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und der Christine Dorothea von Barncko w^vcrheirathet, AIs Letzt-ling der männlichen Nachkommen des Stephan Heinrich v, Bk, starder zn Pvseritz den 26, October 1831 nnd ivard von seiner Wittwebeerbt, die Poseritz (sie starb am -1. Ang, 1813) an einen ihrerSchwestersöhne, Carl Haase vermachte,
Linie zu Silvitz, Erich, der Sohn des Jürgen Bk, undBruder des Marien Bk. auf Knbbelkow, erhielt in der Theilung mitseinen Brüdern Silvitz und die Pcrtinenzen in Dalkcvitz und Charow,kommt von 1631— 67 urkundlich vor, empfing den 22, Fcbr, 1617von dem Hanse Putbns die Belchnnng über Silvitz, war nach einerAufzeichnung seines Ur-Enkcls Henning Ernst v, Bk, mit einer vonU sedom a, d, H, C artzitz vcrheirathct und starb vor December 1676,Er verpfändete den 17. Febr, 1667 seine Besitzung in Silvitz e. p.auf 26 Jahre dem Freiherrn Erdmann Ernst Ludwig zu Putbns,seine Söhne Moritz, Erich Joachim und Heinrich Ernst Bk, verwan-delten diesen Pfandkauf jedoch dnrch Contract vom 7, Decbr. 1676in einen Erbkauf. Der älteste Sohn des Erich, Jürgen Arndt, wardamals bereits wohl schon todt. Von den Söhnen des Erich lebteim Jahre 1766 nur noch Erich Joachim, der damals in Mcklcnburgwohnte; auch von seinen verstorbenen Brüdern lebten Sohne, diesel-ben sind aber weder damals noch später genannt nnd wie es scheintverschollen, Erich Joachim war mit einer v on Depling ans Meklen-burg verhcirathet und zeugte mit derselben die Sohne Franz Jürgen,Köne Ernst nnd Johann Otto v, Bk,, von denen der zweite, KöneErnst, allein Nachkommen hinterließ. Ihm gestattete der Frhr Maltezn Putbns Silvitz e. p. zu rclniren, jedoch daß es die Eigenschafteines Afterlchns des Hauses Putbus behalte, laut deS am 23, Febr,1716 darüber abgeschlossenen Relnitions-Cvntracts, Nachdem KvneErnst den Lehn-Eid geschworen, empfing er zn Putbns den II, Febr,1711 die Belchnnng über Silvitz, — Als Silvitz p. 1676 erblichmit der Herrschaft Putbns vereinigt worden, war das Gehöft KleinSilvitz, bereits im Besitz der Frhrn, zn Putbns, mit demselben verei-nigt worden, jetzt sollte wieder eine Separation vorgenommen undKl, Silvitz mit den nöthigen Gebäuden versehen werden :c. — Sie-ben mehreren Punkten, besonders über die gemeinschaftliche Straße,kam es aber zum Proceß zwischen der Herrschaft Putbus und Köne
Der Bischofs-Noggen :e. 17