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Seine Söhne sind Lippold, Hans, Joachim und Jacob;eine seiner Töchter war an Claus von Meseberg, eine an-dere an einen von Wuthenow verheirathet. Claus von Me-seberg ist ebenfalls in dem oben erwähnten Proceß als Zeugevernommen worden. Seine Auslassung über seine allgemeinenVerhältnisse (Generalfragen) lautet folgendermaßen:
ClawS Meseberg, einer von dem Ruppinschen Adell, vor-eydt. Erinnert vnd vorwarnt der pene eines falschen gezeugs«meineyds, vnd das die sache vnserm gnedigsten Hern vornehm-lich belangende, 8t) jar vngeferlich alt, vnd der zeug Hai dervon Krochern, als Hans, Jacobs vnd Joachims Swestcr zumeelichen gemaell gehabt, jedoch will ehr die Wahrheit sagenn,vnd gonet dem rechthabenden theilt, keines nutzs oder gewinstsaus der fachen hossend, nicht vnderrichtet, von den anderengezeugen nichts geHort, auch nicht beredet, vnd der zeug istviellmaell auf dem streytigenn orth geweset, abers nicht diesserfachen halben, nicht in ban oder acht, tawsent gülden vnge-ferlich reych. — Aus dem Leibgedingsbriese des Claus vonMeseberg von 1559 ergiebt sich, daß seine Frau Katharinahieß. 1499 lebte Hans noch, aber 1502 war er bereits todt.
67. Hans.
Er war der älteste Sohn des vorigen, und lebte zwischen1502 und 1542, war also ein Zeitgenosse der Reformation.Im Jahre 1512 machten die Kurfürsten Joachim und Al-brecht nachstehende Entscheidung bekannt. Zwischen ihren lie-ben Getreuen, den von Kröchern zu Dreetz an einem Theile,und dem Rathe und der ganzen Gemeinde der Stadt Wuster-Hausen anderer Seits, habe sich wegen der Benutzung derHolzung in der Rodane Zwietracht erhoben. Nach gütlicherEntscheidung der kurfürstlichen Räthe seien beide Partheienin Folgendem einverstanden: Rath, Vorsteher der Gotteshäuserund Bürger und Einwohner der Stadt Wusterhausen sollen,