besitzen mit alle dem Eigenthum und aller der Freiheit, als des Markgrafen Eltern und er sie besessen haben bis auf diesen Tag. Auch können sie die Güter verkaufen oder überlassen, wem sie wollen, und der Empfänger soll sie besitzen, als hätte der Markgraf selber sie ihm überlassen. Für dies vorbenannte Eigenthum hat Herr Droiseke baar bezahlt für jedes Stück Geld, das in den genannten Dörfern oder 1) kieltet Volt. II. Hptthl. I. 217. Buchholtz Geschichte der Chur- mark Brandenburg IV. Urk. Anh. 148. Lisch Meckienb. Jahrbücher IX. 258. 259. — 33 — der Mühle fällt, sechs Mark brandenburgischen Silbers und Gewichtes. Die Urkunde ist zu Spandau ausgestellt.') Das Ganze war demnach ein reines Kaufgeschäft, und nur insofern der Markgraf dabei auch auf die ihm zustehenden vogteilichen Rechte verzichtete, erwies er ihm eine Gnade. Ob der Ertrag derselben hierbei ebenfalls zu Gelde angeschlagen wurde, ergiebt sich nicht. Ist es geschehen, so war der Kauf keinesweges ein besonders vortheilhafter. Um dies beurtheilen zu können, muß man wissen, daß in gleichem Werthe standen, oder daß da war: ein Stück Geld oder Frustum — Z Mark brandenburgischen Silbers, — 1 Talentum, — 1 Pfund — 20 Schillingen, — 1 Winspel Roggen oder Gerste — 16 Scheffel Weihen, — 12 Scheffel Erbsen, — 2 Winspel Hafers — 2 Schock Hühnern. Indem Droiseke für jedes Stück jährlicher Einkünfte, also für jede halbe Mark jährlichen Einkommens 6 Mark ein- für allemal zu bezahlen sich anheischig machte, zahlte er als Kapital den zwölsfachen Betrag des jährlichen Einkommens. Sein Kapital wurde daher nur mit einem Zwölftel verzinset, d- h. mit 8Z Procent. Der damalige Zinssatz war aber allgemein 10 Procent, und hiernach verlor er bei dem Kaufe. Wahrscheinlich aber waren die Güter niedrig veranschlagt, und außerdem mögen wohl die Einkünfte aus den vogteilichen Rechten gar nicht veranschlagt worden sein, denn wäre daS Ganze eine einfache Belehnung und ein simpler Kauf gewesen, so hätte der Markgraf seine Güte nicht so besonders rühmen können. Herzog Heinrich von Meklenburg hatte auf das an ihn abgetretene Land Stargard noch 5000 Mark Silbers an Brandenburg zu zahlen, und wiederholte Mahnungen hatten nichts gefruchtet. Es trat zwischen Brandenburg und Meklenburg eine Verstimmung ein, die zum Kriege zu führen schien. End- t) NIv(Zol Ood. I. Hptthl. I. 12S. 12k. 3 - 34 - lich wurden Schiedsrichter ernannt, die die Sache zum Aus- 1304. trag bringen sollten. Am 15. Januar 1304 kam es zu Viet- mannsdorf bei Templin zum Frieden. Herzog Heinrich versprach zu zahlen, und stellte Bürgen. Markgraf Hermann entsagte allen Ansprüchen auf das Land Stargard, und 20 märkische Ritter leisteten für ihn die Bürgschaft, unter welchen auch Herr Droiseke war. ') Aus diesem Jahre finden wir nichts weiter zu berichten, als daß am Ende des Jahres der Hof nach Jordensdorf in Mecklenburg ging. 1305. Hier fanden sich die Fürsten beider brandenburgischen Linien zusammen, und schlössen am 2. Januar mit Nikolaus von Werle und Heinrich von Meklenburg ein heimliches Bünd- niß gegen Dänemark. Unmittelbar darauf zog Markgraf Hermann mit Kriegsvolk dem Könige Wenzeslav von Böhmen zu Hülfe, und war am 1. Februar im Meißner Lande zu Oschatz. Zu Anfang des März aber war er wieder zu Span- dau. Am 7. März übertrug Markgraf Hermann daselbst das Patronatrecht der Katharinenkirche dem Domkapitel zu Brandenburg, und der Truchseß Droiseke ist Zeuges) Ebenso war er es am 10. Juni 1305, als die daselbst zusammengekommenen Markgrafen beider brandenburgischen Linien, Otto, Conrad, Johann, Waldemar und Hermann, die Privilegien der Gewandschneidergilde zu Perleberg in Havelberg bestätigten. 130K. Am 1. Januar 1306 befand sich Markgraf Hermann zu Strausberg, und versprach die Stadt Guben bei ihren hergebrachten Rechten und Gerechtigkeiten zu erhalten. Herr Droiseke ist Zeuge. 1) RieAel llod. II. Hptthl. I. 256. kulivtl Los. ilipl. lusi. Alexs- polit. 175 —180. 2) tZsi'Iieri k'rsßm. msircli. IN 30. 31. 3) kieäel voll. I. Hptthl. I. 126. 127. 4) A. a. O. II. Hptthl. I. 266. — 35 - Im März ging der Hof der Jagd wegen nach Werbellin, und kehrte dann nach Spandau zurück. Am 20. März erließ Markgraf Hermann daselbst der Stadt Lauban den Zoll zu Lauban, und Ritter Droiseke wird als Zeuge genannt. ') Auch als Markgraf Hermann dem Heiligen Geist-Hospitale zu Spandau eine Schenkung machte von Getreide aus Teltow und Schvnow, ist Droiseke Zeuge, der hier oklieialis mgrelüoins, Beamter des Markgrafen, genannt wird. Den Sommer hindurch scheint Markgraf Hermann im Kriege mit Pommern beschäftigt gewesen zu sein, und es ist wahrscheinlich, daß Ritter Droiseke ihn begleitete. 1307. Am 1. Mai war Markgraf Hermann zu Jerichow, und traf daselbst wegen einer Mühle zu Neustadt Eberswalde Bestimmungen. Anwesend waren Busso Gruwelhut und Droiseke, seine Hoftruchsesse. H Mit dem Amte des Hoftruchseß war demnach eine Veränderung eingetreten, und daß wir hier zwei damit beauftragte Männer finden, hat wohl nur den Sinn, daß Droiseke das Amt noch nicht abgegeben, weil er vermuthlich den Gruwelhut zu demselben anleiten sollte. Gruwelhut war aus einer angesehenen aber längst ausgestorbenen Familie, die im Havellande reich begütert war. Am 13. Oc- tober 1304 verwaltete Gruwelhut das Amt des Drosten allein. 1308. Zu Anfang des Jahres 1308 starb Markgraf Hermann unerwartet vor Eldenburg an der Meklenburgischen Grenze, und hinterließ einen fünfjährigen Sohn, den einzigen Stammhalter seiner (der Ottonischen) Linie, und Erben aller seiner Länder. Nach damaligen Rechtsbegriffen und Gewohnheiten mußte Johann einen Vormund erhalten, und dieser konnte nur der älteste der Familie, hier also Otto mit dem Pfeile sein. 1) IUe4(-I II. Hptthl. I. 266. 267. 2) Dilschmann Spandau 43. 3) v. d. Hagen Neustadt EbcrSwalde, 233. 3* Indessen hatte sich allgemach auch der Gebrauch eingeführt, wenngleich er noch nicht allgemein für Recht erkannt ward, einen Vormund gerichtlich zu ernennen. Markgraf Hermann stand mit seinen Vettern von der Johanneischen Linie nicht überall in gutem Vernehmen. Der greise Otto mit dem Pfeile stand ihm als Vormund nicht an, den excentrischen Waldemar liebte er nicht. Er hatte deshalb die Vormundschaft vieren von seinen vertrautesten Räthen übertragen, sämmtlich auS der Altmark gebürtig, und diese vier waren: Heinrich Schenk von Schenkendorf, zu Flechtingen und Don- stedt gesessen. Ludwig von Wanzleben, zu Wanzleben gesessen. Droiseke von Kröchern, zu Calbe gesessen. Friedrich von Alvensleben, zu Errleben gesessen. Diese vier Männer sollten nicht allein die Vormundschaft über den jungen Markgrafen Johann, sondern auch die Regentschaft über die Ottonischen Länder, mit Ausnahme der Lausitz, während der Unmündigkeit Johanns führen. Für die Lausitz sollte die Regentschaft bestehen, aus dem Grafen Hermann von Barby, Bernhard von Plötzke und Konrad von Redern. Markgraf Otto mit dem Pfeile befand sich in Meklen- burg zu Felde, und fand dort viel zu thun. Ohne Zweifel hat er die Verfügung Markgraf Hermanns für eine ungesetzliche gehalten, und da er das Heer nicht verlassen konnte, den Markgrafen Waldemar beauftragt, sein Interesse wahrzunehmen, den der eigene Vortheil wohl ohnehin dazu geneigt machte, da er mit des jungen Johanns Schwester, der zehnjährigen Agnes, versprochen war, ein Verlöbniß, das die Politik geschlossen hatte. Waldemar wandte sich an seine künftige Schwiegermutter und Mutter Johanns, die Markgräfin Anna, hinterlassene Wittwe Markgraf Hermanns, und wußte sie zu überreden, - 37 — daß sie darin willigte, Markgraf Otto mit dem Pfeile, oder in dessen Abwesenheit, Markgraf Waldemar, solle die Vormundschaft über den jungen Johann führen. Sie leistete dies Versprechen, ohne die Vormünder deshalb zu befragen. Es wurde zugleich festgesetzt, daß Johann seiner ritterlichen Erziehung wegen, an den fürstlichen Hof Waldemars versetzt werden, und er zu den Kosten der Hofhaltung Waldemars die Hälfte beitragen sollte. Mit diesem Schritte waren die vier Vormünder, wie die Unterthanen der Ottonischcn Länder übel zufrieden. Man mißtrauete den Johanneischen Fürsten und ihrem Hofgesinde; denn für diese war es am vorthcilhaftesten, wenn Johann stürbe, weil ihnen dann seine Länder zufielen. Von seiner Habsucht hatte Waldemar eine Probe in der Forderung gegeben, der fünfjährige Johann solle ihm seinen halben Hof erhalten. Man durfte sich hiernach nicht damit schmeicheln, daß die Lande Johanns eben schonend behandelt werden würden. Wahrscheinlich haben die vier Vormünder Unterhandlungen angeknüpft, die aber zu keinem Resultate führten. Es blieb nichts Anderes übrig, als eine Entführung, für welchen Plan man die Mutter zu gewinnen wußte, indem man ihr die Gefahr zeigte, die nun auch die vier Vormünder anerkannte. Die vier Ritter entführten, wahrscheinlich iin Februar 1308, den jungen Johann wirklich, und brachten ihn auf das feste Schloß Spandau, das mit hinreichender Mannschaft besetzt wurde. Markgraf Waldemar eilte sofort zur Markgräfin Anna, und bestürmte sie mit Vorwürfen. Sie läugnete jede Mitwissenschast ab, und somit erschien Johanns Entführung als ein gesetzloser Raub. Waldemar brach sofort mit einem Haufen Kriegsvolk auf nach Spandau, überfiel das Schloß, verjagte die Besatzung, und bemächtigte sich des jungen Für- - 38 — sten, den er nun in seinen Gewahrsam und unter seine Vormundschaft brachte. Die vier ernannten Vormünder waren jetzt der Rache Waldemars Preis gegeben. Sie flüchteten sich theils zu Herrn Heinrich von Meklenburg, theils verbargen sie sich auf ihren Schlössern. In allen Ottonischen Landen regten sich Besorgnisse, und die sämmtlichen Städte desselben schlössen unter sich ein festes Bündniß, um jede Gewalt oder Ungerechtigkeit mit gesummter Macht abzuwehren. Die Markgräfin Anna ging nach ihrem Leibgedinge Coburg und Schmalkalden. Markgraf Waldemar regierte nun die Ottonischen Länder als Vormund Johanns, und nannte sich urkundlich so. Er muß es indessen doch nicht für rathsam gehalten haben, Gewaltschritte gegen die vier Vormünder anzuwenden; im Gegentheile scheint er bemüht gewesen zu sein, sie für sich zu gewinnen, denn wenn sie ihm Vertrauen schenkten, durfte er hoffen, daß die Unterthanen Johanns ihnen folgen würden, besonders aber muß er bemüht gewesen sein, Herrn Droiseke und Friedrich von Alvens- leben an sich zu ziehen. So sehen wir denn Herrn Droiseke bereits am 24. Juli 1308 im Gefolge der Markgrasen Otto mit dem Pfeile und Waldemar zu Guben, als sie versprachen, daß Stadt und Bürgerschaft zu Guben bei ihren hergebrachten Rechten bleiben sollten, auch wenn ihr Vetter, Markgraf Johann, ohne Erben sterben, und das Land an sie fallen sollte, i) Gleich nachher zogen die Markgrafen zum Kriege nach Pommern und Danzig. Erst im September kehrten sie zurück. Am 1. November 1308 war Droiseke bei dem Markgrafen Waldemar auf dem Jagdschlosse Breden in der großen Werbellinschen Heide. Waldemar verkaufte hier dem Bisthum 1) Kis-Iel Loä. II. Hptthl. I. 272. VVitkü licem-mn. L»ll. ltipt. 221. - 39 - Lebus das Dorf Malcz für 539 Mark Silbers, das in den Landen Markgraf Johanns lag, und sagt: es sei dem Friedrich von Alvensleben, dem Drviseke von Krvchern und noch zweien Andern bekannt, daß ihm das Kaufgeld gezahlt sei.') Er nennt sich in dieser Urkunde nicht Vormund Johanns, wahrscheinlich, weil Unterhandlungen schwebten, die Rechte der Vormünder anzuerkennen. Von da ab verkaufte er, wahrscheinlich auf ihre dringenden Vorstellungen, nichts mehr in den Landen Johanns, zieht die Vormünder aber allmälig mehr an den Hof. 1309. Nach vielfachen Unterhandlungen sahen sich die Vormünder genöthigt, im Mai des Jahres 1399 ihre Rechte über den Markgrafen Johann dem Markgrafen Waldemar unter geeigneten Bedingungen abzutreten. Die Ottonischen Städte huldigten Waldemar nunmehr zur Vormundschaft, und Ritter Droiseke erscheint öfter am Hofe, aber offenbar in einer Weise, die da bezeichnete, daß er der Vertreter der Interessen seines jungen Herrn Johann sei, und Waldemar nur als Vormund desselben über ihn zu verfügen habe. Bei folgenden Verhandlungen wird er als Zeuge aufgeführt: Am 7. Mai bestätigte Markgraf Waldemar einen zwischen dem Pfarrer und dem Rathe zu Gardelegen in Betreff der Zehntpflichtigkeit der Bürger dieser Stadt getroffenen Vergleich. ^) Am 8. Mai genehmigte die Markgräfin Anna die Schenkung einiger Lehnstücke im Dorfe Kalberwisch an das Hospital zum Heiligen Geist in Stendal mit Waldemars Zustimmung. °) Den 8. November schloffen Waldemar und Johann zu 1) «erken 9o.I, VI. 545. 2) kteäel Lo<>. I. Hptthl. VI. 9t. 3) kerlisn 9ol>. VI. 572. Mechow einen Vertrag mit dem Herzoge Otto von Braunschweig Lüneburg ab. Der Gegenstand des vorigen Vertrages machte noch eine zweite Verhandlung nothwendig, welche am 18. Dezember stattfand. 2) Am 30. Dezember war Markgras Waldemar in Guben, und ertheilte der Stadt Guben eine Berechtigung.^) In der ersten der hier erwähnten Urkunden wird Droi- seke als eigpiler bezeichnet. Da es in keiner der andern geschieht, so ist anzunehmen, daß der Schreiber einer alten Gewohnheit folgte. Er hätte eigentlich das Wort „ehemaliger" hinzufügen können. Im Jahre 1310 ist Droiseke bei folgenden Vorgängen Zeuge: Am 1. April bestätigte Markgraf Waldemar zu Spandau eine Schenkung an Abgaben von den Erbgütern der Bürger PerlebergS an den Altar des heiligen Geistes daselbst.^) Am 11- Juni 1310 erließ Markgraf Waldemar zu Tangermünde der Stadt Stendal für sich und als Vormund Johanns die Bede. °) Den 23. Juni gab Waldemar zu Tangermünde als Vormund des Markgrafen Johann Vorschriften, wie es mit dem Nachlasse der Geistlichen zu halten sei. °) Im Jahre 1311 ist Droiseke bei folgenden Vorgängen Zeuge: Am 2. Januar war Markgraf Waldemar zu Liebenwalde, 1) kielet Los. II. Hptthl. I. 284. 2) A. a. O. 236. Lenz brandenb. Nrk. 184. Dessen kelemnnn. enucl. 86. 3) Riedel a. a. O. 287. IVilkii lioem-mn. 267. 4) kielel Lol. I. Hptthl. I. 123. 5) Lenz brandenb. Urk. 187. f. 6) Kerksn Diplom, vet. marcti. I. 593 — 599. — 41 - und ließ dem Domstifte Brandenburg als Vormund Johanns das Dorf Garlip von der halben Bede frei. Den 4. März war Waldcmar in Luckau und verkaufte als Vormund M. Johanns den Herren von Jleburg den dritten Theil des Schlosses Senftenberg.') Am 14. März finden wir den Markgrasen in Bautzen. Er befreit hier als Vormund M. Johanns die Ritter und Knappen der Altmark von der Lehnbede. °) Den folgenden Tag am 15. März bestätigte Waldemar als Vormund Johanns ein Statut der Stadt Lauban zu Bautzen. An demselben Tag und Orte verkaufte er der Stadt Lobau den Khotmarsberg.") Am 11. April befand sich Waldemar zu Spandau, uud verkaufte den Bürgern zu Prenzlau, welche Lehngüter hatten, die Lehnbede. 2) Markgraf Waldemar hatte Pomerellen mit Danzig dem deutschen Orden in Preußen verkaust, und letzterer hatte bis zum 26. Juni die ganze Kaufsumme bezahlt. Markgraf Waldemar stellte nun für sich und sein Mündel den Markgrafen Johann die Quittung aus. Dagegen ließ sich der Orden von den brandenburgischen Rittern Bernhard von Plvtzke, Friedrich von Alvensleben und Droiseke von Kröchern am 27. Juli die Zusicherung geben, daß der junge Markgraf Johann, sobald er mündig werde, ihm eben eine solche Verkaufsurkunde über Pomerellen ausstellen solle, wie sie Markgras 1) kiekel Lok. I. Hptthl. V. «Zt. Bekmann Beschreib, d. Mark Brandend. Thl. V. Bch. I. K. 2. p. 22. 2) Niedsl c Hptthl. VI. 96, hat hier richtiger Brosekinus. — 69 — schaft des Herzogs Otto von Braunschweig gerathen waren, größtentheils seinen Söhnen überließ. So finden wir denn den Ritter Droiseke am 2. November 1319 zu Pritzwalk, wo er Zeuge ist, als Günzel Gans von Putlitz sich mit seinem ganzen Lande an Meklenburg schließt, und dessen Lehnshohcit anerkennt. Er ist hier von lauter Meklenburgischen Mannen umgeben.') tZ2v. Die übergroßen Schuldforderungen, welche Droiseke auszustehen hatte, und von denen nichts einging, nöthigten ihn mit seinen Söhnen Johann, Heinrich und Jordan, welche daran betheiligt waren, das Schloß Calbe den Städten Sten- dal, Tangermünde und Osterburg für 1269 Mark Brandenburg. Silbers zu verpfänden. Nach fünf Jahren bedingen sie sich die Wiedereinlösung aus, auch allenfalls in kürzerer Zeit, und sollten sie das ganze Geld nicht zahlen können, so wollen sie für das Fehlende Güter geben nach der Schätzung zweier Ritter und Knechte. Wollen dagegen die Städte Calbe kaufen, und haben nicht Geld genug, so können sie in gleicher Art Güter geben. Herr Ebel von Lüderitz soll von Seiten der von Kröcher, und Herr Ebel von Schwarzlosen von Seiten der Städte das Schloß bewahren, und die von Schepelitz sollen aus dem Schlosse wohnen, wie andere Burgsassen. Sollten sie sterben, so soll Herr Heinrich von Kröchern wieder daraus fahren, um da selber zu wohnen, wie die von Schepelitz. Auch sollen ihre Ohme Herr Friedrich und Herr Heinrich von Schepelitz dieselbe Macht haben, das Haus einzulösen, wie die von Kröchern selber. Der Vertrag wurde zu Stendal am 28. August 1320 abgeschlossen.^) Da die von Schepelitz hier Oheime genannt werden, so kann sich dies nur auf Droiseke's Söhne beziehen, aber sie 1) Lenz brandend. Nrk. 323 — 325. N!o4el c ?o3. I. Hptthl. I. 30». 2) Korleon Diplom, vvt. marcli. I. 30 — 43. ^ 70 - können mir Oheime von mütterlicher Seite sein. Es muß daher Droiseke's Gemahlin eine von Schepelitz gewesen sein, und in diesem Falle kann sie nur als seine zweite Frau betrachtet werden, da er zuvor mit einer WodenSwege verhei- rathet war. Es können daher die Söhne auch nur von dieser zweiten Frau sein, weil sonst die von Schepelitz nicht Ohme genannt würden. Ohne Zweifel ist Herr Droiscke wegen seiner' Schuldforderung an den Herrn Heinrich von Meklenburg sehr dringend geworden, denn dieser wußte sich nicht anders zu helfen, als daß er die Herrschaft Grabow, welche früher den Grasen von Dannenberg gehört hatte, an Wipert von Lützow und dessen Bruder für 3000 Mark verkaufte, und diesem auftrug, das Geld an die von Kröcher zu zahlen, worauf er ihn quit- tirte. Es geschah dies zu Sternberg am 1. Juli 1321, und Droiseke war Zeuge.') Am 23. Mai gelobten die Ritter und Knappen der Vogtei Tangermünde und die Städte Stendal, Tangermünde und Osterburg, alle die Stücke zu halten, worüber die Briefe sprächen, welche sie bei der Verpfändung des Schlosses Calbe gegeben hätten.') Am 20. Juli verkauften die von Kröchern ihrem Schwager Siegsried von Wallstave Neun Winspel Bedckorn zu Gischkow, und zwei Winspel Bedekorn zu Ribow. °) Beide Dörfer liegen in der Altmark in der Nähe von Salzwedel. Letzteres heißt jetzt Riebau. Aus den eingegangenen Summen haben die Herren von Kröcher, wie sich aus dem Folgenden ergiebt, sofort das Schloß Calbe wieder eingelöset. 1) kieSel Locl. I. Hptthl. II. 338. 339. 2) Lerlisn 0o. IV. 14. 3) kicäel Cod. II. Hptthl. I. 372. - 76 - von Errleben für das Seelenheil der Seinen jenem Hospitale in den Berlinischen Mühlen angewiesen hatte. Hier war Ritter Bernhard Zeuges) Der Truchseß des Markgrafen Hermann, Busso Gru- welhut, beschenkte im I. 1367 zu Spandau die vor der Stadt gelegene Kapelle des heiligen Lazarus, welche für die Aussätzigen erbaut war. Hier erscheint der Ritter Bernhard als Zeuge. 2) Ein Mehreres ist von diesem Mitgliede der Familie nicht bekannt. 7. Johann. Auch Hans, Hannes und Hannus geheißen, der älteste Sohn des Herrn Drviseke. Schon im Jahre 1296 werden Droiseke und seine Söhne urkundlich erwähnt, wenngleich ihre Namen fehlen. °) Zuerst genannt werden Johann und Heinrich 1303^), aber noch nicht als Ritter, was sie erst später wurden. 1314. Wir finden Johann sodann als Zeugen genannt, da Markgraf Waldemar am 25. April 1314 zu Jerichow dem Marienaltare zu Pritzwalk eine Getreidehebung vereignet, an welchem Altar täglich, mit Ausnahme des Sonntags, das Gedächtniß des verstorbenen Markgrafen Hermann gefeiert wurde. Es geschah diese Vereignung mit Einwilligung des Markgrafen Johann. In dieser Urkunde wird Johann von Kröcher bereits als Ritter bezeichnet, und da er zwischen 1303 und 1314 in Urkunden gar nicht erwähnt wird, oder am Hofe erschienen ist, so läßt dies vermuthen, daß er sich 1) Fidicin Hist. diplom. Beiir. IV. 8. 2) Klöden Waldemar I. 427. 3) Rie6el (loel. I. Hptthl. V. 56. 4) A. a. O. I. 135. - 77 - bis dahin im Auslande befunden, und die Ritterwürde dort erworben habe. >) Am 30. November 1314 befindet er sich zu Spandau am Hofe des Markgrafen Johann, als dieser dem vom Markgrafen Albrecht gestifteten Kloster Himmelstädt in der Neumark, welches vom Kloster Colbatz einzurichten war, 5 Dörfer vereignete. 2) 1315. Im Jahre 1315 wird er als einer von denen genannt, welche sich mit dem Könige Erich von Dänemark gegen den Markgrafen Waldemar verbunden hatten, wie sein Vater und Bruder gleichfalls thaten, und Witzlav nennt ihn seinen Mithelfer 2), empfiehlt auch, ihn in die Sühne mit einzuschließen. 1317. Am 5. April 1317 war Johann Zeuge zu Spandau, als Waldemar dem Kloster Lehnin eine Schenkung mit einem Theile der Havel machte. — Johann hatte dem Begräbnisse Markgras Johanns beigewohnt.^) An demselben Tage und Orte war Johann Zeuge, als Markgraf Waldemar die Privilegien von Berlin und Kölln bestätigte. Am 8. April ist Johann noch an Waldemars Hof zu Spandau gegenwärtig, als er Pritzwalks Privilegien bestätigt °), so wie die von Guben^), und Landsberg ein Privilegium ertheilt. °) Auch am 10. April war Ritter Johann noch in Spandau, als Waldemar die Privilegien von Görlitz 1) Nie4el «06. I. Hptthl. III. 354. «erken «oü. VIII. 338. «er- ken ?r»Am. marck. IV. 15. II. 34. III. 31. 2) «erken «oü. I. 316. 3) kiedel «vil. II. Hptthl. I. 372. 388. 4) Gerken Verm. Adhandl. I- 181. 5) Küster Alt und Neu Berlin IV. 173. 6) kieäel «eil. I. Hptthl. III. 355. «erken Lock. V. 86. Bek- mann Mark V. II. 3. 133. 7) kieüsl «°ll. II. Hptthl. I. 401. 8) «erken «eil, V. 174. — 78 - bestätigte.') Er ging dann mit dem Hofe nach Neustadt Eberswalde, und war dort Zeuge, als Waldemar am 12. April dem Kloster zu Spandau 10 Hufen in der Feldmark Wil- mersdorf »ereignete ^); dann zog er mit dem Hofe nach Liebenwalde, und war Zeuge bei Waldemars Bestätigung der Privilegien von Perleberg am 14. April. Am 25. November war er Zeuge in Angelegenheiten der von Malzan.") An demselben Tage wurde der Friede zwischen König Erich von Dänemark und dem Markgrafen von Brandenburg zu Templin abgeschlossen. Johann von Kröchern war einer von den drei Rittern, denen die Schlösser eingegeben wurden, welche Dänemark als Pfand des Vertrages gesetzt waren. °) 1318. Am 26. März 1318 ist er zu Spandau Zeuge, als Waldemar dem Kloster Chorin das Eigenthum des Dorfes Herzsprung verleiht. °) Auch am 28. März ist er noch dort, und Zeuge, als Markgraf Waldemar dem Kloster Lehnin den Werder Töplitz verkauft. Am 13. April verlieh Waldemar seinem getreuen Ritter Johann von Kröchern das Eigenthum und die Vogtei des ganzen Dorfes Wernstedt, gelegen jenseits des Waldes beim Schlosse Calbe, mit allem Zubehör, frei von der Bede und allen anderen Abgaben und Diensten; auch sollen die Einwohner des Dorfes nicht gehalten sein, zum Gerichte des Landdings zu gehen, so wie auch kein markgräflicher Vogt irgend 1) kii-ilel II. Hptthl. I. 401. lZerken Lo3. VIII. 642. 2) Ftdicin Hist. dipl. Beitr. IV. 9. 3) kiieäel Loä. I. Hptthl. I. 133. 4) Lisch Urkunden der von Malzan I. 270. 272. 5) kieäel Loä. II. Hptthl. I. 415. 6) llerleen Lo3. II. 456. 7) Riedel diplomat. Beitr. 159. eine Gerichtsbarkeit im Dorfe ausüben soll. Auch geschieht es mit markgräslicher Bewilligung, wenn Johann diesen Ort irgend einer geistlichen Stiftung oder einem Kloster zuwendet. Denn besagtes Dorf will der Ritter frommen und göttlichem Dienste widmen mit allem seinem Zubehör, und wer diese, des Markgrafen und des Ritters, fromme Schenkung etwa anfechten wollte, wird die Ungnade des Markgrafen zu fürchten haben. Außerdem verleiht er noch dem besagten Ritter und seinen Erben das Eigenthum und die Vogtei vom halben Dorfe Velevitz (jetzt Valwitz bei Dambeck) und allem seinem Zubehör, und kann dies ebenfalls einem Orte oder Kloster nach eigener Wahl übertragen. Die Urkunde wurde zu Tangermünde ausgefertigt. ") — Es wurde das Dorf für jetzt keiner Stiftung geschenkt. Späterhin aber ist es, wie wir sehen werden, von den Brüdern Johanns dem Kloster zum Heiligen Geist vor Salzwedel geschenkt worden. Am 25. April belehnte Waldemar den Otto Gans von Putlitz zu Tangcrmünde mit Crowelin, wobei Ritter Johann Zeuge war. 2) Im Juli war er mit Markgraf Waldemar vor Camenz gezogen, das belagert wurde. Als Wedego von Camenz am 12. Juli das Schloß und die halbe Stadt Camenz nebst dem Schlosse an Waldemar abtrat, war Ritter Johann von Krvcher vor Camenz Zeuge. °) Am 8. Januar 1319 vereignete Markgraf Waldemar der Stadt Lüchow das Dorf Dickstedt, wo Johann zu Spandau Zeuge war.") Am 12. Januar verkaufte Waldemar an Ber- 1) Korken Diplom, vet. Usroli. l. 391 — 393. 2) korken koil. VI. 576. 3) Kiesel koil. II. Hptthl. I. 421. korken Ko6. I. 279. 289. Höfer Urk. 127. 4) Riebet a. a. O. 429. — 80 — lin das Dorf Rosenfelde. Auch hier war Ritter Johann zu Spandau Zeuge.') Am 20. März »ereignete Waldemar der Kirche zu Peu- lingen Hebungen, wobei Ritter Johann zu Tangermünde Zeuge war. 2) Der Tod Markgraf Waldemars griff auch in die Verhältnisse unseres Ritters tief ein, da er in der Regel mit sei- nein Vater vereinigt handelte. Im Jahre 1320 verpfändete er mit seinem Vater und seinen Brüdern das Schloß Calbe mit Zubehör an die Städte Stendal, Tangermünde und Osterburg für 1200 Mark Silbers, wie oben unter Nr. 4. näher angegeben, behielt sich aber die Einlösung zu jeder Zeit vor.") ^21. ^ Ritter Johann an allen den Verhandlungen Theil, welche wir bei dem Jahre 1321 von Herrn Droi- seke berichtet haben, auf welche wir hier verweisen, und durch deren letzte Herr Johann ein Vasall Meklenburgs wurde. 1322. Im I. 1322 war Ritter Johann Zeuge, als der Rath zu Perleberg ein Bekenntniß über die Verpfändung der Stadt an den Grafen Heinrich von Schwerin ablegte, und letzterer darüber die Reversalien ausstellte. Es geschah dies zu Perleberg. Auch schenkte Johann in diesem Jahre dem Kloster zum heiligen Geiste vor Salzwedel, getrieben wie es in der Urkunde heißt, durch gottselige Frömmigkeit, zur Sühne für seine, aller seiner Vorfahren und seiner Brüder Sünden, den Fruchtzehnten von 12 Hufen aus dem Dorfe Roebel, und dem benachbarten Dorfe Wulfeswinkel, welchen er von Gebhard von 1) Fidicin Hist. diplom. Beitr. II. 14. 2) klectel Ooil. I. Hptthl. V. 67. 3) Korken Diplom, vet. Mgrek. I. 33 — 43. 4) Kiesel 0o4. I. Hptthl. III. 363 — 371. — 81 — Wanzleben, Komthur des Johanniterordens zu Werben, für 150 Mark gekauft hatte.') In demselben Jahre verkauften die Brüder Johann, Heinrich und Jordan an zwei Nonnen in Alt Haldensleben drei Hufen zu Glüstg.-) Es war dies ein altes Besitzthum des Hauses. 1323. Im Jahre 1323 verkauften Johann und Heinrich von Krocher die Dörfer Spiegelhagen, Buchholz und die Neue Mühle bei Perleberg, welche ihr Vater Droiscke vom Markgrafen Hermann erkauft hatte, an das Heilige Geist-Hospital zu Perleberg. Markgraf Ludwig, der inzwischen zur Regierung gekommen war, bestätigte diesen Verkauf, und verzichtete auf alle seine Rechte daran im I. 1325. °) Die von Schepelitz, von Kruge und von Stavcnow begaben sich im I. 1323 zu Sternberg ebenfalls in den Schutz des Herrn Heinrich von Meklenburg, und verpflichteten sich demselben zum Beistande. Ritter Johann ist Zeuge.'') IZ24. Am 1. Mai 1324 verkauften die Brüder Johann und Heinrich von Kröcher dem Ritter Albrecht von Alvensleben erblich das Haus Calbe mit allem Zubehör an Holzungen, Gewässern und Weiden, mit der Stadt Calbe und den dazu gehörigen Aeckern, mit 21 dazu gehörigen Dörfern, mit allen Gerichten, allen innerhalb des Werders gelegenen Mühlen, allen Arten der Bede, und mit den Kirchenpatronaten, ganz so, wie solches alles die Markgrafen vormals zu dem Hause Calbe gehabt hatten. („Als et die Margreuen von aldern ghehat hebbin", heißt es in dem einen, 1) Kerlren Diplomat. I. 391. 2) Wohlbrück Alvenslcbcn I. 139. Behrend Chronik v. Neu Haldensleben I. 338. 3) kieüel koil. I. Hptthl. I. 134. 135. 4) Riedel a. a. O. II. 211. 6 - 82 — „also sie die Margreuen hadden tu deme Hus tu Calue" in dem anderen Originale.)^) Die letzte Bestimmung giebt zu erkennen, daß die Familie von Kröcher das Haus unmittelbar aus den Händen der Markgrafen erhalten hatte, und sie ist so gesaßt, als ob dieses nicht vor gar langer Zeit geschehen sei, sonst hätte sich wohl inzwischen Manches verändert, und sie hätten nicht Alles so übergeben können, wie es die Markgrafen vormals gehabt hatten. Wir haben oben gezeigt, daß Droiseke dies Besitzthum wahrscheinlich im I. 1298 erhielt; es ist also nur 28 Jahre im Besitz der Familie gewesen; diese aber hat nur die vogtcilichen Rechte, nicht das Eigenthum des Grundes und Bodens gehabt, welcher auch den Markgrafen nicht gehört hatte. In der That werden auch hier weder Pächte noch Zins mit verkauft. Daß die Familie jetzt dies wichtige Besitzthum verkaufte, kann einen doppelten Grund haben. Einmal waren sie jetzt Meklenburgische Vasallen; als solchen lagen ihnen die altmärkischen Besitzungen unbequem, die sie nicht dauernd bewohnen konnten. Eben deshalb ist wohl schon früher das Schloß Bezendorf veräußert worden, wahrscheinlich jetzt auch Krumbke, denn von diesem ist fortan nicht mehr die Rede. Zweitens können Geldverlegenheiten dazu gezwungen haben, denn die ausstehenden Schulden gingen nicht ein, und wahrscheinlich haben beide Ursachen zusammen gewirkt, und zu dem Verkaufe genöthigt. Am 5. October 1324 hatte Heinrich von Meklenburg eine Verhandlung mit dem Grafen Berthold von Henneberg, Vormund des jungen Markgrafen Ludwigs von Brandenburg, durch welche er sich mit letzterem versöhnen, und ihr Verhältniß zu einander festzustellen suchte. Außer vielen andern Streitpunkten, über welche Festsetzungen getroffen wurden, kommt auch folgender vor: Wegen der Lande, Städte und 1) kerksn cos. II. 631. Wohlbrück Alvensleben I. 202 — 207. - 83 — Mannen, die Markgraf Waldemar gesetzt hat Herrn Droiseken von Kröchern und Herrn Redekin von Redern, mit Allem was dazu gehört (die Priegnitz), und wegen dessen, was wir darauf fordern, so ist dies von beiden Seiten gelassen den Mannen und Städten in denselben Landen. Die sollen uns entscheiden in Güte oder im Rechte, und sollen bei uns bleiben, bis es geschehen. Die Entscheidung soll stattfinden, wenn der von Henneberg und wir von dem Könige von Dänemark zurückkehren, in den nächst darauf folgenden drei Wochen. Demgemäß traten die Mannen und Städte der Priegnitz zur Berathung in Kyritz zusammen, und entschieden am 2. Fe- tZ25, bruar 1325 folgendermaßen: Herr Heinrich von Meklenburg soll ledigen und lösen alle die vorgenannten Häuser und Städte Perleberg, Pritzwalk, Kyritz, Grabow, Neuehaus, Meien- burg, Freienstein, Havelberg, Friedrichsdorf und die zu den Schlössern gehörenden Lande und Gebiete, also die ganze Priegnitz, wie sie zu der Zeit waren, als sie Herr Droiseke und sein Sohn Hans, Herr Redeke (von Redern) und sein Sohn (im Auftrage Markgraf Waldemars, — vergl. '30. Oct. 1317) setzten Herrn Heinrich von Meklenburg zum Pfande für 20,000 Mark Brandenburg. Silbers und Gewichtes. Wir sprechen serner für Recht: Könnte oder wollte unser Herr Heinrich von Meklenburg die vorbenannten Schlösser, Lande und Leute nicht lösen oder ledigen, so soll Markgraf Ludwig sie ledigen und lösen von den vorbenannten 20,000 Mark. Was darüber wäre, soll man unserm Herrn Heinrich von Meklenburg geben. So lange dies nicht geschehen, soll er die vorbenannten Schlösser und Lande behalten als ein Pfand. 1) kiedel Cod. II. Hptthl. II. 2l>. Korken Diplom, vet. msrck. II. 595. Zu der Priegnitz gehörten die Städte und Schlösser Perlebcrg, Kyritz, Pritzwalk, Grabow, Ncuhausen, Meienburg, Freieustein, Havelberg, Fretzdorf mit den umliegenden Landen. 6" — 84 — Kosten und Schaden, welche der Herr von Meklenburg wegen dieser Schlosser und Lande gehabt hat, die er redlich beweisen mag den vorgenannten Mannen und Rathmannen, soll ihm Markgraf Ludwig vergütigen. Hätte der Herr von Meklenburg diese Lande und Schlosser höher versetzt, als für vorgenannte 20,000 Mark, so soll der Markgraf von dem Gelde, daö jenem für Kosten und Schaden zugesprochen wird, so viel abnehmen, daß man die vorbenannten Schlösser und Lande ganz ledigen und lösen kann. Was der Herr von Meklenburg Mannen und Bürgern in den benannten Landen schuldig ist, und richtig nachgewiesen wird, das soll er von dem vorgedachten Gelde bezahlen. Den Nutzen, den er aus den gedachten Städten und Landen genommen, soll er von dem genannten Gelde abrechnen. Der Markgraf und Herr Heinrich von Meklenburg sollen einen Tag zur weiteren Verhandlung festgesetzt erhalten, den, wie den Ort, die Urtheilssprccher bestimmen werden. Da sollen Mannen und Rathmannen Schaden, Kosten und Nutzen ermitteln und feststellen. Wenn der Markgraf die vorbenannten Schlösser und Lande gelöset hat, so soll der von Meklenburg den Zoll zu Schnakenburg wieder überantworten Herrn Hans von Kröchern und seinen Brüdern. Hielte der Markgraf die hier festgesetzten Stücke nicht, so sollen vorgedachte Mannen sich an den von Meklenburg halten. Würde aber der von Meklenburg wortbrüchig, so sollen sie sich zu dem Markgrafen halten, g'o lange, bis alle Stücke erfüllt sind. >) Das ziemlich verwickelte Verhältniß, bei welchem die von Kröcher auf das Höchste betheiligt waren, bestand in Folgendem. Meklenburg hatte von Brandenburg für die Abtretung des Landes Stargard die Summe von 20,000 Mark zu fordern, welche nach damaligem Zinsfuße jährlich mit 200 Mark 1) kieltet Loit. I. Hptthl. II. 268. 269. kerkvii Diplom, vek. Norcli. II. 599—603. — 85 — verzinset werden mußten. Während des Krieges mit Meklenburg hatte Waldemar die Zinsen nicht gezahlt, und beim Abschluß des Friedens verlangte Meklenburg entweder Zahlung der Kapitalsumme, oder Sicherstellung wegen der Zinsen. Zu ersterem hatte Waldemar das Geld nicht; um das andere zu bewirken, sah er sich genöthigt, die Priegnitz zum Theil an Droiseke und Redeko von Redern zu verpfänden, und Droi- scke wie sein Sohn Johann wurden mit einigen anderen Mannen bestimmt, die Hauptschlösser in Verwahrung zu nehmen. Nach Waldemars unvermuthctem Tode verpfändeten sie die ganze Priegnitz an Meklenburg, und Herr Heinrich lehnte sie nicht ab. Da er stets in Geldnoth war, verpfändete er die landesherrlichen Schlösser und Einkünfte der Priegnitz an solche Mannen, welche im Stande waren, ihm darauf Geld zu leihen. Die Pfandsumme, die Heinrich von Meklenburg gegeben hat, ist 20,000 Mark; die, welche er erhalten hat, scheint streitig gewesen zu sein. Der, dem Heinrich von Meklenburg das Land verpfändet hat, scheint Johann von Kröcher nebst seinen Brüdern zu sein, denn sonst würde es nicht ersichtlich sein, weshalb diesen nach Einlösung des Landes der Zoll zu Schnakenburg aus geantwortet werden sollte. Als Markgraf Ludwig Landesherr der Mark Brandenburg wurde, war es ein Hauptbestreben, die Verhältnisse der Priegnitz zu ordnen. Das Erste, was nun die dazu ernannten Kommissare verlangten, war, daß Herr Heinrich von Meklenburg die von ihm verpfändeten Schlösser und Städte mit den Landen von ihren Pfandbesitzcrn einlöse, und den Zustand wiederherstelle, wie er zur Zeit des Templiner Friedens war. Wäre ihm dies unmöglich, so soll sie Markgraf Ludwig einlösen, die dafür verwandte Summe aber von dem Kapital der 20,000 Mark in Abrechnung bringen, so daß Herr Heinrich nur noch den Ueberschuß zu fordern hätte. Wären zur Einlösung mehr als 20,000 Mark erforderlich, so soll der Ueberschuß von - 86 — demjenigen Gelde entnommen werden, welches Brandenburg an Meklenburg für Kriegsentschädigung zu zahlen hat. Aus diesem Gelde sollen auch die Forderungen von Mannen und Bürgern an Meklenburg berichtigt werden. Wenn so der Markgraf die Priegnitz eingelöset hat, soll Meklenburg den Zoll zu Schnakenburg dem Johann von Kröcher wieder übergeben, der ihm also von Meklenburg vorenthalten wurde. Am folgenden Tage, den 3. Februar, schlössen die vorgedachten Städte und Mannen der Priegnitz, unter welchen letzteren Herr Johann von Kröchern der zweitgenannte ist, während zwei Schepelitze auf ihn folgen, ein Bündniß zu gemeinschaftlicher Ausrechterhaltung ihrer Sicherheit, was bei dem verwirrten Zustande, wo Niemand im Lande wußte, wer eigentlich dessen Herr fei, gewiß sehr nöthig war. Jener Schiedsspruch der Priegnitzischen Mannen und Städte kam nicht zur Ausführung. Erst die nunmehrigen Vormünder des Markgrafen Ludwig, die Grasen Günther und Ulrich von Lindow und Herren zu Ruppin, vermittelten zwischen dem Markgrafen und Herrn Heinrich von Meklenburg wegen der Priegnitz, die sich der letztere theils angeeignet hatte, theils ihm freiwillig zugesallen war, eine Sühne, welche am 24sten Mai 1325 auf der Dober abgeschlossen wurde. Hiernach versprach Markgras Ludwig Herrn Heinrich von Meklenburg, für die oben genannten Städte und Lande 8000 Mark Brandend. Silbers und Gewichts innerhalb 5 Jahren zu zahlen, und setzt ihm als Pfand das Schloß Grabow mit dem Lande, und die Meyenburg mit 16 Dörfern. Zahlt er nicht innerhalb 5 Jahren, so fallen die Pfandstücke an Meklenburg. Zur Unterhaltung der Meyenburg erhält Meklenburg 90 Pfund Geldes Brandenb. Pfennige. Bis zur gänzlichen Bezahlung wird die Schuld mit 8 Procent verzinset. Alle Pfandstücke 1) kieöet coö. I. Hptthl. I. 13k. — 87 - in den gedachten Landen hat der Marsgraf Ludwig einzulösen, und alle Schulden des Herrn Heinrich von Meklenburg an Städten und Mannen dieser Lande übernimmt er ebenfalls. Namentlich soll der Markgraf die Hälfte des Zolles zu Schnakenburg von Herrn von Lützow für 2500 Mark löthigen Silbers einlösen. Was er davon erhoben hat, oder noch erhebt, das soll er darauf abrechnen, und der Markgraf soll ihn nicht entsetzen, er habe denn, was ihm gebührt, erhoben, oder der Zoll sei ihm auf redliche Weise entwirrt. Mag Herr Johannes von Kröcher beweisen, daß ihm der Zoll zu Schnakenburg insbesondere verpfändet ist für 20,000 Mark, so soll er die 2500 Mark, die man Herrn von Lützow giebt, abrechnen von dem Zolle. Mag er es nicht beweisen, so soll er das Silber abrechnen von den 20,000 Mark. Die übrigen Bedingungen übergehen wir. Hiernach scheinen also die Kontrahenten als sich von selbst verstehend vorausgesetzt zu haben, daß die Hälfte des Zolles zu Schnakenburg dem Johann von Kröcher auf Höhe von 20,000 Mark hafte, und nur darüber Zweifel obgewaltet zu haben, ob und wie viel mehr derselbe aus diesen Zoll zu fordern habe. Deshalb wurde ihm der Beweis darüber aufgelegt und bestimmt, daß er, falls er den Beweis führen würde, eben so viel als Herr Lützow, nämlich 2500 Mark, aus dem Zoll erheben könne; falls er diesen Beweis nicht führen könne, das, was er aus dem Zoll erheben würde, auf seine Forderung von 20,000 Mark abrechnen müsse. Jedenfalls steht so viel fest, daß Johann und seine Brüder eine Geldforderung von mindestens 20,000 Mark hatten, welche aus Waldemars Zeiten herstammte, und wenn man weiß, was für eine enorme Summe dies für jene Zeiten war, I) Kiesel Dos. I. Hptthl. II. 270. 2kö. Kerlien Diplom, vet. Illsrek. I. 602. - 88 — so ist die Geldverlegenheit, in welcher sie sich augenscheinlich befanden, und welche sie nöthigte, das wichtige Schloß Calbe erst zu verpfänden, und dann zu verlaufen, leicht erklärlich. Eben die Größe der Forderung machte, daß sie sich von andern Geldmitteln entblößt hatten. Ein Besitzthum nach dem anderen wurde wahrscheinlich veräußert, daö Geld wurde verausgabt, oder ging wohl gar in den späteren unruhigen Zeiten verloren, und ein vollständiger Ersatz ist ihnen wohl nie geworden. So wird es erklärlich, wie die Familie, als ihr im Jahre 1547 der Rodahn theilweise streitig gemacht wurde, in einer Beschwerdeschrift an den Kurfürsten sagen konnte, um seiner Vorfahren willen hätten ihre Vorfahren viel stattliche Güter und Schlösser verlassen, und nichts als dies Gut wiederum dagegen erlanget. Am 30. Mai 1325 bestätigte erst Markgraf Ludwig die von den von Kröchern vorgenommene Veräußerung der beiden Dörfer Buchholz, Spiegelhagen und der Neuen Mühle zu Gunsten des Heiligen Geist-Hospitals zu Perleberg, welche er bis dahin noch nicht hatte vornehmen können, da ihm das Land entzogen war. Den 27. August stellte Markgraf Ludwig der Stadt Pritzwalk einen Schuldbrief aus über 212 Pfund Brandenb. Pfennige, zu Wusterhausen, wo Ritter Johann Zeuge war.^) Am 14. Sept. 1325 vereigncte Markgraf Ludwig auf Bitten Gerhards und Johanns von Clezek die Hebungen von 7 Hufen Landes zu Freienstein dem von letzteren zum Seelenheil eines von ihnen erschlagenen Freiensteiner Bürgers errichteten Altars, wo Ritter Johann Zeuge war. Es geschah dies zu Neu Nuppin. °) 1) Kikliei I. Hptthl. I. I3ö. 2) A. a. O. II. 2S. 3) A. a. O. II. 2Kö. — 89 — Am 4. October bestätigte Markgras Ludwig zu Havcl- berg ein früheres Privilegium der Markgrafen Johann, Otto und Conrad, welches sie im I. 1274 der Stadt Havelberg gegeben hatten. Auch hier war Ritter Johann von Kröchern Zeuge.') 1326. Eben so war er Zeuge, als Markgraf Ludwig am 18ten Januar 1326 dem Kloster Heiligen Grabe die Graevendiks- mühle »ereignete. Den 22. September 1326 bestätigte Markgraf Ludwig dem Johanniter-Ordenshause zu Werben Pacht, Zins, Bede und Dienst von 6 Hufen im Dorfe Buchwald, und das oberste und niederste Gericht in den Höfen, welche zu den gedachten Hufen gehören, um sie mit allen Rechten zu besitzen, wie sie bisher der ehrenwerthe Ritter Johannes von Kröchern besaß, der dieselben zu seinem und seiner Erben Seelenheil dem Ordenshause geschenkt hat, worauf der Markgraf auch auf die ihm daran zustehenden Rechte verzichtet. Zeugen sind: der Graf von Lindow, Johann von Kröchern w. Auch dies geschah zu Ruppin. lZ27. A,„ lg. Februar 1327 verkauften die von Kröchern die Bede oder das Bedekorn in Owdorf in der Altmark an die Gröpeken von Owdorf, welche dasselbe hernach denen von der Schulenburg verkauften. H Ritter Johann war zu Ruppin Zeuge, als sich am 23. Juni 1327 Günther, Ulrich, Alph und Busse, Grafen von Lindow und Herren zu Ruppin, mit dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg verglichen, und sich ihm dienstbar machten. °) tzzo. Am 20. December 1330 stellte der Johanniter-Ordens- 1) kielet Lei. I. Hptthl. I. 26. 2) A. a. O. I. 483. 3) A. a. O. VI. 26. 4) A. n. O. V. 232. ö) kerken vol. I. 172. — 90 - Comthur zu Mirow und Nemerow im Meklenburgischen, Geb- hard von Bortfeld eine Urkunde zu Mirow aus, in welcher er bekennt, daß Ritter Johann und Knappe Jordan, Gebrüder genannt von Kröchern, Vasallen des edlen Fürsten und Herrn Johannes von Werle (eines Zweiges der Meklenburgischen Fürstensamilie), ihm verkauft haben mit Einwilligung des Landesherrn, die Vipperowschen Wasser mit allem Zubehör und allen Grenzen, mit ihren Einkünften von 31^ Mark slavischen Pfennigen, mit dem Gerichte, wie es Herrn Johanns Vasallen in ihren Gütern besitzen, ohne allen Dienst, frei und abgelöset. Diese Gewässer haben die von Kröcher von Herrn Johann als Lehn besessen, und zu des Ordenö- Eomthurs Händen Herrn Johann frei und wohlwollend aufgelassen, und sie ihm verkauft für 45 Mark slavischer Pfennige, in Neu Röbel zu zahlen. Herr Johann von Werle hat diesen Verkauf genehmigt, sich und seinen Erben jedoch den Wiederkauf für dieselbe Summe Geldes vorbehalten. ') Im I. 1361 kam der Wiederkauf durch die Herrn von Werle wirklich zu Stande, und 1375 verliehen sie den Gebrüdern Regendantz diese Gewässer. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir urkundlich, daß die Gebrüder Johann und Jordan von Kröchern zu Waren, einer Stadt in Meklenburg am nördlichen Ende des großen Müritzsees, gewohnt hatten. Die Vipperowschen Wasser waren der schmalere südliche Theil des Müritzsees, die sich auf 2 Meilen Weite von Ziclow bis Ahrensfelde hinziehen. In der Urkunde werden genannt: der Bodden, die Düpe, die Kule, die Verchene mit dem Werder vor Garz, die Klyzige und das Buchholzer Ende. Die von Kröcher haben diese Gewässer wahrscheinlich erst erworben, nachdem sie sich zu Meklenburgischen Vasallen gemacht hatten, t) Jahrbücher des Vereins für meklenb. Gesch. von Lisch II,Jahrg.271. 2) A. a. O. 277. — 91 - und somit hätten sie dieselben höchstens 9 Jahre besessen. Wir entnehmen aber hieraus, daß die Herren von Kröcher in Meklenburg begütert waren, und sich dort seßhaft gemacht hatten. In einem Verzeichniß der auSgestorbenen Meklenburgi- schen Geschlechter von 1775 findet sich die Bemerkung, daß die von Kröcher, Meklenburgsche Branche, Ende des 15. Jahrhunderts erloschen sei.') IZZ2. Im Jahre 1332 schlössen die beiden Vettern, Herr Johann von Werke und Junker Johann von Werle mit einander einen Vertrag ab über die Theilung ihrer Pfandbesitzungen in der Priegnitz. Der Junker erhielt die Vogtei Freienstein und das Land Meyenburg, und von den Mannen wurden ihm unter andern zugetheilt Herr Johannes, Herr Heynecke und Jordan von Kröchern. Von nun an wird Ritter Johann in der Geschichte nicht mehr genannt. Er ist daher wahrscheinlich bald nachher wie es scheint kinderlos gestorben. Eine Tilgung der großen Schuld, welche er von dem Markgrasen von Brandenburg zu fordern hatte, und die ihm manche schwere Stunde geschaffen haben mag, hat er nicht mehr erlebt. Glücklicher Weise folgen die Sorgen dem Menschen nicht bis in das Grab. Ein Siegelstempel mit einem Helmsiegel und der Umschrift Jan de Crocheren, welcher im I. 1844 bei Aufwerfung eines Grabens in der Nähe von Perleberg gefunden wurde, hat ihm wahrscheinlich gehört. °) 1) Jahrbücher des Vereins für meklenburg. Geschichte von Lisch XI. Jahrg. 450. 2) Kie-Iel Lo81 Mark auf die ihm zustehende Halste des Zolles zu Schnakcnburg an 1335 aber wiest er denen von Jagow und von Wedel l39 Mark darauf an.') Es scheint demnach, als wären die von Kröcher nicht im Besitz des Zolles gewesen. Nun aber müssen zwischen dem Markgrafen und ihnen Unterhandlungen stattgesunden haben, in welchen er versprochen, den noch übrigen Rest der Schuld durch Güteranweisungen zu tilgen, die von Kröcher aber dadurch wieder zu märkischen Vasallen zu machen. Es sind förmliche Sühnebriefe darüber ausgewechselt worden, von denen wohl mehrere unbekannt geblieben sind. Demgemäß stellte der Markgraf Ludwig 1336 folgende Urkunden aus: Durch die eine belehnt er seine getreuen Mannen Herrn Hennecke und Jordan, Gebrüder von Kröcher, und Herrn I) 6e llullswig llel. VII. 6. 4b. 7 — 98 — Heinecke's Söhne, Jane, Arnd und Heinrich, und Jordans Sohn Hans und ihre rechte Erben mit dem Rodan, der da liegt zwischen dem Rhin und der Dosse, für 20 Stücke Geldes mit allen Rechten. Will er oder seine rechte Erben den Rodan wiederkaufen, so sollen sie den von Kröcher 20 Stück Geldes wiederzahlen mit solchem Rechte, als ihre Sühnbriefe sprechen. Dies vorgenannte Gut (die 20 Stücke) soll er denen von Krvcher lassen in diesen Landen, nämlich in der Vogtei Arneburg, oder in den Landen Havelberg, Kyritz, Pritz- walk, oder im Lande der Grafen von Lindow zwischen der Dosse und Havel, und wo es ihnen in diesen Landen angewiesen wird, sollen sie das Geld einnehmen. So lange die Markgrasen den Rodan nicht zurückkaufen, soll er der von Kröcher rechtes Erbgut sein.') Ferner befahl der Markgras denjenigen Bürgern von Kyritz, Wittstock, Brandenburg und Nauen, welche Lehngüter in den Dörfern Retzow und Lietzow hatten, daß sie diese Lehngütcr, welche sie bisher von ihm und seinen Vorfahren gehabt hatten, künstig von seinen getreuen Mannen Herrn Heinrich und Jordan von Kröcher und ihren Erben zu Lehn nähmen. 2) Ferner überweiset der Markgraf Herrn Heinrich und Jordan Gebrüdern von Kröcher und ihren Söhnen, Jane, Arnold, Heinrich, Herrn Heinrichs Söhne, und Hans, Jordans Sohn, und ihren Erben aus dem Schosse der Stadt Perleberg alle Jahre zu erheben 100 Mark Brandenburgischen Silbers und Gewichts. Diese sind ihnen gelassen für 130 Stücke Geldes, die ihm fehlen an den 200 Stücken Geldes, wie mit ihm bedungen ist, und ihre Sühnbriefe sprechen. Wenn der Markgraf aber die vorgedachte Hebung wieder- 1) kieclel Lo«!. I. Hptthl. IV. 52. 53. 2) A. a. O. VII. 313. — 99 — kaufen will, so soll er zu Kytitz Herrn Heinrich und Jordan von Kröchern oder ihren Erben 9kl) Mark Brandend. Silbers und Gewichtes baar zahlen, und das Geld ihnen sicher fortschaffen. Wenden sich die Lande an ihn wieder zurück, so soll die Hebung wieder an ihn oder seine Erben fallen, und wenn er denen von Kröcher oder ihren Erben überweiset 139 Stück Geldes in der Vogtei Arneburg, im Lande zu Havelberg, Pritzwalk, Kyritz oder im Lande der Grafen von Lindow zwischen der Dosse und der Havel, mit alle dem Rechte, wie ihre Sühnebricfe sprechen, so soll die Geldhebung in Pcrleberg sein lediges Gut sein. Demnächst belehnte der Markgras die von Kröchern mit den erledigten Gütern des verstorbenen Herrn Heinrich von Karstedt zu gesammter Hand, und befreit sie zugleich von dem Roßdienst im Kriege, der auf dem Gute lag. In demselben Jahre verbürgte sich Heinrich von Kröcher nebst mehreren anderen Rittern für den Frieden, welchen Markgraf Ludwig mit den Herzogen von Stettin schloß. So ansehnlich auch diese Belehnungen waren, so konnten sie doch noch für kein genügendes Aequivalent für jene große Schuld gelten, und das Entschädigungsgeschäft mußte noch weiter fortgeführt werden. Am 26. März 1337 belehnte der Markgraf Herrn Heinrich und Jordan von Kröcher mit folgenden jährlichen Hebungen: zu Pritzwalk 59 Mark, zu Kyritz 59 Mark und in der Münze daselbst 59 Mark, zu Havelberg 39 Mark, zu Spandau 29 Mark, zu Zehdenick 29 Mark, zu Templin 39 Mark, zu Nauen 29 Mark, und im Rodan zwischen der Dosse und Havelberg 39 Mark Brandenb. Silbers und Gewichtes. 1) Niedel I. Hptihl. I. 13p. 140. 2) A. a, O. I. Hptths. III. 36S. 3) A. a. O. II. Hptthl. II. 913. - 100 — Würde ihnen davon etwas abgebrochen, so will er sie weisen an andere Städte und Münzstätten, damit sie jährlich zu erheben haben 300 Mark Geldes, außer den Angesällen, die er ihnen an allerlei Gütern angewiesen hat auf dieser Seite der Oder. Das sollen Herr Heinrich und Jordan oder ihre Erben so lange erheben, bis sie 3000 Mark Brandenb. Silbers und Gewichts zu Hause haben. Dann sollen diese Hebungen dem Markgrafen wieder ledig sein. Die von Kröchern sollen dem Markgrafen alle Jahre Rechnung legen. Die Würdigung der Güter, die dem Markgrafen ledig werden, steht Herrn Johann von Buch zu; wie er es angiebt, sollen es der Markgraf und die von Kröcher nehmen. Stirbt er, so soll ein anderer treuer Mann dazu erwählt werden. Fänden sich Briefe, die irgend einen Anspruch auf das Haus zu Fricdrichsdorf enthielten, so sollen die ohne Macht sein. ') Am 6. Juni 1337 bekannte Markgraf Ludwig von Brandenburg, daß er seinen treuen Mannen, Herrn Heinrich und Jordan Gebrüdern, geheißen von Kröchern geliehen habe zu gesammter Hand zu einem rechten Lehne das Dorf zu dem großen und kleinen Dreetze in dem Lande zu Wusterhau- sen, mit höchstem und niederstem Gerichte, mit Kirchlehn, mit aller Bede, Dienst unv Rauchhuhn, mit gewonnenem und un- gewonncnem Acker, mit Wasser und Weide, mit dem Rhin ober- und niederwärts der Mühle, mit Holz und Grasung, wie das von Alterö bisher dazu gehört hat, ruhig und friedlich zu besitzen. Und um sonderlichen Dienstes willen, den Herr Heinrich und Jordan von Kröchern ihm und der Herrschast zu Brandenburg gethan haben, und noch ferner thun werden, hat er ihnen und ihren Erben geliehen den See zum Dreetz geheißen, mit solcher Freiheit und Gerechtigkeit, daß sie sich alles Rohrs gebrauchen mögen, das auf dem See wächst, und t) Kie-Iel Volt. I, Hptthl. I. 369. 370. — 101 — mögen einen Fischer mit einem Kahne ans dem See halten, der den See benutzen mag zu ihrem Frommen und Behuf. Von Fastelabend an bis in die heiligen Tage zu Ostern sollen sie und ihre Erben ohne Hindernisse und Einsprache den See zum Dreetz befischen lassen mit einem Garne, 14 Faden tief und lang. Die Bauern zu Großen und Kleinen Dreetz sollen den See nicht weiter befischen, als so weit sie waten können. Ferner verleiht er ihnen und ihren Erben das Dorf zu dem Lume mit allen Gerichten und Rechten, mit aller Bede, Diensten, mit Acker und Wasser, mit Weide und Holz, mit Grasung, mit dem Kirchlehn. Das Dorf ist dem Markgrafen aufgelassen von Heinrich und Herwich, Vettern geheißen von Seel. Zu Urkunde dessen giebt er den von Kröchern den Brief versiegelt mit seinem Jnsiegel. Zeugen sind der Edelmann Graf Hermann von Henneberg, Herr Jan von Brich sein Hauptmann, Herr Hele, Johannes Husener, Offo von Lussow seine Ritter und andere fromme Leute. Der Brief ist gegeben zu Berlin 1337, Freitag vor Pfingsten.') Am 25. Juli 1339 war Markgraf Ludwig genöthigt, einige dieser Anweisungen abzuändern, wie sie in der Urkunde vom 26. März 1337 festgestellt worden waren. Es muß Schwierigkeiten gehabt haben, die angewiesenen Hebungen in Spandau, Zehdenick und Templin zrr realisiren; der Markgras wies daher die betreffenden Summen aus die Städte Seehausen und Werben an, und demgemäß wurde die Urkunde abgeändert noch einmal ausgefertigt. Zusammen genommen waren dies sehr ansehnliche Ueberweisungen. Ob die ganze Schuldforderung der Herren von Kröcher dadurch getilgt wurde, oder ob noch andere bisher unbekannte Geld- oder Güteranweisungen ertheilt worden sind, 1) Ungcdr. bisher unbekannte Urkunde. Anhang Nr. I. 2) Anhang Nr. II. wissen wir nicht, und läßt sich nicht beurtheilen. Jedenfalls aber ist das, was durch die mitgetheilten Urkunden verliehen wurde, ein sehr bedeutendes Besitzthum, das ein für jene Zeiten sehr reiches Einkommen gewährte, und die Herren von Kröcher in die Reihe der angesehensten Mannen der Priegnitz erhob, wenn es auch, wie es scheint, nicht die große Schuldsumme ausglich. Es war bis jetzt ganz unbekannt, wie die Herren von Kröcher zum Besitze des Rodans, und der Dörfer Dreetz und Lohm gekommen sind, und wodurch sie veranlaßt wurden, die Altmark zu verlassen, und sich nach der Priegnitz überzusiedeln. Beide Fragen sind besonders durch die aufgefundene ungedruckte Urkunde zur Genüge beantwortet, und selbst in ihren Motiven nachgewiesen, was sonst so überaus schwer ist, und für jene ferne Zeit wohl nur bei sehr wenigen Familien glücken dürfte. Lohm hatten früher die Brüder Heinrich und Herwich von Seele zu Lehn besessen, und war im Jahre 1336 nebst Hufen zu Glöve von diesen dem Markgrafen Ludwig gegen das Dorf Schönermark abgetreten.') Die Familie war nun dauernd aus der Altmark nach der Priegnitz übergesiedelt. Indessen treffen wir sie vom folgenden Jahrhundert an im Besitz der Dörfer Röbel (jetzt Näbel) und Schwarzholz in der Altmark, von denen letzteres erst 148K erworben wurde, ersteres aber wahrscheinlich von der Zeit her, wo die Familie ihre Hauptbesitzungen in der Altmark hatte, ihr gehörig gewesen ist, wenigstens veräußerte Johann von Kröcher, wie wir oben gesehen, bereits im Jahre 1322 Hebungen aus Röbel. Aus dieser Zeit mögen auch mehrere Afterlehne, die sie bis zur Aufhebung der Lehnsherrlichkeit durch das Gesetz von 1850 in der Altmark sowohl als t) liivitct Lvit, I. Hptthl. III. 98. — 103 — in der Priegnitz zu verleihen hatte, herrühren. Diese Afterlehne waren: I. In der Priegnitz. а. Eine halbe Hufe von Pritzwalk, welche die Familie Chemnitz, Iz. drei Hufen auf der Feldmark Pritzwalk, welche die Familie Kober, c. die Rohrkuhlenwiese bei Lohm, welche die Familie We- gener zu Lehn besitzt; б. eine jährliche Hebung von zwölf Scheffel halb Gerste, halb Roggen, von einer Hufe vor Kyritz trug die Familie Schultze zu Lehn. Die Hebung wurde mit 308 Thlrn. 1 Sgr. 8 Pf. abgelöset, und die Familie Schultze starb 1845 aus, wodurch die Ablösungssumme an die lehnsherrliche Familie gefallen ist. II. In der Altmark. a. Vier Morgen zu Nieder Wendemark, welche die Familie Becker zu Lehn besaß; Iz. anderthalb Hufen Land in Ober Wendemark vom Aland bis an die Elbe nebst dem Zwischenhofe und die Gerichte über beides trugen die Bielefeld zu Lehn. Der Zwischenhof wurde 1797 verkauft; e. fünf Hufen Zehnt mit dem schmalen oder Fleischzehnt bei Vielbaum; der Kornzehnt von einer halben Hufe bei Vielbaum; eine Goldseehufe bei Vielbaum, die Kluß- hufe genannt; zwei Hufen Zehnt mit dem schmalen Zehnt nächst der Goldseehufe; halb Scharpenlohe, welches in sieben Unterthanen bestand; eine halbe Hufe im Felde Ncucndorf bei Seehausen. Dies Alles trug — 104 — die Familie von Barsewisch zn Lehn,') Nachdem durch das Westphälische Dekret vom 28, März 1809 alle lehnsherrlichen Rechte aufgehoben, und als Entschädigung dafür eine jährliche, mit ihrem zwanzigfachen Betrag ablösbare Abgabe von einem Procent des Ertrages des Lehnö seftgestellt war, wurde die Entschädigungssumme vergleichsweise auf 200 Thaler bestimmt, und diese 200 Thaler, deren Zinsengenuß dem jedesmaligen Senior der Familie zusteht, auf das Rittergut Deetz eingetragen. Der Ursprung dieser Afterlehne ist unbekannt. Bei einem Brande zu Wusterhausen im vorigen Jahrhundert wurde das Familienarchiv zerstört, und damit auch die die Aftcrlehne betreffenden Urkunden, Der älteste bei den Akten befindliche Lehnbrief für die von Barsewisch ist von 1734, es wird jedoch eines LehnbriefeS von 1617 gedacht. Die, wie wir annehmen dürfen, glückliche Beendigung der schwierigen und intrikaten Schuldangelegenheit veranlaßte die Gebrüder von Kröcher, ihren Dank gegen Gott dadurch zn bethätigen, daß sie sich einer von ihnen früher gestifteten frommen Einrichtung erinnerten. Am 22. Juni 1340 bekennen Ritter Heinrich und der Knappe Jordan, Gebrüder von Kröcher, daß sie das Almosen, welches sie zum Ankauf von Wein und Oblaten bestimmt hatten, noch nicht hätten zu Stande bringen können. Die Verwaltung desselben hätten sie den regulären Domherrn des Heiligen Geistklosters vor Salzwedel übertragen, damit sie für die in der ganzen Präpositur Salzwedel befindlichen Kirchen, Altäre und Klöster, nämlich ihrem Kloster, dem der Minoriten in Salzwedel, der Dominikaner in Seehausen, der Nonnenklöster in Diesdorf, Arend- see, Crcvese, Dambeck und Jsenhagen (bei Uelzen im Han- 1) Ein Lehubrief, ausgestellt 1782 vem damaligen Seiner Karl Ludwig von Kröcher befindet sich im Anhang Nr, III, — 105 - növerschen), den Kirchen zu Berge und Oldenstedt (bei Uelzen) und dem Kloster der Chorherrn zum Heiligen Geiste bei Salzwedel, Wein und Oblaten zum heil. Abendmahle aus den Einkünften, die dazu von denen von Kröchern erkauft sind, darreichen. Weil aber, wer zweierlei will, oft keines von beiden gut vollführt, so setzen sie fest, daß nicht Wein, sondern nur Oblaten an den aufgeführten Orten gereicht werden, vorzüglich, weil der größte Theil des erkauften Almosens verwüstet ist, und sie den fehlenden Theil für jetzt nicht zu ersetzen vermögen. Weil sie aber mit Gottes Hülfe sich fest vorgesetzt haben, das Almosen zu Stande zu bringen, entweder durch Ankauf over anders, auch von den Gütern deS Dorfes Wernstedt, wo sie schon den vorgeschriebenen Theil des Almosens für das Heilige Geistklofter gekauft haben, dieser Theil ihnen ledig werden kann, so sollen alsdann besagte Canonici sowohl Wein als Oblaten den besagten Orten reichen, aber nur denen, die darum bitten. Auch haben besagte Canonici dafür zu sorgen, daß die Boten wohlwollend empfangen, und bei der Uebergabe des Weins und der Oblaten schnell abgefertigt werden. Sollten die Einkünfte sich noch mehr vermindern, so sind die Canonici nicht verpflichtet, mehr davon zu verwenden, als ihr Gewissen zuläßt. Die Urkunde ist zu Friedrichsdorf ausgestellt, was also damals den Brüdern Heinrich und Jordan noch gehörte. Aus welchen Einkünften die Stiftung bestand, sagt die Urkunde nicht bestimmt; nur soviel geht daraus hervor, daß es zum Theil Hebungen in dem Dorfe Warnstedt waren, welches, wie schon erwähnt, Johann von Krvcher schon im Jahre 1318 zu einem milden Zwecke bestimmt hatte; vielleicht aber auch noch andere Einkünfte, namentlich der Fruchtzehnt t) ttoi'Iien d'riizm. >iii»'»I>. VI 12—14. Damieil Kirchengesch. d. Stadt Salzwedcl 9V. 91. — 106 — von zwölf Hufen im Dorfe Röbel und Wulfeswinkel, welche Johann im I. 1322 dem Kloster zum Heiligen Geist vor Salzwedel geschenkt hatte. Wenigstens sagen die Gevettern von Kröcher im 16. Jahrhundert in einer Beschwerde an den Kurfürsten: ihre Vorfahren hätten außer zwei Dörfern, Butterhorst und Warnstedt, den Zehnt von neun Hufen zu Röbel zu einer Stiftung dem Kloster zum Heiligen Geist vor Salzwedel überlassen, wofür von Alters, wer es begehrt, in der ganzen Altmark Oblaten zu Gottes Tisch erhalten hätte. Der Zehnt, der von ihren eigenen und ihrer Unterthanen Hufen in Röbel gezahlt werde, sei in eine jährliche Geldabgabe von 18 Gulden verwandelt, welche das Kloster dem Claus Goldbeck zu Werben abgetreten habe. Nun falle ihnen, als Stiftern des Vermächtnisses, sehr beschwerlich, daß der Zehnt der Kirche entwandt, und dem Claus Goldbeck gezahlt werden müsse. Sie bäten daher, dem letzteren zu befehlen, daß er den Zehnt gegen billige Vergütigung ablösen lasse. P Diese Stiftung hat sich bis auf die neuesten Zeiten erhalten. Mit der Reformation erhielt der Prediger das dafür ausgesetzte Korn oder eine jährliche Vergütigung mit der Verpflichtung, die für die angegebenen 78 Kirchen und Klöster nöthigen Oblaten zu fertigen und verabfolgen zu lassen. Seit Einziehung der Pfarre des Klosters, nachherigen Amtes Salzwedel, erhält der Superintendent der Diöces ein Bestimmtes an Gelde, wofür er das Abendmahlsbrod an diejenigen Kirchen verabfolgen läßt, welche besondere dazu bestimmte gestempelte Büchsen besitzen. Einer der Brüder, Heinrich oder Jordan, hat wahrscheinlich eine von Wallstave zur Frau gehabt, denu 1321 nennen die von Kröcher den Siegfried von Wallstave ihren Schwall Akte» des Geh. iStaatsarcl'iveö N. 22. Nr. 15 t. Was diese Beschwerde für einen Erfolg gehabt, erhellt nicht. ger.') Es bleibt indessen auch möglich, daß die von Kröcher eine Schwester hatten, welche den Siegsried von Wallstave geheirathet hatte- Wir vermuthen einstweilen, daß Heinrich mit einer Wallstave verheirathet gewesen; seine Söhne waren Johann, Arnold und Heinrich- Heinrichs Leben, obgleich bestrahlt von dem Glänze seines Vaters, ist doch ohne Zweifel das eines sehr tüchtigen Mannes gewesen. 9. Jordan. Der jüngere Bruder des vorigen, und dritter Sohn des Herrn Drossele. Er blieb sein Lebelang Knappe, und wir finden ihn nie selbständig, sondern stets mit seinen Brüdern vereinigt handeln. Am 13. April 1318 ist er zu Tangermünde Zeuge, als Waldemar seinem Bruder Johann das Eigenthum des Dorfes Wernftedt überträgt. Am 12. Januar 1319 finden wir ihn zu Spandau, als Waldemar der Stadt Berlin das Dorf Rosenfelde verkauft. Den 12. Aug. 1319 ist er zu Beerwalde, als Waldemar auf das Land Bellin verzichtet, Zeuge. Am 28. Aug. 1320 verpfändet er mit seinen Brüdern das Schloß Calbe an die altmärkischen Städte. Am 21. Sept. tritt er mit zu Meklenburg über unter der Bedingung, daß Heinrich von Meklenburg die von Kröcher im Besitze des halben Zolles zu Schnakenburg schütze, und sie den Pfandbesitz von Lenzen erlangen. Er verkauft 1322 mit seinen Brüdern an zwei Nonnen in Alt Haldensleben drei Hufen zu Glüfig. Im I. 1328 verbürgte er sich mit mehreren Priegnitzi- 1) kiiväel voll- I. Hptthl. V- 291. — 108 — schen Knappen für den vom Kloster Heiligen Grabe mit den Gebrüdern von Osterbnrg geschlossenen Kauf. Am 20. Dec. 1330 verkaufte er mit seinem Bruder Johann der Ordens-Comthurei Mirow die Vipperowschen Gewässer, d. h. den südlichen Theil des Müritzsees. Er wohnte damals mit Johann zu Waren in Meklenburg. Im I. 1332 gehörte er mit zu den Meklenburg. Mannen, welche bei der Theilung der Herrn von Werle auf Junker Johanns Seite fielen. Am 18. April 1335 verkaufte er mit seinem Bruder dem Markgrafen Ludwig das Schloß Friedrichsdorf. Bei allen den Verleihungen von Gütern in den Jahren 1336 und 1337 war er mitbetheiligt, und wurde mit seinem Bruder Heinrich daran zu gesammter Hand belehnt. Beide wurden dadurch wieder Brandenburgische Vasallen- Im I. 1340 ist er Mitstifter der Oblatenspende für die Salzwedelsche Diöcese. Von da ab wird er nicht mehr genannt. Er ist verheirathet gewesen, und hinterließ drei Söhne, Hans, Reynbolt und Stillentin. HanS war im I. 1336 bereits lehnsfähig. 10. Johann, auch Jane genannt, der älteste Sohn deö Herrn Heinrich (Nr. 8.), und als solcher in den Urkunden des Jahres 1336 mehrfach genannt, wo er aber offenbar noch jung, jedoch lehnsfähig war. ES tritt nun eine Zeit ein, wo die Familie in den Urkunden fast verschwindet. Daher ist auch weiter von Johann nicht die Rede. I) kicär! coä. I. Hpithl. I. 1SZ. 11, Arnold. Er wird in den Urkunden des Jahres 1336 als der zweite Sohn des Herrn Heinrich genannt, zeigt sich aber nachher nicht wieder. Vermuthlich ist er jung verstorben. Nachkommen hat er nicht hinterlassen. 12. Heinrich. Er wird in den Urkunden des Jahres 1336 als der dritte Sohn des Herrn Heinrich (Nr. 8.) bezeichnet. Es ist aber außerdem nichts von ihm bekannt geworden. Auch er ist vielleicht nicht verheirathet gewesen, wenigstens hat er, wie seine Brüder, keine Nachkommen hinterlassen. Vielleicht ist er identisch mit dem Heinrich von Kröcher, welcher sich 1353 im Gesolge Markgras Ludwig des Römers in Kyritz befand, wenigstens spricht nichts dagegen.') 13. Hans. Er ist der ältere Sohn des Knappen Jordan, und war im I. 1336 bereits lehnsfähig, wo er mit seinem Vater zugleich belehnt wurde. Am 8. Nov. 1359 belehnte Markgraf Ludwig der Römer zugleich im Namen seines Bruders Otto die vesten Leute Herrn Hans, Reynboldt und Stillentin Gebrüder von Kröchern und ihre rechten Erben zu einem rechten Erblehne mit dem Nodan, belegen zwischen dem Rhine und der Dosse mit allem Zubehör, als sie von Alters her Gewohnheit ist, friedlich und ruhig zu besitzen, wie denselben Rodan ihre Eltern, Herr Heinrich und Jordan von Kröchern als Pfand von seinem lieben Bruder Ludwig dem ältern besessen haben. Und er will die von Kröchern und ihre Erben mit keinem 1) kledel Lud. I. Hptthl. VII. St. 127. kerlivn Lod. II. 173. — 110 — Hoflager oder einer Bede beschweren von allem Gute, das sie haben in dem Lande zu Wusterhausen oder zu Kyritz, oder wo sie das haben in der Grafen Lande zu Ruppin oder in der Priegnitz. Und mit den ersten 20 Stücken Geldes, die dem Markgrafen und der Herrschaft zu Brandenburg in der Priegnitz los sterben, gelobt er Herrn Hans, Reynbolr und Stellentin von Kröchern und ihre Erben zu belehnen; und mit dieser erblichen Belehnung sollen der von Kröchern Sühnebriefe, und besonders der Brief, der da über 3000 Brandenburgische Mark spricht, den Herr Ludwig der ältere besiegelt hat, todt sein auf Grund dieses Briefes, der gegeben ist zu Kyritz 1359 Freitags vor St. Mertens Tag. Zeugen sind: Heinrich von der Schulenburg, Wedego von Wedel, Marschall, und andere ehrbare Leute genug. ') Das seinem Namen vorgesetzte Prädikat Herr beweiset, daß Hans Ritter war. Ob er einen Sohn hinterlassen hat, ist zweifelhast, jedenfalls aber sind von den Söhnen des Ritters Droiseke keine Erben mehr vorhanden gewesen, wenn sie überhaupt welche gehabt haben, denn sonst wären sie bei dieser Belehnung in der Urkunde miterwähnt, auch mitbelehnt worden. Anscheinend ist hier ein Widerspruch vorhanden: Hans, Reynbold und Stillentin werden Brüder, und doch Heinrich und Jordan ihre Eltern genannt. Wahrscheinlich löset sich dieser Widerspruch so, daß sowohl Heinrichs als Jordans Söhnen ein besonderer gleichlautender Lchnbrief gegeben worden, und Hans, Reinbold und Stillentin entweder Heinrichs oder Jordans Söhne sind, und zwar muß man letzteres annehmen. Denn wenn es gleich denkbar wäre, daß dieser Hans mit dem Jan oder Johann, welcher früher als Heinrichs Sohn genannt wird, ein und dieselbe Person sei, und daß des letzteren beide 1) Ungedruckte, bis jetzt unbekannte Urkunde. Anhang Nr. IV. — 111 — Söhne Arnold und Heinrich inzwischen gestorben, und er zwei andere Söhne, Reinbold und Stillentin bekommen, so ist dies doch nicht wahrscheinlich, vielmehr ist es glaublicher, daß dem weit jüngeren Jordan, welcher srüher nur einen Sohn Hans hatte, später noch zwei Söhne geboren seien. Des Rodans wird schon ziemlich früh gedacht. Im I. 1274 verkauften die Markgrasen Johann, Otto und Con- rad dem Bischof Heinrich von Havelberg für 50 Mark 15 Hufen in dem Walde Rodana, um damit den Ritter von Wildenhagen abzufinden wegen seiner Ansprüche gegen den Bischof auf 15 Hufen in demselben Walde. In dieser Urkunde wird auch des Dorfes Rodan gedacht. 1284 räumten die Markgrafen Otto und Conrad den Einwohnern von Klöden, Kümmernitz und Breddin die Holzungsgerechtigkeit jenseit der Brücke Vogedesbrugge ein, wo die Bürger von Havelberg diese schon ausgeübt habend) In einem Vergleich der Markgrafen Otto, Heinrich, Johann und Waldemar mit dem Bischof von Havelberg wurde unter Anderem bestimmt: das Holz Rodcne solle dem Bischof und der Kirche zu Havelberg gehören von der Vogtsbrücke bis zu dem Burgwall auf der Kümmernitz, wie die alten Grenzzeichen es ausweisen, und auch die Jagd sollten sie daselbst haben, wie sie es durch kaiserliche Verschreibungen dargethgn hätten. Der Vergleich ist von 1305.1336 und 1337 wies, wie schon erwähnt, Markgraf Ludwig der ältere den Brüdern Heinrich und Jordan von Kröcher jedesmal 300 Mark jährlich im Rodan zwischen der Dosse und Havclberg an. 1344 verpfändete der Markgraf dem Ritter Otto von Helbe seine Heide Rodan für 450 Mark, und verlieh der Gemahlin des t) lUedel Lad. I. HpUhl. II. 44S. 2) A. a. O. III. 9ö. 3) A. a. O. II. 4Sö. — 112 — Ritters 40 Stück Geldes jährlich daselbst als Leibgeding, und in demselben Jahre verlieh er dem Ritter Otto von Helbc und dessen Gemahlin 60 Pfund Brandcnburgische Pfennige jährlich in seiner Heide Rodan zu erheben, bis ihnen diese Einkünfte anderswo angewiesen sein würden,') 1351 erhielt die Stadt Wusterhausen die Bestätigung des Rechts, aus dem markgräflichen Walde Rodan diesseits der Dosse nach Bedürfniß, und wie sie es von Alters gewohnt gewesen, Holz zu holen. 2) 1355 verlieh Markgraf Ludwig der Römer der Stadt Kyritz die Brennholzgerechtigkeit in seinem Walde Rodan, ebenso wie die Stadt Wusterhausen diese Gerechtigkeit bisher ausgeübt habe.") Endlich hatten auch die von Königsmark Berechtigungen im Rodan.'') Nimmt man nun hinzu, daß im.Jahre 1359 Hans, Reinbolt und Stillentin von Kröcher mit dem Rodan zwischen Rhin und Dosse, den sie vorher pfandweise besessen hatten, erb- und eigenthümlich bestehen wurden, so konnte es gar nicht fehlen, daß diese vielen colli- direnden Rechte die größten Streitigkeiten erzeugen mußten. Dies ist denn auch in vollem Maaße eingetroffen: Processe über Processe bald zwischen diesen, bald zwischen jenen Interessenten ziehen sich bis in die neueste Zeit hindurch. Die Ge- vettern von Kröcher klagten im I. 1547, sie hätten bei diesen Streitigkeiten fast all ihr Vermögen zugesetzt, und es sei ihnen unmöglich, so große Unkosten hinfort zu ertragen. Nach den Aussagen der Zeugen, welche in einem dieser Processe 1539 vernommen worden sind, zerfiel der Rodan in zwei Theile: zwischen Rhin und Dosse, welcher Binnen- 1) Me-Iel e) Im Jahre 1441 beurkundete Graf Albrecht van Lindow zu Ruppin, daß er mit dem Rathe der Stadt Neu Ruppin wegen etlicher Renteil aus dem Zolle zu Neu Ruppin zwic- trächtig gewesen sei, daß ihn aber drei namentlich genannte Geistliche und vier Mannen mit dem Rathe ausgesöhnt hätten. Unter den letzteren ist Stellentin von Kröcher genannt.^) Nach einer Lehnsregistratur von 1441 wurden Lippvld und Stellentin von Kröcher (in dieser Ordnung sind sie hier genannt) mit dem Rodan, mit Lohm und mit Besitzungen zu Rube, Kyritz, Rehfeld und Näbel belehnt. Im I. 1443 verkaufte Hans Nheinsberg der St. Gertraud-Kapelle zu Neu Ruppin Hebungen im Dorfe Manker, wo Stellentin Zeuge ist. Auch bei der Bestätigung des vorstehenden Kaufvertrages durch den Grafen Albrecht ist er Zeuge. Im Jahre 1453 erlaubte der Kurfürst dem Stellentin, um seiner Noth abzuhelfen, daß er dem Heinrich von Redern, Comthur zu Werben, die halbe Fähre zu Röbel für 80 rheinische Gulden Wiederkäuflich versetzen dürfte, was zu Tangermünde geschah.^) Als zwischen dem Grafen von Lindow und Herrn zu Ruppin mit dem Bischöfe Conrad von Havelbcrg ein Bünd- niß zu gegenseitiger Hülfe zu Alt Ruppin im I. 1456 abgeschlossen wurde, war Stellentin von Kröcher Zeuge. °) 1) Lenz Stiftshistorie von Havclberg. kiedol 0od. I. Hptthl. III. 102. 2) Kindel Lod. I. Hptthl. IV. 329. 3) A, a. O. 329—31. Dessen Diplom. Beiträge 361. 383. 4) A. a. O. III. 451. 5) N. a. O. II. 503 — 508. — 118 — Am 17. October 1458 bekundete Stellentin als Dorfherr des Dorfes Röbel, daß Herr Dietrich Rotideke, Regens und Besitzer der Kapelle St. Ottilie in der Pfarrkirche St. Jo- hannis des Täufers zu Werben belegen, in seiner Gegenwart und im gehegten Dinge zu Röbel, Einkünfte von seinem Acker, die Ghere genannt, belegen im Gerichte von Röbel, der vorgedachten Kapelle zugewandt habe, um nach seinem Tode davon zu seinem Gedächtnisse Vigilien und Seelmessen zu lesen. Einen andern Theil seiner Einkünfte von der gedachten Ghere vermacht er seinen Verwandten.') Im I. 1461 bestätigten die Grasen Johann, Jaeob und Gerhard von Lindow der Stadt Gransee das Brandenburgische Recht und ihre sonstigen Besitzungen, wobei Stellentin Zeuge war. Erst im Jahre 1472 wird er wieder erwähnt. Wahrscheinlich war sein Bruder Lippold gestorben. In diesem Jahre belehnt Kurfürst Albrecht seine lieben getreuen Stellentin und Hans von Kröchern, Vettern, mit dem Dorfe Robel an der Elbe, mit dem höchsten und niedersten Gerichte, mit dem Kirchlehne, mit Wasser, Weide und aller Gerechtigkeit, die von Alters dazu gehört hat, worauf die Einkünfte von den einzelnen Gehöften specificirt werden. Ferner mit der Fähre zu Röbel mit aller Gerechtigkeit. Ferner mit dem Holze Ro- dan mit Wasser, Weide, Grasung und aller Frucht, die dazu gehört. Ferner mit dem wüsten Dorfe Lume, sodann mit dem halben wüsten Dorfe Rodan. Ferner zu Rehfelde Getreidehebungcn, Hühner und Geldhebungen. Ferner in dem wüsten Dorfe Robe das höchste Gericht und Z des niedersten Gerichts, Z vom Kirchlehn und den Robe sehen Busch, 1) uwäel Loll. I. Hptthl. VI. 63. 64. Sein Siegel, welches sich unter dieser Urkunde befindet, ist Anhang Wappen Nr. VI. abgezeichnet. 2) A. a. O. IV. 431. — 119 — und von 29 Hufen Bede und Dienst. Die Einkünfte werden speciell angegeben. Ferner zu Kyritz die Pacht von 15 Stadthufen, außerdem noch von drei Hufen daselbst, nebst anderen Einkünften.') Es war dies nur eine Lehnserneuerung. Allein es müssen inzwischen schlimme Zeiten über diese Gegend gekommen sein, denn wie der Lehnbrief zeigt, lagen die meisten Besitzungen der Herrn von Kröcher wüst, wodurch, ist unbekannt. Eine bloße Feuersbrunst erklärt die Sache nicht, von einem Kriege ist nichts bekannt, und es bleibt fast nur eine Fehde übrig. Mit Stcllentin beginnen wir eine neue Linie. 25. Lippold oder Leopold. Er war der Bruder Stellentins, muß aber im I. 1472 schon todt gewesen sein. Wir kennen ihn nur durch den Verkauf des Dorfes Schönermark an das Domstift Havelberg, den er im I. 1438 mit seinem Bruder Stellentin gemeinschaftlich vornahm, und aus der oben erwähnten Lehnsregistratur von 1441, wo er zum letztenmale erwähnt ist. Auch er begründete eine neue Linie. 26. Tietke. Am 39. August 1491 belehnte Bischof Busse von Havelberg den Arnd Jkendorp und seine Erben zum Mannlchn mit dem Hose, welchen der alte Tietke von Kröchern, sceliger, zu Lentzke besessen hat, mit der Fischerei auf dem Rhine, und mit dem dritten Theile an dem Holze der von Kröchern, nach Brünne hin gelegen, mit Diensten, Gerichten, Pächtcn, Pflichten und Unpflichten, Zehend und Rauchhuhn, wie der von Kröchern solches gehabt. — Offenbar war Tietke erst kurze 1) kivliel vo) — Hieraus läßt sich vermuthen, daß Frau Margaretha ein Heirathsgut von 700 Gulden mitgebracht hatte, anderentheils aber, daß Ruprechts Besitzungen nicht mehr als 700 Gulden werth gewesen sind. Zn jener Zeit war dies noch immer ein nicht unbedeutendes Vermögen. Er war zugleich Theilnehmer an den vielen Processen, welche um das Jahr 1540 wegen des Rodans geführt wurden. Im I. 1542 zahlte Ruprecht für sich an Schoß 15 Gulden weniger 1 Groschen. In Fichell hatte er jährlich 2 Winspel Roggen oder Gerste zu erheben. Er starb 1544. 38. Moritz. Er ist der einzige Sohn des Lüdecke Nr. 34. und der Anna von Eimbeck. Im I. 1527 wird er zuerst genannt. Seine, Gemahlin war Anna von Zieten aus dem Hause Wildberg. Im I. 1542 zahlte er für sich an Schoß 10 Gulden, und acht Groschen Gestndelohn. Er wohnte zu Dreetz und Lohm. Im I. 1572 trug er vor: Er, sein Vater und seine Voreltern hätten seit 20 bis 50 und mehr Jahren ^ Winspel 1) kieckel I, Hptthl. IV. 505. 2) A. a. O. 19t. 1K8. 1K9. Z) A. a. O. 191. - 129 — Roggen jährlich aus der Mühle zu Sieversdorf erhalten. Diese Mühle sei vor wenigen Jahren abgeschafft, und zu Neustadt gelegt. Von dort habe er zu Mathis Salderns Zeit den Roggen allewege erhalten; als Franz Sparr Hauptmann des Amts geworden, sei ihm der Roggen nicht verabfolgt, und eben so, seitdem Winterseld Hauptmann sei. 1572 beschwerten sich alle Kröchern und Königsmark: die von Kyritz und Havelberg hätten zwar in ihrem Holze Rodan das Recht, weiches Holz zu holen, dies wollen sie ihnen verstatten, und ihnen darin keine Hinderung thun; sie unterständen sich aber, das Recht zu mißbrauchen, in der Sastzeit hinein zu fahren, und nicht allein weiches, sondern auch anderes Holz zu hauen, und wenn sie darüber betroffen und gepfändet werden sollten, so weigerten sie sich der Pfändung, und jagten und schlügen wohl ihr Gesinde. Durch dies unzeitige Holzhanen werde ihr Holz merklich verdorben und verwüstet. Sie bäten ihnen dies zu untersagen. 1572 vor der oben erwähnten Eingabe tragen die von Kröcher darauf an, daß ihnen der Zehnt zu Röbel wieder restituirt, und zu einem andern frommen Zwecke verwandt werde, etwa für ihre arme Pfarre zu Lohm, oder als Stipendium zum Studiren für einen aus ihrem Geschlecht oder Freundschaft. Er starb 1573. 39. Moritz. Der ältere Sohn des vorigen, lebte um 1572 und starb 1576. Seine Gemahlin war Anna von Eimbeck. Gegen 300 Gulden Eingebrachtes verschrieb er ihr 1572 seinen Wohnhos zu Lohm mit allem Zubehör und Diensten, so wie alle seine Einkünfte zum Leibgcdinge. Außerdem ist wenig von ihm bekannt. Er hinterließ eine Tochter. 9 — 130 — 40. Lütke. Der zweite Sohn des Moritz Nr. 38., und Bruder des vorigen. Er wird um 1565 zuerst genannt, und war 1572 aus dem Landtage zu Berlin.') Er wohnte zu Lohm. Seine Ehefrau war Margarethe, von Kagen, die Tochter des Lütke von Kagen aus Derbelow, und einer von Treskow. Er starb 1596, und hinterließ fünf unmündige Kinder. 41. Ernst. Der jüngere Bruder des vorigen. Auch er wird 1565 zuerst genannt, und 1572 auf dem Landtage zu Berlin. Er wohnte zu Dreetz. Mittelst Kaufcontracts zu Segeletz den 23. Aug. 1601 hat Ernst v. Kröcher an David v. Lüderitz zu Nackel und Segeletz, dränglicher Schulden halber und zur Erhaltung seiner Treue und seines Glaubens sein Stamm- und Lehngut Dreetz erb- und eigenthümlich verkauft. Nämlich das ihm zustehende Viertel davon, so wie ein Drittel des Garnzuges auf dem Dreetzer See, wie derselbe von Reimer von Winterfeld seel. erkaust, sammt den zugehörigen Jagden, Gerichten und Gerechtigkeiten an Ackerbau, Wiesewachs, Schäferei, Diensten, Zinsen, Holzungen, Fischerei und andern Nutzungen, darunter auch des Ernsts Antheil des geistlichen Lehns, so die v. Kröchern mit den Rohren und Königsmarken zugleich zu verleihen haben. Ausgenommen aber sind die Ky- ritzer Pachte. Der Kaufpreis ist 13000 Gulden. Diesen Verkauf haben jedoch sämmtliche Vettern v. Kröcher, und darunter die Vormünder der unmündigen Söhne Lüdeckc's seel., angefochten. Vor dem Kammergericht ist jedoch am 3. Febr. 1602 ein Vergleich dahin zu Stande gekommen, daß Kersten, Daniel, Hans, George und Asmus alle von Krö- t> v. Eickstedt Landbuch 185. 186. 8Z. - 131 — chern und Lippold v. Bredow zu Friesack, und Hans Fabian zu Gartow, Vormünder der unmündigen Söhne Lüdecke's, in den Erbkauf unter der Bedingung gewilligt, daß, da von der Kaufsummc nach Abzug der Schulden ein Ueberschuß von 8000 Gulden zu »erhoffen, dieser zum Besten der Lehnserben verbleiben solle. Nachdem Ernst v. Kröcher gestorben, hat David v. Lüderitz den kurfürstl. Konsens nachgesucht, besonders, da die Erben des Verstorbenen mit zu weniger Richtigkeit mit ihm umgingen. Der Consens ist auch von Joachim Friedrich ertheilt, Kölln d. 28. Nov. 1602. — Die Gemahlin Ernsts war Ursula v. Pfuel, Tochter Bertrams von Psuel und der Ursula von Haake. Er starb 1602. Seiner Gemahlin hatte er 1588 seinen Antheil an Dreetz als Leibgedinge verschrieben, und 1595 hatte der Kurfürst Johann Georg darin gewilligt, daß Ernst von seiner Hausfrau 490 Thaler an Gelde, „so sie um ihren Hals getragen", nehmen, und er ihr dafür seine Güter verpfänden könne. Außerdem finden sich noch viele Verpfändungen, die er vorgenommen hat. 42. Judith. Die Tochter des Moritz Nr. 39. und der Anna v. Eim- beck. Sie verheirathete sich mit ihrem Vetter Gebhard von Kröcher. 43. Moritz. Der älteste Sohn Lütke's Nr. 40. Er wohnte zu Dreetz und Lohm, und wird zuerst 1596 genannt. Am 31. März 1618 wurden er und sein Bruder Christoph mit ihren vaterlichen Gütern wie auch mit der gesammten Hand an ihrer Vettern Güter beliehen. Sie gaben dabei an, daß sie Kerstens von Kröchern (Nr. 51.) Lehnserben geworden wären, haben aber auf dessen Tod keine Muthung gethan. Er wohnte zu Lohm, und hatte ^ Ritterpferd zu stellen. Seine Gemahlin 9> — 132 - war Barbara von Wuthenow. Im Leibgedingsbriefe vom 2V. November 1614 verschrieb er ihr 3060 Gulden Ehegcld nach seinem Tode auf seine Güter, die ihr mit 6 Proccnt verzinset werden sollten. Sie erhält ferner jährlich zum Unterhalt 18 Scheffel Roggen, 18 Scheffel Gerste, 12 Scheffel Hafer, 2 Scheffel Weihen, ein Fäßlein Kuhbutter, 7 Schock Käse, und wenn Mast vorhanden, 2 Schweine frei ausgenommen. Ferner 300 Gulden zur Wohnung, die beiden besten Pferde, einen Wagen, und „löbliche" Frauenkleider. Nach ihrem Tode fällt das Alles aufs Lehn zurück. — Wir erhalten hier einen Maaßstab für eine damalige anständige Haushaltung einer Wittwe. Man aß wenig Weißbrod, wenig Butter. Sie wurde durch den Käse vertreten. — Im I. 1629 mußte Henning v. Fabian als Bürge für Ludwig von Gadow der Wittwe Cune's v. Grabow 506 Thaler zahlen. Sein Schadlosbürge war Moritz v. Kröcher, der ihm für diese Summe alle seine Güter verpfänden mußte. — Er starb 1635 während des dreißigjährigen Krieges. Seine Wittwe lebte noch 1641. 44. Christoph. Der zweite Sohn Lütke's Nr. 40. und Bruder des vorigen. Seine Belehnung im I. 1618 mit seinem Bruder ist vorher angezeigt. Auch er wird schon 1596 genannt, wohnte zu Lohm, und stellte gleichfalls ^ Nitterpserd. Verheirathet war er seit 1619 mit Margaretha von Wuthenow, Baltha- sars von Wuthenow auf Segeletz und Marien von Meseberg Tochter, wahrscheinlich eine Schwester von Moritz's Gemahlin. Ein Viertel von Dreetz, um Dreetz, Nakel und Buskow gelegen, Haus und Hof mit dem Kirchlehn, den Gerichten und allem Zubehör, so wie mit dem Recht zur Verleihung der Afterlehne in der Alt- und Mittelmark, Pritzwalk und Kyritz, verkauften Moritz und Christoph, die es von Kersten ererbt — 133 — hatten, am 11. Aug. 1617 an David von Lüderitz auf drei . Jahre wiederkäuflich für 8090 Gulden, und es wurde zugleich bestimmt, daß, wenn weder die Verkäufer noch ihre Vettern das Gut nach Ablauf der drei Jahre einlösen könnten, der Kauf gegen Nachschießung von 4260 Gulden in einen Erbkauf übergehen solle. Dieser Fall trat ein, und durch Vergleich vom 17. März 1624 erwarb David von Lüderitz das Gut eigenthümlich. Da außer diesem Antheil an Dreetz den beiden Brüdern auch ein Antheil an Lohm von Kerften angefallen war, und ihrer Linie bereits ein Antheil daran gehört hatte, so besaß nun jeder von ihnen einen solchen. Christoph durchlebte den dreißigjährigen Krieg, der diese Gegenden schrecklich verheerte, und starb am 4. Mai 1669. Nach Moritz's Tode brach über sein Vermögen Concurs aus, und Samuel Ludwig war genöthigt, dessen Antheil an Lohm auf 20 Jahre wiederkäuslich an sich zu bringen. 45. Tugendreich. Sie war die älteste Tochter Lütke's Nr. 40. und Schwester der vorgenannten. Sie wird im I. 1614 erwähnt. Wahrscheinlich ist sie unverheirathet geblieben. 46. Maria. Die Schwester der vorigen. Sie wird um 1620 genannt, und war an Fritz von Schütt zu Bückewitz verheiratet. 47. Margaretha. Die Schwester der vorigen. Sie vermählte sich mit Hans von Rohr auf Leddin. Gegen 700 Gulden Eingebrachtes wurde ihr das ganze Gut Leddin 1593, wo sie bereits Wittwe war, verschrieben „fürnemlich, weil das Gut gering sei, und zur Erhaltung ihrer fünf unberathenen Töchter." Die — 434 - Namen dieser Töchter sind unbekannt geblieben, wie ihre Schicksale. 48. Samuel Ludwig. Der einzige Sohn Christophs Nr. 44. und der Margarethe von Wuthenow. Er wird zuerst 1669 genannt, war der letzte seiner Linie, und wohnte 1684 zu Lohm, wo damals vier Rittergüter vorhanden waren, von denen er zwei besaß. Das dritte gehörte Hans Siegsried von Saldern, und das vierte dem Rittmeister Joachim Friedrich von Kröcher. Außerdem besaß er noch Antheile an Dreetz und Rodan, in deren Besitz er, wie wir weiterhin sehen werden, 1676 gekommen war. Am 24. März 1693 brachte er die Ehestiftung zu Stande mit Sibylla Juliana von Deging, Tochter Dieterichs von Deging, Syndicus und Bürgermeister zu Dortmund in Westphalen, nachmals Anhalt-Zerbstscher Regierungsrath und Landrichter zu Jever in Ostfriesland, und seiner Ehefrau Anna Margaretha von Diefhaus, verehelicht 1653.') Samuel Ludwig erhielt mit seiner Gattin keine Kinder und starb ohne Erben 1765 am 9. Februar. Seine Wittwe überlebte ihn noch lange, und verheirathete sich nachher mit Caspar Zabel von Scharffenberg, der Obrister in Englischen Diensten gewesen war. Sie starb am 28. September 1723 ohne Erben. Wie vorerwähnt, brach nach Moritz's Tode über sein Vermögen Concurs aus, und Samuel Ludwig sah sich genöthigt, dessen Antheil an Lohm und Rodan, statt ihn als rechtmäßiger Lehnsfolger in Besitz zu nehmen, mittelst Vertrages vom 16. März 1676 von den Gläubigern auf 26 Jahre wiederkäuflich für 2466 Gulden zu erstehen. Im I. 1691 wurde diese Zeit auf abermalige 26 Jahre verlängert, nach seinem t) v. Steinen Westphälische Geschichte IV. St. 135. — 135 — Tode trat seine Wittwe in seine Rechte ein, und im I. 1710 erhielt dieselbe eine weitere Verlängerung von 20 Jahren, jedoch mit dem Vorbehalt des Rechtes der Lehnfolger, das Gut früher zu reluiren. Mit Samuel Ludwig starb Stellen- tins Linie aus. Er war, wie eine andere Notiz sagt, vor seinen Vettern mit zeitlichen Gütern gesegnet. Das 17. Jahrhundert bietet ein trauriges Bild dar. War eS auch nicht zu verkennen, daß der Wohlstand der Familie im 16.Jahrhundert bedeutend abgenommen hatte, so waren derselben doch die alten Besitzungen noch sämmtlich erhalten; nunmehr aber ging eine nach der andern verloren: Röbel, Schwarzholz, Kampehl, ein großer Theil von Dreetz und selbst Lohn, wurden zum Theil erblich, zum Theil wiederkäuflich veräußert, und erst im 18. Jahrhundert, nachdem die Familie bis auf wenige Glieder zusammen geschmolzen war, gelang es, Loh», und einen Theil von Dreetz wieder zu erwerben. Die Nachrichten, welche sich im Kurmärkschen Lehnsarchiv über die Familie finden, sind fast Nichts, als eine ununterbrochene Reihe von lehnsherrlichen Konsensen zur Veräußerung einzelner Lehnsstücke. Dazu Uneinigkeit und Processe der Familie unter sich, hervorgerufen durch Erbanfälle, wo die Nähe der Verwandtschaft mit dem Lehnslasser nicht nachgewiesen werden konnte. Auch der dreißigjährige Krieg hat ohne Zweifel das Scinige zu diesem Vermögensversall beigetragen. Die Schrecken des dreißigjährigen Krieges haben diese Gegend, und mit ihr die Besitzungen der Herren von Kröcher nur zu sehr betroffen. Der Amtmann Zacharias Schulze zu Neustadt an der Dosse, der 1637, also bald nach der Mitte des dreißigjährigen Krieges seine Stelle antrat, berichtet darüber Folgendes: „Demnach mmo 1638 des Rumischen Reichs armada vntterm eommsncko jhrer ercelentz des graffen galilassen Keisserlichen generallen sich wider die schwedische grmacka vntterm Lummsnäo des Freyherrn Hans Bannern vor malchin zu Felde gelegt, weil aber des Rumcschen Reichs generall gedachter graff galias gegen Hans bann ern der schwedischen srnmäs nichts tendiren können, als hatt sich graff gallas wider — wegen mangel prouiant, so vor malchin verging, in die graffschafft Rupin geleget, alhie sich ein Monat auffgehalten. Bey dem auffbruch, welcher den 21. Oktober 1638 geschehen, hatt gedachter graff gallas sein haubt- quarticr zu walschleben vnd im gantzen Lande Rupin alle Dörfer anstechen vnd wegbrennen lassen. Vntter allen seindt zu disser zubeihorigen gutte wechgebrant den 21. Oktober 1638 gantz Kuritzl) bis aufs 4 hiezu beihörige heuser, gantz Buchewitz bis auff Hans buchholtzen hauß vnd die schmiede, Siverstorfs das ganze luttike ende bis auff ein Haus, so allda Joachim schultze schneider zustendigk, ist stehen bliben, Sowoll jst dazumahlen zu siverstorff, Kuritz vnd Buchewitz in allen drei dorffern die Kirchen wechgebrandt. Das nun disser Rittersitz Newestat vor den brant beynebenst allen mullen ist geschützet worden, solches hatt gott vnd ich nach meinem äussersten angewannten Fleiß gethan. — Sonsten ist in dissem Ruppinschen Kreisse kein lebendiger mensche, ausgenommen in den stellen, bei den Seinigen geblieben, hat auch keiner ohne leibesgefahr bleiben kunnen; sondern sey seyn also balde sey dey Keisserlichen haben beykommen kunnen, von Ihnen in den Backöfen gestechet worden vnd ferner zu den leutten hinein geworfen, das sey haben bekennen müßen, wu sey das Ihrige gehabt: ,wu sey es nicht bekannt haben, seyn die meisten gahr verbrandt worden." — Wer kann unter diesen Umständen zweifeln, daß auch in den übrigen benachbarten Gütern der Herren von Kröcher, die nicht zur Herrschaft Ruppin gehörten, das Elend groß gewesen ist, da der 1) Das Dorf Köritz, cm v. Kröchersches Gut. 2) Nic-Ivl c».I. I. Hptthl. IV. 493. ff. - 137 — Feind sich an politische Grenzen nicht kehrte, und es ihm einerlei war, ob die Orte zn diesem oder jenem Amte gehörten? Wir haben nun noch die Mitglieder dieser Linie, die von Achim abstammen, kennen zu lernen. 49. Stellentin. Er war der älteste Sohn Achims Nr. 33., und wird 1516 zuerst erwähnt. Von seinen Lcbensumständen ist nichts bekannt, als daß er von seinen Einkünften viel verpfändete und verkaufte, besonders zwischen 1548 bis 1554, so daß ihm kaum noch etwas übrig geblieben sein kann. Seinen und seiner Brüder und Vettern Lehnbrief von 1571 theilen wir im Anhange mit. Er starb 1576, und hinterließ zwei Söhne, Kersten und Heinrich. 56. Christoph. Der Bruder des vorigen und zweiter Sohn Achims Nr. 33. Zuerst wird er 1527 genannt. Verheirathet war er mit Margaretha von Rohr, hatte mit derselben aber keine Kinder, wenigstens keine Söhne. Der Leibgedingsbrief ist von 1567. In demselben wird unter Andern, festgesetzt, daß sie nach Christophs Tode 206 Gulden erhalten soll, um sich in Kyritz „eine ehrliche Wohnung zu errichten", wozu die Lehnserben ihr freies Bauholz anfahren lassen sollen. 1576 wurde ein anderer Leibgedingsbrief ausgefertigt. Den ihm und seinem Bruder und Vettern ertheilten Lehnbries von 1540 theilen wir mit. 2) Er lebte bis 1579. 1) Anhang IX. 2) Anhang X. — 138 — 51. Kersten. Er war der älteste Sohn Stellentins Nr. 49., Erbherr aus Dreetz und Lohm, und lebte zwischen 1569 und 1609. Berheirathet war er mit Anna von Zielen, mit welcher er eine Tochter hatte. Die Ehestiftung ist vom I. 1569. Im I. 1592 erhielt sie gegen 1000 Gulden Eingebrachtes, 1000 Gulden verschrieben, und 500 Gulden zum Kauf eines Hauses. 1591 verpfändete er an Lütke von Kröchern seinen vierten Theil an Dreetz auf 20 Jahre, und außerdem hat er noch viele andere Verpfändungen vorgenommen. Der Lehnbrief vom 25. Juni 1598 belehnt die damaligen sämmtlichen Gebrüder und Vettern von Kröcher, Kersten an der Spitze, mit den Dörfern Groß und Lütken Dreetz, im Dorfe Kampehl mit 12 Hufen, mit dem Dorfe Röbel, mit dem Holze Rodan, mit dem wüsten Dorfe Lohm, mit dem halben wüsten Dorfe Rodan, mit Hebungen in Rehfeld :c. Die Dörfer Lohm und Rodan waren demnach schon vor dem dreißigjährigen Kriege wüst. Sollten sie vor oder während desselben wohl aufgebaut sein? Kerstens Ehefrau scheint schon vor 1606 verstorben zu fein. Nach ihrem Tode entschloß er sich, Wittwcr zu bleiben. Im I. 1606 verglich er sich mit Hans von Schütt und Nicolaus Schramm, den Vormündern seiner nächsten Lehns- folger Moritz und Christoph, Lütkens Söhnen, dahin, daß er ihnen seinen Antheil an Lohm gegen eine jährliche Zahlung von 250 Gulden abtrat, und daß nach seinem Tode seine Tochter Hippolyta eine Abfindung von 2500 Gulden erhalten sollte. 1609 war Kersten bereits so alt, daß er die Belehnung persönlich nicht mehr nachsuchen konnte, und scheint bald darauf gestorben zu sein. — 139 — 52. Heinrich. Der jüngere Bruder des vorigen, zeigt sich zuerst 1576, verstarb aber schon 1589 kinderlos. 53. Hippolyta. Die Tochter des Moritz Nr. 51. und der Anna von Zieten. Sie verheirathete sich mit Caspar von Warnstedt. Die Leibgedingsverschreibung ist von 1592. Wir verweisen im Uebrigen auf das unter Nr. 51. in Bezug aus sie Mitgetheilte. Mit ihr starb Achims Linie aus. Wir geben im Anhange noch einen Auszug aus den betreffenden Lehnscopialbüchern, durch welche die hier mitgetheilten Nachrichten theils fester begründet, theils vervollständigt werden, i) Noch hat sich eine Anzahl weiblicher Personen der Familie von Kröcher vorgefunden, deren Existenz allerdings urkundlich feststeht, ohne daß es aber möglich ist, ihre Eltern und Geschwister anzugeben. Sie stehen daher sporadisch da, und gehören wahrscheinlich den verschiedenen Linien der Familie an. Da es aber nicht möglich ist, ihnen die richtige Stelle anzuweisen, so fassen wir sie hier zusammen, und geben sie dieser Linie als: Auha n g. 54. Ottilia. Sie muß ungefähr um 1477 gelebt haben, aber nähere Nachrichten fehlen. t) Anhang XI. — 140 — 55. Anna. Sie war Aebtissin des Praemonstratenser-NonnenklosterS zu Lindow. Im I. 1491 forderte sie als solche den Rath der Stadt Neu Ruppin auf, ihrem Kloster die schuldige Rente von einem Schock Groschen abzutragen, und im I. 1492 wies sie den Rath an, die schuldige Rente von einem Schock dem Georg von Glvden zu entrichten.') 56. Ursula. Sie wird 1567 genannt, und war die Ehefrau des Jürge von Munten zu Czetze. Sie erhielt damals Erlaubniß, Getreidehebungen an die v. Krusemark zu verkaufen. 57. Elisabeth. Sie lebte als Aebtissin des Nonnenklosters zu Lindow, als 1541 die Reformation daselbst eingeführt wurde, von wo an sie als Domina bis 1547 im Kloster verblieb.') 58. Dorothea. Lebte um 1530 als Ehefrau Joachims von Eichstedt zu Eichstedt, und war Ureltermutter der 1650 geborenen Anna Dorothea von Schwarzkopf, geborenen von Borstell. 59. Margaretha. Sie lebte um 1574, und war die Gemahlin des Melchior von Schütt zu Manker. 60. Hippolyta. Sie zeigt sich zwischen 1571 bis 1582, und war die 1) Uieclol Loci. I. Hptthl. IV. 450. Bratring Preuß. Brandenb. Miscelle» II. 72. 73. 2) Riedel a. a. O. p. 410. 450. - 141 — Gemahlin des Kammergerichtsraths Valentin von Kalebutz zu Kampehl. 61. Ursula. Sie hat um 1595 gelebt, und war vermählt mit Detlof von Eichstedt auf Eichstedt. Sie war die Ureltermutter des 1724 geborenen Alexander Georg Gebhard von Eichstedt. 62. Katharina. Lebte zwischen 1587 bis 1613, und war die Gemahlin des Jürgen von Quitzow zu Gruben, den sie überlebte. 63. Dorothea. Lebte 1594 und war die Gemahlin Valentins von Witt- struck zu Kantow. 64. Judith. Sie war an Joachim v. Kalebutz, den Sohn Kerstens v. Kalebutz, verheirathet. Nach seinem Tode muthete sie 1629 für ihren unmündigen Sohn die Lehne. 65. Maria, aus Lohin, in der letzten Hälfte des 16ten Jahrhunderts, war die Gemahlin des Joachim von Karstedt auf Nosenhagen, Berlitt :c. t) Historie und Genealogie der alten adlichen Familie von Laitorff; zweite Ahnentafel l.i». v letzte Spalte, 27. 28. Dritter Abschnitt. Lippold's Linie. (S, Nr. 25.) 60. Hans. Er war der einzige Sohn Lippolds Nr. 25., Erbherr auf Drcetz, Lohm, Roebel, Schwarzholz, und wird 1472 zuerst genannt, als er vom Kurfürsten Albrecht mit seinem Vetter Stellentin gemeinschaftlich belehnt wurde mit dem Dorfe Nobel an der Elbe, mit der Fähre zu Nobel, mit dem Holze Rodan, mit dem wüsten Dorfe Lohm, mit dem halben wüsten Dorfe Rodan, mit Einkünften zu Rehfeld, im wüsten Dorfe Rube, im Rubeschen Busch und zu Kyritz.') Im I. 1477 verlieh Markgraf Johann der Gattin des Hans, Ghese genannt, zum Leibgedinge dessen Antheil an der zu Kyritz gehörigen Feldmark, nämlich auf der wüsten Feldmark Rube, an den Stadthufen vor Kyritz, und an dem Westphälischen Felde. 2) Im Landbuche der Herrschaft Ruppin sind seine Ruppinschen Besitzungen folgendermaßen angegeben: In Dreetz 5 Pfund 8 Schillinge (oder 108 Schillinge) und 18 Hühner, t) Kie-Iel Loci. I. Hptthl. III. 471. 2) A. a. O. 479. — 143 — und 8 Schillinge die von Kröcher gemeinschaftlich. In Köritz die Pacht von 6 Hufen. Kampehl gehört ihm und den Ka- lebutzen ganz. ') Im Jahre 1479 publicirte Graf Johann von Lindow einen Rechtsspruch in Sachen Gebhards von Alvensleben wider die von Rosfow wegen des Dorfes Weteritz, in welchem er Hans von Kröchern als seinen Rath bezeichnet.^) Im I. 1486 erwarb er mit seinen Vettern Kersten und Achim die Besitzung zu Schwarzholz, wie oben angegeben. Nach Aussterben der Grafen von Lindow ging die Herrschaft Ruppin, und damit die Lehnsherrlichkeit über die in derselben liegenden Güter der Familie auf die Kurfürsten über-, der erste von denselben über diese ausgestellte Lehnbrief ist von 1524; derselbe nennt bloß die Dörfer Groß und Klein Dreetz nebst Zubehör und 12 Hufen, so wie den vierten Theil der Gerichte und des Kirchlehns zu Kampehl. ^) Schwarzholz und Kampehl haben sich bis Ende des 17. Jahrhunderts im Besitz der Familie erhalten. Hans ist der Stammvater der noch jetzt vorhandenen Linien der Familie. Er war ein Mann, dessen Andenken noch lange nach seinem Tove im Volke fortlebte. Die Zeugen, welche im I. 1539 in einem Processe des Rodans und namentlich der Nußware (Abgabe von den Nüssen) wegen vernommen wurden, gedenken des „alten Hans", wie sie ihn nennen, vielfach. So bekundet der Bauer Hermens aus Köritz: Vor mehr als 49 Jahren, wo er selbst noch Junge gewesen, habe der alte Hans, als ihm die Einwohner von Sieversdorf Nüsse geliefert hätten, eine Metze voll Nüsse genommen und unter die Jungen geworfen und gesagt, diese werden noch unsere Gezeugen sein, daß wir unsere Gerechtigkeit hier haben. 1) kieltet cod. I. Hptthl. IV. 131—13k. 2) A. a. O. 111. Kerleen viptom. vst. ttlsecti. II. 528. 3) Wir theile» diesen Lehnbrief im Anhange XII. mit. - 144 — Seine Söhne sind Lippold, Hans, Joachim und Jacob; eine seiner Töchter war an Claus von Meseberg, eine andere an einen von Wuthenow verheirathet. Claus von Meseberg ist ebenfalls in dem oben erwähnten Proceß als Zeuge vernommen worden. Seine Auslassung über seine allgemeinen Verhältnisse (Generalfragen) lautet folgendermaßen: ClawS Meseberg, einer von dem Ruppinschen Adell, vor- eydt. Erinnert vnd vorwarnt der pene eines falschen gezeugs« meineyds, vnd das die sache vnserm gnedigsten Hern vornehmlich belangende, 8t) jar vngeferlich alt, vnd der zeug Hai der von Krochern, als Hans, Jacobs vnd Joachims Swestcr zum eelichen gemaell gehabt, jedoch will ehr die Wahrheit sagenn, vnd gonet dem rechthabenden theilt, keines nutzs oder gewinsts aus der fachen hossend, nicht vnderrichtet, von den anderen gezeugen nichts geHort, auch nicht beredet, vnd der zeug ist viellmaell auf dem streytigenn orth geweset, abers nicht diesser fachen halben, nicht in ban oder acht, tawsent gülden vngeferlich reych. — Aus dem Leibgedingsbriese des Claus von Meseberg von 1559 ergiebt sich, daß seine Frau Katharina hieß. 1499 lebte Hans noch, aber 1502 war er bereits todt. 67. Hans. Er war der älteste Sohn des vorigen, und lebte zwischen 1502 und 1542, war also ein Zeitgenosse der Reformation. Im Jahre 1512 machten die Kurfürsten Joachim und Albrecht nachstehende Entscheidung bekannt. Zwischen ihren lieben Getreuen, den von Kröchern zu Dreetz an einem Theile, und dem Rathe und der ganzen Gemeinde der Stadt Wuster- Hausen anderer Seits, habe sich wegen der Benutzung der Holzung in der Rodane Zwietracht erhoben. Nach gütlicher Entscheidung der kurfürstlichen Räthe seien beide Partheien in Folgendem einverstanden: Rath, Vorsteher der Gotteshäuser und Bürger und Einwohner der Stadt Wusterhausen sollen, — 145 — so oft es noth ist, zu allen Gebäuden in dem Rodan unter dem Fließe Dosse, nach Inhalt ihres Privilegiums Eichenholz frei und ungehindert hauen und wegführen, zu Latten aber nur Eschenholz, Zu ihrer Feuerung und Heitzung sollen sie zu jeder Zeit im Rodan weiches Holz hauen und wegführen können, doch nicht weiter, bis im Rodan, und bis zum Fließ das nach dem Dorfe Dreetz geht; was jenseits an Holz steht, gehört nicht zum Rodan. Wenn aber Jemand über Nvthdurst Holz wegführt, so mögen die von Kröchern ihn dieserhalb ansprechen. Würden die von Kröcher von den Nachbarn wegen des Rodans angefochten, so sollen ihnen die von Wusterhau- sen beistehen und behülflich sein. DaS Alles haben die von Wusterhausen, und eben so Hans, Ludeke und Jacob von Kröchern, Gebrüder, in voller Macht aller ihrer Brüder und Vettern zu Dreetz gesessen, bewilligt und angenommen. Gegeben zu Kölln an der Spree. Der Ort Dreetz hatte ehedem 5 Rittergüter-, zwei gehörten 1512 denen von Kröcher, einer denen von Lüderitz, einer denen von Maltitz, und der fünfte denen von Lochow.^) Im I. 1522 überließen die von Rohr zu Meienburg und Holzhausen den Bauern zu Schönermark einen Teich und etliche Ländereien. Dabei ist Jacob mit seinen älteren Brüdern Ludicke und Hans Zeuge. Alle drei wohnten damals zu Lohm. Nach dem Landregister des Landes Ruppin, durch Wolfgang Redorff im I. 1525 aufgenommen, war der Besitzstand der Herren von Kröcher in diesem Lande folgender: Aus Fiechel erhielten sie einen Winspel Roggen an Pacht. Aus Ganzer 66 Schillinge Bede, den Zehnt und das Rauchhuhn eines Bauern. Campiel gehörte den von t) kiedel l. Hpithl. IV. SV3. 2) Bratring die Grafschaft Ruppin 478. 10 — 146 — Kalebutz und den von Kröchern. Aus Groß und Klein Sieversdorf bezogen sie 8 Schillinge Holzgeld, welche ihnen aber die Herrschaft streitig machte, und für sich erheben ließ, worüber Differenzen bestanden. Auf dem Dreetzsee bei Neustadt an der Dosse hatten sie einen freien Kahn, und konnten darauf fischen lassen, so viel ein Mann fischen kann.') Das Uebrige ist nicht angegeben. Das Dorf Ganzer gehörte theils den Grafen von Lin- dow, theils den von Jürgas, von Rohr, von Kröcher und von Wuthenow. Der Ort hat von jeher 2 Rittergüter gehabt, wovon das eine 1526 der Familie von Jürgas gehörte; das andere war kurfürstlich. Kampehl oder Campiehl gehörte bis aus den gräflichen Antheil mit den beiden Gütern denen von Kalebutz und von Kröcher. Nach Bratring, dessen Nachrichten sich aus urkundliche Forschungen stützen, waren die Herren von Kröcher angesessen zu Nakel, Kampehl, Dreetz, Läsekow, Bückwitz, Köritz und Barsekow, und zwar im 16. und 17. Jahrhundert. °) Hier sind theils mehr, theils weniger Orte angegeben, als wir bis jetzt kennen gelernt haben. Des Hans Gemahlin war ein Fräulein von Eichstedt aus dem Hause Eichstedt. 68. Jacob. Der zweite Sohn des Hans Nr. 66. und Bruder des vorigen. Er erscheint zuerst um 1562 und starb 1561. Er wohnte zu Lohm und war mit Margaretha von Treskow aus dem Hause Schollene verheirathet. In seiner Jugend hatte er sich dem geistlichen Stande gewidmet, und wurde im April 1567 durch Wahl in das Domkapitel zu Havelberg aufge- 1) kielet La3. I. Hptthl. IV. 175. 179. ISO. 181. 2) Bratring die Grafschaft Ruppin 566. 573. 3) A. a. O. 306. — 147 — nommen, und zum Acolythen (einen der vier oräiiws mmcwes) geweihet.") Allein die Lehren der Reformation wirkten so auf ihn, daß er sich nicht nur zu ihr bekannte, sondern sich auch verheirathete. Im Jahre 1533 wurde er zum Einweiser in das Leibgedinge der Gattin des Ruprecht von Krocher durch den Kurfürsten ernannt. Im I. 1540 wurde er mit seinen Brüdern und Vettern belehnt, welchen Lehnbrief wir, sowie den Leibgedingsbrief seiner Frau von 1548 im Anhange vollständig geben. 2) Er begründete die beiden noch jetzt vorhandenen Linien des Geschlechts, weshalb wir weiterhin mit ihm eine besondere Unterabtheilung der Lippoldschen Linie beginnen, und dort auch von den Processen, die er und seine Brüder und Vettern wegen des Rodans führten, weitere Nachricht geben werden. 69. Lippold. Der Bruder des vorigen und dritter Sohn des Hans Nr. 66., zeigt sich zuerst 1502 und starb 1548. Es ist von ihm nicht viel bekannt; bei den Processen betheiligte er sich mit seinen Brüdern und Vettern, namentlich in einem nicht unbedeutenden, den sie mit denen von Königsmark führten, und in welchem 36 Zeugen abgehört wurden. Den ihm und seinen Brüdern und Vettern ertheilten Lehnbrief von 1540 theilen wir im Anhange mit.") Er scheint nicht verheirathet gewesen zu sein. 70. Joachim. Ebenfalls ein Bruder des vorigen, der 1502 zuerst ge- 1) Kie3el Lo-I. I. Hptthl. III. 136. 2) A. a. O. IV. sos. 3) Anhang Nr. XIII. XIV. 4) Anhang Nr. X. 10* — 148 - nannt wird-, 1548 ist er bereits todt, scheint unverheirathet geblieben z» sein, und hat keine Kinder hinterlassen. 71. Katharina. Eine Schwester der vorigen und Tochter des Hans Nr. 66. Sie war an Claus von Meseberg verheirathet, der sich ausdrücklich (siehe Nr. 66.) als Schwiegersohn des Hans und seine Frau als Schwester der vorgenannten angiebt, während sein Leibgedingsbrief von 1559 seine Frau Katharina nennt. Sie wird schon 1539 erwähnt. 72. N Eine Schwester der vorigen, deren Name unbekannt ist, welche an einen Herrn von Wuthenow verheirathet war. 73. Hans. Der älteste Sohn des Hans Nr. 67., zeigt sich zuerst um 1548. Um 1565 wird er in einem amtlichen Verzeichnisse des Adels als Hansens Sohn angegeben. Er war Erbherr auf Lohm, und seine Gemahlin war Elisabeth von Klitzing aus dem Hause Rehselde, mit welcher er drei Söhne erzeugte. Eine Zeitlang war er ins Ausland gegangen, und hatte unter Herzog Moritz von Sachsen gefochten. In seinem Leibgedingsbrief von 1572 verschrieb er seiner Gattin gegen 369 Gulden Eingebrachtes seinen Wohnhof und alle seine Einkünfte. 74. Hieronymus, auch Jeronymus genannt. Er lebte tun 1548 bis 1579, und wohnte zu Röbel und Lohm. Er ist der zweite Sohn des Hans Nr. 67., und seine Gemahlin war Ilse von Woltzken. 1) v. Eickstedt Landtuch 185. - 149 — Die Leibgedingsverschreibung ist von 1563. Er hatte unter Herzog Moritz von Sachsen mitgefochten. In einem Schreiben ohne Datum beschwerte er sich beim Kurfürsten, daß der Vogt zu Neustadt ihm und seinen Brüdern die Fischerei in den Gräben, die von den Lügenn in den Dreetzischen See gehen, verboten, obwohl sie und ihre Voreltern die Fischerei über rechtsverweste Zeit allezeit ungewahrt und ruhsam ausgeübt hätten. Er bittet Namens seiner und seiner Brüder Hans und Christoph, die im Auslande seien und zum Theil sich bei Herzog Moritz und sonst in Kriegsgeschäften gebrauchen ließen, dem Vogt anzubefehlen, daß er sie ohne weitere Hindernisse und Eintrag bei der Fischerei belassen solle. Außerdem war noch ein großer Proceß mit dem Amte Neustadt und den Herren von Kröchern in den Jahren 1538 und 1539 im Gange, 1543 bis 1546 zwischen ihnen und dem Domstifte zu Havelberg, 1550 wieder mit dem Amte Neustadt. Diese Processe rissen nicht ab, denn ehe einer entschiedeil wurde, waren bereits andere eingeleitet. , - 75. Christoph. Der jüngere Sohn des Hans Nr- 67. und Bruder des vorigen. Er wird 1548 zuerst genannt, und wird auch in dem oben erwähnten amtlichen Verzeichnisse als Hansens Sohn bezeichnet. Auch er hatte, wie seine beiden Brüder, unter Herzog Moritz von Sachsen gefochten. Seine Gemahlin war Margaretha von Eimbeck. Im Jahre 1572 war er als Abgeordneter auf dem Landtage zu Berlin^), und starb 1584. Im Jahre 1560 waren Hans und Christoph von Kröchern Vormünder der Söhne des verstorbenen Jochims t) v. Eickstedt Laudbuch 83. 182. — 130 — von Eickstcdt, und suchten für ihre Mündel (es waren ihrer fünf) die Lehne nach.') Im I. 1578 stellte Christoph einen Lehnbrief auS, in welchem er sich Christoff von Kröchern, zu Luhme Erbgesesfen, jetzt aber zu Kyritz wohnhaft nennt.. Er sagt, daß er mit Wissen und Willen seiner Vettern, der von Kröcher, die Vorsteher des Gotteshauses zu Stolpe für dasselbe zu gestimmter Hand mit 2^ Winspel Roggen aus der Mühle zu Stolpe belehnt habe, und sollen diese in vierteljährlichen Hebungen für immer der Kirche verbleiben. Im I. 1550 am Montage nach Oculi ertheilte der Kurfürst seinen Conseils über Christophs von Kröchers Leibge- dingsverschreibung für Margaretha, seine eheliche Hausfrau. Zum Einweiser wird ihr gegeben Stillentin von Kröcher. 76. Katharina. Eine Schwester der vorgenannten Brüder und Tochter des Hans Nr. 67. Sie lebte um 1580, und war mit Claus von Rohr auf Leddin verheirathet. Die Vermögensverhältnisse der Familie scheinen im 16ten Jahrhundert eben nicht günstig gewesen zu sein; landesherrliche Genehmigungen zu wiederkäuflicher Veräußerung einzelner Lehnsstücke finden sich immer häufiger, je mehr sich das Jahrhundert seinem Ende naht. Besonders Stellentin, sein Sohn Kersten, und Ernst sahen sich durch Geldnvth häufig zu dergleichen Veräußerungen genöthigt. Kersten verkaufte sogar seinen ganzen vierten Antheil an Dreetz im I. 1591 auf 20 , Jahre an seinen Vetter Lütke für 5000 Gulden, und Ernst seine Hebungen aus der Stadt Kyritz 1597 auf 12 Jahre an Otto Rohr zu Holzhausen für 6500 Gulden. t) v. Eickstcdt Urkiindensamml. II. K7. 2) kleäel Lock I. Hptthl. I. 381. 385. — 151 — Nichts war aber auch natürlicher, als ein solcher Vermögensverfall, der die meisten anderen adligen Familien der Mark ebenfalls traf. Der Kriegsdienst hatte längst aufgehört, eine Quelle von Reichthümern für den Adel zu sein, wiewohl nicht wenige Familienglieder sich demselben widmeten, was von Einigen ausdrücklich gesagt wird, und worauf man bei Andern aus der Bemerkung in den Lehnsregistraturen, daß sie nicht einheimisch seien, schließen kann. Es blieb daher nichts übrig, als sich die väterlichen Güter zu theilen, und daraus niederzulassen, und so finden wir Lohn, in vier, und Dreetz sogar in acht Theile getheilt. Es kann daher nicht ausfallen, wenn nach Jürgens Tode, 1563, seiner Wittwe Elisabeth von Grabow sein ganzes Vermögen als Leibgedinge verschrieben wurde, fürnemlich, wie es in der Verschreibung heißt, weil es sogar geringe sei, und die Wittwe daraus nicht einmal das, was ihr gebühre, bekommen, viel weniger ihren Sohn unterhalten könne. 77. Huns. Der älteste Sohn des Hans Nr. 73., lebte zwischen 1581 und 1602' zu Dreetz, und war mit Katharina von Warnstedt, Tochter des Christoph von Warnstedt, verheirathet, mit welcher er einen Sohn Christoph hatte. Er starb 1602. 78. Daniel. Er war der zweite Sohn des Hans Nr. 73., und Bruder des vorigen, und lebte auf Lohn, zwischen 1581 und 1617. Seine Gemahlin war Hedwig von Rohr aus dem Hause Penzlin, Heinrichs von Rohr auf Penzlin und Jlsabe von dem Knesebeck Tochter aus dem Hause Langenappel. Er starb 1617 und hinterließ sechs Kinder. Seine Wittwe muthete am 27. Dez. 1617 für ihre vier noch sämmtlich unmündige Söhne das Lehn. - 152 — 79. Joachim. Der dritte Sohn des Hans Nr. 73. und Bruder des vorigen, lebte um 1588 und starb kinderlos 1595. 80. Christoph. Der einzige Sohn des Hans Nr. 77., wird 1602 zuerst erwähnt. Von seinem Vater hatte er einen Antheil an Dreetz und Röbel, und von Christoph, Adam und Germanus von Gühlen erkaufte er im I. 1657 ein Gut in Barsekow, das er aber wieder aufbauen mußte. Vcrheirathet war er mit einer Tochter des Daniels von Gühlen, und starb 1654. Er hinterließ 5 Söhne und 2 Töchter. 81. Hans Christoph. Der älteste Sohn des vorigen. Er wird erst um 1661 erwähnt, hatte aber damals schon mit seinen folgenden drei Brüdern in auswärtigen Kriegsdiensten gestanden, und wohnte zu Dreetz, wo die Herren von Kröcher nur noch ein Rittergut besaßen. Früher hatten sie deren zwei gehabt, allein im I. 1624 verkauften sie das eine an David von Lüderitz zu Na- kel. i) Hans Christoph war vermählt mit Lucia von Woldeck, welche nach seinem Tode den Lieutenant von Knoblauch hei- rathete. Ueber Hans Christophs Vermögen brach nach seinem Tode Concurs aus, und aus demselben kaufte Georg Christoph von Maltitz am 4. April 1690 seinen vierten Anrheil an Dreetz mit sämmtlichem Zubehör und 2 Winspel 14 Scheffel Kornpacht aus der Mühle für 3500 Thaler aus 20 Jahre wicderkäuflich. Bei diesem Verkauf wurden außer Jochim Friedrich unter Anderen auch Katharine und Marie Tugend- t) Bratring die Grafschaft Ruppin 478. — 153 — reich von Kröcher, so wie Hans Caspar von Fraz, Ehemann Katharinen Elisabeths von Kröcher, für diese und deren Mutter Lucie von Woldeck zugezogen. 82. Daniel Magnus. Zweiter Sohn Christophs Nr. 80. und Bruder des vorigen, wird um 1561 erwähnt. Auch er war in auswärtige Kriegsdienste getreten, und ist vor dem Feinde geblieben. 83. Joachim Friedrich. Dritter Sohn Christophs Nr. 80. und Bruder des vorigen, wird 1661 zuerst erwähnt. Er hatte wie seine Brüder in auswärtigen Heeren gedient, und war als Rittmeister verabschiedet worden, welchen Titel er fortführte. Er verheirathete sich sehr vortheilhaft mit Barbara von Düringshosen auf Barsekow. Das Eheversprechen ist vom 10. Juli 1662, der Bräutigam war damals Lieutenant. Die Braut erhielt als Mitgabe 3000 Thaler, und an Ausstattung in Sachen außerdem noch für 1200 Gulden. Mittelst Vertrages vom 4. Januar 1673 hatte Joachim Friedrich noch in Gemeinschaft mit seinem Bruder Germanus Gabriel seinen Antheil an Roebel an den General-Lieutenant Christoph von Kannenberg verkaust. Sein Gut Barsekow mit allem Zubehör, Gebäuden, Acker, Saat, Wiesen, mit 8 Bauern und den Kossäten mit Diensten (wovon aber 4 Bauern- und 1 Kossätenhof wüst), wie auch eine wüste Schneiderstelle, Schäfereigerechtsame zu 400 Schaafen, Hütung, Jagden, Fischerei, die Hälfte der Ober- und Untergerichte und alle andere Gerechtigkeiten, tarirt zu 8343 Thaler 18 Groschen 6 Pf., nebst den rückständigen Pächten und Dienstgeldern verkaufte er am 16. September 1689 erblich an Georg Christoph von Maltitz zu Klossen für 6000 Thaler. Die Agnaten sind nicht erwähnt, die nächsten waren todt. Dagegen kaufte er Joachim Christophs von Kröcher — 154 — Antheil von Lohn, im Concurse durch Vertrag vom 9. Sept. 1689 aus 29 Jahre wiederkäuflich für 3599 Thaler. Nach seinem Tode wurde dieser wiederkäusliche Besitz seiner Wittwe Barbara von Düringshosen, Tochter Johanns von Dürings- hosen, aus die von den 29 Jahren noch übrige Zeit bestätigt. In Joachim Friedrichs Vollmacht erschien G. W. Aemilius, und producirte das Attestat der Landschaft, daß denen von Gühlen im I. 1624 zwei Hufen nebst zwei Hüsnern und ein Kossätenhof zu Barsekvw frei gewilliget worden. — Er überlebte alle seine Brüder und deren Kinder, und starb am 18. Juni 1697 zu Lohn,. Seine Wittwe lebte noch 1711. Männliche Leibeserben hat er nicht hinterlassen-, mit ihm starb diese Abtheilung der Linie aus. Das Dorf Köritz lag 1687 bis aus das, den Herren von Kröcher gehörige Freigut, vom dreißigjährigen Kriege her, ganz wüst, ein Beweis, daß die Verheerungen dieses Krieges auch die Güter der Herren von Kröcher betroffen haben. Im 18. Jahrhundert hat das Dorf von Viehseuchen 1759, 52, 65, 77 und 78 sehr gelitten. Gegen das Ende des 17. Jahrhunderts brachten die von Kahlebutz zu Kampehl auch das Kröchersche Gut daselbst an sich, und besaßen dasselbe mit dem ihrigen combinirt bis 1785. 84. Reimar Vollrath. Vierter Sohn Christophs Nr. 89. und Bruder des vorigen. Er wird um 1661 und 1666 erwähnt, hatte auswärtige Kriegsdienste genommen, und war nach einer Anzeige sei- t) Büschillgs Reise nach Kyritz 353. 369, 2) Bratring Grafschaft Ruppin, 485. 3) A. a. O. 573. — 155 — nes Bruders Joachim Friedrich vom I. 1684 verschollen, nachdem er sich vor zehn Jahren entfernt hatte. 85. Germanus Gabriel. Fünfter Sohn Christophs Nr. 80. Er erscheint zuerst um 1672 in auswärtigen Kriegsdiensten, und starb am 1. Mai 1673 auf dem Rückmarsch aus Westphalen. 86. Katharina. Eine Tochter Christophs Nr. 80. und Schwester der vorigen, wird um 1690 erwähnt. 87. Maria Tugendreich. Eine Schwester der vorigen, wird um dieselbe Zeit genannt. 88. Katharina Elisabeth. Eine Tochter Hans Christophs Nr. 81. Sie war an Hans Caspar von Fraz verheirathet. 89. Jlsabe Hedwig. Sie war die älteste Tochter Daniels Nr. 78., und der Hedwig von Rohr. Sie lebte um 1660, und war vermählt mit Levin Friedrich von Eimbeck. 90. Elisabeth Sabine. Zweite Tochter Daniels Nr. 78. Sie war Gläubigerin in Joachim Christophs Concursproceß, und um 1660 verheirathet an Caspar Kühne von Burghagen. - 91. Hans Heinrich. Aeltester Sohn Daniels Nr. 78. Er erscheint zuerst 1617, und wohnte zu Lohm. Am 6. Nov. 1620 verheirathete er sich mit Lucia von Steinwehr, scheint aber nicht lange gelebt — 156 — zu haben, und blieb kinderlos. Seine Wittwe heirathete nach seinem Tode den Joachim von Loschbrand. 92. Joachim Christoph. Zweiter Sohn Daniels Nr. 78., und Bruder des vorigen, wohnte zu Lvhm, und zeigt sich zwischen 1617 und 1626. Seine Gemahlin war Jlsabe von Platen, die er am 3. Mai 1626 heirathete, von welcher er einen Sohn, Heinrich Christoph, hatte. Er starb 1644. Ueber sein Vermögen brach Concurs aus, in welchem Joachim Friedrich seinen Antheil an Lohm wiederkäuflich erstand. 93. Daniel. Der dritte Sohn Daniels Nr. 78., Bruder des vorigen, zeigt sich um 1617 und 1621. Er war verheirathet, seine Gemahlin ist jedoch unbekannt geblieben. Er hatte mit ihr einen Sohn. 94. Samuel. Vierter Sohn Daniels Nr. 78., und Bruder des vorigen. Er erscheint mit dem oben Genannten zugleich, außerdem ist nichts von ihm bekannt. 95. Heinrich Christoph. Der einzige Sohn Joachim Christophs Nr. 92., wird um 1644 erwähnt, und starb 1678. Mehr ist von ihm nicht bekannt. 96. N. Der Sohn Daniels Nr. 93., der um 1644 erwähnt wird, dessen Name aber unbekannt geblieben. — 157 — Anhang. 97. Ursula. Eine geborene von Kröcher, welche um 1674 genannt wird, deren Abstammung aber unbekannt ist. Vierter Abschnitt. Unterabtheilung von Lippold's Linie. Jacob's Linie. Ehe wir die einzelnen Personen dieser Linie kennen lernen, wird es zweckmäßig sein, Einiges über die verschiedenen Processe mitzutheilen, welche die Familien-Mitglieder von Kröcher meist gemeinschaftlich wegen des Rodans führten, und die von großer Erheblichkeit waren, selbst Menschenleben gekostet haben, und der Familie gewaltige Kosten verursachten. Wir weisen hier zurück auf das, was wir über die Beschaffenheit und Geschichte des Rodans in dem ersten Abschnitt unter Nr. 2. und Nr. 13. beigebracht haben. Schon seit langen Jahren bestand ein harter, selbst zu Gewaltsamkeiten führender Streit zwischen den Herren von Kröchern und ihren Nachbarn, von welchen der oben erzählte, durch den Vertrag mit Wusterhausen beigelegte, nur ein Theil war. Auf der einen Seite standen! das kurfürstliche Amt Neustadt an der Dosse, das Domkapitel zu Havelberg, alle Quitzows, alle Königsmarken und ihre Unterthanen, Schulzen — 159 — und ganze Gemeinde von Schulzendorf; auf der andern alle von Kröcher zu Dreetz und Lohm. Der Streit betraf die Jagd, Nutzung und Grenze im Rodan und Todtenbusch, so wie aus der Gülitzer und Sieversdorfer Feldmark, und wurde erst vom Kammergerichte, und dann in erster und zweiter Instanz vor dem Kurfürsten verhandelt. Endlich erging das Urtheil wegen des Streits mit dem Amte Neustadt am 17. Mai 1540 durch folgende Urkunde: Wir Joachim von Gottes Gnaden, Markgraf zu Brandenburg u. f. w. Da eine lange Zeit zwischen unserm Amte zu Neustadt, und unsern lieben Getreuen: Jacob, Huprecht, Christoff, Hans und allen andern der Gebrüder und Vettern von Kröcher zu Dreetz und Lohme erbgesessen, der Jagd, Holzwahre, Floßgelder, auch anderer Gerechtigkeit und Hebungen wegen auf dem Rodan, zwischen Rhin und Dosse gelegen, und besonders auf der Gülitzer und Sieversdorfer Feldmarken, Irrungen und Gebrechen bestanden haben, weshalb in gründlichem Bericht und Ausführung der Händel beiderseits Zeugniß geführt ist, das wir durch unsere Räthe besichtigen und erwägen ließen, so haben wir uns darauf wegen unsers Amtes Neustadt mit abgedachten Kröchern mit ihrem guten Wissen und Willen wegen dieser Irrungen gänzlich und gründlich vertragen und vereinigt, wie folget: Weil das Eigenthum gemeldeten Orts, sonderlich der Sieversdorfer und Gülitzer Feldmarken allezeit zu unserm Amte Neustadt gehörig gewesen, soll es nachmals ewiglich dabei bleiben. Nachdem die ehemaligen Grafen zu Ruppin bei ihrem Leben, laut des auf beiden Seiten geführten Zeugnisses, nach ihrer Gelegenheit und Gefallen auf abgemeldeten Orte zwischen Rhin und Dosse, besonders auf der Gülitzer und Sieversdorfer Feldmarken gejagt, und die von Kröchern solches mitgeduldet haben, soll es Hinsort mit solcher Jagd so gehalten werden, daß in unserm Gefallen stehen soll, daß wir des Orts — 160 — jagen oder jagen lassen mögen, wie die Grafen gethan. So mögen sich die Kröchern solcher Jagd darauf auch wie vor Alters, ungehindert von uns oder unsern Amtleuten zur Neustadt, gebrauchen, so daß kein Theil dem andern soll Irrung oder Eintrag thun- Aber die Holzwahre, Holzung von mehr gedachtem Orte zwischen Dosse und Rhin, das Floßgeld von Eichen, Eschen und Elsenholz, die Gerechtigkeit vom Bauholzfällen, auch Hopsen- und Nußwahre, sollen den Kröchern allein durch die Leute zu Sieversdorf und Andere, wie vor Alters gegeben werden, und sie die Amtleute zu Neustadt daran nicht hindern. Damit nun wegen des vierten Theils eines Schweins, oder eines halben Reh's, so die Leute zu Sieversdorf bisweilen zu stracke oder sonst zu schlachten oder zu sangen pflegten, wem die gehören sollen, nicht weitere Irrungen vorfallen mögen, wollen wir, das gemeldte Leute zu Sieversdorf hinfort weder zu stracke noch sonst kein Schwein oder Reh mehr schlachten, auch wenn sie zu Holze fahren, keine Hunde mit sich nehmen sollen. Und wenn sie Hirsche oder Schweine oder Rehe schlagen würden, sollen sie unserer Strafe verfallen sein, die wir auch von ihnen zu erfordern wissen werden. Hierdurch sollen alle Irrungen, Mängel, und was daraus weiter entstanden, völlig verglichen und abgestellt sein und bleiben, sich auch alle Theile verbinden, dieses zu halten treu und ungefährlich. Gegeben zu Kölln a. d. Spree :c. ') Der Proceß mit den übrigen Gegnern aber dauerte noch fort, und wie es scheint, waren die Gemüther sehr erhitzt, so daß ein Einwohner zu Stüdenitz, Namens Grabow, im Ro- dan durch die Kröcherschen Leute erschlagen wurde. Endlich erging das Endurtheil, das seine Kraft erreichte. Nun baten die Parteien um Vergleich, Folge und Erecution- Zu Ere- cutoren wurden Johann Gans Herr zu Putlitz, Erbmarschall I) Ungedr. bisher unbekannte Urkunde. — 161 - der Mark Brandeilburg, der Doktor der Rechte Konrad Pauly, und der kurfürstl. Vicekanzler Johann Weinlob vom Kurfürsten ernannt, und ihnen Auftrag gegeben, die Erecution zu vollziehen, wenn sich die Partheien nicht vertragen sollten. Letzteres geschah in folgender Art, und der lange dauernde Streit wurde dadurch am 25. September 1543 verglichen: Die von Kröcher ließen zu, daß die Einwohner des Dorfes Stüdenitz sich im Rodan und Todtenbusch Brennholz an weichen Hölzern holen, wegführen und verkaufen könnten 20 Jahre lang frei, wo es ihnen am bequemsten wäre. Auch können sie auf so lange ihr Vieh zur Grasung und Hütung eintreiben, haben aber jährlich zu Martini den von Kröcher auf Dreetz und Lohm vom I. 1544 an, 20 Gulden üblicher Münze dafür zu zahlen, auch jeder Einwohner zu Stüdenitz ihnen jährlich einen Tag mit dem Halse zu dienen, wofür sie von denen von Kröcher Essen und Trinken erhalten. Wollten die Leute von der Stüdenitz Mästung, Flößung oder Nuß im Rodan und Todtenbusch benutzen oder hart Holz verbauen oder hauen, so haben sie denen von Kröcher gebürliches Mast- oder Floßgeld auch die Nußware zu reichen, oder sie werden gepfändet. Auch kann jeder Einwohner zu Stüdenitz jährlich ein Fuder Eschenholz zu Pflügen und Wagen aus dem Todtenbusch um Martini holen, aber alle müssen es auf denselben Tag thun, dürfen auch Andere, denen die von Kröcher das Holzen und Flössen erlaubt haben, nicht daran verhindern. Nach Ablauf der 20 Jahre wollen die von Kröcher oder ihre Erben dies Alles den Einwohnern von Stüdenitz ebenfalls gewähren, doch gegen Entrichtung eines Zinses, über den man sich vereinigen wird. Es wurde darauf die Grenze berichtigt, und durch Maalhaufen bezeichnet. Die Leute von der Stüdenitz hatten nach Urtheil und Recht denen von Kröcher 200 Gulden Gerichtskosten zu zahlen, und versprechen, sie in acht Jahren, jedes Jahr mit 25 Gulden abzutragen. Da auch 11 — 162 — ein Einwohner von Stüdenitz, Namens Grabow, im Rodan so verwundet worden, daß er daran gestorben, wollen die von Kröcher den Kindern des Grabow 50 Gulden zahlen, und damit soll diese Sache abgemacht sein. Unter den Zeugen sind aufgeführt: Jacob, Stillentin, Moritz, Christoph, Hans, Hieronymus Gebrüder und Vettern alle von Kröchern zu Dreetz und Luhme erbgesessen. Durch den Vergleich von 1540 mit dem Amte Neustadt wurde der Friede so wenig dauernd hergestellt, daß sich die Gevettern von Kröcher schon im I. 1547 bitter beschweren, der Vertrag sei nicht gehalten, und sie ohne Urtheil und Recht vom Vogt zu Neustadt des Nodans entsetzt; sie lassen sogar die Drohung einstießen, daß sie sich an die Landstände um Abhülfe wenden würden. Die Beschwerdeschrift, welche sich durch klare Darlegung der Rechtsgründe und überhaupt gute Abfassung auszeichnet, lautet: „Gestrenge, erenthueste, hochgelartte, achtbare vnnd erbare gunstige Herren. Nach erbietung vnser alzeit willigen ge- flissenenn dienst mugenn E. G. vnnd A. wir armenn gesellenn auß dringender nodt nicht verhaltenn, das wir keinen Zweyuel tragenn, dieselben haben guth wissenn, was wir vnns hie- beuornn zw vielmalen ann die gemeynenn Stende der Landschafft vnnd sonderlich jungst vfnn tage zw Bernaw vnserS guts des Nodans halber zwischenn Reynn vnd Dossenn gantz beschwerlich habenn gelangenn lassenn. Nemlich das, wiewoll vnsere vorelternn woll vor zweyhundertt Jahren denselben Rodann vonn dem domalß Churfurstenn zw Brandenburg, hochloblicher gedechnus, für drey taußentt mark Brandenburgichs silbers, welche bev dreissig tausentt guldenn itziger muntz machenn, inhalts der darüber gegebnenn versegeltenn Briefe, bekommn, vnd auch viel statlicher gueter vnd scholosser vmb 1) kieöel co.I I. Hptthl. III. 113-145. — 163 — desselben« Herren willen verlassen«, vnnd alleine diß guth wi- derumb dakegenn erlangett; vnnßere vorfaren vnd wir auch ßieder dem vnnd also vber alle vorwerte rechtszeit gemelten Rodann alle wege alleine vngehindert genutzt vnnd gebrauchen; vnnd wie woll auch vngeferlich vor 5 Jahren« zwischen dem durchlauchtigsten« hochgcbornenn Fürsten« vnd Herren Hern Joachim Marggrafenn zw Brandenburg vnnd Churfurstenn, vnsern gnedigstenn Hernn, vnnd vnns etliche Jrrunge der- halbenn vorgefallen«, idoch ein vertrag inhalts hiebey verwerter Copeyenn voltzogenn vnd vfgerichtt, darinnenn clerli- chenn vormeldett, das wir bei dem gebrauch gemeldten Ro- danns zwischenn Rein vnnd Dossenn bleiben« sollenn: habenn idoch gleichwoll solchen vnnserer gerechtigkeit, des ankunfts verwerten« possessiv« vnnd vfgerichtenn Vertrages vngeachtet, Sein Churf. G. vff vngegruntenn bericht vielleicht des voigts zw Newstadtt vnns desselben Rodanö entsetzt, das floßgellt vnnd die holtz vnnd nußwahre, auch alle andere Nutzung vnnd gerechticheit der selbigenn Rodann vnnd Holtzunge durch denn voigt vsnehmenn vnnd ins ampt Newenstadt wendenn lassenn, szo doch die erffinhabbcr, als dy vann Qwitzaw, dy Graffenn van Ruppin, oder seyne Churfurstlich Gnaden amptleute zur Newstadt zuuor vnnd von« altcrß desselben sich nicht vnder- sangenn noch angemast, bßendernn, wie gemeltt, wir allcine inn der possession vnnd gcbrauchung des genanten« Rodans allewege gewesen«, welchS wir im fall der notturfftt mit viellenn zuerweyßenn vnnd darzuthun wissen«, vnnd wiewoll die Pre- latenn, Ritterschafft vnnd Landtschafft vnns damals an hochst- gemelten vnsernn gnedigstenn Herrnn vss fleissigst Habcnn ver- betenn, f Churf. G. vnns auch darauf einen tag, alß nem- lich den sreitag nach Martini nahift virscheynenn zw verhör der sachenn angesetztt, des alles wir vnns vss fleissigst vnnd vnderthcnigft thun bedanckenn, wir auch denselben tag samptt etzlichcnn vnser freunde vnnd beystande mit vielen« vnnd — 164 — schwerenn Unkosten gehorscimglichen besucht, vnnd denn Herrnn darzw verordncthcnn Rethenn gemelte vnnßere gerechtigkeitt nochmals vfs fleissigst verineldctt, vnnd vnns bey vnnßernn altenn anererbtenn stam vnnd lehenguete altergebrachtenn verwerten» Possession vnnd gewehre, auch bey dem vonn Churf. G. selbst bewilligtem? vnnd versiegeltem? vertrage gncdigst bleiben zu lassen vfs demutigst vnnd vnderthenigst gepetenn: szo habem? wirö doch gleichwoll bey s. Churf. G. nicht erhalten!? mugenn, vnnd ist domals furnemlichenn wider vnns angezogen??, als soltenn wir den vielgemeldtenn vertrag nicht gehalten vnnd dawidder gehandeltt habenn, des wir vnns doch nicht zuerinnern wissenn; vnnd Hoffenn, das dasjenige, was durch vnns im? vnnd mitt dem vnnsernn gehandeltt, dem vertrage nicht zuwidder sondern gemehs sey. Vnnd wenn auch schonn einer vonn vnns darwidder gethan?? hatt, als wir doch nichtt wissenn, szo kondtenn doch die andern?? alle desselben nicht entgelten??. Vnnd wenn schonn das eine partt widder einen?? bewilligtem? vnnd vollzogenem? vertragt, als dieser ist, thut handeln, das doch gleichwoll dadurch der gantze contractt zw rechte nichtt werde vernichtigtt noch vfgehobenn, sondern bleybe nicht dcstoweniger bey cresten, vnnd muß das verbrechende oder vbertretennde teyll z?vr Haltung durch gepurliche rechtliche ???ittel getztvungenn werdenn. Vnnd demnach, ?vo befu??denn, das wir widder diesem? vertrag gehandeltt, so wollten?? wir williglichenn abstehen?? vnnd vnns nachmals demselben allenthalben gemehs verhalten??; wie wir vnns dann auch desselben vnnd mitt leibe vnd gute zw thuen??, was gehorsamem? vndertanen gepuret, jungst kegenn s. Churf. G. erbottenn vnnd gnade gebeten??; vnnd insonderheitt, weill sein Churf. G. vf gemeinen?? landtagenn gnedigst zugesagt, einen jedern bei seiner altherbrachtenn possession vnnd gerechtigkcit zuschutzen, vnnd oh??e rechtlich erkenthnus derßelbem? nicht entsetzen?? zu lassen??, Hellem? wir wol verhofft, sein Churf. G. - 465 - wurde vnnS einsmals gnedigst erhortt hcibenn. Es hatt aber all vnnser bitt vnd erbietenn bisanher kein ftadtt finden mu- genn. Welches dann vnns armen gesellenn zw vnuerwint- lichenn schadenn gereichet. Denn wir haben durch die viel vnnd mannigfaltigen» inn dießer sachenn beschehene Handelt, surbescheide vnnd schrieste fast all vnnser vermugenn dahin ge- satztt, vnnd ist vnns vnmuglich, solche große vmkostenn Hinfurt zuertragen. Weil wir aber nichtt dest weniger vnnser altveterlich erb vnnd guth gerne habenn vnnd behalten» wol- denn, vnnd auch vngezweyfeltt wissen, das vnnser gnedigster Her der Churfürst höchst gemeltt aus angeborner Churfurst- lichenn tugentt ein recht liebender liebhebber milder vnd barm- hertziger Churfürst vnnd Her ist, szo habenn wir nichtt ablassen», sondern E. G. vnnd A. als liebhaber vnnd furderer der gerechttigkeitt noch mitt dieser schirst dienstlich besuchen» wollen, dieselben E. G. vnnd A. hicrmitt hochfleissig auch vmb Gottes vnd der gerechtigkeit will bittendt, Sie wollcnn vnns kegenn hochgemeltenn vnnsern gnedigstenn Herrn» vfs flechsigste gunstiglichenn verbitten», das s Churf, G. die wider vnns gesaste vngnade gnedigst wolle fallen» lassenn, vnnd in gnedigster betrachtung vormclter vnserer gerechtigkeitt des an- kunftö possession vnnd vfgerichtenn Vertrages vnns bey vnn- ßernn anererbtenn guthe dem Rodann zwischen» Rein» vnnd Dossenn innhalts des itzgemeltenn Vertrages gnedigst wolle bleiben» lassen»; oder do de s. Chursi G. demselben zum Hauße Newstadtt, weil er darzw woll gelegen», habenn wollt, das sie vnns mitt anndernn gueternn, damitt wir versichert sein mugenn, abstatenn wolle, oder aber, do si Churf. G. je der keins geneiget, alß wir vnns doch nicht vcrsthenn, das sie vnns vm vnnßer possession, wie wir die von» alterß vnnd besage des Vertrages gehaptt, widerumb eynn setze vnnd resti- tuire, das wir also unerkandt rechtens nichtt entsatztt bleibenn dorffenn, ßondern hochgedachten s. Churf. G. vfs denn ge- — 166 - haltenenn Landtagen!! gethanem! zusage wie andere genießen mugenn. Denn wir wollenn alles, was recht vnnd billich ist, gerne duldenn vnnd leydenn, und das s. Churs. G. vnns hier inne einßmalß wolle crhorenn vnnd vnns armenn ge- sellenn vber vnßer angezeigte gerechtigkeitt nichtt wollennd lassenn verterbenn. Unnd im faell wy S. G. vndacht ihe (?) keynn gehör alße wir vnnS nichtt vorhvffenn, bey seyner Churf. G. habenn wurden», bitten wir ferner, s, Churf. G. da hynn zubewegenn, das seiner Churf. G. vnnser gnedigster Churfürst vnnd Herr sein wollte, vnnd inn keyner ungnadenn vann vnns armenn gesellenn annhemenn, das wir vnns vß her dringender nooth vff dy stennde prelatenn vnnd der ganlzenn ritterschafft seyner Churfürst. G. surstentdenyß crbittenn vnnd darvber erkennen» lassenn. Das wirtt Gott der almechtig s. Churf. G. mitt gluckseliger wolfartt leides vnnd der selenn, auch guten» regiment vnnd allen andern» vielseitig erstatten». E. G. vnnd A. wollenn sich in dießer vnnßer bitt gunstig erzeignn, das wollen wir nach vnnßernn hochisten vcr- mugenn allezeit willig vnnd gerne vordienen. Dat. Montags nach Seragefima Anno dom. 1547. E. G. vnnd A. gantz willige Alle die vonn Krocherenn zw Dretz vnnd Lohme Adresse erbgesessen. Denn Gestrenge»!! Erenthuesten Hochgelartenn Achtbarnn vnnd Erbarnn vnsers Gnedigstenn Herrnn des Chursurstenn zw Brandenburg Erzcamerernn ic. verordententenn Hoffrethenn vnserm beßudernn gunstigen Herrnn." Dieser Bcschwerdeschrift folgte zwei Jahre darauf eine andere noch dringendere. Im Eingange derselben heißt es! „Wir guthe arme gesellen zweifeln nicht, es werden sich Ewer C. G. W. und E. zu guther Massen gonstiglichen zu erinnern haben des Exempels vnd gleichung des Cananeischen vnd heidischen weibs, die den Herrn Christum auß Innigkeit ires hertzens mit Heller stimme anruffet vnd schriethe: O du Szonn Dauid, erbarm dich meiner, den meine dochter ist schwer beladen von dem bösen geiste! vnd daß der herre erstlich stille schweigt vnd ir gar nichtt antwort, als aber gleichwoll gedacht heidnisch weip zu bitten nicht abliefe, das ir dennoch letzlich geschehe, wie sie glaubte." — Bemerkenswerth ist die Bibelkenntniß, die sich hier offenbar als Folge der Reformation zeigt; diese tritt auch hervor in der Auswahl der Vornamen, unter welchen sich in dieser Zeit verschiedene alttestamentliche finden, als Samuel, Daniel, Gabriel, Jacob w. Endlich im I. 1550 kam es zu einem Vertrage, welcher wenigstens diese Zwistigkeiten dauernd ausgeglichen zu haben scheint, und wodurch der Familie verschiedene Berechtigungen überlassen wurden, welche in dem Lehnbriefe von 1571 und in den folgenden Lehnbriesen näher angegeben find. Auch mit den von Wuthenow und der Gemeinde Scgeletz fanden Streitigkeiten statt, und ein Vergleich, den kurfürstliche Kommissarien im I. 1500 vermittelt hatten, zerschlug sich wieder. Im I. 1543 gestand die Familie der Gemeinde Stüdenitz vergleichsweise vorläufig auf 20 Jahre das Recht zu, im Ro- dan und Todtenbusch weiches Holz zur Feuerung und zum Verkauf zu schlagen, und ihr Vieh im Todtenbusch und in offnen Zeiten auf den Wiesen zwischen dem Lohmschen Damm und Voigtsbrücke zu hüten, das Recht der Mästung, so wie Nutz- und hartes Bauholz zu hauen, sollten.sie nicht haben, aber jeder Einwohner jährlich ein Fuder Eschenholz zu Wagen und Pflügen erhalten, und für dies Alles jährlich 20 Gulden — 168 — zahlen, und gegen Verabreichung von Essen und Trinken, einen Tag „mit dem Halse" dienen. Nach Ablauf der 20 Jahre sollten den Stüdenitzern diese Berechtigungen gegen gleichförmigen Zins für und für allewege zugestanden werden. ') Auch nach diesem Vergleich entbrannten die Zwistig- keiten nur um so heftiger. Im I. 1581 kam es sogar zu blutigen Handeln, mit deren Untersuchung der Hoffiscal West- phal und die Bürger Schulte und Pulemann aus Wustcr- hausen beauftragt wurden. Nach ihrem Bericht ist das Stüdenitzer Vieh, welches aus das Lohmsche Hegeholz übergetreten war, von Hans von Kröcher dem Jüngeren gepfändet. Darauf wurden die Stüdenitzer durch Glockenziehen zusammen gerufen, sie nahmen das gepfändete Vieh wieder fort, und griffen die von Krvcher und ihre Diener an. In Folge dessen setzten sich Jacob, Lücke, Hans der Jüngere, Daniel und Ernst von Kröcher zur Wehre. Jacob von Kröcher wurde für todt niedergeschlagen, zwei Menschen kamen dabei um, vier wurden beschädigt, und ein Pferd erschossen. Den andern Morgen fand man sieben Barchen, drei Aerte, und einen Zahn von einer Forke auf dem Platz. — Später wurde auf Antrag Georgs von Quitzow zu Kletzke, welcher in Stüdenitz Unterthanen hatte, eine andere Kommission zur Untersuchung der Sache angeordnet. Hiergegen protestirten die von Kröcher und erklärten, daß sie vor dieser Kommission nicht erscheinen würden. Zugleich beschwerten sie sich über einen kurfürstlichen Befehl, daß sie gepfändetes Vieh den Stüdenitzern herausgeben sollten, denn diese hätten fälschlich angegeben, daß es im Todtenbusch, wo sie zur Hütung berechtigt, gepfändet worden, während es auf dem Lohmschen Felde gepfändet sei. Darum sollten die Stüdenitzer Anderen dergleichen zum Abscheu, wegen solcher unverschämter Lügen und Verschweigung t) kieäel Lock. I. Hpithl. III. 113. - 169 — der lieben Wahrheit billig in gebührliche Strafe genommen werden, damit sie ein andermal seine kurfürstliche Gnaden mit solchem Ungrund zu verschonen lernten. Sie erzählen den Vorfall, nachdem sie vorgetragen, daß die Stüdenitzer ihr Vieh auf der Lohmschen Feldmark gehütet hätten, folgendermaßen: „Und do ich junge Hans von Krochern ohnngefehr vmb 3 schlege Nachmittage sie in vnsern hegeholtze betroffen vndt ihre drey darzu geordente Hirten angesprochen, sie auch er- iiiert, das ihnen die huettunge vndt Trieft in vnsern Luhmi- fchen Hegeholtze durch Vrtell vndt recht aberkandt, auch die Erecution durch E. Churfl. G. ansehnliche verordente rethe vndt Cdmisfarien gescheen, die grentzmahlen stadtlich wieder- umb erneuwcrtt vndt also kenhafftigk gemachett, das man dieselbe woll des nachtes, geschweige dan des tages finden vndt offenthlich sehen konte, ihnen auch semptlich vndt sonderlich vor dem Kirchhofe zu Stuedenitz in ihrer aller kegenwarttig- heivt offenthlich angekundigeth worden, das sie sich vnser Luhmischen feldtmarcken vndt hegeholtzes bey vormeidunge 1699 Taler vnnachlessiger fiscalischer straffe gentzlich eusscrn vndt sich E. Churf. G. gesprochen vrtellß vndt darauss vielfältigen ergangenen poenalmandaten in allen Puncten gemeß vorhalten selten. Darauss mihr die drey hirtten zur andwvrtt gegeben, die gantze gemeine hetten ihnen gleichwoll vf den vnsern zuhueten vndt zutreiben beuholen, sie woltten sich auch desselben also vorhalten. Derewegen, Gnedigster Churfürst vndt Herr, habe ich ihnen das viehe abegepfandeth vndt ferner in vnsern zeucht kegen Luhme treiben wollen. Dieweil! sich aber die Stue- denitzer hiebeuorn voreiniget, da wir sie pfandten wurden, alß wollen sie also fort die Glocken zu stürme schlagen, semptlich herauß fallen vndt vnö das viehe wieder genommen. Also seindt sie solcher ihrer voreinigunge nach auf den glockenschlagk semptlich zu fuesse vndt zu rosse mit gewerter — 170 — handt herausgefallen, vndt mir das abgepfandte viehe vf vn- sern Luhmischen felde wieder genomen vnd vff der Koniges- marcken Mollenland getrieben. Welches ich meinen vettern zu Luhme vormeldeth, vndt vns ferner miteinander vereinigeth, das wihr in vnsern Luhmischen gehege den ortt besichtigen wolten, wo die Stuedenitzer vber die offenbare grentze wieder die gesprochen» vrtelle vndt abschiede, E. Churs. G. vielfaltige rechtmessige poenallmandata vndt darauf geschehenen Erecution mit gewalt in vnsern Luhmischen gehege gehuetet, vndt ferner mihr das abgepfandte viehe in vnsern gerichtcn, grunvt vndt bodden genomen, damit wihr E. Churs. G. vndt derselben loebliche Regierunge solchen gewaldtsamen einfall desto grundtlicher vndt bestendiger zu berichten wissen mochten, wie vns den ohne das inwendig! vnser grentzen jha in vnsern altueterlichn stam- lehen, erb vndt gueth solchen vndr derogleichen besichligungen vndt dorine schaden zu uorhutten vndt vns nichtes dauon entwenden zu lassen, getziemctt. Die Stuedenitzer auch faste eine grosse stunde ihre viehe albereit weg! gehapt, vndt woll mitt gueten gemach wiederum!' zuhauß gehen vndt das ihre gewarten mögen. So haben sie sich doch vber alle zuuorsicht mit gesamleten Haussen vndt ge- wapennter handt vff dehrer von Konigesmarcken Mullen- landt an der grentze auffgehalten, mit welchen die von Konigesmarcken, alß ihre gerichtsherren vndt junckern, spräche gehalten vndt ohne zweiffell vmb ihre anschlege guethe wissenschafft gehabt. Ilndt do sie eines Hundes in vnsern Luhmischen Hegeholtze woll 42 rnetten lang! von der grentze inwendig! vnserö boddenS !egen den Sandtberg! ansichtig! worden, also sindt sie 42 ruetten lang! vber die grentze vff eine !leine Horst an einer Lacken in vnsern Luhmischen hegeholtz vber anderthhalbhundert starck, darunter auch die weiber, tag- lohner, ihre acker!ncchte vndt linder gewesen, mit achsen, beillen, Partien, steinen, spiessen vndt forchen eingefallen. Vndt - 171 — ob wihr woll vorhoffet, sie wurden erstlich mit vns spräche halten, so haben sie doch mit einen mordtgeschrey mitt solchen Worten an vns gefallen: Hier sindt die schelme vndt bose- wichter, Godt hadt sie heutt in vnser handt gegeben, vndt schlageth ja alles, was da lebett, von adelt vndt vnadell, todt! auch also fortt vnsern vettern Jacob von Krochern vf derselben Horst in vnsern Luhmischen gehege gantz erbermlich voller wunden gestochen vndt niedergefellet; desgleichen vnsern vettern Lutken von Krochern gefehrlich vorletzt. Hans Walschleben Schultzen vndt Michell Nauwe Krue- ger zu Stuedenitz haben ohne auffhoren mit ihrem mordtgeschrey bey ihren heffeshelffern angehalten vndt imer ge- schreyhen vndt zugerueffen: Sie sollen jha alles todt schlagen, vndt niemandes leben lassen! sintemal! sich die Stuedenitzer weiber öffentlich hören lassen, sie wüsten die buchssen zu besprechen, das man domit nicht loß schiessen konte. Alß nhun in solcher mangelunge von der Stuedenitzer Haussen zwey vff der walstadt vmbkouien, deßgleichen vier beschedigeth, vndt ihrem Rittmeister Michell Nauwen, Krue» gern zu Stuedenitz, der hiebeuorn ein reissiger knecht gewesen, sein pferdt erschossen, vndt die weiber darüber ein geschrey ge- machett, haben sie vns vorlassen vndt sich aus vnsern Luhmischen gehege wiederumb nach ihrer grentze kegen der Stuedenitz begeben. Ohne das hetten sie vns, wo es Godt nicht sonderlich vorhutttet vndt vnsere rechte sache mit gnaden an- gesehn, ihren vorhaben nach alle mitteinander vollents ermor- dett vndt vmbs leben bracht." An einer andern Stelle sagen sie: „Werden sich aber die Stuedenitzer hierüber noch ferner vs vnsern Luhmischen gehege vndt feldt mit gewaldt vndt eigener Tatt finden lassen, so wollen wihr sie mit pfandtunge, schlegen vnd sonsten dermassen abeweissen, das sie es stielen muegen." — 172 — Gemeinschaftlich mit den von Rohr und von Königs- mark hatte die Familie ein geistliches Beneficium, wie es genannt wird, nämlich zwei Hufen zu Rube und den Zehnt über die ganze Feldmark, zu verleihen. Im I. 1595 erhielt dasselbe Gert Zehmann auf fünf Jahre zur Fortsetzung seiner Studien, welche Verleihung 1596 die kurfürstliche Bestätigung erhielt. Wir theilen die betreffende Urkunde mit. Die obigen Mittheilungen über die Benutzung des Ro- dans von Seiten so vieler Berechtigten und ohne scharfe Bestimmung der gegenseitigen Rechte gewähren etn trübes Bild jener Zeit, wo der Mensch noch so gern auf Eigenmacht trotzte, so leicht zur Eigenhülfe griff, die außerdem durch religiöse Partheiung und Zwistigkeit so sehr zerrissen war, denn die Reformation war inzwischen eingetreten, und auch in der Mark herrschend geworden. Die Bauernaufstände, welche an so manchen Orten durch Mißverstand der reformatorischen Lehren ausbrachen, scheinen auch der Priegnitz nicht so ganz fern gelegen zu haben, und die Stüdenitzer Unruhen erscheinen in diesem Zusammenhange weniger isolirt, wenngleich in den Proceßakten kein eigentlich demagogisches Prinzip hervortritt. Heimlich kann es jedoch sehr wohl mitgewirkt haben, denn auch die Rädelsführer treten nicht hervor, und doch sind solche unzweifelhaft vorhanden gewesen. 98. Jürgen. Der ältere Sohn Jacobs Nr. 66. und der Margarethe! von Treskow. Er lebte um 1561 zu Dreetz und Lohm seine Gemahlin war Elisabeth von Grambow oder Grabow. Im Jahre 1572 mußte dieselbe zur Buße für eine vorgenommene Pfandkehrung den vierten Theil des Patronats und 1) Anhang Nr. XV. 2) v. Eickstedt Urkundensamml. II. 185. — 173 — Straßengerichts im Dorfe Bückewitz dem Amte Neustadt abtreten, i) Ihren Leibgedingsbrief theilen wir vollständig mit. Er starb 1567. 99. Asmus oder Erasmus, der zweite Sohn Jacobs Nr. 66. und Bruder des vorigen, wird zwischen 1561 und 1598 erwähnt. Er war verheirathet, seine Gemahlin aber ist unbekannt, obgleich er mit ihr einen Sohn hatte. 199. Jacob. Der dritte Sohn Jacobs Nr. 66. und Bruder des vorigen, wird 1561 zuerst erwähnt. Seine Gemahlin war Katharina von Kalebutz, mit welcher er drei Kinder erhielt, Christoph, Gabriel und Maria. Er wohnte zu Dreetz, und starb 1596. 191. Gebhard. Der vierte Sohn Jacobs Nr. 66. und Bruder der vorigen- Er wird bereits 1549 in der Nachweisung über die Kirchen genannt. Um 1569 wird er bestimmt als Jacobs Sohn angegeben.^) Er war verheirathet mit seiner Muhme Judith von Kröcher, Tochter des Moritz von Kröcher und der Anna von Eimbeck, mit welcher er zwei Söhne und eine Tochter hatte. 192. Melchior. Der fünfte Sohn Jacobs Nr. 66. und Bruder der vier 1) kieltet e»lt. I. Hptthl. IV. 494. 2) Anhang Nr. XVI. 3) Riedel a. a. O. VII. 279. 4) v. Eickstedt Urknndensamml. II. 1Z5. — 174 — vorgenannten. Er wird um 1543 und 1546 erwähnt, starb 1579, und hat keine Nachkommen hinterlassen. 163. Jürgen oder Georg, der Sohn des älteren Jürgen Nr. 98., während er selber der jüngere genannt wird. Er wohnte zu Kampehl, und wird schon um 1567 genannt. 1592 verpfändete er an Hippolpta von Kröcher, Ehefrau Caspars von Warnstedt, für 566 Gulden seinen Hof zu Rehfcld, nachdem er bereits 1582 alle seine Ruppinschen Besitzungen an Jacob v. Kröchcr verpfändet hatte. 1667 verpfändete er auf 9 Jahre alle seine altmärkischen Besitzungen, und 1615 ein Achtel von Koppen« brugke, einer Holzung, was auch Moritz, Christoph und andere Mitglieder der Familie mit ihren Antheilen thaten. Er war verheirathet, seine Gemahlin ist unbekannt. Er starb während des dreißigjährigen Krieges 1638 und hinterließ zwei Söhne. 164. Joachim. Der ältere Sohn Jürgens Nr. 163. Er wird 1638 zuerst genannt, und starb 168l. Im I. 1647 hatte HanS Joachim von Meseberg seinen Nittersitz in Barsekow an Hans Christoph von Bellin für 2856 Gulden auf 26 Jahre wiederkäuflich veräußert. Letzterer hatte 1655 das Recht aus diesem Vertrage für 3666 Thaler an Christian Lindtholz, und dieser wieder 1659 für 2666 Thaler an Joachim von Kröcher abgetreten. Ferner hatte Caspar Heinrich von Brunn seinen Rittersitz zu Barsekow seiner Tochter Anna von Brunn, Joachims Ehefrau, wegen ihrer Forderung an Ehegeld u. s. w., welche auf 3666 Thaler angelaufen, aber aus 1766 Thaler ermäßigt war, im I. 1649 übereignet. Beide Rittersitze zu Barsekow wurden indessen durch Urtheil des Kammergerichts vom 16. Sept. 1686, weil sie verschiedene Male veräußert — 175 — worden, ohne den lehnsherrlichen ConsenS zu rechter Zeit nachzusuchen, für caduc erklärt. Auf Ansuchen des Hans Matthias von Kröcher, Joachims Sohn, wurden aber die Lehnsfehler verziehen, und ihm der wiederkäusliche Besitz am 19. März 1687 auf 20 Jahre bestätigt. Zur Berichtigung der Kausgelder hatte Joachim von Kröcher dem Christian Lindtholz auf 7^ Jahr wiederkäuflich für k650 Thaler fein Gut zu Kampehl verkauft, welches in so traurigem Zustande war, daß sich auf dem ganzen Rittersitz nur eine zerfallene Scheune befand. Später kam der Kammergerichtsadvocat Andreas Spicker in Besitz dieses Guts, und verkaufte es an Rira von der Schulenburg, Balzers von Kalebutz Wittwe, im Jahre 1672 für 1000 Thaler, und mittelst Vertrages vom 3. Jan. 1684 veräußerte es HanS Matthias von Kröcher, dessen Ehefrau Anna Katharina von Randau dem Vertrage auch beitrat, erb- und eigenthümlich für 1350 Thaler an Christian Friedrich unv Anton Balzer von Kalebutz. Drei Rittersitze zu Kampehl waren schon von Alters her im Besitz der Familie von Kalebutz. 105. Hans Jürgen. Der jüngere Sohn Jürgens Nr. 103. und Bruder des vorigen. Er wird 1638 zuerst erwähnt. Er war angesessen zu Lohm und Stüdenitz, wohnte 1666 zu Rodan und stellte ^ Ritterpferd. Es stelleten nämlich Christoph ^ Pferd, Moritz ^ Pferd, Joachim Christoph ^ Pferd, Erdmann Albrecht ^ Pferd, sämmtlich in Lohm, und Hans Jürgen in der Rodan ^ Pferd. Er starb am 25. October 1683. Seinen Antheil an Lohm vererbte er auf Hans Matthias; er bestand jedoch nicht aus einem Rittersitze, sondern nur aus einzelnen Lehnstücken. — 176 — 166. Hans Matthias. Ein Sohn Joachims Nr. 164. Er lebte auf Kampehl und war Pfandbesitzer von Barsekow. Zuerst wird er um 1638 erwähnt, also noch während des dreißigjährigen Krieges. Im Jahre 1687 ist er Lchnsfolger mit seinem Vetter Samuel Ludwig von Kröcher, und beide erhalten die gestimmte Hand an Joachim Friedrichs, Wulfs Ernfts und Melchior Joachims von Kröcher Lehnstückcn. Ein Zahr später verkaufte er Berlitt an seinen Bruder Henning Christoph, und lebte zuletzt zu Barsekow, wo er das zweite der dortigen Rittergüter pfandweise besaß,') Er ist zweimal verheirathet gewesen, das erstemal mit Anna Katharina von Nandau, das zweitemal verheirathele er sich 1767 mit Margarethe Gottliebe von Lentzke. Sie war eine Tochter Werners v. Lentzke. Eine Bruderstochter seiner Frau Namens Katharina Elisabeth v. Lentzke stand seiner Wirthschaft und seinem Hauswesen vor, und nachdem sie dies einige Jahre treulich gethan hatte, und er dadurch, wie er sagt, großen Nutzen gespürt, setzte er am 4. Juli 1767 fest, daß er ihr freien Tisch auf so lange bewillige, als sie unverheirathet ist, und bei ihm bleibt, eine Mitgabe von 366 Thalern, wenn sie sich verheirathen sollte. Wenn aber seine Frau vor ihm sterben, und Katharina von Lentzke bei ihm bleiben, und ihn pflegen wollte, so sollen ihr nach seinem Tode aus dem Lehngut Dreetz 566 Thaler gezahlt werden, das ihr dafür verpfändet wird, falls das Allo- dialvermögen nicht ausreichen sollte. Er starb am 25. März 1712, hatte aber seinem Sohne Joachim Christoph seine Lehnsrechte theilweise schon vorher abgetreten. l) Büschings Reise nach Kyritz 353. — 177 — 107, Joachim Christoph. Der einzige Sohn des vorigen. Er lebte zu Lohin zu Anfang des 18. Jahrhunderts. Im I. 1715 hatte er die Mitbelehnung von dem Gute Barsekow erhalten. Verheira- thet war er mit- Auguste Sophie von Deging, Schwester der Sibylle Juliane von Deging, der Gemahlin Samuel Ludwigs, von welcher er zwei Söhne und eine Tochter hatte. Er starb den 24. März 1725. Wahrscheinlich ist er der Erbauer des alten noch jetzt vorhandenen Wohnhauses zu Lohm, wenigstens befinden sich sein und seiner Frauen Wappen über der HauSthür. 108. Hans Dietrich Ludwig. Der älteste Sohn des vorigen, wurde 1704 geboren. Er besaß 1726 gemeinschaftlich mit seinem Bruder Caspar Joachim einen Antheil an Lohm, Dreetz und Rodan, und war zu dieser Zeit Cornet in Preußen; 1733 wurde er Lieutenant in Königsberg, im I. 1739 heißt er gewesener Lieutenant bei Alt Waldow, und hatte 20 Jahre gedient, 1764 wird er wieder Lieutenant genannt, 1766 aber Hauptmann. Er starb den 26. August 1768. Noch ist zu bemerken, daß er im Jahre 1745 blos einen Antheil von Lohm und Barsekow besaß. 109. Gottfried Christoph. Der Bruder des vorigen und zweite Sohn Joachim Christophs. Er wurde zu Lohm am 9. Juni 1706 getauft, ist also etwa drei Tage früher geboren. Im Jahre 1712 verunglückte er, indem er in das im Garten vorhandene Wasser fiel, und ertrank. 12 — 178 — 110. Anna Sibylla Margaretha. Netteste Schwester der vorigen, wurde zu Lohm den 13. Juni 1708 getauft, und etwa drei Tage früher geboren. Es ist von ihr weiter nichts bekannt. 111. Katharina Sophia. Eine Schwester der vorigen, wurde zu Lohm am 30. April 1710 getauft. Sie vermählte sich mit dem Präsidenten von Platen. 112. Caspar Joachim. Der jüngste Sohn Joachim Christophs und Bruder der vorigen, wurde zu Lohm am 8. Juli 1711 getauft, und ist daher am 4. oder 5. Juli geboren. Er stndirte 1733 in Halle, und wurde 1734 Domherr zu Havelberg. Er lebte zu Lohm, bis er 1739 nebst feinem älteren Bruder Nr. 108. Besitzer des 2., 3. und 4. Antheils von Lohm wurde, und einen Antheil von Rodan, Campehl und Barsekow im Nup- pinschen erhielt. Im I. 1753 besaß er auch Dreetz, und 1707 ist fein älterer Bruder noch Mitbelehnter von Dreetz, Lohm und Metzelthin, der aber im folgenden Jahre verstarb. Als 1769 die Landesverordnung erfolgte, daß die Gemeinheiten aufgehoben werden sollten, verlangten die v. Königsmark und v. Kröcher, mit der Stadt Kyritz aus der Gemeinschaft am Rodan gesetzt zu werden, wo die Stadt seit 1350 das Recht hatte, frei Brennholz zu holen. Mit den ersteren erfolgte'die Auseinandersetzung 1771, und die Stadt bekam für sich allein 445 Morgen Elsenlake; mit denen von Kröcher aber wurde die Gemeinschaft durch königlichen Kabinetsbefehl vom 10. März 1771 so aufgehoben, daß sie jährlich an die Stadt für deren Antheil 150 Thaler in Courant bezahlen sollten. ') Im 1) Büschings Reift nach Kyritz 306. — 179 — I. 1789 besaß Caspar Joachim Antheile an Lohm, und an Groß und Klein Stüden in Meklenburg. Er war zugleich Erbherr auf Neuhoff, Babe, Voigtsbrügge und Sagast bei Pritzwalk. Seinen Antheil an Dreetz verkaufte er 1774 dem Konige für 1800 Thaler. Durch Revers vom 30. März 1775 verpflichtete sich Caspar Joachim, 17,421 Thaler zur Bezahlung von auf Lohm eingetragener Schulden, und 579 Thaler zur Erbauung einer Meierei bei Lohm zu verwenden. Er starb am 15. October 1781. Caspar Joachim war ein Mann von sehr ansehnlichem Aeußern, und wurde überall noch lange nach seinem Tode mit hoher Achtung erwähnt. Er scheint zuerst wieder in besonderem Wohlstande gelebt zu haben, wovon schon ein Beweis war, daß er die ziemlich bedeutenden Güter nur mit geringen Schulden zurückließ, und zugleich das neue große herrschaftliche Wohnhaus in Lohm mit zwei Flügeln (neben dem alten Hause) und noch zwei andern kleineren Nebenhäusern, welche regelmäßig eine Gruppe von fünf Häusern bilden, erbauet?, und dabei einen großen Garten nach damaligem französischen Geschmack anlegte, zu welchem, weil die Umgebung ziemlich niedrig ist, ein großer Wiesenumsang genommen werden mußte, der durch Anlegung mehrerer Teiche und großer Gräben im Innern des Gartens entwässert wurde. Die Steine zum Wohnhause wurden leider von dem letzten Ueberreste eines alten Schlosses genommen, welches auf einer ganz andern Stelle lag, und von dem nichts übrig geblieben ist. Die Gemahlin Caspar Joachims hieß Sophie Magdalena von Platen aus dem Hause Kuhwinkel, und da seine Schwester den Präsidenten von Platen geheirathet hatte, bestand eine doppelte Verschwägerung. Sie war früher schon einmal an einen Herrn von Gühlen verheirathet gewesen, der aber sehr früh starb, und von dem sie auch keine Kinder hatte. 12' — 180 — Am 24. Dezember 1753 wurde der Dispens ausgestellt für den Dom-Capitular Caspar Joachim von Kröcher mit Mag- dalena Sophie von Platen verwittwete von Gühlen zum einmaligen Aufgebot, die Vermählung wurde am 22. Januar 1754 gefeiert. Sie war eine in jeder Hinsicht ausgezeichnete Frau, und noch in ihrem Alter sah sie besonders gut aus. Sie besaß sehr viel festen Sinn, und genoß dadurch weit und breit hohe Achtung. Ihrer Ordnungsliebe und Thätigkeit war es auch gewiß großentheils mit zuzuschreiben, daß der Wohlstand ihreö Mannes so bedeutend wurde. Wie unerschrocken sie war, bewies besonders ihr Leben im siebenjährigen Kriege, wo sie Vorkehrungen zum Schutze ihres Eigenthums immer fort zu treffen hatte, und wo ihre besten Sachen immer gepackt bereit standen, um in die damals sehr undurchdringlichen Lohmer Holzungen gefahren zu werden, welche sie dann, wenn der Fall vorkam, begleitete, bis die Streifzüge die Gegenv wieder verlassen hatten. Auf ihre Enkel hatte sie großen Einfluß; ihr ebenfalls großer Garten stand mit dem ihrer Kinder in Verbindung, indem sie das alte herrschaftliche Wohnhaus bewohnte. Diese Enkel besuchten sie täglich, hörten von ihr Geschichten aus dem siebenjährigen Kriege und der alten Zeit, und mußten ihr auch zuweilen etwas vorlesen, nachdem sie dies gelernt hatten. Sie überlebte ihren verstorbenen Gemahl 27 Jahre, und starb den 3. Januar 1808, 83 Jahre alt, aber dennoch von allen ihren Angehörigen wahrhaft betrauert. 113. Joachim Christoph. Der einzige Sohn des Hans Dietrich Ludwig Nr. 108. Er wird um 1764 erwähnt, scheint aber früh verstorben zu sein, da von ihm sonst weiter nichts bekannt geworden ist. — 181 — 114. Hans Ernst Wilhelm. Der älteste Sohn Caspar Joachims Nr. 112. Er wurde zu Lohm am 19. Januar 1755 geboren, studirte 1779 in Brandenburg, 1774 in Halle, und war 1777 wieder zu Hause in Lohm. Auch er wurde Dom-Cap!tular zu Havelberg, wie sein Vater, und war 19 Jahre hindurch der Aelteste zur Hebung, aber erlebte diese nicht. Er war ungemein thätig, kaufte mehrere Güter, die er indeß mehrentheils nachher wieder verkaufte. So z. B. erstand er von den von Kalebutz im I. 1785 das Gut Kampehl im Ruppinschen'), veräußerte aber Vieles, und behielt blos für sich den größten Theil des Gutes Rodan und Sagast in der Priegnitz. Außer diesen Gütern erbauete er auch noch die beiden Vorwerke Helenen- hos und Neuhof, ersteres auf dem schon früher der Familie gehörigen Antheil an Rodan, letzteres auf Lohmer Grund und Boden. Er vermehrte hierdurch sein angestammtes Vermögen, war aber im Ganzen sehr kränklich, mußte alle Jahre ein Bad bereisen, und konnte sich seiner Landwirthschaft daher weniger widmen. Er lebte in seiner Familie und mit seiner Frau Ehrengard Helene Adelheid von Krostgk sehr glücklich, und stand ebenfalls, wie sein Vater, in allgemeiner Achtung. Wie damals bei so Vielen, wurden seine letzten Jahre sehr durch die Ereignisse der französischen Revolution getrübt, und die Gräuel derselben waren in den letzten Jahren unausgesetzt Gegenstand seiner Beschäftigung. Er starb, erst 43 Jahre alt, am 5. September 1818, und hinterließ seine Gattin sehr früh als Wittwe und in vielen schweren Geschäften verwickelt, mit 7 Kindern, von denen der älteste 15 Jahre alt war. Ihre Lage war daher eine recht 1) Bratnug die Grafschaft Ruppin 573. - 182 — schwere, und ihr sonst sehr heiterer Charakter stimmte sich ernst. Es schien ihre Bestimmung, recht schwere Leiden zu ertragen, indem sie zuerst zwei kleine Kinder, nachher aber zwei erwachsene Söhne im Freiheitskriege verlor. Von diesem Grame konnte sie sich nicht wieder erholen, und er wurde mit ein Grund ihres Todes. Sie war eine treffliche Frau und Mutter, und würde ohne diese herben Prüfungen ein sehr glückliches Leben geführt haben. Nach dem Tode ihres Gatten lebte sie zuerst einsam in Lohm, als aber ihre Söhne sämmtlich das Vaterhaus verlassen hatten, kaufte sie sich ein Haus in Potsdam, wo sie mit ihren Töchtern lebte, von denen jedoch die älteste sehr oft ihre Zeit bei einer Cousine, der Frau von Jena, zubrachte. Dort in Potsdam starb die geprüfte Dulderin am 5. September 1818. Sie war am 13. Sept. 1763 geboren. 115. Christian Friedrich Joachim. Am 13. Mai 1756 wurde dem Domherrn Caspar Joachim von seiner Gemahlin dieser Sohn geboren. Er ist vermuthlich früh gestorben. 116. Karl Christoph. Sohn Caspar Joachims Nr. 112. und seiner Gemahlin Soph. Magdal. v. Platen, wurde am 12. Dezember 1758 geboren, starb aber bereits am 17. September 1766, noch nicht 2 Jahre alt. 117. Georg Friedrich Alexander. Ebenfalls ein Sohn Caspar Joachims, wurde am 18. März 1760 zu Lohm geboren. Er stand als Korporal bei den Carabinieren, wurde 1780 Cornet, und nahm 1785 den Abschied. Er bekam bei der Theilung die Lehngüter Joachims- - 183 — hos und Vogtsbrügge, und kaufte sich, weil er kein Wohnhaus hatte, 1784 das Gut Buskow im Ruppinschen, welches zuletzt denen v. Kleist gehört hatte. ') Hier verheirathete er sich mit Auguste von Zieten aus dem Hause Dechtow, genoß aber dies Glück nicht lange, denn er verstarb am 8. Januar 1797, erst 36 Jahre alt, und hinterließ die Wittwe mit 4 Kindern. Sie wurde am 29. Juli 1796 zu Buskow noch von einem nachgebornen Sohne entbunden, und starb am 27. November 1844. 118. Sophie Katharina Christiane. Tochter Caspar Joachims und Schwester der vorigen, wurde am 16. März 1761 zu Lohm geboren. Am 14. Februar 1777 vermählte sie sich mit Karl Friedrich Gans Edlen Herrn zu Putlitz auf Mansfeld, Merseburgschen Domherrn, zu Lohm im väterlichen Hause, und gebar daselbst am 29. Januar 1778 eine Tochter, welche die Namen Sophia Margarethe, Eleonore erhielt, in Folge welcher Entbindung sie am 29. Februar 1778, noch nicht volle 17 Jahre alt, verschied. 119. Elisabeth Charlotte Luise. Tochter Caspar Joachims und Schwester der vorigen, wurde am 11. April 1768 zu Lohm geboren. Am 8. Mai 1788 verheirathete sie sich mit Bernhard Friedrich von Krosigk, Erbherrn auf Dessau und Merbitz, zu Lohm. Weitere Nachrichten fehlen. 129. Friedrich Wilhelm Karl. Aeltester Sohn des Dom-Capitulars Hans Ernst Wilhelm Nr. 114. und der Ehrengard Helene Adelheid von Krosigk, wurde zu Lohm am 19. März 1782 geboren. Erzogen t) Bratring die Grafschaft Rnprin, 565. — 184 — im Hause seines Vaters und von einer liebenden Mutter und trefflichen Großmutter zu allem Guten angeleitet, kam er im Herbste 1737 nach Berlin, um das Gymnasium zum grauen Kloster zu besuchen, hatte aber das Unglück, schon fünf Monate nachher seinen Vater zu verlieren, und wurde schon damals, noch nicht 16 Jahre alt, der Aelteste der Familie, und damit Oberlehnsherr aller Afterlehne, die der Familie seit mehreren Jahrhunderten gehörten, und ihr leider jetzt genommen sind. Zu jener Zeit und noch lange nachher lebten noch vier Wittwen in seiner Familie. Nachdem er im Ganzen 3a. Jahre in Berlin zugebracht hatte, besuchte er, 18 Jahre alt, die Universität Halle, und ein Jahr später die Universität Erlangen, und kehrte im Herbste 1803 nach Berlin zurück, wo er bei der damaligen Kammer Dienste nahm, und sich bis zu seinem 24. Lebensjahre aufhielt. Nachdem er dies erreicht hatte, führten es seine Wünsche und die Familienverhältnisse herbei, daß die Brüder sogleich um ihre Lehngütcr looseten. Als er hierbei eine Niete zog, erwachte seine Neigung zum Landleben, die von seiner frühesten Jugend an schon immer eine wahre Leidenschaft gewesen war, in dem Maaße, daß er sich schnell entschloß, sich in Westpreußen anzukaufen, wo er ein Jahr zuvor einen Besuch bei einem sehr alten Freunde gemacht, und wo er die Gegend von Culm, und namentlich ein Gut, ganz besonders schön und reizend gefunden hatte. Dies Gut sollte jetzt eilig von dem polnischen Besitzer, der Geld gebrauchte, verkauft werden, und der Ankauf wurde fast mit der Ankunft abgeschlossen. Damit war sein Lebensgeschick entschieden. Er bezog sein Gut, nahm seinen Abschied, freuete sich seines Besitzes, und suchte mit allen möglichen Anstrengungen ein Landwirth zu sein und zu werden. Aber die Freude sollte nicht lange ungetrübt bleiben. Schon nach vier Monaten, im Oetvber 1806, brach der unglücklichste aller Kriege mit Napoleon aus, — 185 - und einige Monate später überschwemmten seine Heere auch das Culmer Land. Herr von Kröcher allein hatte oft ganze Compagnien zu bewirthen, und mußte mit sechs Offizieren in seinem kleinen Hause eine lange Zeit eine Stube bewohnen, die mit ihren Leuten sein Besitzthum aufzehren halfen. Damals fingen die Drangsale an, die er erleben sollte, und die oft in seinem Leben wiederkehrten. Allein sein frommer Sinn erkannte, daß auch sie ihm nützlich waren, und die reichen Segnungen, mit denen er spater durch Gottes Gnade überschüttet wurde, fanden ihn um so dankbarer, und wurden von ihm um so demüthiger aufgenommen. Erst nach dem Frieden von Tilsit, und zwar erst im November 1807, konnte Herr von Kröcher nach der Mark zu den Seinigen zurückkehren, und seine Mutter und alte Großmutter, so wie seine Geschwister wieder besuchen. Dies Wiedersehen war damals der einzige Trost, denn das ganze Vaterland war noch von den Franzosen überschwemmt, und von ihren Gewaltthaten erdrückt. Ihm ward indeß bald noch ein besserer Trost; denn als er im Winter 1808 einen Besuch bei mehreren Verwandten und Freunden im Magdeburgischen machte, lernte er seine theure Frau Sophie, geborene Gräfin von Alvensleben, kennen, versprach sich mit ihr, und nun erst begann das beste Glück für ihn, welches man genießt, wenn man im Leben nach Neigung verheirathet ist, und mit Frau und Kindern ein glückliches Familienleben führt. Sie hatte indeß eine große Abneigung, nach dem Preußischen Gute Plu- towo zu gehen, welches noch dazu jetzt zum Hcrzogthume Warschau abgetreten war, und da auch die Eltern der Braut die Entfernung fürchteten, so kaufte ihr Vater die damals in Concurs befindlichen Güter Vinzelberg und Dcetz für Herrn von Kröcher, damit derselbe solche fürs Erste für alle Auslagen pachten, und nachher ihm abkaufen könnte. Dies ist auch Alles so in Erfüllung gegangen, und seinem Schwieger- — 186 - vater verdankt Herr von Kröcher zunächst den Besitz dieser Güter, welche ihm um so lieber geworden, da sie in der vaterländischen Gegend liegen, aus welcher seine Familie ursprünglich stammt, und die, wie zu hoffen ist, seinen Nachkommen für immer verbleiben werden. Auf ihnen hat er nachher seine glücklichsten Tage, aber auch seinen herbsten Kummer erlebt, und der Ort, wo der Mensch Thränen der Freude und Thränen des Schmerzes geweint hat, bleibt ihm für immer theuer und werth. Das Gut Plutowo, welches Herr von Kröcher damals gern verkauft hätte, zeigte sich indeß gleich vom ersten Anfange in der fruchtbaren Gegend, in welcher es liegt, als von sehr zufrieden stellendem Ertrage, und dieser verleitete ihn einige Jahre später, auch noch die nicht unbedeutenden Güter Falenczyn und Gluchowo dazu zu kaufen. Unstreitig war dies Unternehmen für sein sehr kleines Vermögen viel zu groß; sollte aber etwas gewonnen, so mußte auch etwas gewagt werden, und da er die Güte des dortigen Bodens so genau kannte, so warf er sich, unternehmend, wie er sein Lebenlang war, in diese fast zu großen Geschäfte. Zur unbedingten Nachahmung ist ein solches Unternehmen nicht zu empfehlen, und er selber hat sein ganzes Leben hindurch deshalb viele Sorgen und Arbeit gehabt; von der anderen Seite betrachtet aber hat es seine Tage sehr erheitert, daß er es den Seinigen vererben, und auch für manche Andere hat mitsorgen können. Gottes Segen fehlte seinen Arbeiten nicht, besonders dann nicht, wenn die Noth am größten war. So hatte also Herr von Kröcher seine Bestimmung, die früher dem Geschäftsleben zugewendet schien, auf dem Lande gefunden, und seine Beschäftigung war seine Leidenschaft. Auch die altmärkischen Besitzungen vermehrte er in zweckmäßiger Weise, indem er aus seinen Ländereien und wüsten Feldmarken die Vorwerke Wilhelmshof und Wendisch Börgitz ganz neu - 187 - erbaute. Je eifriger er aber als Landwirth thätig war, um so näher lag die Gefahr, in den landwirthschaftlichen Geschäften zu versinken. Er sagte sich selber, daß er noch zu jung sei, um den Sinn für andere Dinge im Leben zu verlieren, oder in diesen zurückzubleiben. Er ergriff daher gern im Jahre 1826 die Gelegenheit, Landrath in seinem Kreise zu werden, und nahm mit gleichem Eifer die Wahl zu einem Deputirten bei dem Provinzial-Landtage in Berlin an, so wie auch als Vorsitzender des Communal-Landtages, und blieb dies Alles so lange, bis seine Kräfte und seine damals wankende Gesundheit ihm zu große Beschäftigungen versagten, und er das Landrathsamt im Jahre 1842 in die Hände seines Sohnes legen konnte. Er wurde nun Landes-Direktor der Altmark. Inzwischen hatten die beiden Könige Preußens, denen er mit großer Liebe diente, ihn nach und nach mit dem St. Johanniterorden und dem rothen Adlervrden mehrerer Klassen begnadigt, wozu bei seinem Abgange der Stern zum rothen Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub den Beschluß machte. Dies sind die Umrisse des äußeren Lebens eines Mannes, dessen edle Bescheidenheit mir nicht gestattet, mehr hinzuzufügen. Sollte auch sein inneres Leben geschildert werden, wie die genossenen Freuden und Leiden, so wären viele Blätter davon anzufüllen, und dennoch wäre es kaum möglich, genugsam zu beschreiben, wie glücklich er durch Frau und Kinder war, und wie viele Tage der Betrübniß ihm wiederum durch Todesfälle und Trennungen von so vielen Geliebten wurden. Besonders hat er viele Jahre lang den Tod seines lieben Sohnes Droiseko, der 5^ Jahre alt starb, nicht überwinden können, und noch trauriger war am 28. Juli 1848 die Trennung von seiner geliebten Gattin. Beide besessen zu haben, rechnet er zu dem höchsten Glücke seines Lebens, aber dennoch hat auch dieser Schmerz zur Läuterung seines Wesens beigetragen. Zu seinen GlückSsällen gehört namentlich das - 188 — schöne Verhältniß zu seinen übrigen Kindern und deren Gatten und Gattinnen, in deren Mitte er glückliche Tage verlebt. Seine verstorbene Gattin Sophie geborne Gräfin von Alvensleben war die älteste Tochter des früheren Domdechanten Grafen von Alvensleben, nachherigem Herzog!. Braun- schweigschem Minister, und von Karoline von Rohr. Sie war am 1. Januar 1790 zu Halberstadt geboren, und starb in Vinzelberg am 28. Juli 1848 nach schweren Leiden an einer Unterleibskrankheit, nachvem sie den Winter hindurch vergeblich mehrere Aerzte in Berlin zu Rathe gezogen hatte, im Frühjahr aber wegen der daselbst ausgebrochenen Unruhen nicht länger dort bleiben konnte- Beide Gatten waren daher gerade 40 Jahre und 8 Tage verbunden, und hatten in dieser langen Reihe von Jahren ein Glück genossen, wie es den Menschen hier nur selten zu Theil wird, und dankbar erkennt der nachgebliebene Gatte lebenslang, wie großen Antheil sie daran hatte. Wohl traten auch in dieser langen Zeit viele traurige Ereignisse ein, der Tod zweier lieben Kinder, deS schon erwähnten Droiseko und der kleinen Oda, nachher der Tod von Eltern und Geschwistern wie von vielen bewährten Freunden, und dies oft unter sehr schweren äußeren Verhältnissen. Dies Alles hatte die theure Verstorbene, die früher in ihrer Jugend sehr heiter war, zuletzt viel ernster gestimmt, und in ihren letzten Jahren war bei ihrer christlichen Richtung, Beschäftigung mit Wohlthaten vorzugsweise ihre Freude geworden, wie sie denn überhaupt ihr ganzes Leben ungemein thätig zubrachte. Dabei hat es wohl nie ein Herz gegeben, welches so großer Liebe zu den Ihrigen fähig war, und nie Jemand mit so wenig Eigenliebe und Eigennutz. Für sich that sie Nichts, sondern Alles für Andere, und fand nur darin ihr Glück. Darum genoß sie auch überall und bei ihrem starken Geiste eine so hohe Anerkennung, und ward von Jedermann hochgeachtet und geliebt, wovon vor und nach ihrem Tode die - 189 — lautersten Anerkenntnisse überall ihren Nachgebliebenen zu Theil wurden. 121. Hans Joachim Adolph. Zweiter Sohn Hans Ernst Wilhelms Nr. 114. und Bruder des Vorigen, wurde zu Lohm geboren am 2. August 1783. Im Jahre 1796 trat er als Standartenjunker beim von Mar- witzschen, später von Beerenschen Kürassier-Regimente ein, und wohnte im Frühjahre 1896 bei diesem Regiments als Seconde- Lieutenant dem Gefechte am Schallsee gegen die Schweden, und im Herbste desselben Jahres dem Feldzuge gegen die Franzosen von Auerstädt bis Lübeck bei. Im Jahre 1898 verließ er den Militärdienst, und erhielt 1899 den Character als Rittmeister unter der Bezeichnung: wegen seines guten Benehmens in dem letzten Kriege. Er übernahm 1898 die Bewirthschaftung des ihm 1896 durch Verloosung mit seinen Brüdern zugefallenen Lehnrittergutes Lohm 2. 3. und 4. Antheils, und verheirathete sich 1811 mit dem Fräulein Amalie Auguste von Krosigk aus dem Hause Hohen-Errleben. Als im Jahre 1813 das Vaterland sich gegen die französische Gewaltherrschaft erhob, meldete er sich wieder zum Militärdienst und wurde als Rittmeister 1. Klasse und Escadronchef beim 6. Kurmärkischen Landwehr-Cavallerie-Regimente angestellt. Bei demselben machte er die Feldzüge von 1813 bis 1813 mit, und erwarb sich das eiserne Kreuz 2. Klasse. Im Jahre 1817 wurde er Landrath der Ostpriegnitz, und erhielt bei seinem damaligen Ausscheiden vom Militärdienste den Character als Major. Dem Landrathsamte hat er bis zum 1. Dezember 1859 vorgestanden, nahm alsdann wegen Kränk- ichkeit seine Dienstentlassung, und wohnt seitdem auf dem Gute Lohm. Während seiner landräthlichen Dienstführung sind ihm der St. Johanniterorden und der rothe Adlerorden 4. Klasse verliehen worden. - 190 - 122. Sophie Eleonore Auguste Friedrike. Aelteste Tochter Hans Ernst Wilhelms Nr. 114. und Schwester der Vorigen. Sie wurde zu Lohm geboren cim 4. Dezember 1784, und verheirathete sich ziemlich spät mit dem Baron Heinrich von Eckardstein. Sie war allen ihren Geschwistern eine liebe Schwester, und so lange sie unverhei- rathet war, trachtete Jeder danach, sie nur recht oft in seinem Hause zu haben. Selten wußte sich Jemand so nützlich zu machen, wie sie, und bei einem geringen Vermögen brachte sie doch ihr Leben mit Wohlthun hin. Sie starb am 5. Januar 1847, und hinterließ einen Sohn, Namens Heinrich. 123. Bernhard August Ernst. Dritter Sohn Hans Ernst Wilhelms Nr. 114. und Bruder der Vorigen, wurde zu Lohm. am 11. Juni 1786 geboren. Er trat in die Armee ein, und wurde Lieutenant beim ersten Bataillon Garde, und nach dem Frieden von Tilsit beim Garde-Jäger-Bataillon. Er war von einer außerordentlichen Lebhaftigkeit und Gutmüthigkeit, und erwarb sich sowohl bei seinen Kameraden als bei Allen, die ihn kannten, sehr bald Liebe und Zuneigung. Den Soldatenstand liebte er leidenschaftlich, und mit Freuden sah er den Krieg mit Napoleon im Jahre 1813 eröffnet; aber schon in der ersten Schlacht bei Lützen wurde er am Beine verwundet, und in diesem Zustande nach Dresden gebracht, wohin die Verbündeten zurückgingen. Diese Stadt fiel nachher in die Hände der Franzosen, und durch eine wunderbare Schickung fand sich gerade seine Mutter dort anwesend, die daselbst einige Zeit mit ihrer Schwester, der Generalin von Romberg, wohnte. Bei ihr konnte er also bleiben und gepflegt werden, mußte sich aber, weil die Wunde immer schlimmer wurde, sein Bein abnehmen lassen. Es war jedoch vergebens, denn nach sechs Wochen — 191 - unaussprechlicher Leiden verstarb er daselbst am 24. Juni 1813. Dies Unglück drückte seine Mutter tief danieder, und sie gewann später ihre frühere Heiterkeit nie wieder. 124. Ehrengard Auguste Sophie Henriette. Zweite Tochter Hans Ernst Wilhelms Nr. 114. und Schwester der Vorigen, wurde zu Lohm am 19. Juni 1788 geboren, wurde aber kein volles Jahr alt, und starb am 27. Mai 1789. 125. Karl Ludwig Anton. Vierter Sohn Hans Ernst Wilhelms und Bruder der Vorigen, wurde zu Dessau am 39. September 1799 geboren, starb aber schon am 4. December 1799. 126. Caspar Gebhard Albert. Fünfter Sohn Hans Ernst Wilhelms Nr. 114. und Bruder der Vorigen, wurde zu Lohm am 23. Juni 1792 geboren. Er widmete sich dem Soldatenstande, und war bei dem ersten Regiment Garde eingetreten zu einer Zeit, wo das Vaterland unter dem Drucke der Fremdherrschaft fast erlag. Die Bedränger desselben haßte er in tiefster Seele, und wie Wenige hing er der rühmlichen Sehnsucht nach, sich im Kriege auszuzeichnen, und Ruhm und Ehre zu erwerben. Als unser König sich genöthigt sah, dem Kaiser Napoleon gegen Rußland im Jahre 1812 ein Hülfscorps zu stellen, bat er sich, obwohl sein Regiment nicht dabei war, mit mehreren Offizieren die Gunst aus, den Krieg als Volontär mitmachen zu dürfen, blos um unter Napoleon den Krieg besser zu erlernen, und sich in seinem Fache zu vervollkommnen. Allein kaum war der Riemen überschritten, so wurde er schon in einer kleinen Affaire bei St- Olay vor Mietau tödtlich verwundet, und starb bereits nach 24 Stunden an dieser Wunde am 22. August / - 192 — 1812. So ereilte ihn sogleich das Kriegsunglück, welches seltsamer Weise in dieser Familie immer so schnell ein Opfer fordert. — Er war ausgezeichnet in allen seinen Eigenschaften, voller Talente und Kraft, hatte viel gelernt, und würde unzweifelhaft bei seinem unbeschreiblichen Eiser und seiner unbegrenzten Ehrliebe eine sehr große Rolle in den verhängniß- vollen Jahren, die unser Vaterland nachher durchzumachen hatte, gespielt haben. Dabei war er von einer Anhänglichkeit und Liebe für seine Verwandten erfüllt, wie man sie wohl nur sehr selten findet, und eine gleiche Liebe genoß er von seinen Anverwandten und Vorgesetzten. Der schnelle Tod dieses überaus hoffnungsvollen jungen Mannes war daher ein großer und schwerer Schlag für die ganze Familie, und selten konnte ein Verwandter mehr betrauert werden, wie er. Wie viele Talente, wie viele Hoffnungen sind schon zu Grabe getragen worden, um nicht hienieden, sondern jenseits ihrer Vollendung, ihrer Erfüllung entgegen zu reifen! — 127. Konrad Heinrich Ferdinand. Sechster Sohn Hans Ernst Wilhelms Nr. 114. und Bruder der Vorigen, wurde zu Lohm am 8. September 1793 geboren. Er wollte sich den Studien widmen; diesen aber entriß ihn der Freiheitskrieg im Jahre 1813, den er mitmachte. Einige Zeit nach dem Frieden nahm er seinen Abschied, und verheirathete sich dann mit Fräulein Sophie von Jena. Nach einander besaß er die Güter Schenkenhorst und Cunrau in der Altmark. Er war im Ganzen sehr kränklich, hauptsächlich in Folge eines Sturzes mit dem Pferde, was ihn bewog das Landleben zu verlassen, und später seine Güter zu verkaufen. Am 19. Februar 1837 verstarb er zu Berlin. Er hinterließ eine Tochter und einen Sohn, wovon die erstere ihm bald nachher im Tode folgte. — 193 - 128. Ehrengard Luise Wilhelmine. Dritte Tochter Hans Ernst Wilhelms Nr. 114., und Sch wester der Vorigen. Am 22. Januar 1795 wurde sie zu Lohm geboren, und vermählte sich am 3. November 1814 mit ihrem Vetter Karl Wilhelm Ludwig von Kröcher, Erbherrn ans Babe, den sie überlebte. Er starb am 13. Februar 1841. 129 Zu den Kindern Hans Ernst Wilhelms Nr. 114. gehört n och eine Tochter, welche am 14. Dezember 1796 todt geboren wurde. 136. Friedrich Wilhelm. Aeltester Sohn Friedrich Wilhelm Karls Nr. 126., wurde am 2. Mai 1816 zu Vinzelberg geboren. Nach vollendeten Studien widmete er sich den Verwaltungsgeschäften, und übernahm im Jahre 1842 aus den Händen seines Vaters das Landrathsamt des Gardelegener Kreises, welches er noch verwaltet. Am 6. Dec. 1822 verheirathete er sich mit Fräulein Agnes Henriette Bertha von Gerlach, Tochter des verstorbenen Oberlandesgerichts-Vicepräsidenten zu Frankfurt an der Oder Herrn Gustav Wilhelm von Gerlach, mit welcher er drei Kinder hat, deren ältestes, eine Tochter, er jedoch den großen Schmerz hatte, im noch nicht vollendeten sechsten Jahre zu verlieren. Er wohnt zu Gardelegen. 131. Marie Helene. Aelteste Tochter Friedrich Wilhelm Karls Nr. 126., und Schwester des Vorigen, wurde am 22. April 1812 zu Vinzelberg geboren. Sie wurde Hofdame am Hofe König Friedrich Wilhelms III, und blieb es auch nach seinem Tode bei seiner Gemahlin der Fürstin von Liegnitz. Später verheirathete sie sich mit dem Negierungs - Präsidenten Grafen 13 - 194 — von Jtzenplitz auf Cunersdorf, wo beide im Jahre 1851 durch die Geburt eines Sohnes hoch beglückt wurden. 132. Droiseke Albert August. Zweiter Sohn Friedrich Wilhelm Karls Nr. 129., und Bruder der Vorigen, wurde zu Vinzelberg am 7. Oktober 1814 geboren, war aber nicht lange die Freude seiner Eltern, da er bereits am 22. Mai 1829 starb. 133. August Henning. Dritter Sohn Friedrich Wilhelm Karls Nr. 129., und Bruder der Vorigen. Er wurde am 18. Dezember 1817 zu Vinzelberg geboren, widmete sich den Studien und wählte die juristische Laufbahn. Nachdem er eine Zeitlang als Assessor theils bei der Regierung in Koblenz, theils bei dem Kammergerichte zu Berlin sungirt hatte, wurde er im Jahre 1851 als Regierungs- und Präsidialrath bei der Regierung zu Koblenz angestellt, in welcher Stellung er sich noch jetzt befindet. 134. Karoline Ehrengard. Zweite Tochter Friedrich Wilhelm Karls Nr. 129., und Schwester der Vorigen, wurde am 13. Juli 1821 geboren. Sie verhcirathete sich mit dem Rittergutsbesitzer und Premier- Lieutenant Udo von Alvensleben auf Wittenmoor, nur eine kleine halbe Meile von Vinzelberg entlegen, wodurch das Familienleben nicht unterbrochen wird. Zwei Sohne und eine Tochter sind das Glück und die Freude aller Angehörigen derselben. 135. Agnes Sophie Auguste. Dritte Tochter Friedrich Wilhelm Karls Nr. 129., und, wie die vier Folgenden, Schwester der Vorigen, ist am 8. November 1823 zu Vinzelberg geboren. — 195 — 13K. Karoline Dorothea. Vierte Tochter Friedrich Wilhelm Karls Nr. 129., wurde zu Vinzelberg am 4. August 1825 geboren. 137. Oda Sophie Wilhelm ine. Fünfte Tochter Friedrich Wilhelm Karls Nr. 120., wurde am 28. März 1827 zu Vinzelberg geboren, ihren Eltern aber schon am 25. April 1827 entrissen. 138. Helene Albertine. Sechste Tochter Friedrich Wilhelm Karls Nr. 120., geboren zu Vinzelberg am 27. November 1828. 139. Sophie Jda. Siebente Tochter Friedrich Wilhelm Karls Nr. 120., wurde am 13. August 1830 zu Vinzelberg geboren. Die letztgenannten vier lebenden Töchter sind unverheirathet, leben im väterlichen Hause, und erheitern die Tage ihres theuren Vaters. 140. Jda Magdalena. Die Tochter Friedrich Wilhelms Nr. 130. und der Bertha von Gerlach. Sie wurde am 11. Juni 1844 zu Jsenschnibbe geboren, zeigte sich als ein hoffnungsvolles Kind, wurde ihren trauernden Eltern aber am 12. April 1850 an den Folgen des kalten Fiebers durch den Tod entrissen. 141. Jordan. Sohn Friedrich Wilhelms Nr- 130., und Bruder der Vorigen, geboren den 23. Mai 1846 zu Jsenschnibbe. 142. Sophia Katharina. Tochter Friedrich Wilhelms Nr. 130., und Schwester der Vorigen, wurde am 8. Juni 1849 zu Jsenschnibbe bei Garde- lcgen geboren. 13* — 19k — 143. Bertha Amalia Helene Elise. Tochter Hans Joachim Adolphs Nr. 121. und der Amalia von Krosigk, wurde am 12. April 1812 zu Lohm geboren, und verheirathete sich am 23. October 1835 mit Karl Hermann von Winterfeldt auf Neuendorf. 144. Hans Gebhard Droiseko. Aeltester Sohn Hans Joachim Adolphs Nr. 121., und Bruder der Borigen. Er wurde zu Lohm am 15. Mai 1815 geboren, und widmete sich dem Militairdienste, in welchem er als Premier-Lieutenant im Königl. 3. Uhlanen-Regimentc zu Veeskow sich am 3. Juni 1841 verehelichte mit dem Fräulein Maria Bertha Gustave Gauch, von welcher er drei Kinder erhalten hat. Er steht zu Fürftenwalde in Garnison. -ü .... - ^ . ' < ' , , 145. Anna Sophie Auguste. Zweite Tochter Hans Joachim Adolphs Nr. 121., und Schwester der Vorigen, wurde zu Lohm am 15. October 1817 geboren, und ist unverheirathet. 146. Hans Adolph August Albert. Zweiter Sohn Hans Joachim Adolphs Nr. 121., und Bruder der Borigen. Er wurde zu Lohm am 26. April 1820 geboren. 147. Albert Joachim Lüdecke. Dritter Sohn Hans Joachim Adolphs Nr. 121., und Bruder der Vorigen, wurde zu Lohm am 17. Mai 1822 geboren, starb aber schon am 16. April 1823. 148. Gebhardt Wilhelm Heinrich. Vierter Sohn Hans Joachim Adolphs Nr. 121., und — 197 — Bruder der Vorigen. Zu Lohin um 3. April 1824 geboren, wurde er nur zwei Jahre alt, und verstarb am 29. April 1826. 149. Amalia Auguste Adelheid. Dritte Tochter Hans Joachim Adolphs Nr. 121., und Schwester der Vorigen. Sie wurde zu Lohm am 4. Mai 1827 geboren, und verheirathete sich am 1. November 184? mit Julius Heinrich Wilhelm HanS von Bornstaedt, Lieutenant im Konigl. 3. Uhlanen-Rcgimente. Sie gebar am 8. Juli 1848 einen Sohn, Georg Hans Wilhelm. ' 159. Sophie. Tochter Konrad Heinrich Ferdinands Nr. 127. und der Sophie von Jena. Sie wurde im Jahre 1824 geboren, mußte aber schon in dem blühenden Alter von 14 Jahren am 13. März 1838 diese Erde verlassen. 151. Ehrengard. Zweite Tochter Konrad Heinrich Ferdinands Nr. 127., und Schwester der Vorigen, ist im Jahre 1826 geboren, aber ebensallö jung gestorben. 152. Heinrich. Einziger Sohn Konrad Heinrich' Ferdinands Nr. 127., und Bruder der Vorigen, ist im Jahre 1828 geboren. 153. Maria. Tochter Hans Gebhard Droiseko'ö Nr. 144. und der Maria Gauch, wurde zu Fürstenwalde am 11. März 1842 geboren, verstarb aber bereits am 10. Februar 1845. 154. Hans Ernst Adolph. Sohn Hans Gebhard Droiseko'ö Nr. 144., und Bru- — 198 — der der Vorigen, wurde zu Fürstenwalde am 30. Juni 1843 geboren. 155. Adolph Hans. Zweiter Sohn HanS Gebhard Droiscko's Nr. 144., und Bruder der Vorigen, wurde zu Fürstenwalde am 26. December 1844 geboren. 156. Georg Ernst Friedrich. Sohn Georg Friedrich Alexanders Nr. 117. und der Auguste von Zieten, dessen Geburtsjahr wir nicht anzugeben vermögen. Er widmete sich dem Soldatenstande, diente früher bei der Garde du Corps, und trat 1802 bei denselben ein. Er machte den Krieg gegen Napoleon mit, und folgte dem Könige nach Preußen, nahm 1809 seinen Abschied als Major, und ist Besitzer des Gutes Buskow im Ruppinschen. Verheirathet hat er sich am 5. October 1809 mit Julie Freyin von Romberg, aber ohne Kinder. Im Jahre 1812 trat derselbe wieder bei dem 27. Landwehr-Cavallerie-Regimente ein, um den Freiheitskrieg mitzumachen, erhielt nach dem Gefecht von Hagelsberg das eiserne Kreuz und später den Johanniter- orden, von wo an er auf seinem Gute lebte. 157. Ludwig Alexander Leopold. Zweiter Sohn Georg Friedrich Alexanders Nr. 117., und Bruder des Vorigen. Er ist im Jahre 1793 nach dem Ableben seines Vaters geboren, ist Besitzer der Lehngüter Joachimshof und Vogtsbrügge in der Priegnitz, und trat 1813 als Freiwilliger ein, um gegen Napoleon zu kämpfen, wurde aber bei der ersten Necognoscirung bei Weimar blessirt, und gerieth in französische Gefangenschaft. Nach geschehener Auswechselung trat er bei den braunen Husaren ein, und ließ sich später zu den Garde-Husaren versetzen. Er erhielt das eiserne Kreuz, und 1820 den Abschied. Verheirathet ist et mit Albertine Brand, verehelicht gewesene Frau von Werder, aber bis jetzt ohne Kinder. 158. Albertine. Aelteste Tochter Georg Friedrich Alexanders Nr. 117., und Schwester der Vorigen. Sie ist mit dem Rittmeister von Caphengst aus dem Hause Gulitz verheirathet. 159. Ernestine. Zweite Tochter Georg Friedrich Alexanders Nr. 117., und Schwester der Vorigen. Sie ist mit einem Herrn von Quitzow auf Grube verheirathet gewesen, den sie als Wittwe überlebt. Eine dritte Schwester starb unverheirathet. Wir gehen nun wieder in frühere Zeiten zurück, um noch einige Glieder dieser Linie aufzuführen. 160. Joachim. Der Sohn des Hans Jürgen Nr. 105., der jung verstorben zu sein scheint, da gar nichts von ihm bekannt ist. Damit ist die Linie Jürgens Nr. 98. beendigt. 161. As mus. Der einzige Sohn des Asmus Nr. 99-, der um 1598 erwähnt wird, doch sind die Nachrichten über ihn sehr dürftig. Er war verheirathet mit Maria von der Hagen. Sein Leib- gedingsbrief, in welchem er ihr sein ganzes Lehngut auf Lebenszeit verschreibt, ist zu Stollen 1606 ausgestellt und 1613 bestätigt. Er starb 1628, und hinterließ einen Sohn. — 200 — 162. Erdmann Albrecht. Der einzige Sohn des vorigen, war noch unmündig, als sein Vater starb. Er lebte um 1628 zu Lohm, stellte aber nur ^ Ritterpferd. ') Seine Gemahlin war Margaretha Sophie von Retzdorf. Er starb 1660. 163. Asmus Ludwig. Einziger Sohn des vorigen, der 1661 zuerst genannt wird. Am 3. Januar 1663 verkaufte Joachim Baltzer, Dom- Herr zu Havelberg, Vormund des unmündigen Asmus Ludwig, Erdmann Albrechts Sohn, auf Rath seiner Mutter und mit Conseils der Agnaten für 825 Gulden alle seine Gerechtigkeiten im Dorfe Roebel an den Generallieutenant Christoph von Kannenberg. Und Asmus Ludwig selbst verkaufte mittelst Vertrages vom 18. Sept. 1671 seinen Antheil an Lohm an HanS Siegfried von Saldern aus 20 Jahre wiederkäuflich für 1500 Thaler. Hiernach blieb ihm nichts mehr von dem Lehnbesitz, und er selbst sagt, als er im Jahre 1601 die Lehnsmuthung that, er habe sich von seines seligen Vaters Gütern nicht eines Hellers zu getrosten. — Eine alte Nachricht über den Verkauf von Lohm fügt hinzu: des von Saldern Tochter war damals Anna Elisabeth verwittwete von Printzen. Diese letztere Notiz, so kurz sie ist, giebt vielleicht den Schlüssel zum Ganzen. Hans Siegfried von Saldern wohnte in Lohm, und besaß daselbst das eine von den vier Rittergütern. Seine Tochter, die verwittwete von Printzen, wohnte bei dem Vater. Bei diesem scheint nun Asmus Ludwig eine Heirathsbewerbung angebracht zu haben, und nicht von ihm, wohl aber von der Tochter zurückgewiesen zu sein. Das machte ihm den Aufent- t) v. Eickstcdt Landduch Z48, — 201 — halt in der Heimath zuwider. Er mußte fort, doch wollte er sich die Rückkehr nicht versperren; darum veräußerte er sein Gut wiederkäuflich auf 20 Jahre an den Vater seiner spröden Geliebten, und trat, nicht in savoyische, wie behauptet worden, sondern in kaiserlich österreichische Dienste. Er hat hier wahrscheinlich in den 80ger Jahren des 17. Jahrhunderts gegen die Türken mitgefochten, und die Schlacht von Mohacz mitgeschlagen. Als der Krieg zwischen Frankreich und Oesterreich ausbrach, bewog der Prinz Eugen, der edle Ritter, der inzwischen zum kaiserlichen Feldmarschalllieutenant ernannt worden war, den Herzog von Savoyen zur Verbindung mit dem Kaiser, und befehligte die dem Herzoge zugeschickten kaiserlichen Hülfsvölker in Savoyen. Unter diesen befand sich auch das kaiserlich Bayreuthsche Dragoner-Regiment, in welchem unser Asmus Ludwig als Hauptmann diente. Er folgte dem gefeierten Helden, und half seinen Namen verherrlichen; allein zu Mont- callier in Piemont überfiel ihn eine hitzige Krankheit, der er 1632 erlag. Er verstarb ohne Leibeserben. Kaum war die Nachricht von seinem Tode nach Lohm gekommen, als die Agnaten sofort Anstalten machten, daS Gut wieder einzulösen, denn die 20 Jahre waren mehr als verflossen. Hans Siegfried von Saldern war inzwischen verstorben, allein seine Wittwe, besonders aber die verwittwete von Printz, widersetzten sich, und letztere wurde deshalb von den Agnaten beim Kammergerichte verklagt. Dieses erließ am 23. Sept. 1691 folgendes Mandat: In Sachen gegenwertigen Hansen Matthiasen von Kröchern, Kläger eineß, wieder Anna Elisabeth von Salderrtz Georg Engel Printzens Wittibe gleichfalß in Person zugegen, beklagten andern Theilst, worbey sich auch der Rittmeister Joachim Friedrich von Krö- chern alß Mnäatariu« Erasmi Ludewichß von Kröcher durch Andream Manitium damerao LIect. ^ävoeatum inlerve- uiencko mit angegeben und dann Maria Elisabeth gebohrne — 202 — Schenckin, Hansen Siegfrieds von Saldern nachgelassene Wittibe acikibiret worden, geben die Chursürstlich Verordnete Präsident und Räthe zum Bescheidt, daß dem Kläger noch zur Zeit keine ^etio in punow keluitioms des Antheil Guthes in Luhme, so Asmus Ludewig von Krocher an Hans Siegfriede v. Saldcrn -4.0. 1071 auf 20 Jahr wiederkäust, verkaufst hat, zustehe, sondern zuforderst besagten Erasmi Lude- wigs von Kröchern absterben darthun und erweisen müßen, alßdann in der Sachen ergehen soll, was rechtens ist, dann muß der Kläger die Verursachten Kosten, so hiermit aufs 4 Thaler tariret werden, der beklagten aksoforth erlegen. Uhr- kundlich mit dem Chursürstl. Brandenb. Cammergerichts Se- cret besiegelt und gegeben zu Cölln an der Spree den 23. 8ep- tembris 1691. ss. Danckelmann. >) Wenn auch hiernach die Agnaten in ihrem zu raschen Verfahren Unrecht erhielten, so ist doch die Sache nachmals ins Gleiche gebracht worden. Hiermit ist die kurze Linie des Asmus Nr. 99. geendigt und ausgestorben. 164. Christoph. Der ältere Sohn Jacobs Nr. 100., wird um 1598 zuerst genannt. Er verkaufte durch Vertrag vom 27. Dezember 1617 das ihm angehürige Achtel von Dreetz für 7300 Gulden an David von Lüderitz zu Rakel. Dagegen kaufte er das dem Friedrich von Sehlen gehörig gewesene Gut Retzow in der Mittelmark 1620 aus dem Concurse. Bei seinem 1624 erfolgten Tode hinterließ er jedoch eine so große Schuldenlast, daß sowohl seine eigenen, als auch die noch unbezahlten Gläubiger des frühern Besitzers aus Subhastation des Guts antrugen, aus der es Joachim von Schien für 4450 Tha- t) Ungedriicktc Nrkiindc. - 203 — ler im I. 1624 erstand. Seine Gemahlin war Ursula von Brietzke, mit welcher er, laut Kirchenregister zu St. Nicolai in Berlin am 9. Januar 1620 copulirt wurde. Wahrscheinlich war sie die Tochter des Otto Friedrich von Brietzke, der 1668 auf dem Gute Berlitt 420 Thaler zu fordern hatte, wegen Katharina von Königsmark, weshalb Henning Christoph v. Kröcher ihm das Schulzengericht nebst einer Hufe Landes und andern Pertinenzien verkaufte. Christoph starb 1624, und hinterließ einen Sohn. 165. Gabriel. Der jüngere Bruder des vorigen. Er wird zuerst 1598 genannt, und zum letzten male 1609. Wahrscheinlich ist er nicht alt geworden. 166. Maria. Die Schwester der vorigen. Alle weiteren Nachrichten über sie fehlen. 167. Henning Christoph. Der Sohn Christophs Nr. 147, wird zuerst 1644 genannt. Er war zweimal verheirathet, zuerst mit Kunigundc Magdalena von Krüsecke, von welcher er drei Töchter hatte; dann mit Dorothea von Schütt, von welcher er zwei Söhne und eine Tochter hatte. Eine Zeitlang befand er sich im Besitze des Gutes Berlitt. Reimar von Königsmark hatte dasselbe seiner Frau Elisabeth von Wittstruck 1596 als Leibgedinge verschrieben; von dieser kam es, da sie keine Kinder hatte, auf ihren Ehemann Erdmann Philipp von Krüsecke, von welchem es aus gleichem Grunde seine Schwester Kunigundc Magdalena von Krüsecke erhielt. Diese vererbte es wieder aus ihren Ehemann Henning Christoph von Kröcher und ihre drei Töchter, von denen es Joachim Siegfried von — 204 — Königsmark 1694 wieder einlösete. Henning Christoph war in seiner Jugend in den Krieg gezogen, und wurde, nachdem er am 1, Sept. 1652 heimgekehrt war, belehnt. Auch er verkaufte einen Theil seiner Einkünfte, und starb am 3. August 1702. u 168. Anna Maria. Aelteste Tochter Henning Christophs Nr. 167 und der Kunigunde Magdalena von Krüsecke. 169. Kunigunde Magdalena. Zweite Tochter der kurz vorher genannten, und Schwester der vorigen. Sie kommt auch unter dem Namen Magdalena Tugendreich vor. 170. Ursula Sophia. Jüngste Schwester der vorigen, und gleichfalls Tochter Henning Christophs und der Kunigunde Magdalena von Krüsecke. Sie wird um 1679 genannt, und verheiratete sich mit einem Herrn von Klitzing. Die drei Schwestern besaßen unter dem Namen der Jungfern von Kröcher gemeinsam den einen Rittersitz in Berlitt, der zweite gehörte dem Christoff von Königsmark, der dritte Otto Friedrich von Wittstruck.') ' 171. Gottfried Christoph. Aeltester Sohn Henning Christophs Nr. 167. und der Dorothea von Schütten. Er wird um 1705 und 1706 genannt, und verstarb kinderlos. 172. Adolph Wilhelm. Bruder des vorigen, der mit diesem zugleich erwähnt 1) Brairiiig Preuß. Bralldenb, MiSzcllcn I. 53. — 205 — wird. Beide sind kinderlos, und, wie es scheint, früh gestorben. Sie protestirten 1705, als ihr Vetter Hans Matthias wegen Dreetz und Lohm die Belehnung nachsuchte, und baten um ein Attest aus der Lehnskanzellei, ob sie oder Hans Matthias die Ersten zur Reluirung von Dreetz und Lohm seien. Als Hans Matthias aber sein Gesuch erneuerte, nahmen die Vettern ihre Protestation zurück, mutheten jedoch 1706 auf das Absterben ihres Vetters Samuel Ludwig. Einer von beiden ist 1736 Bürgermeister von Rheinsberg gewesen. 173. Margarethe«. Die Schwester der vorigen, war an einen Herrn von Wittstruck verheirathet. 174. Melchior Ernst. Der älteste Sohn Gebhards Nr. 101. und der Judith von Kröcher, war Erbherr auf Dreetz und Lohm, und wird 1605 zuerst erwähnt. Er war vermählt mit Margarethe« von Wuthenow. Seine Gattin war genöthigt gewesen, ihr Geschmeide, an Werth 354 Gulden 7 Groschen, herzugeben, um solches zur Erkaufung von Brod, Saatkorn und Vieh, sowie zur Abtragung der Contribution im I. 1640 herzugeben, wofür er ihr seine Lehngüter verpfändete. Hier machen sich die Drangsale des dreißigjährigen Krieges bemerkbar, dein« kurz zuvor hatte diese Gegend von der Armee des Gallas namenlos gelitten, wie wir davon unter Nr. 48. ein unverdächtiges Zeugniß beigebracht haben. Melchior Ernst starb 1666, und hinterließ zwei Söhne und drei Töchter. 175. N Eine Tochter Gebhards Nr. 101., deren Name nicht bekannt ist. Sie verheirathete sich mit Joachim von Kalebutz. . ^ i ZÄ:'« - — 206 — 176. Gebhard. Der zweite Sohn Gebhards Nr. 101., der auf Dreetz zwischen 1605 und 1621 lebte. Verheirathct war er mit Anna von der Hagen aus dem Hause Hohennauen. 177. Anna Margaretha. Tochter des vorigen, lebte zu Dreetz, vermählte sich am 11. Nov. 1618 mit Otto von Bertkow, Domherrn zu Wal- beck, der am 29. Juni 1626 verstarb. Sie folgte ihm schon am 14. Sept. 1626. 178. Hippolyta Judith. Eine Tochter Melchior Ernsts und der Margaretha von Wuthenow. Sie wohnte zuletzt in Meklenburg. 179. Wulfs Ernst. Sohn des Melchior Ernst Nr. 174., und Bruder der vorigen, wird im I. 1666 zuerst genannt. Im I. 1687 erhielten Hans Matthias und dessen Vetter Samuel Ludwig die gesammte Hand an Joachim Friedrichs, Wulfs Ernsts und Melchior Joachims Lehnstücken. Wulfs Ernst wohnte im I. 1689 und wahrscheinlich auf längere Zeit in Kyritz. Verheirathct war er mit Gottliebe von Kahlen, mit welcher er einen Sohn erzeugte. Es ist sonst nichts von ihm bekannt. 180. Margaretha Elisabeth. Schwester der vorigen. Sie vermählte sich mit Karl Friedrich von Lüderitz. 181. Maria Hedwig. Schwester der vorigen. Sie lebte zu Dreetz, und scheint sich nicht verheirathct zu haben. — 207 — 182. Melchior Joachim. Zweiter Sohn des Melchior Ernst Nr. 174. und der Margaretha von Wuthenow, Erbherr auf Dreetz und Lohm, wird 1666 zuerst erwähnt. Er verheirathete sich mit Maria Elisabeth von Sehlstrang, Tochter Balthasars von Sehlstrang, Erbherrn auf Küjow und der Barbara Maria von der Lohe aus Braunsberg, mit welcher er 2 Söhne und 2 Tochter erhielt. Er starb am 14. Sept. 1709. 183. Melchior Ernst. Sohn von Wulfs Ernst Nr. 179. und der Gottliebe von Kahlen. Er wird um 1670 und 1703 genannt, und stand bei den Eranäs Nous^uetaires, die einem französischen Regiments nachgebildet waren. Er wurde, da er dem Lieutenant von Bockum eine Ohrfeige gegeben hatte, vor ein Kriegsgericht gestellt, entfloh, und wurde in Hamburg verhaftet und nach Spandau gebracht. Während er dort in Haft war, wurde er beschuldigt, den Capitain Krusen im Duell getödtet zu haben, aber nicht überführt, und nach Begnadigung wegen des ersten Vorfalls gegen eidliche Kaution entlassen. Später bat er um Aufhebung dieser Kaution, da er Gelegenheit gefunden habe, in Sachsen seine Fortun zu machen. Weitere Nachrichten finden sich nicht von ihm, und er muß 1711 schon nicht mehr am Leben gewesen sein. 184. Georg Vollrath. Sohn Melchior Joachims Nr. 164. und der Maria Elisabeth von Sehlstrang. Er wurde zu Dreetz geboren 1678 den 23. April, und begab sich 1694 im 16. Jahre seines Alters in Kriegsdienste. In dem Regiments des damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm wohnte er in den Niederlanden den siegreichen Schlachten der Alliirten gegen Ludwig XIV. bei Oudenarde, Malplaquet, und den Belagerungen von Venlo, Rurcmonde, Rheinberg, Bouchain, Nyssel, Bonn ic. mit vielem Ruhme bei, ohne verwundet zu werden. Im I. 1708 den 1. Mai ward er Capitain von der Armee, 1712 am 8. Januar Major. In diesem Jahre bestieg sein ihm sehr wohlwollender Regimentschef den Thron, und ernannte ihn 1715 am 20. December zum Obristlieutenant. 1717 den 14. April wurde er sein General-Adjutant; am 28. Juli 1724 ernannte ihn der König zum Obristen bei der Garde, und am 31. November 1731 erhielt er das erledigte Gers- dorssche Regiment in Spandau, welches von da ab seinen Namen führte. Im I. 1733 wurde sein Regiment nebst zwei Kavallerie-Regimentern beordert, in Meklenburg unter dem Befehle des General-Lieutenants von Schwerin (der nachmals bei Prag geblieben ist), einzurücken, und zu verhüten, daß die Hannvverschen Truppen die Festung Dömitz und die Residenz Schwerin besetzten, jedoch, ohne sich in Feindseligkeiten einzulassen, ein Auftrag, der seine besonderen Schwierigkeiten hatte, und mehr Geschick, als Tapferkeit erforderte. Ein Bataillon vom Regimente Kröcher unter Anführung des Majors von Gaudy verlangte den Durchzug durch das von 2 Compagnien Hannoveranern besetzte Parchim. Er ward zugestanden; allein, eingerückt, ließ Gaudy sogleich die Hannöversche Hauptwache ablösen, und da die Preußen stärker waren, mußten die Hannoveraner die Stadt verlassen. Durch diesen kecken Streich hatte man sich den Weg zu weitern Erfolgen gebahnt. Es wurden nun Goldberg, Plauen, Röbel, Lübz, Cracow und Grabow besetzt, und somit Dömitz völlig gesichert. >) Im Jahre 1738 den 15. Juni ernannte der König den Georg Vollrath zum General-Major, Gouverneur der Festung Geldern und Chef der dortigen Commission. 1) Buchholh Gesch. d. Churmark Brandend. V. 142. — 209 - Auch Friedrich der Große, nachdem er 1740 zur Regierung gekommen, erkannte die Verdienste des Mannes, und ernannte ihn 1742 am 22. Mai zum General-Lieutenant. König Friedrich Wilhelm hatte ihn, nebst den Amtshauptmannschaften Stettin und Jasenitz am 14. April 1717, die seine Anwesenheit nicht erforderten, auch durch den Orden cke la Ca- nerosite begnadigt, dagegen ihm Friedrich der Große den Orden pour le märit«z, durch den jener ersetzt wurde, ertheilte. Zu Geldern hatte das Röselersche Garnison-Bataillon sein Standquartier, dessen Chef George Vollrath 1738 wurde. Dies Garnison-Bataillon war 1736 auf den Feldetat gesetzt, und mit dem von Beaufortschen Garnison-Bataillon vereinigt, woraus sodann 1743 das Füsilier-Regiment des General- Majors Friedr. Jul. von Schwerin fvrmirt, und welches hier- nächst 1745 in ein Musketier-Regiment verwandelt wurde, das den General-Major v. Nothkirchen zum Chef erhielt. Der General-Lieutenant von Kröcher behielt aber bei Abtretung seines Bataillons von jeder Compagnie 10 Mann zurück, aus welchen, und aus neu Angeworbenen sein neues Garnison- Bataillon errichtet wurde, dessen Ches er war. Dies Garnison-Bataillon unterschied sich durch dunkelblaue Aufschläge und hellblaue Unterkleider, die Offiziere aber trugen breite gebogene goldene Tressen um die Hüte. Es bestand aus fünf Compagnien mit 20 Offizieren, zusammen aus 700 Mann. George Vollrath starb zu Geldern den 28. October 1748, alt 70^ Jahre. Die Leichenpredigt hat ihm bei seiner feierlichen Beerdigung in der Geldernschen Garnisonkirche gehalten Daniel Friedrich Seegebart, dortiger evangelisch-lutherischer Garnisonprediger, zu Berlin 1750 in Folio unter dem Titel gedruckt: Die Glückseligkeit derer, die im Herrn sterben. Nach seinem Tode erschien sein Bildniß in Kupferstich. Es ist ein 1) Fischbach histor. politische ic. Beiträge III. I. 232. 233. 14 — 210 — Blatt in Folio, Kniestück; der General ist im Brnstharnisch und darüber gezogener Uniform, jedoch ohne Hut, mit dem Kommandostab und dem Orden geschmückt, dargestellt. Er stützt den Stab mit der Rechten auf eine Erhöhung des Bodens, welche zugleich den Helm trägt, und steht in einer Gegend, in welcher Truppen ein Manöver ausführen. Unten befindet sich das Wappen, und zu beiden Seilen desselben die Inschrift: Herr UeorA Voirabt von liröesier 8r. liöin'-si. iVIaj. in ?renssen Uestalt gewesener Ueneral-Ineutenant von äer Infanterie, Obrist über ein Uattaiiion xu kuss, Uou- verneur äer VestunF Kelciern, lVmts-Haubtmann äer ^em- ter Stettin unä ckasenitx, Lrk- unä Eeriebtsberr äer t^üter p.obm nnä Netxeltbin Akb. 1678 ä. 23. ^pril, Zest. 1748 ä. 29. Oetober. LeorZ ibisievvsle^ pinxit. ckob. kir. Ee- riciee seulpsit Lerolini 1750. Es ist ein großes schön gestochenes Blatt, und ein wahres Kunstwerk. Im Jahre 1717 vermählte er sich mit Sophie Charlotte von Winterfeld, Tochter des Joachim Detlef von Win- terseld auf Freienstein, Neuendorf u. s. w., und der Hedwig Elisabeth von Alvensleben, ') und erhielt von ihr zehn Kinder, wovon jedoch mehrere jung starben, und welche weiterhin vorgeführt werden sollen. Ein so wichtiger Mann verdient es aber wohl, seiner Abstammung nach von Vater und Mutter genau gekannt zu sein, und deshalb geben wir hier seine Ahnentafel bis zur vierten Generation hinauf. t) Wohlbrück Alvensleben III. 210. 21t. - 211 — 14«- — 212 — In der ersten Hälfte des 18, Jahrhunderts kaufte Georg Vollrath die vier Antheile des adligen Gutes Metzelthin im Ruppinschen, welche das Brunnische, Ziethensche, Fabiansche und Jürgassche genannt wurden, nach und nach zusammen. ') Im Jahre 1726 besaß er Lohm, und bereits halb Metzelthin. Die Gemahlin George Vollraths, welche ihn überlebte, verkaufte nach seinem Tode die Getreidehebung aus der Stadt Wusterhausen an der Dosse dem Herrn von Kleist zu Protzen, der dieselbe 1779 an den Präsidenten von der Hagen verkaufte. 2) 185. Karl Wilhelm. Sohn Melchior Joachims Nr. 182., und Bruder des Vorigen. Er wurde 1689 zu Dreetz geboren, besaß 1725 ein Viertel von Dreetz, wo er auch wohnte, und vermählte sich mit Erdmuth Gertraud von der Hagen. Er starb am 13. April 1769, und hinterließ Kinder. 186. Barbara Maria. Schwester des Vorigen. Sie vermählte sich mit einem Herrn von der Hagen. 187. Anna Elisabeth. Eine Schwester der Vorigen, vermählte sich mit einem Herrn von Jürgaß. -X- X 45 Blicken wir nun beim Beginn des achtzehnten Jahrhunderts vergleichend zurück auf die hier vorgeführten Personen, 1) Büschings Reise nach Kyritz 184. 2) A. a. O. 139. - 213 - so ergiebt sich, daß von der vor wenigen Jahrzehnten noch so zahlreichen Familie im I. 1711 nur noch Joachim Christoph und dessen Vater Hans Matthias, so wie Melchior Joachims Söhne Georg Vollrath und Karl Wilhelm nebst deren Söhnen übrig waren. Wenn wir noch einmal übersichtlich betrachten, wie die alten Familienbesitzungen zwischen den Brüdern Stellenlin und Lippold und ihren Nachkommen vertheilt waren, so finden wir, daß jeder der Brüder zwei Antheile von Dreetz und zwei Antheile an Lohm besessen haben muß. Von Stellentins Söhnen erhielt wiederum Kersten einen Antheil an Dreetz, den Ernst 1601 an David von Lüderitz verkaufte, und einen Antheil an Lohm, den Samuel Ludwig zuletzt besaß. Ebenso erhielt Achim einen Antheil an Dreetz, der, nachdem seine Linie mit Kersten auSgestorben war, von Moritz und Christoph 1624 an David von Lüderitz veräußert wurde, und einen Antheil von Lohm, den zuletzt Samuel Ludwig ebenfalls besaß. Einen seiner beiden Antheile an Lohm, nämlich den sein Vatersbruder in Besitz gehabt, hatte Samuel Ludwig jedoch 1670 aus dem Con- curse kaufen müssen, und besaß ihn nur wiederkäuflich. Von der Lippoldschen Linie hatten die Nachkommen seines Enkels Hans einen Antheil an Dreetz, den zuletzt Hans Christoph besaß und nach seinem Tode 1690 Georg Christoph von Maltitz aus dem Coucursc kaufte, und einen Antheil an Lohm, den zuletzt Joachim Christoph besessen, und nach seinem Tode 1689 Joachim Friedrich aus dem Concurse wiederkäust lich an sich brachte. Eben so besaßen die Nachkommen von Lippolds Enkel Jacob einen Antheil an Lohm, den Asmus Ludwig zuletzt inne hatte, und Hans Siegfried von Saldern 1691 wiederkäuflich erwarb, so wie ein Achtel von Dreetz, das Christoph 1617 an David von Lüderitz verkaufte, und ein Achtel von Dreetz, das Georg Vollrath und Karl Wilhelm noch besaßen. — 214 — Kampehl hatte Hans Matthias 1684 an Christian Friedrich und Anton Balzer von Kahlebutz verkauft. Die Besitzverhaltnisse von Röbel und Schwarzholz lassen sich nicht so genau nachweisen. Der Lehnsnachlaß der ausgestorbenen Linien war der Gegenstand langwieriger Streitigkeiten und Processe zwischen den Lehnsfolgern geworden. Sowohl Hans Matthias, als seine Vettern, Jacobs und Gebhards Nachkommen, behaupteten, die nächsten Anrechte zu haben, und keiner von ihnen konnte nachweisen, wie und in welchem Grade sie mit den Lehns- lassern verwandt seien. Asmus Ludwigs Antheil an Lohm wurde dem Hans Matthias durch rechtskräftiges Urtheil vom 29. Juni 1696 zuerkannt. Der wiederkäufliche Besitz dieses Antheils war von Hans Siegfried von Saldern auf Anna Elisabeth von Saldern, Wittwe Georg Engelbrechts von Printz, übergegangen, und von dieser mußte ihn Hans Matthias einlösen. Auf den durch Samuel Ludwigs Tod erledigten Chri- stophschen Antheil an Lohm hatten Gottfried Christoph und Adolph Wilhelm, denen Melchior Joachim seine Rechte abgetreten haben mußte, zu Gunsten Joachim Christophs, des Hans Matthias Sohn, gegen Zahlung von 460 Thalern Verzicht geleistet, und dieser zahlte die Gläubiger ab. Den Antheil Joachim Christophs, den Joachim Friedrich aus dem Concurse wiederkäuflich an sich gebracht hatte, lösetcn Melchior Joachim und Joachim Christoph am 7. Sept. 1709 von Joachim Friedrichs Wittwe Barbara von Dürings- hofen ein. Der Moritzsche Antheil endlich befand sich noch im wie- dcrkäuflichen Besitz der Sibylle Juliana von Deging, Wittwe Samuel Ludwigs. Am 20. April 171 l kam es zu einem Vergleiche zwischen Joachim Christoph und Georg Vollrath und Karl Wil- - 215 - Helm. Der Asmus Ludwigsche und Christophsche Antheil an Lehm wurde dem Joachim Christoph nicht streitig gemacht, und hinsichtlich des Joachim Christophschen und Moritzschen Antheils erkannten beide Theile an, daß sie gleiche Rechte daran hätten, und daß jeder dieser Antheile ein Viertel des ganzen Dorfes ausmache, wenngleich die Gebäude auf dem Moritzschen Antheil besser seien. Das Loos sollte daher entscheiden, und danach fiel der Joachim Christophsche Antheil an Joachim Christoph, und an Georg Vollrath und Karl Wilhelm der Moritzsche Antheil, den diese am 2. Febr. 1712 von Samuel Ludwigs Wittwe einlöseten. Zugleich wurde bestimmt, daß Alles, was zu jenen beiden Antheilen gehöre, namentlich der achte Theil der Fähre lind die beiden Kossäthen zu Nobel, die Kyritzer Kornpächte, und was in dem Processe wegen Schwarzholz erstritten werden möchte, gleichmäßig getheilt werden solle. Joachim Christoph veräußerte den Joachim Christophschen Antheil an Lohm im I. 1712 wiederkäuflich an den Obersten voll Scharffenberg nnd dessen Ehefrau für 5l)vt> Thaler, und diese blieben bis zu ihrem Tode im Besitz desselben, wo er durch Erbschaft zurückfiel. Wegen Schwarzholz und Nobel war bereits von Samuel Ludwig ein Proceß gegeil Friedrich Wilhelm von Kannenberg angestellt worden. Dieser Proceß wurde jetzt wieder aufgenommen, aber am 1. Nov. 1727 durch Vergleich beendet, indem die Herren von Kannenberg 2200 Thaler zahlten. Damit war die Zeit der Concurse vorüber, Friede und Eintracht in der Familie, welche durch langwierige Erbschaftsstreitigkeiten gestört worden, waren wieder hergestellt, und mit dem neuen Jahrhundert hatte eine glücklichere Zeit begonnen. 188. Friedrich Wilhelm. Aeltester Sohn George Vollraths Nr. 186., geboren 1721, — 216 — wurde 1736 Fähnrich in Spandau, und stand 1739 beim Regiment Kröcher, 1741 war er Lieutenant, 1743 war er beim Regimente Jung-Schwerin zu Neuß. Im I. 1748 wurde er Besitzer eines Antheils von Lohm. Im I. 1753 trug er die Verwaltung der Pfarre zu Metzelthin, welche bis dahin der sehr alt gewordene Prediger zu Barsekow verwaltet hatte, dem Prediger zu Gantzer aus. Zwar drang das Ober-Con- sistorium darauf, einen eigenen Prediger anzustellen, den das Dorf bis zum 36jährigen Kriege gehabt hatte, und das Pfarrhaus wieder herzustellen; er wußte sich dem jedoch zu entziehen, und hat die Pfarre nicht eingerichtet-^) Im I. 1748 war er Premier-Lieutenant bei den Grenadieren im Regimente Jung TreSkow, und war es noch 1758, in welchem Jahre er zum Hauptmann ernannt wurde, aber zu Ende des Jahres unverehelicht und kinderlos verstarb. 189. Leopold Alexander. Der Bruder des Vorigen, geboren 1724, wurde 1741 Fähnrich in Naucn, 1742 Sec.-Lieutenant bei dem Regimente Prinz von Preußen in Ruppin, 1748 erhielt er ganz Metzelthin, wurde 1756 Capitain bei Ferdinand in Nauen, 1767 befand er sich als gewesener Capitain in Ruppin. Am 18. October 1763 verkaufte er Metzelthin für 35,606 Thaler an seinen Schwager, den Hauptmann Franz Ehrentrich von Ra- thenow zu Carwesee, 1767 war er alleiniger Besitzer eines Antheils von Lohm, wo er auch wohnte, 1769 besaß er auch 5 von Rodahn. ') Er starb am 2. März 1776 zu Lohm unoerehelicht. 1) Büschings Reise »ach Kyritz 184. 18S. 2) A. a. O. - 217 — 190. Sophia Wilhelmine. Aelteste Schwester des Vorigen, geboren 1718 den 13. August, gestorben 1719 den 23. October. 191. Maria Dorothea. Schwester der Vorigen, geboren 1722 am 26. October, starb noch in demselben Jahre am 20. Dezember. 192. Maria Johanna. Schwester der Vorigen, geboren 1732 am 15. September, ist nur einen Tag alt geworden. 193. Sophie Luise. Schwester der Vorigen. Sie vermählte sich mit Gottlieb Wilhelm von Rhaden, Capitain und später Major bei dem Bataillon La Motte zu Geldern. Sie lebte 1766 und 1776 zu Mirow in Meklenburg. 194. Sophie Dorothea Wilhelmine. Schwester der Vorigen. Sie vermählte sich mit N v. Pieverling, Capitain und nachmals Major in dem Regiments Erbprinz von Hessen-Darmstadt zu Soldin. Sie starb am 14. Januar 1791 zu Alt Streich im 60. Jahre, und war schon 1776 Wittwe. 195. Friederike Sophie. Schwester der Vorigen, Canonissin des adeligen Fräuleinstiftes zu Lippstadt. Sie verheirathete sich 1753 mit Franz Ehrentrich von Rathenow, Capitain im Prinz Ferdinandschen Regimente, dessen dritte Gemahlin sie wurde. Sie lebten zu Carwesee, und erkauften Metzelthin. Beide lebten noch 1776. — 218 — 196. Elisabeth Ebcrhardine Christiane. Schwester der Vorigen, geboren am 8. Januar 1730. Sie verheirathete sich mit N.... von Billerbeck, und lebte 1766 als Wittwe zu Mirow in Meklenburg. 197. Hans Siegfried. Jüngster Bruder der Vorigen, und Sohn George Vollraths, geboren 1740. Er lebte zu Lohm, und vermählte sich mit Ehrengard von Krosigk aus dem Hause Hohen Errleben, von welcher er sieben Kinder erhielt. Er starb zu Lohm 1798 am 21. Februar. 198. Karl Ludwig. Aeltester Sohn Karl Wilhelms Nr. 185. und der Erdmuth Gertraud von der Hagen, wurde 1729 geboren. Er erwählte den Soldatenstand, und wurde 1750 Korporal in Anclam, und 1752 bei Schottländer, 1755 wurde er Fähnrich, und zog als solcher im folgenden Jahre mit in den siebenjährigen Krieg. Am 6. Mai 1757 half er die glänzende Schlacht bei Prag schlagen, verlor in solcher aber ein Auge und drei seiner Brüder, gewiß ein großes Opfer, das dem Vaterlande gebracht wurde, und wiederum ein Beweis, wie wenig das Kriegsglück diese Familie begünstigt. Nach dem siebenjährigen Kriege finden wir ihn als Capitain bei Stutter- heim stehend. Er wurde 1769 Besitzer von einem Antheile von Dreetz, 1770 stand er als Capitain beim Regimente So- beck, 1775 ist er Besitzer von Blankenberg, und 1777 wurde er noch Besitzer von Lohm und einem Antheile von Rodan nach dem Tode des Alexander Leopold. Er nahm den Abschied als Major. Verheirathet war er mit Luise Wilhelmine Ulrike von Byren, von welcher er sechs Kinder erhielt. Er starb am 30. März 1790, seine Gemahlin aber am 3. Sep- — 219 - tember 1813 im beinahe vollendeten 64. Jahre. Einen von ihm ausgestellten Astcrlehnsbrief haben wir im Anhange mitgetheilt. 199. Elisabeth Juliane Sophie. Aelteste Tochter Karl Wilhelms Nr. 185., und Schwester des Vorigen. Sie blieb unvermählt, und ist vielleicht jung verstorben. 299. Magdalena Maria. Tochter Karl Wilhelms Nr. 185., und Schwester der Vorigen. Sie verheirathete sich mit dem Hanptmann von Byren, und starb am 5. März 1797, alt 78 Jahre. 291. Christian Vollrath. Sohn Karl Wilhelms Nr. 185., und Bruder der Vorigen, geboren 1722. Er hatte den Soldatenstand erwählt, wurde 1739 Korporal, 1741 Fähnrich bei Krocher, 1743 bei Schwerin, 1746 Lieutenant bei Treskow, blieb aber in der Schlacht bei Prag am 6. Mai 1757. 292. Heinrich August. Sohn Karl Wilhelms Nr. 185., und Bruder der Vorigen, geboren 1725. Auch er war in das Regiment eingetreten, wurde 1741 Korporal bei Kröcher, 1743 in Geldern, 1744 Fähnrich bei Schwerin, 1748 Lieutenant, 1753 bei Treskow, und machte den Krieg mit, blieb aber ebenfalls in der blutigen Schlacht von Prag am 6. Mai 1757. 293. Caspar Christian. Jüngster Sohn Karl Wilhems Nr. 185., und Bruder der Vorigen, geboren 1728. Das Vaterland brauchte Streiter, und so trat auch er in das Regiment, wurde 1744 Kor- — 220 - poral bei Kröcher, 1745 Fähnrich, 1748 Lieutenant in Treuen- brietzen, 1753 bei Kahlden, und zog mit demselben zu Felde. Allein wie seine beiden Brüder blieb auch er in der Prager Schlacht am 0. Mai 1757. Sie starben den Heldentod, und ihr Blut ist dem Vaterlande zu Gut gekommen. Aber für die Familie war der Schlag furchtbar niederdrückend. 204. Otto Friedrich Alexander. Sohn Karl Ludwigs Nr. 198. und der Luise von Byren, wurde am 10. Juli 1787 zu Lohm geboren. Er verheiratete sich mit Bernhardine von Krosigk aus dem Hause Mer- bitz, mit welcher er zwei Tochter erhielt. Er starb am 26. März 1848, seine Gattin war vor ihm am 6. März 1837 gestorben. Die väterlichen Lehngüter Lohm 1. Antheils, Babe und das Allodialrittergut Blankenberg wurden unter ihn und seinen Bruder Nr. 209. getheilt. 205. Joachim Karl Friedrich. Aeltester Sohn Karl Ludwigs Nr. 198., und Bruder des Vorigen, wurde zu Lohm am 24. Juli 1778 geboren, und starb bereits am 27. October desselben Jahres. 206. Wilhelm Ernst Ludwig. Sohn Karl Ludwigs Nr. 198., und Bruder der Vorigen, wurde am 13. Juli 1779 zu Lohm geboren, starb aber bereits am 25. Dezember 1779 wieder. 207. Sophia Helena Henriette. Tochter Karl Ludwigs Nr. 198., und Schwester der Vorigen. Sie wurde am 29. September 1780 zu Lohm geboren, und blieb unvermählt. — 221 — 208. Erdmuthe Sophie Friedrike Henriette. Zweite Tochter Karl Ludwigs Nr. 198 , und Schwester der Vorigen, wurde zu Lohm am 3. August 1785 geboren, aber, 16 Jahre alt, den Ihrigen durch den Tod entrissen. 209. Karl Wilhelm Ludwig. Jüngster Sohn Karl Ludwigs Nr. 198., und Bruder der Vorigen, geboren zu Lohm am 17. August 1790 nach dem Tode des Vaters. Er war Erbherr zu Babe und Rodan, und vermählte sich mit seiner Cousine Ehrengard Luise Wilhelmine von Kröcher Nr. 128. am 3. November 1814, und hat von ihr neun Kinder erhalten. Auch er hat im Militair gedient, und erhielt den Abschied als Rittmeister. Am 13. Februar 1841 starb er zu Berlin. Seine Gattin lebt noch als Wittwe. 210. Luise Amalie Helene. Aeltere Tochter Otto Friedrich Alexanders Nr. 204., wurde den 24. September 1810 zu Lohm geboren. Sie ver- heirathete sich am 11. September 1831 mit dem damaligen Kammergerichts-Assessor jetzigen Oberlandesgerichtsrath zu Glo- gau Friedrich Wilhelm Christoph von Guretzky-Cornitz. 211. Auguste Karoline Luise. Zweite Tochter Otto Friedrich Alexanders Nr. 204., und Schwester der Vorigen. Sie wurde zu Lohm am 23. November 1811 geboren, und verheirathete sich am 22. März 1829 mit Heinrich Moritz Albrecht von Graevenitz, Erbtruch- seß der Kurmark Brandenburg, Erb-, Lehn- und Gerichtsherrn auf Quaetz im Saalkreise. Noch wurde dem Otto Friedrich Alexander am 16. Juni 1813 ein todter Sohn geboren. - 222 — 212. Agnes Ehrengard Luise. Aelteste Tochter Karl Wilhelm Ludwigs Nr. 209. und der Ehrengard von Kröcher, geboren 1810, verheirathete sich am 8. Dezember 1833 mit Friedrich Karl Georg Ludwig von Rohr, Rittmeister, Erb- Lehn- und Gerichtsherrn aus Leddin und Dannenwalde. Sie starb aber sehr bald. 213. Laura Henriette Friedrike. Zweite Tochter Karl Wilhelm Ludwigs Nr. 209., und Schwester der Vorigen, wurde zu Rodan am 14. März 1817 geboren, und ist unverheirathet geblieben. 214. Emilie Auguste Friedrike. Dritte Tochter Karl Wilhelm Ludwigs Nr. 209., und Schwester der Vorigen, wurde zu Rodan am 10. Juni 1818 geboren, und verheirathete sich an ihren Schwager, nach dem Tode ihrer älteren Schwester, am 1. Januar 1838. 215. Jda Adelheid Bernhardine. Vierte Tochter Karl Wilhelm Ludwigs Nr. 209., und Schwester der Vorigen, geboren am 17. Juni 1820, ist unverheirathet. 216. Otto August Ludwig. Sohn Karl Wilhelm Ludwigs Nr. 209., und Bruder der Vorigen, wurde zu Rodan geboren am 4. Januar 1823. Er diente als Lieutenant bei den Garde-Dragonern, und nahm dann das ererbte Rittergut Lohm 1. Antheils an. Verheira- thet hat er sich mit Marie Luise Wilhelmine Sophie Karoline von Jena aus Cöthen. 217. Armgard Ernestine Sophie. Fünfte Tochter Karl Wilhelm Ludwigs Nr. 209., und - 223 — Schwester der Vorigen, wurde zu Rodan am lt. Januar 1827 geboren, und vermählte sich mit dem Lieutenant a. D. Mar Otto Sigismund von Köckritz, Rittergutsbesitzer auf Jagatschütz bei Prausnitz in Schlesien, am 18. September 1846. 218. Karl Heinrich Albert. Zweiter Sohn Karl Wilhelm Ludwigs Nr. 209., und Bruder der Vorigen, wurde zu Nodan am 13. November 1829 geboren, und studirte. 219. Albert Friedrich Hans. Dritter Sohn Karl Wilhelm Ludwigs Nr- 209., und Bruder des Vorigen. Er wurde zu Rodan am 5. März 1831 geboren, starb aber bereits am 21. Juni 1831. 220. Anna Ottilie Hermine. Sechste Tochter Karl Wilhelm Ludwigs Nr. 209., und Schwester des Vorigen, wurde zu Rodan am 12. April 1832 geboren, und ist unverheirathet. 221. Otto Karl Wilhelm. Sohn Otto August Ludwigs Nr. 216. und der Marie von Jena, wurde am 9. November 1850 geboren, starb aber schon am 8. Januar 1851, 2 Monate alt. A n h a ii g. Noch gehören dieser Linie einige Personen an, über welche nur unsichere und unvollständige Nachrichten vorhanden sind, die indessen doch hier nicht Übergängen werden dürfen. — 224 — 222. N v. Kröcher. Er war verheirathet mit einer von Lochow, der Schwester Hans Christophs von Lochow auf Dreetz. Er nennt in seinem 1742 aufgesetzten Testamente folgende seine Vettern: den Lieutenant Joh. Dietr. Ludw. v. Kr. zu Lohm, Caspar Joachim v. Kr. auf Lohm, und Katharina Sophie v- Kr., verehelichte Präsident v. Platen. Es sind dies unsere Nummern 108., 112. und 111. 223. Anna Elisabeth. Aelteste Tochter des Vorigen. Es ist von ihr nichts weiter bekannt. Möglichen Falls ist sie mit Nr. 187. identisch. 224. Hippolyta Katharina. Schwester der Vorigen. Nach dem Kirchenbuche zu Lohm ist sie als Fräulein, 84 Jahre alt, zu Lohm am 5. August 1756 gestorben und dort begraben worden. Kröcherscheu Familiengeschichte. 15 Urkunden. ^ Nach im Geheimen Staats-Archiv R. 22. Nr. 154. befindlichen Abschriften. I. VV)' kuäewieb, van kacles Anaclen UarMreue tbo Uranclenboreb vncl tbo kusit?, palant^greue an «lein kein, bertog tbo Heueren vncl 6es komisoben r^bes ouerster bamerer, bebennen ollentlieb an äessen bretle, clatb wz' vnsen trnwen manen deren II in riebe vncl lorcian bro- eieren beiteu van kroeberen vncl eren recbtenn eruen kekben gbelaten vncl gbele^ben vnel Iz-en in dessen apen brieue mit samencler bant tbo e^nen reebtsn lene clatb clorp tbo clen Kröten Nretxe vnä kntben Nretxe in clem lancls tbo 'Wusterbusen mitb bösesten vncl s^clesten gbericbte, mit bercblen, mitb aller kecle, clinst vncl roebun, mit aelcer gewunen vnä vngbewunnen, mitb water, mit wescle, mitb 6em ksne bawen vncl neclclen cle meine, mit 15* koke, mitk gra?e, a>8S 6er van oläer betk Iier tko Zkekort kelllt vnä nocli tko gekört, rovre8am vnä vreäe8am tke ke- 8ittenäe, vuäe vmme 8unäerlike8 äin8te8 willen, äen keren Ilinriek vnä .loräan krnäers vann kroeksren körten VN8 vnäs äer Ker8ct>op tlm kranäenkorek ßkeäan kekben vnä nvck soräer äonäe weräen. 80 kekbe wz' äen er8ekreuen kerrn Ilinricke vnä .loräan van lirookeren vnä eren reok- ten eruen ^elezenn vnä laten äen 8ö tkv äen Oret^e liebten mit 8väaner srikeit vnnä reektiekeit, al8S dir nka Ze- 8ckreuen stez't: keren Ilinriek vnä .loräinl droäer van kro- ekernn vnä ere eruen 8ckelen 8ielc krnlrenn alle8 rors, äatk vp äen 8S tko äen Oreks wa88et, vnä maßen kebbenn eznen vi8eker mit eznen kans vp äen 8e, äe sielc äe8 wa- ters vnä 6er 8s krnlcon mack tlm keren Ilinriclies vnä .loräan vann liroekeren vnä eren eruen liamen vnä be- koue, van va8telauent -6m kotli in 6e In'Iliße äaßs tl><> pg8eken scksl deren llinrieli vnä .loräan van krookern vnnä ere eruen, sunäer kinäer vnä l»'8pralre, äs ss tko äsil vret^e latke ti8el>en mitk ez'nen ßarnke vierteln vaäen äep vnä lanclc; äs Zebur tko äsn Krotden vnä Imtken Ilret^e 8c.lmlen 8i'el< äsr 8ö mitli ti8olienäs niekt krulcenn, 8unäer 80 verne 8S waäen lcanen. Voräsr Izn w^ vnä latken deren Ilinriede vnä äoräan van Krocderen vnä ersn eruen äatd änr^a tdn äems ldume mit allen ßeriedte vnä reckte, mitd aller deäe, mitd äen8te, mitd aeder, mit wa- ter, mitd wezäe, mitli dolte, mitd gra8e, mitd äem dered- lene; äitli 8ulue änrp z'8 vn8 vorlatkenn van Ilinriek vnä I^lervviek veääeren gekez-ten 8ilen. 1"v ez-nem srlcunt äe8- 8er vor8ckreuen 8acke 8v geue W)' ine äe88en krell' Ke8i- Zelt mit vn8en inAe8e^kel. l^uAe 8^nt liir akuer Zevve8enn äe eääslmann xraue Klerman van IlennenkerZ, ker äan van kuck, vn8e kan>itmann, kerZ. Ilele, 5c>kanne8 ?Iu8e- ner, Osso van Im88c>we, v»8s riääer, vnä anäer lrame luäe. — 229 — Oesse kress ^euen tlio Lerlvn na Kades liortli druttezn- kundert jar in deine svuen vnd «lrntti^sten jur an den kv- dack vor pliingesten. 1337. IS. VV^ Imdewick, van kades gnaden marMrue tko Lran- denborck vnd tlio lkusit?, sikallank greue kz' dem k^ne, kertaZ xu liefern vnd des billigen komiscken rvkes ouer- ster kemerer, bekennen vnd betugen sn dosseme apen brisse, datk w^ vnsenn truwen mannen kern Ilenrseko vnd lordane brudern gekosten van lirockern vnd eren reckten ersnamen kekben kewvset vnd kewz'sen in vnser gulde in vnsen steden vnd landen, dez? kirna gesckreuen stan: tko der Stadt tko ?rit?walck veltick margk, in der Stadt tko liz'rit? veltick margk vnd in der suluen Stadt tko lizrit? in vnser muntre vestick marglc, tko Ilauelkerek druttick marck, tko Z^ekusen vestick margk, tlio >Verbon twintiek marclc, tko l>louwen twintiek marek, vnd in der koddane twzsseken der Oosse vnd Hauelkerek druttick marck brandenkorgs suluers vnd gewickts. ^Vere dat, dat den vorbenomsden kern Ilenr^ck vnd lordane van Xrookern edder eren reckten eruen in dessen vorgesekreuen gülden brock worde, Süo seliolen wz' se wssen in anders vnse stede vnd mun- tze, also datk ss alle jarlick z'o uptkonemende kebksn dre kundert marck krandenborgs suluers vnd gswicktes. l)k so kekben w^ liern llenricli vnd lordan van lirockern vnd eren reckten eruen gewz-set an all dat gudt., datk vns sdder vnsen eruen led^ek wort v>i desse s^de der — 230 — Ödere in alle vn8en vogdedzen. I)e88e vordenomeden drez> dundert marcd ^eldö8 vnd datd anAdeuelle, datd 8edo- len der Idenrzed vnd dordau van Krocdern vnd ere eruen all vpdoren al8ö lan^e, datd 8e drez' du8ent mared dran- dendorA8 8uluer8 vnd ^dewiclckes tl>o Ims/ dedden, 80 8edal datd Audt vnse vnc! vnser eruen wedder leddied wesen. Her Idenrz'ed vnc! dorda>> van liroedern vnc! ere eruen de 8cdolen vn8 alle jar reden8odop dlcon, vnd sedolen aWan, wat 86 upboren an ^ude vnd an ^elde. Oe werdine;e de8 z;ude8, clat.li vn8 ledzod wert in un8en vordenomdsn landen, c!e 8odal 8tan vp v»8em truwen manne l»ern dan van Uuek, wo de datd werdi^det, 80 8edolen wz' vnd vn8e einen datd dolden, vnd der dlenrzoli vnd Jordan van ürocdern vnd ere eruen 8edolen datli van vn8 a>8v nemen. XVere zd auer8t datd der dan8 van Uued tdo dort werde, da88 («odt niodt en wills, edder 8zne8 nicdt dedden mockte, 8?o 8cdo- len wz' diö8en vn8er truwen manne eznen vnd de vorgde- nante» van lirocdern erer lrunde eznen, wo 8e datd wer- digen, al8v 8edolsn wz' datd dolden, vnd 8e 8edolen datd al8o nemen. Oe8 tdo tuedem88e dedde wz' vi>8ö inge8egel gedangden an de88en driels, de8? 8^ndt gdetugde de edel- man der dan van Uuek vnd de ve8ten lüde Ilenrved van kz^edaed, vn8e doueme8ter, doda»ne8 Urmener, vn8e da- merme8ter, Uernzer Ilele, VN8S mar8cdalcd, Lertolt van Ldendrmen, vn8e dodemez'8ter, riddere, vnd andere erdar lüde gdenoed, den wol tdo louede Z8. UdeZeuen tdo Ilsr- Izn nda Kade8 gedort dv8önt jar dredundert jar darnda in deme neckenden vnd drutti^esten jare in 8unte daeods dagde de8 dilli^en ap08te >8. d339. Dieselbe Urkunde ist nach dem Leipziger Copialbnch der Aogtey Havelberg in Ricdcl's Coder I, 1, S. 368 abgedruckt, jedoch nur bis zu den Worten: I)e8 tdo — 231 — tuckenisse ...und unter der Jahreszahl 1336, sowie mit einigen anderen unbedeutenden Abweichungen, aber wesentlich verschiedener Orthographie. III. Ick tlarl Imäewig von kröcher, König!. preuss. kla- sor, krb- kekn- unä kericktskerr aus lkodm unä LIali- kenburg, ukrkunäe unä bekenne kieräurck lur miek unä im IVakmen meiner Herren Vettern, Herren Hans krnst Wilhelm unä Leorg krisärick ^lexanäsr von kröcker auk kokm: Demnach unsere ^sterlsknsmännsr Herr äokann Laltkasar König!. Dreuss. Ilauptmann xu lkuekenwaläe, Herr lernst krieärick kuäolpk Ouartiermeister-Dieutuant ?u Vielkaum wonkalt, Herr August Wilhelm ?u I^euen- seläe unä Herr ^äam krieärick /.u Sekarpenloke, Llevet- lern von Larsewisek, nach Jkstei'ken äes Dokmkerren Herren Daspar äoackim von kröcker xu kokm, Senioris un- seres Deschleckts, um Investirung wegen äer vPi uns ?u I^ekn tragenäen Stücke gekükrenä angesucket, als linke ick knäesuntsrsckriebener als Zeitiger 8enior unseres De- sekleekts nach erstatteter lehnplliekt äsnenselken unä äeren männlichen I^eikeslelinserken naehbesehriokens Stücks ?um reckten lVIannlekn gereichet unä verliehen: als a) künl Dulen /ekenä mit äem schmalen oäer kleisek ^ekenä liegenä bez' Vislkaum in äer ^Itemark ?u Vossenkof unä äer 8ekulenkurg, h) Von einer kalken llule, welche 8t. äürgen in 8ee- Hausen gekört unä bez? Vielkaum belegen ist, äen Korn ^ekenä, — 232 — e) Line Loldseebule zu Vielbaum, die klussbule ge- nandt, d) ^wei Lufen Gebend mit dem sebmalen Gebend al- lernäekst der Loldseebuke, e) Laib Lebarpsnlobe, welebes in sieben llntertbanen uucl dem dazugebörigen Lande bestellt, ausgenommen einen Hof dem Sebilmüller zugebörig, f) Line balbe Lufe im Leide lVeuendork bei Seebau- sen, so /um blute l^euentelde benutzt wird, mit allen keobten. Lud wir die von kröcber leiben ibnen die vorbe- sebriebene Gebende und t-üter und was wir ibnen von keobts wegen daran verleiben sollen und mögen, in Kraft und Naebt dieses Lriefes also, dass sie und alle ibre männ- liebe Leibeslebnserben die obbemeldete Stücke und Lüter zum reebten Nannlebn und gesamter Hand babsn, neb- men und so ölte es lVotb tbut empfangen sollen, doeb dass die von Larsewiscb sieb aueb sonst lebnsmässig er- zeigen, so ölte der keltere von uns des Lescbleebts der von kröeber oder einer der Leknsbesitzern vsrstirbet, acbt Nark Stendaliseber >Vebrung oder zebn Lbaler in guten Lraudenln Lourant zur Lebnwaare entricbten und sonst dem Lebne ricbtige Lolge leisten sollen, als solebes Nann- lebns und gesamter Land keebt und blewonbeit ist, da- bingegen sie dan von uns aueb allen Sebutz und Sebirm zu gewarten baben sollen. Lbrkundlieb babe ieb als Senior unsers Lescblecbts diesen Lebnbrief gewöbnlieker Massen ausfertigen lassen, soleben mit eigener Land untersekriftlieb volzogen und mit meinen angebornen Lettsebalt bestärket. Legeben Lobm den siebenten Na^ 1782. (I->. 8.) Karl Lndewig von kröelier. - 233 - IV. VV^r lkaäewiek äer Romer, von Rots gnaäen marg- ^raue tu Rranäsnkoreli vnä tu Rusit^e, lies lullen Romi- sollen rikes ouerster kamerer, palants^raue k^ äen Ii)n, liertoge to Regeren, kekennen vor vns vnä vnsen liuen broäer marMraue Otten vnä vnsen eruen, äatk w^ lieb- ken lenken vnä laten tko e^nen reckten ertlene äen vesten luäen ker Hanse, Rszmkolt vnä Ltillentinn kroäern von Kroobern vnä eren reckten ersnamen äe koääane, beleben tusssoken äeme Rzne vnä äer Dossen, mit allen reckte tkokekorin^ke, alse äar von oläer wankest kette ker kett tokoret, vreäesam vnä rovvesam tko besit- tenäe, also äe sulue Roääane eren oläern ker Hinriks vnä äoräan van liro^keren tko panäe von vnsen liuen kroäer lknäewiZke äeme oläen keseten kekken. Vnä willen äe sulue van Ivrv^kercnn vnä ere ersnamen mit nennen leZker eääe keäe kesvveren van allen gkuäe, äatk se kekken in äeme lanäe tko Wusterkusen vnä tko Ivsritx, eääer war s^' äatk kekken zn äer Areuen lanäe tko Ru^nn eääer kriAAenit^e, vnä äev ersten twintiek stucke ^eläes, äe vns vnä äer kersekop tko Rranäenkorck in äer t'i iMnit/e loes stereuen, laue wv ker Hanse, lie^nkolt vnä Ltillentsnn van liroZkeren vnä eren eruen tko li^enäs mit äesser ersliker Isn^nZke. 8ckolen äer van kro^keren sone kreue vnä sunäerliken äs krelk, äe äar sprekst vpps äer äusent kranäenkor^ksscks marck, äsn kerre lkuäewiek äe oläe vorsegelt kelkt, gkeäoäet wesen: mit vestingo äesses kre- ues, äe geuen is tu äer kzrit^ na Raäes bort ärutez'nku- äert >ar äarna in äeme ns^eu vnä veltigesten jar äes vri- — 234 — äages vor sunte Nortons äage. varbz^ gewesen sint 60 vesto luäo Hinriek van äer Lekulenborek, VVeäeglie van VVeäel, vnso marsekalk, vnä ander vele erbar luäe genoeb. tl. Aus dem Magdeburger Provinzial-Archw, Erzstist Magdeburg XII. Nr. 39. V. lob Kusse von kroekern bekenne offenbar in äissem briue, vor mied vnä mz'no reckten eruen, äss ick äem orw.ueräigen vatir in Kote kerrn Okiäer krtxbiscolle siu Nagäeburg mz-nen lieben gneäigen berren, sine nakom- melinge, sin Kapitel vnä sin got?kus xtu Nagäeburg mit guten willen reäelieben vnä roebtlieben leäik gwit vnä los gesagt babe, läge vnä sagbo allir ä^nge leäik czwit vnä los in äissem briue allis gewinne«, allir sculäe, saeebe, koste vnä seaäen, wileksrloz' wis ieb äie von sinor wegen sinos suertaren krt^ebiscolk t)tten saliges goäeektniü^es vnä äes vorkenanten gotxkuses wegen von Nagäeburg gewunnen, getragen babe aäir genommen, wente an äisssn iegenwar- tigen äag; äarvor ber mieb vnä m^nen reckten eruen evnem reckten lene gelegen katt sekenäe kaluo kuue xtu karäeleue vnä e^nen Kots äarselues vnä alle äas anäere gut, äa? äar/tu zm von kartoläe Nez'ssenäorpe anirstoruen vnä leäig geworäen ist, vnä äarumb so kabe auck ick vnä m^ne eruen alle äir egenanten stucke, gewin, sculäe, koeste vnä scaäen mit gutem willen vertaegin vnä vertxige äor gont^lickon in äissem seluen briue, also äas be, sine nack- Komiinge, sin Kapitel vnä sin vorgenant gotökus ?iu Nag- - 235 — clkbui-A van mioli vnä mz'non oruon äarumb vnä von äor vorbennnton stuolro we^en sollen ovviclrliolron vnbotoäin^t vnä ane olllrlsz'ö anspraclro dlzbon. Dos ßlobo iolr z>n in guten trovven vor miolr vnä mfoo vordenanton ei uen stoto, vast vnä vnvorlzreeiäielii 7.u loääeno ans allirlezo argelist. Kebin naolr Kots Zekort äriken kunäirt sar in äemo vior vnä sock^igsten jsro äos neusten li ltu^is vor senä Narien MZäiäevon tage. 1364. Das Siegel ist nicht mehr vorhanden. Lehnsln'iefc. VI. Wir äolianns von Kotts ^naäen Uar^graue 7u Kran- äenImiA, Llmrfurst — Izeliennenn asienkare mit äissem t»riue vor vns, vnsen eruon vnä nalvarteliolt Imss vnä Imlfmit aolcer, water, wez'äonn, Iiol- tunken, gresungsn vnä sonst mit allen anäeren nuttinzen vnä toFelmrungenn, niclits mekr vtliMnomsn; item äst lialue ^erielrt vnnä loaluen äinst äarsuluest in 8wartlmlt; item ouer Natlmus liaters kolk vnnä lanä twe äeil an einer stenäelliselien marol< iorliedor rente; item ouer ^rnä Le- litten lioss vnä lmten tein selnlling penniAe ierliolrer tinsse; item ouer äen lmls vnä Imsen, äsn nue !)ewanet vnä be- äriuet ?eter Ne^er, alle iar twe sclioclr ^eläs, anäertkal- uen winspel ^ersten vnä anäertkaluen wispel kauern mit — 237 — allen gnaden, nuttingen, sseikeiten, gereebtiglieiten vnd to- geborunge, inmaten die vnse liuer getrewer Hans 8wart- kolt vormals vnd betber von vns to leime gebat, beseten vnnd gebruliöt vnd itüvnd vor vns up der genanten von kro- cbern bebuss. den bie sie verbotst, mit bände vnd mit munde verlaten liesst. Oessglielcen liesst siclc des genanten Hans 8wartbolten busssuwe des« lissgedings, dat sie in solelien gudern gebat bet, mit lackenden munde vnd vvu reclit iss, oclc vortegeu. Vnd w^ Ivbenn den genanten Ileinrieb (kersten) ^cbim vnd Hausse von lirocbern vnd oren menlieken liues lelinseruen solelce lebnguder, ierlicke tinsse vnd reute vorkerurt to reetiten manlelien in crasst vnd maclit dits liriues, also dat sie vnd ore reelit menlicke liues lebnseruenn, die lorder mebr, von vnns, vnssen ernenn vnd nakomen to recliten maidelin kebben, so valce vnnd diclc, des not sz'n wert, nemen vnd emptangenn, vnns oclc darvon lioldenn dbon vnd dienen sebolsn, als manlelins reelit vnnd gewonbeit iss. Iz-bn oclc daran alles, vvat w^ en von reelits wegenn daran verleimn scliolenn vnd mögen», docli vnns, vnsen eruenn vnd nakomenn an vnsen vnd sunst zdermann an s^nenn recliten vnscbedlicli. I'o vrkuntli mit vnsenn aiiliangenden insigel versigelt vnd ge- uenn im 1480 iare. !Vro. 28. lol. 50. VI». Vonn Lots gnaden ete. bekennen etc. das wir vnsern lieben getrewen Hansen, lierstian vnd ^cbim von - 238 - kirooberen gebruäern vnä vettern vnä iren menlieben leibslebns erben äisse naebgesebriben stucken vnä guäer tc> reebtem manleben vnä gesampter Kant gneäiglieb gelegen kebben. Net name: äat äorp Kode II vp äer Llue mst boeksten vnä siäesten geriebten, met äem Icercblclin, water, vveiäen vnä sus met alle anäer gerecktiebeit, alsso äar von oläers to gebort bett; item in äem suluigen äorp virtig boster eruen, ein iglieb gilt ärittein pennige; item ouer äen crug äarselues ein scboeb; item vp äer Luno- wen Iiot vnä buten vier vnä tvvintig sebilling ptsnnige; item vp stellen Lrugers bot vnä buten vir pbennige vnä souen sebilling; item ouer ein bute äie nue Ltetlan Lru- ger beäriuet tor beäe är^ sebilling vnä ein seboeb vnä vir pennige, äat beäsborn ärs sebepl roggen ärez^ sebepel gersten vnä aebt sebepl kauern; item vp äasper ^mulungs bot vnä buten vir pennige vnä aebtein pennig sebilling; item vp äer bern van Ilauelbsrg bot vnä buken vir pen- nige vnä 18 scbilling; item vp äer Ituntäorp bot vnä buten ärx sebilling, vp b'olt^b Lelit^en bot vnä buten twelt sobil- ling vnä 15 pennige van einem virtel, 18 pennige ouer sant!>lielalls virtel; item vp äer ^Voläieben wüste botlt vnä buten 18 pennige; item viräbalue bute, äie liggen to äiebe vnä to äamme vor äer Lluen; item äie vebre to Hobel met alle gnaäen vnä reektiebeit. Item äat bolt Zioääane met water, weiäe, gras vnä aller truebt, tobeborung vnä reckticbeiäen, alsso äarto gebort bat. vat wüste äorp lbome mit allem reebt. Item äat balue äorp koääane. Item to keueläe 2^ sebilling ouer äen sobulten van äem Isbnperäe; item einen wispel roggen vnä vir sebepel gersten, 1^ sebepel kauern, 1^ sebilling vnä viräkalt bun. Item in äem wüsten äorp kube äat boebst gerickt vnä äat viräenäeil an äem siäesten geriebt, vnä äat vnäenäeil an äem bereblekn, vnä äen kubiseben buscb, vnä ouer - 239 - 29 Kufen beäe vnä äinst, vnä iglicke Kufe gilt to keäe- Korne twe sekepl karäs Korns vnä anäerkalben sckepl Im- uern, vnä ouer ackt Kufen äen sisekt, vnä im suluigen äorp äsn äinst ouer alle koster woräe; item, wann äat äorp kesettet is, rockkuner, vnä äen smallen tagt ouer all äat gantx äorp; item ouer 29 morgen kosterlanäs van jcweiicker Kufen twe sekepl karäs Korns vnä 13^ pennige to tinsse. Item to äer kz^rit? ouer 15 statkufen äen packt, gerekent vp souen wispel karäs Korns vnä sess sekepl vnä 19 sekilling psnnige, vp äen Vekstueläiscken seläe är)' Kufen, äie geuen to packt ärz^ wispel karäs Korns one vir sekepell, vnä 6 sekilling ane v!r pennige; item ouer äer Ulassenbreiäe einen kaluen wispl karäs vnä sess sckepl kauern vnä 18 pennige tinss, mit äen leimen, äie sie fort an to ligenäe kekken, inmaten äie von vnsen vorlaren seligen vnä ketksr gekat kekken. Item int 8 wart kalt kuse vnä kolk mit acker, water, weiäen, koltingen vnä sus met allen anäsrsn nuttungen vnä tokekorungen, nickts nickt vtkgenamen; item äat kalue gerickt vnä kaluen äinst äarsuluest; item ouer Uatkis Katers kof vnä laut twei äeil on einer 8tenäaliseken marek; item ouer ^rnät Lelit? kof vnä Kufen tein sekilling pennige; item ouer äen kof vnä Kufen, äen beäriuet ^Vnäreues Horst, öwez' sckock gelts, auäerkalben wispl gsrsten, anäerkalken wispel ka- kern. Vnä ligen en solck guäer in vnä met eralt äits kri- ues, also äat s^ vnä or menliek liues lekns eruen okgnant guäer, ierliek tinss vnä rent van vns vnä vnsen eruen to reektsm manlekn vnä gesampt Kant kekken, so oft not äkut, nomen vnä entlangen, vns ock äarvon koläen, äon vnä äinen sollen, als manlekns vnä gesampter Kant reckt vnä gewonkeit. Wir verligen en kiean alles, wat w)' en von reckts wegen äaran verligen sollen vnä mögen, äock — 240 - vns an vnsem vnä sunst meniglick an sinen reckten on sckaäen. 1o urkunt etc. ^ctum ist nickt in äer co^ien ge- stanäen^ 1499? Nrn. 33. toi. 20. VIII. Von gots gnaäen etc. bekennen oktentlick mitk äissem briue vor vns, vnser erben vnä nackkommen IVlarggrauen ?u Lranäenburg vnä sunst vor allermennicklick, äas wsr vnssern Isbenn getreuenn Ilinricken, I.uäickon von lirockern gebruäern vnä sren bruäernn loackim vnä kup reckten, sso ?u sren munäigen saren noek nickt bekommen sinä, ?u getreuer kanä vorzutragen, nack ab- gang sres vaters lierstian von kroekern ssek'ger, alle vnä vgliclie veterlick leben, so sr vater seliger bisker in desorgung vnä gebrauck gekabt vnä vtk ss geerbt bat, ?u rocktem manlekenn vilä gesampter Kant geneäicklick geli- ken kaben vnä löskenn innen vnä srenn menlickenn leibs lekens erben solck sr veterlick lekenn inn kraN vnä mackt äis briues, alsso äas ss vnä sr menliek leibs lekens erkenn, äie nue toräer, von vnns vnä vnnser kersckatkt äer Narggratksekalkt ?u Lranäenburg ?.u recktem maniekenn vnä gesampter Kant kaben, so olkt es not tkut, nemen vnä entpkaen, vns auck äar von kalten tkun vnä äsnen, als manlekens reckt vnä gewankeit ist. XVsr vorleskenn inen ks'ran alles, was wsr iimen von reckts wegenn äarann verleskenn solenn, ^uck kabenn wsr vtk sr tleissig betke, auck aus» s^unäere gnaäen srem vetternn ^ckim, lbip- - 241 — jiolt, Haussen, äoaebim vnä äaeos) von kroebernn gebruäern vnä vettern ann soleben gutbern äie gesampte baut geliben, vnä vorssammeln sie in allen z'rn gutbernu, inmassen ire eitern miteinanäer vorsamelt sinät gewest, in crallt äiss briues, wie gessampter liant recbt vnä gewan- beit ist, äocb vns an vnsser vnä ssunst zäermennieblieb an seinem reeläen ane sebaäenn. vrbnntli gebenn Loln an äer sprew am lreitag naeli natiuitatis Varie anno 1502. Nro. 33. sei. 38. IX. Wir äobanss Leorge Lburbirst ete. bekennen ete. äas wir nacb toätlicben abgang weilanät äes boebgebornen snrsten beren äoacbims ete. vnsern liefen getrewen stel- lentin, Lbristossen äem eitern, Uoritxen, Iliero- nimuss, Hanss, t^bristossen äem eiteren (sie), H.s- mus, äaeoben, Lebbartten, Alelebiorn vnä äur- gen, gebruäern vnä vettern äenen von Kroebern vnä iren menlieben leibslebensserben äiese birnaeb gesebrieben guettor, )erliebe ?inse vnä rentte ?w reebtem manielin vnä gesambtter banät gneäiglieb gelieben babenn; nemblieb: äie äorlker Krossen vnä Kleinenn Oret?e mitt allem reebtte, kokest vnä sieäeste, mit aller beäe, kirebleben, äienst, ?ekentt, rogkbuener, wasser, weiäe, mitt allem acker, gewonnen vnä vngewunnen, bolttung, gresung, mit äem lieins oben vnä beneääen äer mollen, als von alter« äat?u gebortt batt; item äie Nolle ?w Oret?e mit aller ?ugeborung vnä gsreebtigkeitt, äie von segelet? vnä 16 — 242 - Wut/et/ sollen bez? /wanZe daselbst mbalen; einen bseber mit einem freien baline auf der sebe /um Lret/e dass Fant/e jbar durcb, vnd alle rolir, dass vmb den sebe vnnd darinnen waebssett; item ein Fbarn von 14 faden liess vnd lanZ sollen sieb die obbsrurtten von kroebernn vnd ire menlicbe leibslebensserbenn Febraueben vnd gemessen alle jare auf den vorFescbriebenn sebe von sastnaebtt an biss in die beiÜFe tage /w s>asebenn, soiuler einiFerlez' binder- nuss vnd einlball; item im dorsse Lampiell /weiss kuessen vnd das viertle tbsill am Fericbtte vnd bireblebsnn, bobest vnd siedest mit aller /UFöborunFe; item dass dorss ko- bell auss der kibs mit obersten vnd nidersten Fgriebtten, mit dem bireblebenn, mit wasser, weide vnd sonsten aller FerecbtiFbeitt, alss von altters dat/u Fsbortt batt; item in demselben dorsse 4t) bostererben, ein iFÜeb Fibtt 13 pfen- niZ, item vber den bruFlc daselbst ein scboelc, item auf durFSn Lebt/en bof vnnd buefen, der etwan der Kunowen gewesen, Zibt jsrlieb 6 stendal. marZIc vnd 24 scbillinF; item auf 8tepban KruFers boss vnd busssn 4 s»fen. vnd 7 sebil., item vber eine buele, die nun ste^ban kruFör betreibtt, /ur beds 3 sebil., ein seboeb vnd 4 sssen., bede- born 3 sebessel robben vnd 3 sebef. Fersten, aueb 8 sebef. bauern, auss tllawes ^Viltsn boss 2t> sebef. allerley Icorne an roZben, Fersten vnd bauernn, aueb 3 Fulden an Felde, item aus dasper ^VmelunFs boss vnd buefen 4 plen. vnd 18 sebil.; item auf Niebel 8ebrepbowes boss, den die tbumbern aufFestoeben, mitt aller FöreebtiFbeitt, auss ^rndt kolbowen boss 3 sebil., aus llauss kebmen bof vnd buef- senn 12 sebil., Feriebt vnd dienst, item auf der Woldeeben wüste boss vnd buesseu 18 pfen., item 3^ buefen beleFen /w teicbe vnd tbammen vor der klbe; dat/u die lebre /w kobell mitt allen Fnaden vnd FereebtiZbeitt; item /w Laben auf IIsnss kauen boss vnd buefen einen wispel roF- — 243 - ken; item ?ur Ilasell vker Kleine Ilermenss kotse 22^ sekil., vker Kulme Lieleseläts kolk 3 sekil., vnä 3 sekil. vker Ilanss Lieleseläts kolk; item äass kolt? koääane mit nasser, weiäenn, Aresungen, mit allen sruektten, ?ukeko- run^e vnä Aereektißkeitt; item äas wusste äorlk kokme mit allem recktte; item äass kalbe wusste äorlk koä- äane; item xw kekeläe im äorllk 3 sekil., aus äen sokult^en äass lekenpserät, einen wispel rogken, 4 sekes. ßerstenn, 1^ sekes. kauernn 2 sekil. psenninZ vnä 3^ kuen; item im wüsten äorlke linken äass kolieste Zeriektte vnä äass viertte tkeill am niäersten ^eriektte, äass viertle tkeill am kircklekenn vnä äsn liukiseken pusok, vker neun vnä xvvant?ißlc kugsen keäe vnä äienst, vnä i^lieke knelke ^iktt ^w keäekorne 1^ sekes. Karts kornss vnä 1^ sekes. kauern, vnä vker aekt Küsten äen packtt, äat^u im selken äorlke äen äienst vker aller Icosterworäe, item wan äass äorll besetzt ist, rogkkuener vnä äen sckmalen üekett vtier äas AantTe äorlk, item vker 24 murren kosterlanäes von i^li- oken morZen 2 sekel'. Karts kornss vnä 13^ psen. t?.u tüinse; item ?w Kieritü vker 15 staätkuel'en äen paektt, gere- okenät aus 7 wispel karäts kornss, 6 sekes. vnä 10 sekil. psenninxe, aus äem ^Vestpkeliseken leläe äres kuelen, äie Akben /w packt 3 wispsl karäts kornss vkne 4 sekes. vnä 6 sekil. okne 4 psen., item vker äer iklaksenkreiäe ^ wis- pel Karts kornss, 0 sekes. kauern vnä 18 plen. üinss, mit äsn leksnenn, äie sie vortkan /u leikenn kaken; item im 8ekwart?snkolt?e kauss vnä kols mit aelcer, wasser, weiäen, kolt^un^ vnä sonsten mit allen anäern nut^unZen vnä ?ugekorunAkn, inekts aussgenommen, äass kalke AS- riekt vnnä äen kalken äienst äaselkst, aulk Alattkias Katers« Kot vnä lanät /.we^ tkeill vn einer 8tenäalseken marok, aus r^renät liekt^en kolk vnä kuelen 10 sekil. pkennin^e, aus äen Koks vnä kuelen, so Llawes krame betriebt, 2 sekoelc 1K^ — 244 — ^eläo8 vvissiel ^08ten vnä vvi8siol liauorn: inma88en vvio äio ol»lierurton von iiroeicern vnnä iro vorolttern cli88 allo8 von VN88 vnä v»8ern vorlarn selige» vncl lodlielcen go- «leelitnu88 xw lelion tzesesson vncl Zeivrauektt. Oe88ßleiol>en lauät ein88 ausZorielctonn vortra^8 vncl vvecli8el8, äe88 60- tum 8telrott 15öö ^jaro, von Imekgeäaolctten vn8erm dorn vatorn 8oliAen goäeolitnu88 an 8iek golcraelitt iial>on: al88 0!'8tlieden äio IvalunA aus clen Iiolt^unAen ^vvi'8oken äon leläen WiltkeiAe, l^aelcoll vncl Oret^e l>i88 an äon liein, an äer ^Vut?et?8elcer lieiäen liefen I.08!elcocv wart8 gelo- ^enn, 8am>,t aller vncl secier äor8oll)iAen koiäon, lmlt^unZen vncl nut^un^onn, xu^elmrungen, AoreetitiFlceitten, IvorliA- Iceitton ann ^ja^tten vncl ancier8, niotit8 au88ßenommon, in allerma88en 8ein. Knacl. 8olelc8 alle8 im brauolco Aetiaktt, vncl äurck clen l>0Aemei8ter xvv lXaelcoll Ize8tellott woräenn, 7U8amI)lt cler IceZeros äa8ölli8t ?vv ?enn /mgolmrunZ; üum anclern clio keliunAen an ^erliolien ?.in8en vl>er äom Kar8lcovi8eken Ime^e, a>88 ^orlielr vier Auläen, clio it?o äie leutto von Lar8ilcovv vncl Lurit? ^olzenn, äooli cla88 8io niclitt maolrtt lcadon 8ollenn, 8oleimn xin88 8tei- Zornn, 6a88 auetr clio leutte, 80 itico äion8tl>arlcoitt vncl brauoli claraulk dalmn, vncl 8onäorliok, wa88 ?um ampte I>lew8taät claran golirauelct vvoräon, 8amdtt äer Imottunge, clarann 8ollen Izelialtten, vncl wa88 vonn !>olt?o oäer wie- 8onn äarinno xu raclon 8einn vveräott, cla88 8oIIen clio von liroolcern slleino ?u tlcuen liakenn, vvuräon al>er in anclor loutte ^ereumen vvio8sn, clio 8io aläa Icubonn, ?u raclen vnä ^u reumon 8ein, 80II cla88 ampt I >lövv8taät vnä äio pauernn äer ortlc inn geroumon vviö8en vnä vveiäer niclctt raäunA aucli xvv tlcuenäe Iralzsnn; ?um äritten äio ^erlieiio lrel>unA vber clen Kant?eri8eken k.ueglc, vvelelco jerlied8 6 plunä vvael>88 au88tro^tt, äoeli äc>88 auoli äie leutto, 80 von altter8 äonn brauclc äsraulk ^ekalctt vnä noelc, 8ollon vnAe8toiZortt — 245 — dabe^ pleibenu, was« aber daraulk zu raden vnd zu des- sern, soll denen von kroebern alleine zustellen»»; zum viertten den vretzer seke, also dass sie daraus mitt aller- le^ garn iress gesallens vnd willenss zieben vnd liseben las- senn mogenn, dock dabei» wir vuserm amptts zur l^ew- stadt vorbebaltten, ^'edes ^'ars einmabll mitt dein grosse»» (grössere) garn zw eise, vnd dan eininabl zw sebilbe aueb milt dem grossen garn zw des ampts gelegenkeitt kieken vnd ilseben zu lassen, vnd wens ampt also daraus liseben lassett, sollen die von Kroekern die zeitt vber stille baitten vnd niobtt sisobeni» lassen; zum sunsten die borst Iribow sambtt irer zugeborungenn, wiesen vnd gereebtigleeitt; zum secbsten im dorlle kobell aus?abel lirugers vnd Kiesen bolbön jerliel» 3 gülden zinss vnd einen wisjvel bornss; zum siebenden sollen sie macbtt vnd reebt babeu, eine windtmollen sur ire dorlk kubiue zu bauwenn, doeb die- selbige weitter niebtt den sur sieb vnd ire paurennzu ge- brauebenn; iteiu die lisebsrez' aus der kossen mit alle»» iren gabrn vnd zeugen, wie sie die von slters im braucbe gebabtt, mennigliclis vnd sonderlieb der slauren zw siberstors vngeliindertt.vnd do sie die >>aurei» oder andere wurden daraus llsebende ailtiessen, sollen sie dieselbenn zw >»senden babenn. Vnd wir leiben den obberurtten von Kroebern vnd iren men- lieben leibsslebensserben die angetzeigten guetter,clorller, jer- lielie j»aebtt, zinns vnd rentte zw rsebtten» manleken vnd gesumbtter bandt ii» cralkt vnd maebtt diss briell's vnd also, dass sie vnd ire menliebe leibslebsnsserben die obbemeltten dorlber, gustter, jerlicbe siacbtt, zinss, rentte vnd anderss binsurd mebr von vnss vnsseru erben vnd naebomiuen Alarg- gralben zw Ilrandei»burgb zw reellstem manlebenn vi»d ge- sambtter bandt buben, besitzen vnd gebraueben, so ollt »odt tbuett die nebmen vnd einsisangen, vnss aueb dauoi» tkuen, balteu vnd dielten sollen, alss mai»Iebens vnd ge- — 24l; — sambter banät reclit vnä gewonbeit ist; vnä wir leiben inen alles, was wir inen von reebtswegen äaran verleiben solle» v»tl mögen, äoeb vns, vnseru erbe» vnä sonsten je- äermenniglicb an seine» reebten olme sebaäenn. Vrliunät- lieb ete. vnä geben in vnser staät kuppin, mitwoebs naeli vocem jueunäitatis anno ete. 1571. Nro. 58. lol. 43. X Wir äoaebim etc. äas wir naeli totliebem abgang etwa« äes boebgebornen lursten berrn äoaekims Narggratlen xu kranäenborg, (lburlursten etc. vnsers gaeäigen vnä sruntlieben lieben bsrn vnä vaters, seligen vnä loblieber geäecbtnus, vnseren lieben getrewen b.ewpolten xu Lam- pivl, äoaebim, llupreebten vnä Ltellentin xw Dretx, äaeub, lilbristufs, .leronimus, Hansen, Lbristolt vnä Noritxen xur ibubme äenen von kroekern, ge- bruäern vnä vettern, vnä iren menlieben liebs lelms erben äiesse biernaeb gesebrieben gutbsr, jerlicbe txinss vnä ren- tbe xu reeliten manleben vnä gesamter banä gneäiglieb gelieben baken. ^iomblieben äie äortler ll rossen vnä I^utlien Oretxe mit allem reebte, boebste vnä sieäeste, mit aller beäe, bircblebn, äienst, xebent, roebbuner, was- ser, weiäe, mit allem aeker gewonnen vnnä vngewunnen, boltxunge, gresungs, mit äem Heine oben vnä beneäen äer mollen, als von altbers äartxu gebort bat; item äie molle xu Dretxe mit aller xugeborung vnä gereebtiglteit, äie von 8egelitxe vnä Wutxestb sollen be^ txwange äa- selbst malen; evnen viseber mit einem lrien bau vll äer — 247 — sebe 2u Dretxe das gantice >ar dureli, vnd alle ro> das vmb dem sebe vnd darill waebsset, item ein gärn von viertle- ken ledden tiell vnd lang sollen sioli die obberurtten von kroebern vnd ire menlielie leibs lebn» erlien gebrauelien vnd geniessen olle jar vll den vorgeselniebeu sebe von lastnaebt ann biss an die keilte tage !?u pascbben sunder einiober beibindernus oder einlal; item in dorll Lampil 12 bullen vnd dos vierdeteil am geriebte vnd bireblenenn, bögest vnd siedest mit aller ?ugeborunng; item das dorll' Hobel aull der Llbe mit obersten vnd nidersten gerieb- ten, mit dem bireblebnen, mit nasser, waide vnd sunsten aller gerecbtigbeit, als von alter» dar?u gebort bat, item im selben dorll' viert^ig I>>iolt vncle 8tillent^n drnclere, von Kro- ederen genant, dedden entptanngen: tum ersten clie lio- clane mit allem reodte vncl mit aller todedorunge; item rums mit allem reekte; item oner linde liedden sie clat Iiogsste vncl sicleste, decle vncl clinst; item v^ cleme vvest- uelsclisn velcle, ststtselcle vncl linde 7 vvispel m^n 4 sode^el; item dedden 2^ vvispel, cl)' nocd sianncles steen, in clen suluen velclen vorgescdreden; item to lie- uelcle einen darclen vviss»el roggen vncl clat aelitäe^I vom riedte vnä 3 sedillinge vom loenpercls vnä 3^ sedesiel ger- sten vnä sedepel dauern vncl 27 sienn.; item to rat- Icrvdel d)' äer Line clar dedden sie clat dogste vncl si- cleste vncl 3^ ssog. vncl 3 >>unt an cler vvre. Item mein gneäiger derre kat clen genanten liroederil ir guä niekt anclers geliekn, vvenne sint s^s clamit vor in- - 251 — gesenkt gewest, so Hieben 8)' 6i>rb)', sint s^ aber vor niebt gesummt gewest, so Imt in mzii lierre 6iirc>n niclits gesummtes verliebn. 1441. !Xro. 19. (ol. 21. Hon», lierstisn, 4,ebim von Kroobern gekrucler vn6 vettern. (Ohne Datum.) kuppelt, IIsns, 6oaebim, 6acob gebru6er, Hans- 8en 8vne, bsben nseb ire8 vatters tocle 6ie lebn enplangen clureb lmppolt iren Kru6er. (Ohne Datum.) I^utlco von liroebern bat naeb gbgsnglc 8«in8 vaters kerstian von liroebern von 8ein vn6 8siner brucler wo- gen, nemlieb Hinrielc ist lcranlc, vncl loacbim vncl liu reobt sinci vnmun6ig, ir veterlieli lebn entpkngen, 6oeb mit cler icuseg, 8v 6er elte8te bru6er gesuntb vn6 6ie vn- rnun6igen mun6igb weren, 6as 8ie guok von stun6t Ielm8- ^tlictit tbnn 8oIIen. vsr^u bat ^4 ob im vn6 Uanses Icin- 6er 6er gesampte» bgnt volge getlmn. 1592. !>iaeb totlieliem abganglc ^,ebim liroebern bat 8ein 8vn 8teIIentin liroebern 8ein veterliebe lelion quellt, vn6 6ie an6eren Lroebern 6ie gesampte baut, 6as ist inen anstaut gegeben bis xu 6e8 )ungen mun6igen )aren. 1516. lVro. 34. lol. 107, 108. kns»>)reelit von Kroebern bat lor sieb vn6 ern 6oaebiin Priester, seinen bru6er, nacb to6t I-utlce ires bruclers 6ie leben ent^langen; aneb 8tillentin von liro- cliern, sein vetter, Inr sicli vi>6 seinen vnmnn6igen brucler (iliristolsel, vi>6 1iu>,^reebt von wegen seines kru- ciersson N anritt, cler aneb vnmun6ig, cler gesambten banclt folge getlmn vncl liieuon gesworen, cloeb sollen 6ie vnmun6igen ?ur ire» mun6igen jaren auek Iebns>6Iickt tlnin. 1527. ^ro. 34. lol, 70 c. — 252 — Hans, äaeok, I^ippolt vnä äoackim gekruäer vnä iknäicke von liroekern kaken vor sick vnä iren kru- äern vnä vettern Ilupreekt, äer nickt znkezmsck, vnä Ltellentin vnä Lkristoss von Krockern, äie vnmunäig sein, ire leken entpfangen vnä äie gesampte Kant, so sie von äer dr allsckalkt liuppin trafen vnä kaken. Item duäicks vnä Ilupreekt von kroekern linken angezeigt, das sie psantsekalkt kaken von äer kersekalkt kuppin. Hup reckt kat kevvt, äinstags vor vit. > gesvvoren. 1524. IVro. 36. sol. 9. devvpolt, Hans, äaeob, äoackim, Hupreektt, 8tellentin, dkristoks vnä Naurit^, äer nock vnmun- äig, gekruäere vnä vettern äie kroekern, kaken ire leken entpkangen. 1536. Nauritx von liroekern kat kevvt äata seine Iskns- pllickt gstkan, äergleieken so kat er naek ukesterbsn Hup reckt« von liroekern seligen, als «eins vatern kru- äerson?, äie lekne guck gesuektt vnä entplangen. 1544. ^.Is dippolät vnäloaekim, gekruäer die liroekern, in dott ane sone verstorksn, kaken sein kruäer lacok vnä vettern, als Hansen seligen sone .leronimus, II ans vnä OkristoU, als äer verstorkenen nekste agnaten, äie leken gesuekt vnä empsangen; vnä Norit? von lirocliern liat lnr sick vnä wegen äen andern seinen vettern äie ge- sampte kanät gezuckt. 1548. kiaek aksterken laeok von liroekern xum I)ret?. se- ligen liat sein son äorge vor sick vnä seine kruäere, als ^smus, äaeok, dewert vnä ^lelickior, gekruäervon liroekern, kevvt äata äie leken gesuekt —. 1561. Ilevvt äata kaken äorge vnä ^smus, gekruäere äie — 253 — von Ilrocbern, Jacobs seligen sone, vor sieb vnä iro VN- mnnäi^e bruäere, als Jacob, Lewort vnä Nelcbior, äie lebno gesucbt, vnä JorZe vnä ^smus baben pllicbt getban, äie vnmunäiAen sollen nocl> scbweren. bis batns uucb also fort clie Aesampte benäere, als 8tellentin, Lbristol's, Naurit^, Jeronimus, Hans vncl Lbri- stols clor juniore, äie von Ilroebern, clie Aesampts banät ents>ban»en. 1561, l^ro. 49. sol. 56. Kersten an staät seins sckwaclien vators Stellen- tins, Lbristoss, Ulaurit?, item Ilieronimus, Hans vncl Lbristoss, blanses sobne, ^ssmuss vncl Jacob vor sicb vncl iro vnmunäiZo bruäer Leb bartton vnä Hlel- obern, Jacobs sobne, JurZen, Jürgens vnmunäiger sobn, baben somptli'ek äie leben em^sanxen —. 1571. l^acb absterbe» Uorit/ von lirocbern baben seine sobne Norit?, butbe vncl birnst von lirocbern clie le- ben clurcb Jacoben von liroecbern sucbeic lassen, —. Norit? katt vor sieb vnä we^on seiner vnwunäi^en brn- äer Lutlren vnä bi rüsten von lirocbern, Norit? seligen sobnen, äie leben em^sangen, —. bis bat aucb llans vor sieb vnä alle seine bruäer vnä vettern äer von liro- cbern äer Aesambtlen bant äaran gebuerliebe solge Fe- tban. 1573, 11 ersten liroeber batt naeb absterben seins vatern Stell entin von lirocberns seligen vor sieb vnä we^en seins bruäers Ileinricb von lirucbors äie leben Ze- sucbt, —. 1576. ?iack absterben Noritic von lirocbern, Noriticen so- liZen sokn, batt sein bruäer Lutlce vnä birnst (äer vn- munäiZ) von lirocbern äie leben Aesucbtt, —. 1576. IXaeb absterben Ilieronimus von kiroebern baben — 254 - seine druäer II.ins vnä Ldristosid von lirocdern im Dudme vnä Dretx die lelien gesuedt, —. 1579. lis lsat aucd Deddartt von lirocdern, laeods seli- Aen sodn, seine veterlicde, äessZIeieden vor sied vnä seine druäer ^.ssmussen vnä lacoden, aueli vveZen seins druäern sodn lurgen lirocdern ires verstordenen druäern Uelodiors von lirocdern ledenZutder einplanten, also aucd äer Zesamptten danät an aller äer von lirocdern lo- IienAutder lol^e Aetdan. 1579. lVacd adsterden Dd ristoll von lirocdern seligen da- den liersten vnä lleinricd, gedruäsr von liroeder, äie leden gesuedtt, —. 1579. I>!ack adsterden Ileinried von lirocders dat sein bruäsr liersten äie leden Aesuedtt — 1589. Lrnst von lirocdern, Uoriti? seligen sodn, datt deutte äato, äo edr seine munäige ^adr erreicldt, pldcktte ^etdan. 1583. l>laed adsterden Ldristoll von liroederns soliden dat sein druäer 41 ans von lirocdern äie leden Zesucdtt — 1584. lleutte äato daden IIans« vnä Daniel vor sied vnä iren akwesenäen druäern loacdim von lirocdern naed adsterden ires vattern äie lekenn Zesuedtt —. 1588. DeorAe, Deor^ens seligen son, liat deutte äato äie leden vnä ^esampte danät an seine vettern ledenAutder Msucdt -—. 1592. Naed adsterden Duäiclie von lirocdern dat we^en äesselden sone, Noritie vnä Ddristoll, ^sdruäer von lirocdern, lirnst von lirocdern äie leden ^esucdt, vnä sollen äie vnmunäigen, wen sie ire jar erreicden, äen Is- denen geduerliede vol^e tdun. 1596. IVaed adsterden .loacdim von lirocdern daden seine — 255 — bruäer IIanss vnä Daniel von liroebern äie leben ge- suelitt —. 1595. I^lacb absterben äaeob von liroebern baben seine sobne äurek iren vetter !>i von liroebern äie leben sueben lassen, vnä sollen äemselben, wen sie ire munäige ^bar erreielien, gebuerlicke lolge tbuen —. 1599. ?»ro. 91. lol. 91 — 95. liersten, 8teIIe»tins seligen sobn, krnst, Uorixens seligen solni, vor sieb vnä seines verstorbenen bruäer Due- äielcens seligen vnmunäigen sobnen klorixen vnä kbri- Stollen xu treuen baenäen vorzutragen, Hans vncl Da- niel, Hansen seligen solnie, ^ssmuss, ^ssmuss seligen sobn, Kebbart vor sieb vncl seine vnmunäigen brucler- Icincler kbristofl vncl Kabriel, äacobs seligen sobne, aueb xu treuen baenclen vorzutragen, vnä Keorge, Keor- gens seligen sobn, gebruäer vnä vettern äie von liroebern, baben äato ilir lebn vnä gesamlcte banä empfangen, bis aul äie vnmunäigen, äenen bis xur erreiebten munäiglceit latae bewilligt. 1598. l>lro. 89. XII Wir .loaebim ete. IVaebäem äureb äen totlieben ab- gang äes wolgebornen vnä eäeln vnsers rat« vnä lieben getrewen Weicbmann Krauen vnä bern xu Dvnäow vnä kusün etc. seliger vnä loblicber geäecbtnus, äer äer letxste seins gesebleclits gewesen vnä mit im sebilt vnä beim begraben, vnä äie kerurte Kralsebailt vnä Ilerscballt liupin an vns als äen lekenbern vnä lanäslurstsn Icomen, beim- - 25k — gefallen vnä erledigt ist: äas wir äemnaeb vnsern lieben getrewen lianssen, Jacoben, lbupolten, ^oackim, lbuäieben, Ilusireebten, 8teIIentin vnä Lrzstok- sei von kiroebern, gebruäern vniacbdem de weilandt 6er Krallen xu kuppin bei irem leben, laut beiderseits vorlurten KexeuKnus, Tu irer KeleKenbeit vnd Kesallen vs obKemelten ortbe xwiseben kezn vnd kossenn sonderlieb vs der Kulit^er vnd 8iuerss- dortler leltmareben Ke^aKt, vnd die von kroeberen solcbs mitKeduldet, soll es binlurt mit soleber ^jaKt also Kebalten werden, das in vnserm Kesallen steben soll, das wir des vrtbs ^jaKen oder ^jaZen lassen moZen, wie die Krassen K6- tbann. 80 moKen sieb die liroebernn soleber ^aKt daraus aueb, wie vor alters vnser oder vnserer amptleute üur IVewstadt vnKebiudert, Kebraueben, also das kein teil dem andern soll irrunK oder eintraKlc tlmn. ^ber die boltx- wabre, IioltüunK von mbergedaebten ortbe xwiseben Dossen vnd ke^n, das llossKelt von eieben, eseben vnd elssen lmlt ^e, die KereebtiKbeit vom bawbolt^ xu seilen, aueb bopssen vnd nusswliare sollen den kroebern alleine dureb die leutbe von 8iuerssdorss vnd andere, wie vor alters, Ke- Kebe» werden, vnd sie die amptleutbe xur lVewstadt daran niebt bindern. Oomit dan das vierden teils eins sebweins oder der rebe balb, so die leutbe ?.u 8iuerssdorss bisswei- len iiu straebe oder sonst ?u seblaben oder xu sanKeu Ke- plleKt, weme die Kebore selten, niebt weitere irrunKen vorlallen moekten, wollen wir, das Kemelte leutbe TU 8i- uerssdorss binsuro wider straebe noeb sonst beiu scbwein oder rebe mber seldaben, aueb, wa» sie ?u bolt^e sarn, beine bunde mit sieb nebmen sollen; vnd wo sie biruber sebweiu oder reim seblaben wurden, sollen sie in vnser strasse Kesallen sein, die wir aueb von ine werden ?u er- lordern wissen, lliedurcb sollen solebe irrunKen, manKel vnd, was daraus« weitter entstanden, entlicben verKÜeben vnd biiiKelecbt sein vnd bleiben, sieb aueb alle teil dieses also lialtenn troulioli vnä vngeuerlicli. Des xu urlcunt mit vnserm anliangenden ingesiegel versiegelt vnd geizen ?u Loln an 6er 8^>revv montags in den Iieiügen ptingsten naelr Lkristi vnsers liedon Iiern geizurt tausent sunMzundert vi>6 im viert?igsten ^'are. (ieorg von IZreuttenlzaet» Doctor Lantüler. Lei liged in gsli riefe. XIV. ^Vir äoaebim Lburturst etc. bekennen etc. äas wir, vlk vnäertkeni^ vnnä lleissig ersucben vnnä bitte vnsers Zetreuenn äacob vonn Ivroekers xu vret?!, NarZare- tbenn Irescbkowe seiner ebelieben baustrauen naob- Zescbrieben ßueter, ^erbebe peebtte, xinss vnnä renttbs xu recbten leisiAeäin^ Aueäi^lieb Aelielien babenn: alss nemb- liebe» zenanls .laeol) vonn lirocbers wonboll im äorll vret^e mit 2 bulen lanäes, wisclien, visebereien vnnä son- sten mit aller vnnä iglieber ^uzeboruiiA vnnä Kerecbti?- keitb, wie äann Zenanä vonn Ivroobernn äenselben besitzt vnnä gebrauebtt; item ein wber im klieinn, äie wüste äortssteäe ?u I.utkon I)ret? mit eekern vnnä wiscben; item äie sebetkere^ /u vret^, vnä im lanäe xu kuppin inn allen äorllernn äie bolttwbare vnnä äas ArassZelät; item seinen vierten teill am äorlb Dret?, vnä Lalixtus No^elins boell mit einer buelenn, gibt ^erlicbs 12 scbilling äen äienst vnnä 2 buner, item Lassiar Harken» boll mit einer buelenn, Zibt jerliebs 12 sebil., äen äienst vnnä 2 buener, item äer — 291 — krueger gibt von« einer buelenn jerliebs 12 sebil., den dienst vnd 2 buner, item irocb ein buesenersbotl kom>it im von seinem bruder seligerm xu inn der leibnus, vnnd gibt vonn einer buse jerliebs 12 sebil., den dienst vnnd 2 buener, item rVebim l7alle der cossatt gibt jerliebs 3 sebil., 1 bunn vnnd den dienst, krantx vusecke der cossatt gibt jerliebs 3 sebil., 1 bunn vnd den dienst, 5acob kerndt der cossatt gibt jerliebs 18 psen., 1 bun vnnd den dienst, vnnd ltlertenn 8enpss der cossatt gibt jerliebs 18 plen., 1 bunn vnnd den dienst, vnd koms>t in der teilung nacli absterbenn «eins brueders nocb ein cossatt xu, der gibt jerliebs 3 sebil., 1 bun vnnd den dienst; item in der mollenn xu vretx jerlicbs 17^ sebekkel mels vnnd den aebte teil an der visckersien mit aller gereebtigceitt; item im dorll'Lampiell vlk ^ebim Krumptow boss vnnd 2 kuesenn den s>ackt, als 2 scbes. weitxen, 17 scbes. roggen, 9 scbes. gersten, 1 wisp. baelernn, 1 sd'undt geldes, den dienst, xebett vnd roebun, vl? ^bomas Iteinicken boll vnd 2 buelenn jerliebs 2 scbes. weitxen, 17 scbes. roggen», 9 scbes. gersten, 1 vvissi. baelernn, vnnd was gemelten vonn liroeliernn nocb xu Lamjnel ankommen mag; aucb alles, was im im lande liuMN xustebett mit boltxung vnnd mastung- Vnnd leiben gemelten Nargaretben alle obgescbi ieben stürben, wonbolk, jerlicbo ^eebte, xinss vnd renttbe, wie obstbeit xu recbten Iei>>geding in» krallt vnnd macbt ditx briues. Vnd allso, wo sie ires ebelicben manns todt erleben wurde, das sie alsdann solebon wonlioell, jerlicbe pecbte, xinse vnnd renttlie die xeit ires lebens vor gedacbts ires ebelicben mans ei lrenn vnnd sonstenn idermsnniglicb vngelnndertt, wie leipgedings recbt vnnd gewo>d>eit ist, besietxen, genissgn vnnd ge- braucbenn soll. Vnnd ob sicbs xutrige, das nack akster- benu ^acob vonn lirockernn die sraw obgemelt sieb wider- umb vorebelicbeu wurde, so sollen bemells von» lirocbernn — 2(i2 — lekenserben ir äer trauen Aegen iren eiudrinAnis 600 gut- äen an muut^ vlt Ae^urlielie taAel^eil wiäerum6 lierraus- Aktien, vnnä wann solclie betxalunA der 600 Auläel» Ae- sclietren, soll ulsäann äie okAemelte sraw soleli ir lei^ZeäiiiA wiäerumd aketicutrelteil scliulclig seinn. Vnä ge6en ir äes nu einweiser äoaeliim Wutenow xu Aegelelx. ?iu urkunlli ete. am ta^e eonuersionis ?auli im 1548 jar. lVro. 46. sol. 387. XV Wir äolianss 6ieorAö slliurlurst ete. bellennen ete. IXaekäem vnsere lielis Zetrewen alle liokre nur ,4lsven- burAll, kentiilin vnä Ilolt5aussen, auek alle von liroeliern xw I^ulime vnä Oreetx, vnä äann olle von lionniASmarclien xw dotxlin vnä Lerlitt ein Zeistlielr dsnelieium aus irer selätmarelce liuederl Izei kieritx AelöAen als xwei lmellenn vnnä vder clenn Aantxsnn seilte vnnä aelcer äenn xetienät xuuorlsilienn vnnä äasselde nun Lsrttenn Aelunann xu sorä- setxunZe seiner stuäia mitt allenn reelrttenn, xudeliorunAenn vnnä keliunAenn, wie es kiebeuolirnn anäernn vonn inenn belielienn woräenn, vll' lunlk ^alir verliellenn Iiadenn, vnnä vnnss vnttertlieniAsts lleisses Aebeten, solelis Anecligst xu kewilliAenn, xu eonlirmirn vnnä xu bestettiAenn: äass wir äemnaclr inen vll ir desekelienn vnttertlieinAsts suelienn vnnä pittenn äasselde AneäiAst consentirt vnnä Aewilligt, auelr eonärmirt vnnä destetti^ett kaden, alles vormvAe irer versekreibunA, äer äatum steliett äenn 14 septembris äes nelnst versckienenn 95 ^alirs. Vnnä wir äer lanäes- surst vnnä lelienlierr consenlirn vnnä tzewilliAenn, erlolzenn — 263 — vnnä vergönnen obbemeltenn kobrn, vonn lirocbernn vnnä konnigsmarcbenn solcks, weil es vnser Visitation« vnnä con- sistorialoränung gemess, consentirn vnnä bewilligen, con- brmirn vnnä bestettigenn aucb äiesellze beleibung äes geist- lieben beneboii äie lunlk jabr lang, wie obstebet, aus« cburkurstlieber obrigkeitt biemit in diesem brietke gant/, crelltiglieb, vnnä wollen obgeäaekton Kertten vonn ^ekman äie 5 ^abr vker dabei gneäigst sebut/enn vnnä kanätbabenn, äoeb das niieb aussgange derselben soleb benekicium einem andern inbalts vnser visitationoränung vnä wie bisskero bescbeben äat/u Vorlieben worden muge, alles getrewlicb vnnä vngeuebrlicb. Vrbunälieb Loln montags nacb Lantate anno 1596. lVro. 76. lol. 107. XVI. Wir äoaebim tlbursurst etc. bekennen etc. IVacbäem äurgen von kroekern seliger bei seinem leben seine witwe LIisabetb Orambowen nicbt beleibgsäinget, vnä aber sie vnä ibre Vormunden bericbtet, das er in beisein reälicber leute bewilgt vnä zugesagt batte, sie mit seinem antbeil lebenguetere beleipgsäingen zu lassen, vnä darüber in 6>ot vorstorben vnä einen vnmunäigen sbon vorlassen, das wir äemnacb geäacbter witwen auk ibrer Vormunden bescbeben vntertbeniges sueben ires kauswirtzs äurgen von Xrocbers seligen anteil lebengueter, souiel er von seinem vater seligen ererbet vnä ikme vormuege der recbt zuste- ben, birnemlicb weil äie gar geringe vnä äie witwe dar- aus, wie sieb gekuret, ibre leibgedingsgereebtigbeit, viel- — 264 — weiniZer äer Knabe daraus vnterbalten weräen könne, ?w reckten leibZeäinZe AneäiMt Zelisben kaben, vnä wir 6er lanäeskurst vnä lekenberrs reieben vnä leiben ibr äieselben lekenZueter, jerlicbs pecbts, /.inse, belt^ vnä mastZelt 8ambt anäerer Aerecktizkeit ancb trez' brenbolt^, vnä wen mast wirt, 80 viel 8cbweine, al8 8ie ?w irer bau8baItunZe ke- äarss, äarein lre^ ^aZen, also äa8 8is 8olcb8 alle8 wie vb8tebet vor 8icb vnä ?:u Ke88erer voterbaltunZe ibre8 vn- munäigen 8obn8 menmAli'cb vnZebinäert, wie leibgeäinM reckt vnä Mwonbeit i8t, Fsniö88sn vnä gebraneben 8olle vnä moeze, äoeb wo ibre 8obn /u 8einen munäigen jarn kommen oäer 8ie ibres sobn8 toät erleben wuräe, äa8 al- äan äem 8okne oäer äe88elben Ieben8erben treisteben 8oIIe» 8ie vormuZe äer lanäsoräenung äauon ab?ubnäen vnä au88- TU8taten. ^IIö8 biemit in äis8em brielks ^antx kreMißli- eben, Ketreulicb vnä vngeueilieb, urkunätlieb etc. mitwoebs nacb Ui8ericoräia8 Oomiui, ^nno 1567. I^ro. 35. lol. 239. Beschreibung der Siegel. Siehe die angehängte Kupsertasel, Nr. 1. Siegel deö Ritter Bernhard von Olvenstedt mit der Umschrift 8igiIIum Uoi-nartti cis Llvonslsä. Es befindet fich an einer Urkunde vom 26. November 1299 im Magdeburger Provinzialarchiv. Ganz ähnlich ist das Siegel des Knappen Bernhard von Olvenstedt vom Jahre 1308, abgezeichnet Lratk Loch ch'pl. (Zuocilinlz. lab. XXXII. Nr. 2. Siegel des Ritter Droiseko von Krocher mit der Umschrift 8. ^okannis äo Lroekero. Nr. 3. Siegel des Ritter Johann von Kröcher mit derselben Umschrift. Nr. 4. Siegel des Ritter Heinrich von Kröchcr. Die Umsc hrift ist nicht vollständig leserlich; sie lautet nach der Zeichnung 8. Honrioi militi5 Lrogor, nach schriftlicher Mittheilung des Archivar Groth aber 8. 41 m>Iiti8 clo Lroctt.. . Nr. 5. Siegel Jordans von Krocher mit der Umschrift 8. .lor- ciani ,I. I., 3., S. 357 abgedruckt ist. Das Siegel Droiseko's an dieser Urkunde ist jedoch stark beschädigt und daher die Zeichnung nach demselben, an einer anderen Urkunde aus der nämlichen Zeit befindlichen, Siegel gemacht. Ein Siegel Johanns, welches mit dem eben erwähnten genau übcrein zu stimmen scheint, ist nach einer Urkunde vom Jahre 1324 bei Gercken abgezeichnet. Jordans Siegel ist ein Helmsiegel, welche in jener Zeit häufig vorkommen. Nr. 6. Siegel Stellentins von Kröcher mit der Umschrift 8. 8teIIentini cko krockeren. Hier erscheint zum ersten Male das wachsende Kameel über dem Helme. Dies Siegel befindet sich an einer Urkunde vom 17. Oktober 1458 im Superintendentur-Archiv zu Werben, welche kieciel Loci, clfiil. I., 6., S. 63 abgedruckt ist. Nr. 7. Im Jahre 1844 ist bei Aufwerfung eines Grabens in der Nähe von Perleberg ein Siegelstempel mit einem der Nr. 5. ähnlichen Helmsiegel, das aber die Umschrift 8. ^an cio Lroekore» trägt, aufgefunden. Derselbe hat vermuthlich dem Ritter Johann gehört, welcher in der Nähe der Stadt angesessen war. (Achter Jahresbericht des Altmärkschen Vereins, S. 6, unter V. 68.) Berzeichmß der Güter. Güter, welche die Herren von Kröcher im Laufe der Zeiten besessen oder noch besitzen, oder ans denen sie stehende Einkünfte bezogen haben. ^ Altmärkische, Magdeburgische, Halberstädtsche, Braunschweigsche Besitzungen. Olvenstädt, Dorf im Regierungsbezirk Magdeburg, bei Wollmirstädt, Stammori der nach dem Orte benannten Familie, die wahrscheinlich ein Zweig der von Kröcherschen Familie war. Das Dorf wird schon im I. 1012 erwähnt. Stötterlingenburg, ein Gut bei Osterwiek im Reg.- Bez. Magdeburg. Ritter Bernhard von Olvenstädt besaß 1299 hier den Zehnten, den er der dortigen Kirche verkaufte. Barendorf, auch Bardendorp, jetzt Bahrdorf, Kirchdorf bei Oebisfelde im Brauuschweigschen. Hier waren Lüder und Henning von Olvenstedt im I. 1303 angesessen. Borne, jetzt Born oder Bornkrug, Vorwerk im Reg.- — 268 — Bez. Magdeburg, bei Gardelegen, wo Cunc von Olvenstedt 1363 angesessen war. Haselen dorp, Dorf, wahrscheinlich in der Nähe von Hassclfelde bei Blankenburg am Harz belegen, aber nicht mehr vorhanden, wo Droiseke und sein Bruder eine Hufe besaßen, welche sie 1293 dem Kloster Michaelstein verkauften. Butterhorst, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Calbe an der Milde, hat nach einer Angabe der Familie aus dem 16. Jahrhundert früher den von Kröcher gehört, und ist von ihnen zu einer Stiftung dem Heil. Geistkloster vor Salzwedel geschenkt. Barde leben, jetzt Barleben, Dorf im Neg.-Bez. Magdeburg, zwischen Wollmirstädt und Magdeburg. Hier besaß Busso von Kröcher 1364 einen Hof mit 6^ Hufen und anderem Zubehör. Vielbäum, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Seehausen. Hier besaßen die Herrn von Kröcher als Afterlehn den Zehnt von einer Anzahl von Hufen, mit welchem die Familie von Barsewisch von ihnen belehnt war. Nieder Wendemark, jetzt Unter Wendenmark, ein Dorf in der Wische im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Werben. Hier hatte die Familie von Kröcher ein Afterlchn von vier Morgen, mit welchen sie die Familie Becker belehnte. Schärpenlohe, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Seehausen. Das halbe Dorf mit 7 Unterthanen bildete ein Afterlehn der Herren von Kröcher, mit welchem die von Barsewisch belehnt waren. Neuendorf bei Seehausen, jetzt eine Colonie zwischen Vielbaum und Seehausen. Auf dessen Felde gehörte eine halbe Hufe zum Afterlehn der Herrn von Kröchcr, mit welchem die von Barsewisch belehnt waren. Werben, Stadt an der Elbe. Hier gehörte die Flottware 1533 zum Besitzthume der Herrn von Kröcher. — 209 — Ober Wendemark, Dorf in der Wische. Hier waren 1^ Hufen vom Aland bis an die Elbe, nebst einem Hofe, der Zwischenhos genannt, nebst Hen Gerichten über beides, Afterlehn der Herrn von Kröcher, welche damit die Familie Bielefeld belehnt hatten. 1797 wurde der Zwischcnhos verkauft. Kroch ern, Dorf im Neg.-Bez. Magdeburg, bei Burgstall, Stammgut. Jahrhunderle lang kann die Familie dies Gut besessen haben, ehe sich einer der Besitzer danach nannte. Wahrscheinlich haben sie dasselbe im ersten Drittel des 14ten Jahrhunderts verkauft. Glüsig, Vorwerk, ehemals Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Neu Haldensleben, gehört ebenfalls zu den alten Besitzungen. Wie viel die Familie davon besaß, ist unbekannt. 3 Hufen dabei und bei Gutenswegen verkaufen die Gebr. v. Kröcher 1322 an zwei Nonnen in Alt Haldensleben. Es kann dies ein Theil des Heirathsgutes von Droiscke's erster Gemahlin sein. Odenburg, Dorf in der Nahe von Kröchern, ist nicht mehr vorhanden. Auch hier ist unbekannt, ob das Ganze den von Kröchcrn gehörte. Zwei Höfe mit zwei Hufen schenkte Ritter Heinrich 1322 dem Kloster Alt Haldensleben. Auch dies war eine alte Besitzung. Honwers leben, ein Dorf im Halberstädtschen, nicht mehr vorhanden. Die von Kröcher besaßen hier ^ des Zehnten, den Ritter Droiseke 1311 veräußerte. Betzendorf, Flecken im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Klötze, vormals Schloß und Dorf. Nach Bekmann hat das Schloß und Dorf Bezendorf vor Alters den Herren von Kröcher gehört. In einem Kriege hatten sie sich auf die Seite derer von Magdeburg und Halberstadt gegen Albrecht II gestellt, weshalb dieser ihnen 1202 Schloß und Dorf genommen hatte, worauf es Otto II Wernern und Dietrichen von der — 270 — Schulenburg im I. 1204 gegen 2000 Mark Silbers verpfändet, dessen Bruder Albrecht im I. 1214 an der Vigilie Uartini Lpiso. aber an die von der Schulenlmrg für 7000 Mark erblich verkaust habe.') — Woher Bekmann die Nachricht genommen, sagt er nicht, und obgleich sie durch die Anführung eines Datums ein diplomatisches Ansehen gewinnt, so ist sie dennoch falsch. Leider hat Danneil in seiner Geschichte des Geschlechts der von Schulenburg Thl. I. S. 206 f. die Bekmannsche Nachricht als historisch aufgenommen, und meint: weitere Nachrichten fehlten bis zum Jahre 1340. Wir haben oben gesehen, daß dem nicht so ist. — Das Schloß Betzendorf hat Ritter Droiseke sehr wahrscheinlich um 1294 erhalten, als er Vasall der Ottonischen Linie wurde. Vorher war er Vasall der Johanneischen Linie, und kann als solcher das Schloß Betzendorf nicht besessen haben. Im I. 1315 ist es urkundlich im Besitze der v. Kröcher, ob im erblichen oder im Pfandbesitze, bleibt ungewiß. Wahrscheinlich war es nur ein Psandbesitz, und mit Waldcmars Tode oder vielmehr mit der Verheirathung seiner Wittwe an den Herzog Otto von Braunschweig scheint dieser letztere das Schloß von den v. Kröcher eingelöset zu haben, also etwa im I. 1320, denn 1322 ist es nicht mehr in ihrem Besitz, weil sie es nicht mehr als ihr Schloß aufführen und zum Kriege anbieten. Sie haben es also nur zwischen 1294 und 1320 besessen. Das Schloß Betzendorf hat der Herzog Otto vielleicht einstweilen als ein landesherrliches Schloß selber behalten, vielleicht aber auch anderweitig verpfändet. Erst 1340 erhalten es die von der Schulenburg pfandweise vom Herzog Otto von Braunschweig, und weil ein Krieg mit dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg drohete, auszubrechen, machten sie sich anheischig, mit ihrem Schlosse Betzendorf dem Markgrafen 1) Bekmann Beschreib, d. Churm. Brandend. Thl. V. B. I. K. 9. 94. — 271 — gegen Herzog Otto Beistand zu leisten. Der Krieg fiel für Ludwig glücklich aus, und nunmehr belehnte Markgraf Ludwig die von der Schulenburg mit dem pfandweisen Besitze von Betzendorf, und noch 1348 behielt sich Markgraf Ludwig die Kündigung bevor. Erst im Jahre 1363 wurden die von der Schulenburg mit Betzendorf und Apenburg zu einem rechten Lehn bestehen i), und somit ergicbt sich, daß vor 1340 von keinem Pfandbesitze, vor 1363 von keinem erblichen Besitze die Rede ist, und die Unrichtigkeit der Bekmannschen Angabe ist dargethan. Calbe an der Milde, Stadt, im Reg.-Bez. Magdeburg, im Kreise Salzwedel, ehemals Schloß und Stadt mit dem Calbeschen Werder. Das Schloß hat Ritter Droiseke wahrscheinlich um 1296 erhalten, als er Ottonischer Vasall und Drost beim Markgrafen Hermann wurde. Vorher hatte wenigstens die eine Hälfte des Besitzthums urkundlich dem Markgrasen gehört. Die v. Kröcher verkauften später das Ganze so, „wie solches Alles die Markgrasen vormals gehabt hatten." Sie besaßen erblich das Schloß mit allem Zubehör an Holzungen, Gewässern und Weiden, mit der Stadt Calbe und den dazu gehörigen Aeckern, mit 21 dazu gehörigen Dörfern, nämlich: Bühne, Güssefeld, Siepe, Jeetze, Plathe, Brunnow, Pakebusch, Hagenau, Biese, Mehrin, Vienau, Butterhorst, Altmersleben, Vahrholz, Karstedt, Vietzen, Göhlitz, Dolchau, Mohlitz, Thüritz und Störpke, wovon die 18 ersten innerhalb, die drei letzten außerhalb des Calbeschen Werders an der nördlichen Grenze desselben liegen. Sie erhielten es mit allen Gerichten, allen innerhalb des Werders gelegenen Mühlen, allen Arten der Bede und mit den Kirchenpatronaten, also mit den vogteilichen, nicht aber mit den grundherrlichen Rechten. Im I. 1320 verpfändeten die von Kröcher das Schloß l) Nieäel Loci. I. Hptthl. V. 3Z8. - 272 — an drei altmärkische Städte, löseten dasselbe aber noch in demselben Jahre ein. Im I. 1324 aber verkauften die Söhne Droiseke's das Schloß an Albrecht von Alvensleben. Gischkow in der Altmark, Dorf, nicht mehr vorhanden. 1321 verkauften die von Kröcher ihrem Schwager Wallstave 9 Winspel Bcdekorn daselbst. Wahrscheinlich hat ihnen dort noch mehr gehört. Rieb au, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Salzwedel. 1321 verkauften die von Kröcher ihrem Schwager v. Wallstave 2 Winspel Bedekorn daselbst. Auch hier besaßen sie wohl mehr. Krumke, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Ostcr- burg, ehemals Schloß und Dorf. Als Schloß bestand es noch im 16. Jahrhundert. Ritter Droiseke hat dasselbe wahrscheinlich um 1319 erhalten. Im I. 1315 gehörte es den von Kröchern noch nicht, 1321 besitzen sie es, vermuthlich pfandweise, 1322 haben sie es nicht mehr. Der Besitz hat daher nur wenige Jahre gedauert. Wernstädt, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Calbe. Ritter Johann erhält dasselbe 1318, und seine Nachkommen schenken es 1340 zur Oblatenstiftung dem Heil. Geistkloster vor Salzwedel. Groß Schw echten, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Stendal. Hier besaßen die Söhne Johanns von Kröcher eine Hebung von einem Pfunde, welche sie 1282 dem Dom- stiste zu Stendal zu ihres Vaters Seelenheil schenkten. Buch holz, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Stendal. Droiseke und Heinrich von Kröcher besaßen in diesem Dorfe Güter, welche das Domstift Stendal von ihnen 1296 kaufte. Wulfeswinkel, Reg.-Bez. Magdeburg, ein Dorf nahe bei Raebel, das nicht mehr vorhanden ist. Ritter Johann hatte hier einen Theil des Fruchtzehnten erkauft, und schenkte denselben dem Heil. Geistkloster vor Salzwedel im I. 1322. — 273 — Schwarz holz, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, zwischen Arnelmrg und Sandow, wurde vollständig im I. 1486 von der Familie angekauft. Valfitz, sonst Velevitz, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Salzwedel, erhält Ritter Johann zur Hälfte im I. 1318. Was ferner damit geschehen, ist unbekannt. Audorf, ehemals Owdorf, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, wo die von Kröcher die Bede, also die vogteilichen Rechte, besaßen. Ritter Johann verkaufte die Bede 1327 an die Gröpeken von Owdorf, welche hernach die von der Schulenburg kauften. Näbel, sonst Röbel und Robel, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, bei Werben. Das Dorf mit der Fähre über die Elbe gehörte bereits 1432 den v. Kröchern, und schon 1322 hatte Johann hier den Fruchtzehnten erkauft, und dem Heiligen Geistkloster vor Salzwedel geschenkt, und ist bis 1673 in stetem Besitze derselben geblieben. Sollte es in Danneils Geschichte des Geschlechts der von der Schulenburg Thl. I. p. 76 statt: die Familie v. Krugen, nicht richtiger: die Familie v. Kröcher heißen? Die spätere Geschichte des Dorfs ist dort zu lesen. Binzelberg, Dorf im Reg.-Bez. Magdeburg, Kreis Gardelegen, zwischen Stendal und Gardclegeu. Wurde 1808 von Wilhelm von Kröcher angekauft, und befindet sich noch im Besitz der Familie. Binzelberg, im Landbuche Vinselberg genannt, war ursprünglich der Sitz einer rittermäßigen Familie, die von ihm den Namen führte, und deren einzelne Glieder in Urkunden öfter genannt werdet:, aber schon früh aus dem Besitz kamen. Im I. 1377 gehörte das Meiste im Dorfe den Familien von Engersbu und von Valkfelde^), welche auch das höchste t) Landbuch 272. 18 — 274 — Gericht und den Wagendienst besaßen. 1399 scheinen die von Bust das Meiste besessen zu haben.') Die darauf folgenden Besitzer des Ritterguts sind unbekannt. Erst im I. 1608 finden wir die v. Metzdorff im Besitze. 1659 starb Hans v. Metzdorff als der Letzte seines Geschlechts. Seine Lehngütcr Vinzelberg und Großen Mohringen fielen an den damit neu belehnten Quartalgerichtsrath Schardius, der am 31. März 1659 immittirt wurde. Dieser Schardius hatte keine Söhne; es erhielt demnach der Conststorialrath Joh. Georg Reinhardt und der Rath Hojer Stripen den 16. Sept. 1664 die gesammte Hand an diesen Gütern. Der Lehnbries ward am 5. Oct. 1665 ausgestellt; er lautet auf Vinzelberg, das Kirchlehn zu Volkfelde (früher Valkfelde) als alte Metz- dorffer Lehne, serner Groß Moringen und die Feldmark Kob- belake, welche Jochim v. Metzdorff von Hans von Treskow gekauft hatte. Am 18. August 1677 starb Schardius, zuletzt Geheimer Rath; die unmündigen Söhne des Striepen mutheten das Lehn. 1680 setzten sich die Familien Striepen und Reinhard auseinander. Die Reinhards erhielten Groß Mohringen, und die Striepen Vinzelberg. Darnstedt war unter ihnen getheilt. 1688 besaßen die Brüder Hoper Siegmund und Georg Wilhelm Striepen das Gut Vinzelberg. 1707 starb der Archivar Georg Wilh. Striepe, und es erhielt dessen Bruder der^Kastner in Cottbus, Hojer Siegmund Striepe, das Gut Vinzelberg; dieser lebte noch 1740. Dessen Sohn Siegmund Wilhelm wurde geadelt, und verkaufte das Gut am 6. April 1772 an den Alvensleben- schen Amtmann Schrader auf 40 Jahre für 24,000 Thaler, für Vieh- und Feld-Inventar besonders. 1) l-erken viplam. vet. !w>r3. 17. Heinrich 115. 20. Heinrich 127. 35. Heinrich 139. 52. Heinrich 197. 152. Heinrich August 219. 202. Heinrich Christoph 15K. 95. Helene Albertine 195. 138. Henning Christoph 203. 167. Hieronymus i»3. 74. Hippolyta i»0. 60. Hippolyta 139. 53. Hippolyta Judith 20K. 178. Hippolyta Katharina 22». 224. — 299 - Z. Jacob 146. 68. Jacob 173. 100. Jda Adelheid Bernhardine 222. 215. Jda Magdalena 135. 140. v. Jena, Maria Luise Wilhelmine Sophie Karoline 222. v. Jena, Sophie 192. Jlsabe Hedwig 155. 89. Joachim 127. 36. Joachim 147. 70. Joachim 152. 79. Joachim 174. 104. Joachim 199. 160. Joachim Christoph 156. 92. Joachim Christoph 177. 107. Joachim Christoph 180. 113. Joachim Friedrich 153. 83. Joachim Karl Friedrich 220. 205. Johann 18. 2. Johann gen. Droiseko 22—74.4. Johann 76. 7. Johann 103. 10. Johann 113. 16. Johann 114. 19. Jordan 107. 9. Jordan 195. 141. v. Jtzenplitz, Graf 194. Judith 13t. 42. Judith 141. 64. Judith 173. v. Jürgaß 212. Jürgen 172. 98. Jürgen 174. 103. K. v. Kagen, Margaretha 130. v. Kahlen, Gottliebe 206. v. Kalebutz, Joachim 141. v. Kalebutz, Joachim 205. v. Kalebutz, Katharina 173. v. Kalebutz, Valentin 141. Karl Christoph 182. 116. Karl Heinrich Albert 223. 218. Karl Ludwig 213. 198. Karl Ludwig Anton 191. 125. Karl Wilhelm 212. 185. Karl Wilhelm Ludwig 193. 22t. 209. Karoline Dorothea 195. 136. Karoline Ehrengard 194. 134. v. Karstedt, Joachim 141. Katharina 141. 62. Katharina 148. 71. Katharina 150. 76. Katharina 155. 86. Katharina Elisabeth 155. 88. - 300 — Katharina Sophia 178. 111. Kerstm 125. 32. Kersten 138. 51. v. Klitzing 204. v. Klitzing, Elisabeth 116. v. Knoblauch 152. v. Köckeritz, Mar Otto Sigis- mund 223. Konrad Heinrich Ferdinand 192. 127. v. Krosigk, Amalie Auguste 189. v. Krosigk, Bernhard Friedrich 183. v. Krosigk, Bernhardine 220. v. Krosigk, Ehrengard 218. v. Krosigk, Ehrengard Helene Adelheid 181. v. Krüsicke, Kumgunde Mag- dalena 203. Kumgunde Magdalena 201. 169. L. Laura Henriette Friedrike 222. 213. v. Lentzke, Margaretha Gottliebe 17k. Leopold Alexander 210. 189. Lippold 119. 25. Lippold 117. 69. v. Lochow 223. v. Löschbrand, Joachim 15k. Ludwig Alerander Leopold 198. 157. v. Lüderitz, Karl Friedrich 200. Lütke 120. 34. Lütke 130. 40. Luise Amalie Helene 221. 210. M. Magdalena Maria 219. 200. Magdalena Tugcndreich 201. 169. Margaretha 133. 47. Margaretha 110. 59. Margaretha 205. 173. Margaretha Elisabeth 206. 180. Maria 133. 46. Maria 111. 65. Maria 197. 153. Maria 203. 166. Maria Dorothea 217. 191. Maria Hedwig 200. 181. Maria Helene 193. 131. Maria Johanna 217. 192. Maria Tugendreich 155. 87. Martin 20. 3. Melchior 173. 102. Melchior Ernst 205. 174. 301 — Melchior Ernst 207. 183. Melchior Joachim 207. 182. v. Meseberg, Claus 148. Moritz 128. 38. Moritz 129. 39. Moritz 131. 43. v. Mimten, Jürge 140. N. N 15V. 96. N 148. 72. N 224. 222. Q. Oda Sophie Wilhclmine 195. 137. v. Olvenstädt, Albert 14. 3. —, Barthold 16. 10. —, Benno 14. 1. —, Bernhard 16. 7. 8. —, Cune, 16. 14. —, Friedrich 15. 4. —, Hedwig 16. —, Heinrich 15. 6. —, Henning 16. 13. —, Johann 16. 9. —, Lndolph 16. 11. v. Olvenstädt, Lüder 16. 12. —, Marquard 14. 2. —, Randewig 15. 5. Ottilia 139. 54. Otto August Ludwig 222. 216. Otto Friedrich Alerandcr 220. 204. Otto Karl Wilhelm 223. 220. D. v. Pfucl, Ursula 131. v. Pieverling 217. v. Platen, Jlsabe 156. v. Platen, Präsident 176. v. Platen, Sophie Magdalena 179. zu Putlitz, Karl Friedrich Gans Edler Herr 183. -Q. v. Quitzow 199. v. Quitzow, Jürge 141. R. v. Randau, Anna Katharina 176. — 302 — v. Nathenow, Franz Ehren- reich 217. Reimar Vollrath 154. 84. v. Retzdorf, Margaretha Sophie 200. Reynbolt 113. 14. v. Rhaden, Gottlieb Wilhelm 217. v. Rohr, Claus 150. v. Rohr, Friedrich Karl Georg Ludwig 222. v. Rohr, Hans 133. v. Rohr, Hedwig 151. v. Rohr, Margaretha 137. v. Romberg, Julie 138. Rudvlph 120. 29. Ruprecht 127. 37. S. Samuel 156. 94. Samuel Ludwig 134. 48. v. Scharffenberg, Caspar Zabel 134. v. Schepelitz 26. 70. v. Schütt, Dorothea 203. v. Schütt, Fritz 133. v. Schütt, Melchior 140. v. Sehlstrang, Maria Elisabeth 207. Sophie 137. 150. Sophie Dorothea Wilhelmine 217. 194. Sophie Eleonore Auguste Friedrike 130. 122. Sophie Helena Henriette 220. 207. Sophie Jda 135. 139. Sophie Katharina 135. 142. Sophie Katharina Christiane 183. 118. Sophie Luise 217. 193. Sophie Wilhelmine 217. 190. v. Steinwehr, Lucia 155. Stellentin 113. 15. Stellentin 11k. 24. Stellentin 137. 49. T. Thilo 120. 27. Tietke 113. 26. Tochter 133. 129. Tochter 205. 175. v. Treskow, Margaretha 146. Tugendreich 133. 45. u. Ulrich 17. 1. Ursula 140. 56. Ursula 141. 61. Ursula 157. 97. Ursula Sophia 201. 170. W. v. Wallstewe, Siegfried 70. 106. v. Warnstcdt, Caspar 130. v. Warnstedt, Katharina 151. v. Werder, Albertine Brand verehel. 199. Wilhelm Ernst Ludwig 220. 206. v. Winterfeld, Karl Hermann 210. v. Winterfeld, Sophie Charlotte 210. v. Wittstruck 205. v. Wittstruck, Valentin 11t. v. Wodenöwegen 25. 70. v. Woldeck 152. v. Woltzken 148. Wulfs Ernst 20k. 179. v. Wuthenow 148. v. Wuthenow, Barbara 132. v. Wuthenow, Margarethe» 132. v. Wuthenow, Margarethe» 205. Z. v. Zieten, Anna 138. v. Zieten, Auguste 163. Orts-Register. Babe 179. 220. 22 l. Bardeleben 114. Barsekow 146.152.153. 154. 174. 176. 178. Berlitt 176. 203. 204. Bctzendorf, Schloß, 11. 12. 29. 51. 73. 82. 92. Blankenberg 218. 220. Börgitz, wendisch, 186. Buchholz i. d. Altin. 29. 75. Vuchholz i. d. Priegn. 32. 8l. 88. 94. Buchwald 89. Bückwitz 136. 146. 173. Vuskow 183. Vutterhorst 106. Calbe, Schloß a. d. Milde. 11. 12. 29. 51. 69. 70. 71. 80. 81. 82. 92. 93. 94. 107. Calbe a. d. Saale 120. Cunrau 192. Deetz 185. Doberitz 113. Dreetz 100. 126. 130. 131. 132.135. 138. 142. 143. 144. 145. 152. 178.179. 202. 205. 213. Dreetz See 100. 101. 130. 146. 149. Falenczyn 186. Fiechel 125. 128. 145. Friedrichsdorf, Schloß, jetzt Fretzdorf 95.96.105.108. Ganzer 145. 146. Gischkow 70. Glüsig 13. 81. 107. Gluchowo 186. Großenkreuz 113. 114. Haselendorp 74. - 305 - Havclberger Floßwarc 125. Helenenhof 181. Honwerslebcn 42. Joachimshof 182. 108. Kampehl, Campiel, 135. 138. 143. 145. 140. 154. 174. 175. 178. 181. 214. Köritz 130. 143 146. 154. Kröchern 9. 10. 11. 13. 28. Krumbke, Schloß, 11. 71. 73. 82. Kyritz 99. 103. 117. 119. 125. 127. 130. 132. 137. 142. 178. 206. 215. Lentzke 119. Lietzow 98. Lohm 101. 102. 103. 117. 118. 127. 129. 134.135. 138. 154. 156. 177. 178. 179. 200. 205. 213. 214. 215. Metzelthin 178. 212. 216. 217. Neuhoff 179. 181. Neue Mühle 32. 81. 88. 94. Odenburg 13. 94. Olvenstedt 13. Owdorf 89. Plutowo 184. 185. 186. Pritzwalk 98. 99. 103. 132. Rehfeld 117. 118. 138. 142. 174. Retzow 98. 202. Riebau 70. Rodan, Wald 18. 98. 99. 109.111-113.117.118. 127.128.129.134.138,142 144.145.158-172.178. Rodan, Dorf 118. 138. 175. 181. 221. Roebel 80. 102. 106. 117. 118. 125. 127. 129. 135. 138. 142. 153. 200. 214. 215. Nube 117. 118. 142. 172. Rubesche Buch 118. 142. Rüdenitz 125. Sagast 179. 181. Scharpenlohe 103. Schenkenhorst 192. Schönermark 116. 119. Schwarzholz 102. 125. 126. 127. 135. 143. 214. 215. Seehausen 103. Sieversdorf 146. Spandau 116. Spiegelhagen 32. 81. 88. 94. Stüden, Groß und Klein, 179. Stüdenitz 161. 162. 167 — 172. 175. Nalwitz 79. Vielbaum 103. Ninzelberg 185. Vipperowsche Wasser 90. 108. 20 — 306 — Voigtsbrügge 1K7. 179. 183. 198. Warnstedt 78. 79. 92. 105. 107. Wendemark, Ober und Nieder, 103. Werbener Floßware 125.127. Wilhelms!) os 18K. Wulfeswinkel 80. 10K. Wusterhausen 212. Nachträge und ZZerichtigungen. Seite 133 Zeile 15 von unten. Moritz und Christoph hatten noch eine Schwester, welche an einen H. v- Rundstedt ver- heirathet war. Sie hatten ans den von Kröcher'schen Gütern zu Lohm noch das Heirathsgut sür ihre Schwester zu zahlen, weshalb Gottsried von Rundstedt sie 1654 zur schriftlichen Erklärung aufforderte: ob sie sich für verpflichtet hielten, die Summe zu zahlen, oder ob sie Quittungen über geleistete Zahlung besäßen. S. 142 Nr. 66. Nach einer alten Aufzeichnung in der Familie hieß die Gemahlin des Hans: Gheseke von Warn- städt, und der Leibgedingsbrief widerspricht dem nicht. S. 167 Z. 13 v. u. Durch jenen Vertrag von 1556 erhielten die von Kröcher die Kühlungen aus den Holzungen zwischen den Feldern Wildberg, Nackel und Dreetz bis an den Rhin und von der Wutzezer Heide gegen Lesczow wärts gelegen sammt allen Gerechtigkeiten erb- und eigenthümlich, die jährlichen Hebungen über den Barsekow'schen — 308 - Lug, welche die Leute von Köritz gaben, so wie die von dem Gantzer'schen Lug, den Dreetzer See erblich, so daß sie darauf mit allerlei Garn unbeschränkt fischen konnten; doch wurde dem Amte Neustadt jährlich einmal ein Zug zu Eise und ein Zug zu Schiffe mit dem großen Garne vorbehalten. Sie erhielten ferner die Horst Tribau, einige kurfürstliche Einkünfte zu Nobel, das Recht, eine Windmühle vor Lvhm zu bauen, welche sie aber nur für sich und ihre Bauern benutzen sollten, und Bestätigung ihrer Fischerei auf der Dosse. Sie traten dagegen ab Alles, was zwischen der Dosse und dem Rhin und bis an den Thamfluß liegt, mit einigen Ausnahmen. Kurfürst Joachim bestätigte diesen Vertrag zu Kölln an der Spree am Mittwoch nach Jubilate 1550. S. 177 Z. 7 v. oben. Lies drei statt zwei. S. 179 Z. 3 v. oben. Caspar Joachim war nicht Erbherr von Babe; dieses gehörte der Linie Lohm 1. Antheils, eben so wenig war er Erbherr von Neuhoff, welches erst sein Sohn Hans Ernst Wilhelm erbauete, der auch erst Sagast bei Pritzwalk erkaufte. Dagegen gehörten ihm die Vorwerke Joachimshof und Vogtsbrügge. S. 179 Z. 5 v. oben. Lies 18,000 statt 1800 Thaler. S. 179 Z. 16 u. 17 v. oben. Die eingeklammerten Worte sind zu streichen. S. 181 Z. 4 v. oben. Vor: in Brandenburg, sind die Worte einzuschalten: auf dem Ritterkollegium. S. 181 Z. 4 v. unten. Statt 5. Sept. 1818 muß es heißen: 22. Februar 1798. S. 187 Z. 6 v. oben. Lies 1816 statt 1826, und eben daselbst Z. 13 v. oben muß es heißen: Er war schon früher Landes-Direktor der Altmark geworden. S. 193 zu Nr. 128. ist hinzuzufügen: Sie war die jüngste — 309 — Tochter Hans Ernst Wilhelms und seiner Gattin Ehrengard von Krosigk, und in der ganzen Familie von frühester Jugend an sehr beliebt, wie sie es verdiente. Ueberhaupt schien es ihre Bestimmung, Alles in Liebe zu vereinigen. Die verschiedenen Mitglieder der Familie waren seit Jahrhunderten so weitläufig mit einander verwandt, daß die Nähe der Verwandtschaft kaum auszumitteln, und dadurch Jahrhunderte hindurch zahllose Prozesse in Erbschaftsangelegenheiten entstanden waren. Wenngleich in früherer Zeit schon einmal die verschiedenen Zweige der Familie durch eine Verheirathung verbunden wurden, so waren doch seitdem Jahrhunderte verflossen und die Sache vergessen. Sie führte zum zweitenmale diese nahe Vereinigung herbei, und darum giebt es in diesem Augenblicke unter den jüngeren lebenden männlichen Mitgliedern der Familie nur solche, die Geschwisterkind zusammen sind, nebst ihren Söhnen. S. 193 Z. 18 v. unten muß es Errleben statt Vinzelberg heißen. S. 193 Z. 14 v. unten muß es heißen: Am 11. Oktober 1842 verheirathete er sich :c- S. 193 Z. 11 v. unten hinter Gerlach ist einzuschalten; geboren am 6. Dezember 1822. S. 194 Z. 14 v. oben. August Henning war, ehe er nach Koblenz ging, zuletzt Assessor im Ministerium des Innern. S. 218 Nr. 197. Die Angaben müssen hier heißen: Jüngster Bruder des Vorigen und Sohn George Vollraths. Er wird nur einigemal erwähnt, war 1756 erst 16 Jahre alt, und muß jung gestorben sein, da von ihm sonst nichts bekannt ist. S. 220 Nr. 207. Sophia Helene Henriette starb schon als Kind- — 310 — S. 222 u. 223. Hier ist überall statt des als Geburtsort angegebenen Namens Rodan, Babe zu lesen. S. 291 Z. 12 v. oben. Sagast ist seit längerer Zeit wieder verkaust. S. 292 Z. 2 v. oben. Hirschfelde ist 1811 von Wilhelm von Kröcher erkaust und 1846 wieder verkaust worden. » 1. Benno v. Olven- stedt I2S2. 2. Marqnard v. Olvenstedt Ilss. 2237. 4. Friedrich v. Olvenstedt, Conventual, 2242—I2S0. 3. SIll'crt v. Olvenj 2183. II« S. Nandcwig v. Olvenstedt 2226—2264. k. Heinrie v. Olveist 2260. 7. Bernhard v. Olvenstedt, Ritter, !s. - entin !5>3. Bernhard v, Olvenstedt, Knappe, 2233—2223. 9. Johann v. Olvenstedt, »lax. jur,, 2223. tv. Barthvld v. Olvenstedt 1. tekc 72. !3. him 11. k. Lndolp!:tke v. Olvcnhgi. 27. Thilo 2235. 2S. Claus 1246, ^ 2452. 29. Nudolph usa. 30. Albrecht 2452. 31. Dietrich 1452. 246 t. 12. 13. Lüder Hennin v. Olvenstedt v. Olvens 2262, 4 vor 2288. 2 26». c» Hcdwig. Stammtafel des Geschlechts von Kroch er. I. Urahnen 1. Benno v. Olvenstedt II5I. 2. 1. Ulrich (?) 1250, 3. 2. Marqnard Albert Johann, Martin, v. Olvenstedt v, Olvenstedt Ritter, CanonicuS, 1189. 1197. Il89. 1197. 1271. 1279. 1289—I9l9. 4. 4. ö. k. Friedrich Johann Heinrich, Bernhard, v. Olvenstedt, gen. Droiseke, Ritter, Ritter, Conventual, Ritter, Truchscii, auf 1299—I9IS, 1999. 1997. 1213—1299, Calbe, 1281—1921, °° 1. N... v. Wo- denswegcn. 2. N...V.Sche- . pelitz. 5. v. 7. 8. 9. Nandewig Heinrich Johann, Heinrich, Jordan v. Olvcnstedt v, Olvcnstedt Ritter, auf Calbe, Ritter, auf Calbe, auf Calbe, Drectz, 1259—1291, I2SV. Bctzendorf, Krümle, Dreetz, Lohm, Lohm, 1999-1392. 1309—1910. I9IS—1319, 7. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Bernhard Johann Arnold Heinrich Hans, Ncinbolt Stellentin v. Olvenstedt, 1399, isss. 1999. Ritter, 1959. 1359. Ritter. 1999. 1959. 12!>'!, 1299, 8. 1k, 17. 18. 19. 20, 21. Bernhard Johann. Heinrich Busso Johann Heinrich Betekc v, Olvenstedt. Ritter, 1,275. 1379. 1991. 1975. 1199. 1972. Knavve, 1975. 1299—1999. , 9. 22. 23, Johann Hans Achim v. Olvenstedt. auf Nocbcl im. vlnx. jur., 1339. 1192. tv. 1t, 24. 25. 2K, Barthold Ludolph Stellentin Lippold Tictkc v. Olvenstedt v, Olvenstedt auf Schönermark, aufSchöuermark, 5 1191, 1951. 1351, Drectz, Lohm, Nobel, 1198—1172. Drectz, Lohm, Nobel, Forts, bes. Blatt. 1198—1111. Forts, bes. Blatt. t2. 13. 14. Lüder Henning Cune v. Olvenstedt v, Olvcnstedt v, Olvenstedt 1999, f vor I28S, las», . 1999, -e> Hedwig. 27. Thilo 1995. 28. Claus 1119, 5 1152. 20. Nudolph 1159. 30. 3l. Albrecht Dietrich 1159. 1159, I19>, 33. 54. 55. Acbim Ottilia Anna, auf Dreek, Lohm, 1^-7. Aebtisstn des Klosters lioebel, Schwarzholz, Lindow. US«, f isie. 34. Lütke 1502, f 1527. -» Anna von Eimbeck. 50. 56. 57. Christoph Ursula Elisabeth, 1527, 5157». 15S7, Aebtisstn des Klosters Lindow, Margaretha °° Zürgev.Munten ,«17. v. Rohr. zu Cz-tze. 38. Morih 1527, b I57Z. Anna v. Ziel 33. Morih 1572, z. IS7S. «- Anna von Eimbeck. 42. Judith. -» Gebhard v. Kröcher. 52. Heinrich IS7S—1580. 58. Dorothea 1500. «- Joachim v. Eichstedt auf Eichstedt. 60. Hippolyta 1571—1582. -» Valentin v. Kalebnlz zu Kamxehh Kammergerichtsrath. 62. Katharina 1587—ISIS. »- Jürgen v. Quitzow zu Grube». 64. Judith. Joachim v. Kalebutz, z-iWS. 59. Margaretha 157^. -» Melchior von Schütt zu Manker- 61. Ursula 15»5. >» Detloss v. Eichstedt auf Eichstedt. 63. Dorothea I5S4. Valentin v. Wittstruck zu Kantow. 65. Maria 1580. °o Joachim v. Karstedt. 24, II. SteUentin's Nachkommen. 32. Kersten auf Dreetz, Lohm, Rocbcl, Schwarzholz. 147g, 4 1502. °° Anna. 34. Lütke 1502, 4 1527. °° Amia von Eimbeck. ' 38! ' Moritz 1527, f 157». --> Anna v. Zielen. 35. Heinrich 1502. 3K. Joachim, Propst des Klosters zum heiligen Geist vor Salzwedcl, 1502—152» 37. Ruprecht 1502, h 1544. » Margarethe. 33. 40. Moritz Lütke 1572, h 1570. 15S5, h 1500. Anna -» Margaretha von Eimbeck. v. Kagen. <-° Ursula v. Pfuel. 4t. Ernst auf Dreetz, I5S5, f IS02. 33. Ach im auf Dreetz, Lohm, Noeoel, Schwarzholz, 1480, 4 1510. 43. 50. Stcllcntiu Christoph 1510, 4 1576. 1527, 5 1570. Margaretha v. Rohr. 5t. 52. Kerstcn Heinrich auf Dreetz und Lohm, I57S-I580. 1500-1000. °° Anna v. Zielen. 54. Ottilia 1477. 5K. Ursula 1507. 53. Hippolpia 1502. -» Caspar v. Warustcdt. 42. 43. 44. 45. Judith. Moritz Christoph Tugendreich auf Dreetz u. Lohm, auf Dreetz und Lohm, 1614. -» Gebhard 1500—is»s. 1500, b-t. Mal isW. v. Kröcher. ^ Barbara °-> Margaretha v. Wuthcnow. v. Wuthenow. 4K. Maria 1020. «- Fritz v. Schütt zu Bückwitz. 47. Margaretha, I5g» Wittwe. Hans v. Rohr zu Leddin. 48. Samuel Ludwig auf Dreetz und Loht», 1669, h 0. Fehr. 1705. -c> Sibplle Juliane v. Deging, f 2«. Sept. 172». «> Jürgev.Muntcu zu Czctzc. 58. Dorothea I5Z0. -» Joachim v. Eichstedt auf Eichstedt. K0. Hippolpta 1571—1582. -» Valentin v. Kalcbtttz zu Kanwehl, KamtnergerichtSralh. K2. Katharina 1587-101». «> Jürgen v. Qititzow zu Grube». K4. Judith. 55. Anna, Aebtisfm des Klosters Lindow. 57. Elisabeth, Aebtissi» des Klosters Lindow, 1»47. V. Joachim Kalcbutz, ^ 1020. 53. Margaretha 1574. « Melchior von Schütt zu Mäuler. kl. Ursula 1505. --> Dctloff v. Eichstedt auf Eichstedt. K3. Dorothea 1504. <» Valentin v. Wittstruck zu Kautow. K5. Maria 1580. --- Joachim v. Karstcdt. 25, m. Lippold's Nachkommen. 66. Hans auf Drcetz, Lohm, Noebel, Schwarzholz, 1472, 5 1501. °° Ghese. 67. 68. Hans Jacob 1502—1542. 1502, 4 I5SI. «> N. v. Eichstedt °° Margaretha auf Eichstedt. Treskow. Fortsetzung besonders. 69. Lippold 1502, 4 1548. 70. Joachim 1502, 4 1548. 71. Katharina 15Z9. 1559. « Claus v. Mescberg. 72. N N v. Wnthenow. 73. Hans 1548, 4 1588. -- Elisabeth v Klitzing. 74. Hieronpmus 1548, 4 1579. - Ilse v. Woltzke. 75. Christoph 1548, 4 1584. Margaretha v. Eimbeck. 76. Katharina 1580. -» Claus v. Nohr auf Lcddln. 77. Hans auf Drcetz, 1581, 4 1002. -« Katharina v. Warnstedt. 80. Christoph auf Drectz und Bar- sekow, 1S02, 4 1654. °° N. v. Gühlen. 78. Daniel auf Lohm, 1581, 4 1617. > Hedwig v- Rohr. 79. Joachim I58S, 4 1595. 89. Jlsabe Hedwig 1660. ° Leinn Friedrich v. Eimbeck. 90. Elisabeth Sabine 1660. « Caspar Kühne v. Burghagen. 91. Heinrich ISI7—IS22. Lncia v. Steinwchr. 92. Joachim Christoph auf Lohm, ISI7-I526, 4 1644. » Jlsabe v.Platen. 93. Daniel 1617—1621. 94. Samuel 1617—1621. 81. Hans Christoph auf Drcetz, 1661. -» Luciav. Woldeck. 38. Kathar. Elisabeth. « Hans Caspar v. Fraz. 82. 83. Daniel MagnuS Joachim Friedrich 1661. auf Varsckow, Rittmeister, 1661, 4 18. Juni 1697. -» Barbara v. Düringshofen. 84. 85. 86. Reimar Vollrath Germanus Gabriel Katharina 1661—1666. 1672, 4 I. Mai I67S. 1690. 87. 95. Maria Tugcndrcich Heinr. Christoph 1690. 1641, 4 1678. 96. 97. N Ursula 1644. 1674. 08. IV. Jacob's Nachkommen. 98. Jürgen auf Kumpel)!, -» Elisabeth v. Grabow. 103. Jürgen auf Kampehl, 1367—1638. 104. Joachim auf Barsekow und Kainvehl, 1682—1712. >» Anna V.Brunn. 10k. Hans Matthias aufBursekow, Kam- pehl, 1682—1712. -» 1. Anna Kathar. v. Randau. 2. Marg. Gottliebe v. Lentzke. ' 107. Joachim Christoph auf Lohm, 1703—1723. -» Auguste Sophie v. Dcging. 105. Hans Jürgen 1638—1683. 100. Joachim. 99. ASnmö auf Lohm. 1361—,ZS--. 101. ASnnis auf Lohm. >308—162». « Maria v. d. Hagen. 102. ErdmannAll'rccht auf Lohn,, 162S—iseo. Margar. Sophie v. Rctzdorf. 103. Asmus Ludwig auf Lohm. >601—1602. 100. Jacob auf Drcetz, 1361—>396. -» Katharina v. Kalebutz. 101. Gcbhard auf Drcetz. >370—1603. -» Judith v. Kröcher. 102. Melchior I3SI—1370. 104. Christoph auf Drcetz, Retzow. 1308—1621. -» Ursula v. Brictzke. 107. Henning Christoph, Pfaudbes. v. Berlitt, 1611—1702. -»1. Kunig. Magd, v. Krüsicfc. 2. Dorothea v. Schütt. 165. Gabriel >308-1600. 160. Maria. 174. Melchior Ernst auf Drcctz, >603—1666. -» Margarctha v. Wuthenow. —— . 175. N. -» Joachim v. Kalebutz. 178. Hivpolpta Judith, in Wcklenl'urn «ohnhast. 170. Wulff Ernst auf Drcctz, 1666—1703. -» Gottliebe v. Kahlen. 18». 181. 182. Margaretha Eli- Maria Hcdwig Melchior Joachim sabctl). zu Drcetz. - Karl Friedrich v. Lüderitz. auf Drcetz, 1666—>700. <» Maria Elisabeth v. Sehlstrang. 170. Gcbhard >603-1621. » Nnnav.d.Hage». 177. 222. Anna Margarctha N (Herr). zu Drcctz, 1600—1626. -» Otto v. Bertkow, -» N.... v.Lvchow. Domherr zu Walbeek. 168. Anna Maria 1. 169. Magdalcna Tu- gcndrcich l, auch Kunigunde Mag- daleua. 170. Ursula Sophia 1. >670. 171. Gottfr. Christoph 2. 1703. 1706. 172. Adolph Wilhelm 2. 1703. 1706. 173. Margaretha. -» N...v.Wittstruck. 183. Melchior Ernst 1670-1703. -» N... v- Klitzing. 184. Georg Vollrath auf Drcetz und Lohm, 1678—1718. -» Sophie Charl. v. Winterfeld. 135. 186. 137. Karl Wilhelm Barbara Maria. Anna Elisabeth auf Drcetz und Lohm, 1680—1760. -» Erdmuth Ger- -» N... v.d.Hagen. -» N... v. Jürgaß. traud v. d. Hagen. 223. 224. Anna Elisabeth. Hippolpta Katharina 1672—1736. 188. 189. 190. 191. Fricdr. Wilbelm Leopold Alerander Soph.Wilhelminc Maria Dorothea 1- I73S. auf Lohm, >718—1710. 1722. -f 1776. 192. Maria Johanna 1732. 193. Sophie Luise. . Gottlicb Will), v. Rhadcn. 194. 195. 190. 197. Sophie Dorothea Friedrike Sophie. Elisabeth Eber- HanS Siegfried Wilhclmine hardine Christiane. 173s. -f 1701. . e- Franz Ehren- -» Hans Friedrich -» N. v. Pieverling. Rathenow. v. Billcrbeck. 198. Karl Ludwig 199. 200. 201. Elisabeth Juliane Magdalcna Maria Christ. Vollrath. Z. 1700. Sophie. 5 1707. -» Luise Wilhelm. » N.... v. Byren. Ulrike v. Byren. 108. Hans Dietrich Ludwig 1701—1768. 109. Gottfr. Christoph 1706-1712. 110. 111. Anna Sibylla Katharina Sophia Margaretha 1710. n Präsident Caspar Wichard v. Platen. 112. Caspar Joachim 1711—>781. <» Sophia Magdalcna v- Platen, vcrw. v. Gühlen. 204. Otto Friedrich Alerander 1787-18-18. -» Bernhardine v. Krosigk. 205. Joachim Karl Friedrich 1778. 206. Wilhelm Ernst Ludwig >770. 207. Sophia Helena Henriettc 1780. 208. Erdmuthc Sophie Friedrike Henriettc >783—1801. 202. Heinrich August. 209. Karl Wilhelm Ludwig auf Babe, 1790—1841. » Ehrcngard Luise Wilhelm.».Krocher. 203. Caspar Christian 1728—1767. 113. 114. 115. 116. Joachim Christoph Hans Ernst Wil- Christian Friedrich Karl Christoph 1764. Helm 275S—27S8. -0 Ehrengard Helene Adelheid v. Krosigk. Joachim 1758—1760. 117. 118. 119. 210. Georg Friedrich Sophie Katharina Elisabeth Char- Luise Amalie Alerander Christiane lvtte Luise Helena auf VclglSbrügge, iioi—1778. I7«s. >010- ' ' -» Karl Friedrich -»Bernhard , » Auguste v.Zietcn. Gans Edler zu Friedr. v. Krosigk. Christ. v.Gurctzki- Putlitz. Cornitz. 211. 212. 213. Auguste Carolinc Agnes Ehrengard Laura Henriettc Luise Luise. - Friedrike 1SII. 1817. Friedr. Will). -» Heinrich Moritz -» Friedrich Karl Albr. v.Graevcnitz. Ludwig Georg v. Rohr. 214. Emilie Auguste Friedrike i8>8. -» Friedrich Karl Ludwig Georg ». Rohr. 215. Jda Adelheid Bcrnhardinc 1820. 216. 217. 218. Otto Aug. Ludwig Armgard Erncstinc Karl Heinrich I82Z, Sophie Albert «uf Lohrn u. Nsddan. 1827. 1829. 219. Albert Friedrich Hans >831. 220. Anna Ottilie Hcriiiine 1832. -» Marie Luise » N ... v. Köckritz. Wilhelm. Sophie Karolinc ».Jena. 156. Georg Ernst Friedrich auf BuSko«. ° Julie v. Nomberg. 157. Ludwig Alerander Leopold auf VoigtSbrügge, 170Z. -» Frau v. Werder. 158. Albertine. -»N... v. l Hengst. 159. Erncstine. p- -» N... v.Quitzow. 221. Otto KarlWilhelm >830-1831. ' 120. Friedrich Wilhelm Karl 1782, auf Vinzelbcrg. -» Sophie Gräfin v. Nlvenslcben. 121. Hans Joachim Adolph 1783, auf Lohm. -» Amalie v. Krosigk. 122. Sophie Eleonore Auguste Friedrike 178-1—1847. » Heinrich Baron v. Eckardstcin. 123. 124. 125. 126. Bernhard August Ehrengard Auguste Karl Ludwig Albert Caspar Ernst Sophie Henriettc Anton Gcbhard 1786—1813. 1788—1780. 1700—>701. 1702-1812. 127. 128. Kourad Heinrich Ehrengard Luise Ferdinand Wilhclmine auf Cunrau, ^-gz >703—>837. -»Karl Wilhelm -» Sophie v. ^>cna Ludwig v. Krvcher. 129. Tochter, IMqeboren >706. 130. Friedr. Will). >810. -»Agnes Henriettc Bertha v. Gerlach. 131. Marie Helene 1812. °° Graf v. Jtzen- plitz. 132. Droiseke Albert August >814-1820. 133. August Henning 1817. 134. Karoline Ehrengard 1821. -»lldo v. AlvcnS- leben. 1ZS. 136. 137. 138. 139. Agnes Sophie Karoline Dorothea Oda Sophie Helene Albertine Sophie Jda Auguste >823. Wilhelmlnc >828. i83v. >823. 1827. 143. Bertha Amalie Helene Elise >812. « Karl Hermann v. Wintcrfcld. 144. Hans Gebhard Droiseko >813. »Marie Bertha Gustave Gauch. 145. Anna Sophie Auguste 1817. 146. 147. 148. 149. 150. 151. 152 Hans Adolph Albert Joachim Gcbhard Wilhelm Amalia Auguste Sophie Ehrcngard Heinrich August Albert Lüdccke Heinrich Adelheid 1824—>838. >826. >828. 1820. 1822-1023. >824—1826. 1827. -» Jul.Heinr Will). HanSv.Bornstaedt. 153. 154. 155. Maria Hans Ernst Adolph Adolph HanS >842—1843. 1843. 1844. 140. Jda Magdalcna 1844-1830. 141. Jordan >846. 142. Sophia Katharina >840.