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Thlr,, sollte der Hofrath v. Platen und seine Frau ans ihrer beiderLebenszeit Reschvitz in Pacht behalten, nach ihrem Tode das Gut aberan den Herrn Verpachtn oder dessen Erben zurück fallen und dasGeld zu kündigen sein. Auch verpflichtete sich derselbe, uach Entge-gennahme des Guts, der einzigen Tochter des Hofr. v, Platen, Hed-wig Elisabeth, bis sie vcrheirathet, jährlich 5t) Nthlr, zu zahlen. DasInventar zu Reschvitz gehörte dem Pächter. — Dagegen ward aus-drücklich bedungen, daß die Pertincnz Kussow im Patziger Kirchspiel,„so bereits im vorigen (I7tcn) Jahrhundert mit Reschvitz vereinigtgewesen/' in die Rclutivn mit einbegriffen sein solle. Coscldorf undSalkcvitz waren damals bereits an den Obersten v. Bk. abgetreten,womit es sein Bewenden hatte.
Der Anwalt desObst. R. v.Bk. in diesem verwickelten Rechtsstreit warder Syndicns der Stadt Stralsnnd, Adam Fabricins, der sich bei Führungdes Processes als ein eben so umsichtiger Jurist, wie später, nachdem der-selbe entschieden und er seinem Patron, der in Schweden war, Vorschlägeüber das Abkommen mit der Tochter des letzten Lehnmanns, der Frauv. Platen machte, als ein eben so rechtschaffener als wvhldenkcnderMann zeigte, wie er denn in der allgemeinsten Achtung stand unddas völlige Vertrauen derjenigen, die mit ihm in Verbindung stan-den, genoß.