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und 8 Schillinge die von Kröcher gemeinschaftlich. In Köritzdie Pacht von 6 Hufen. Kampehl gehört ihm und den Ka-lebutzen ganz. ')
Im Jahre 1479 publicirte Graf Johann von Lindoweinen Rechtsspruch in Sachen Gebhards von Alvensleben wi-der die von Rosfow wegen des Dorfes Weteritz, in welchemer Hans von Kröchern als seinen Rath bezeichnet.^)
Im I. 1486 erwarb er mit seinen Vettern Kersten undAchim die Besitzung zu Schwarzholz, wie oben angegeben.
Nach Aussterben der Grafen von Lindow ging die Herr-schaft Ruppin, und damit die Lehnsherrlichkeit über die in der-selben liegenden Güter der Familie auf die Kurfürsten über-,der erste von denselben über diese ausgestellte Lehnbrief istvon 1524; derselbe nennt bloß die Dörfer Groß und KleinDreetz nebst Zubehör und 12 Hufen, so wie den vierten Theilder Gerichte und des Kirchlehns zu Kampehl. ^) Schwarz-holz und Kampehl haben sich bis Ende des 17. Jahrhundertsim Besitz der Familie erhalten. Hans ist der Stammvaterder noch jetzt vorhandenen Linien der Familie. Er war einMann, dessen Andenken noch lange nach seinem Tove imVolke fortlebte. Die Zeugen, welche im I. 1539 in einemProcesse des Rodans und namentlich der Nußware (Abgabevon den Nüssen) wegen vernommen wurden, gedenken des„alten Hans", wie sie ihn nennen, vielfach. So bekundet derBauer Hermens aus Köritz: Vor mehr als 49 Jahren, woer selbst noch Junge gewesen, habe der alte Hans, als ihmdie Einwohner von Sieversdorf Nüsse geliefert hätten, eineMetze voll Nüsse genommen und unter die Jungen geworfenund gesagt, diese werden noch unsere Gezeugen sein, daß wirunsere Gerechtigkeit hier haben.
1) kieltet cod. I. Hptthl. IV. 131—13k.
2) A. a. O. 111. Kerleen viptom. vst. ttlsecti. II. 528.
3) Wir theile» diesen Lehnbrief im Anhange XII. mit.