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Der Bischofs-Roggen und die Güter des Bisthums Roeskild auf Rügen in erblichem Besitz der Barnekow : und Umriß der Geschichte dieses adlichen, freiherrl. u. gräfl. Geschlechts ; mit einer Siegeltaf.
Entstehung
Seite
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wegen dcs letzter» aber die Confirmation weiter zu ertheilen über-flüssig erachtet, alß dieselbe in oben inscrirtcni Lehnbriefe vor diesemgegeben werden, nnd eS sonst billig, daß er bei der Possession undHebung dcs Bischvsss-Rvgkens im Fürstenthnm gingen so von seinenVorführen anff ihm hcrgcstammet und dcrivirct, noch ferner nach wi^vor geruhig gelassen und gcschntzct werden soll; so haben wir in An-sehung der treuen nnd willigen Dienste, so gedachter Oberster IhrvKönigl, Maytt, unserm allcrgnädigsten Könige nnd Herrn täglich lei-stet und inskünftige noch ferner thun und leisten will, kann und magihm solches nicht verweigern wollen oder können, leihen und reichendemnach ihme, dem Obersten Kiel Christoff von Barnekowcn nndseinen Lcibes-Lehns-Erben seine angestanimcte Erbe nnd Lehne andenen Nalswiekschen Gühter», nnd confirmiren im Nahmen allcr-hvchstgedachten Jhro Königl, Maytt, nnscrs allergnädigstcn Königsnnd Herrn den oben inserirten Lehnbrief in allen seinen PunctenClansnlen nnd Articnlen nnd was sonst Jhro Königl, Maytt, vonRechts wegen zu confirmiren schuldig seyn mögten, lassen, auch ihnund seine mitbcschriebene bei dem Posseß nnd Einhebnng des Bi-schoffs-Rvgkens, so wie derselbe von seinen Vorfahren auf ihn trans-ferirct ist. Jedoch Jhro Königl, Maytt, nnd der Crvhn Schwedenanch männigliches Rechten ohne Schaden, nnd daß er nnd seine Lei-bes-Lchns-Erben die Gnhter nnd Gefalle, so vsst es noht thut nndzn falle kombt, von Jhro Königl, Maytt, Dero Sneccsfvre» am Reich,nach der Sncecssions-Ordnnng und der Crohn Schweden zn Leheirempfangen, und davon thnn nnd leisten, was Mannlehns-Necht nndGewohnheit und obigen Lehnbriess und Concesfioncn gemäß ist, Uhr-knndtlich der hierunter gesetzten eigenhändigen Subscriptiou nnd an-gehängten der Königlichen Regierungs-Jnsiegels, Gegeben auf demKönigl, Schlosse zn Alten Stettin, den vierzehendcn Tag dcs MonatsI^olxua,^ im Jahr nach Christi unsers Herrn nnd Heylandes Ge-bührt ein tausendt nnd im sieben hundertsten,

8.) I, Mellin >».

C, L, Müller von dcrLühne, M, Klinckowström, B, C,Jäger.

B, Schw allen bcrg, M, Lagerström,