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Hand- u. Adressbuch der Geschlechtsverbände u. Stiftungen
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Geschlechtsverbände und deren Entwickelung.

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Gemiith in ihre Lektüre vertieft, zum herzerhebenden Genuas. Es sindgoldene, der Beherzigung des lebenden Geschlechts werthe Worte,die man da in und zwischen den Zeilen liest. Schlichte Gottesfurcht,Treue gegen die Altvordern und Liebe zu den Nachkommen,edelste Pietät für alle Autorität und alle Traditionen reichen sichin ihnen die Hand.

Einzelne Geschlechts-Verbände, selbst noch blühender Familien,gehen bis in das 16., ja bis in das 14. Jahrhundert zurück. So unterandern die der Watzdorff, der Knobeisdorff, der Nostitz, der Ober-lausitzer Sippe Derer von Gersdorff, welche an die 200, Gross undKlein, im Jahre 1527 zu einer Zusammenkunft in Zittau einritten,ohne leider bisher das Band erneuert zu haben, welches sie damalsin so erhebender Weise zu Schutz und Trutz umschlang.

Wohl mag der „Lehnverband zur gesammten Hand"vielfach den Anstoss zum engeren Zusammenschluss gebotenhaben und erscheint derselbe darum auch in denjenigen Territorienwesentlich gefördert, in denen das Lehnsrecht am wirksamsten funk-tionirte. Geschlechtsverband und Lehnsverband decktensich aber keineswegs immer und um so weniger, als die Er-langung der gesammten Hand in den Fällen, in welchen der Lehns-besitz von verschiedenen Lehnshöfen ressortirte, oft mit grossenSchwierigkeiten verbunden war. Das gemeinsame Schild zeichengalt bei Uebereinstimmung des Geschlechtsnamens allgemein als un-trügliches Dokument der gemeinsamen Herkunft, wenn, wie dies viel-fach der Fall, Krieg und Brand die archivalischen Beweismittel ver-nichtet und kein Stammbaum mehr Auskunft über den Zusammenhangder einzelnen Linien zu geben vermochte. Dem Schildvetter, dasweisen die Ueberlieferungen zahlreicher Geschlechtshistorien nach,ward allzeit das herzlichste Willkommen zu Theil und dem Symbolder Stammesehre blieb kein Portal verschlossen, zu dessen Häuptenes sich selbst erhob.

Solch heute manchem von modernem Subjektvismus erfülltenEdelmann sehr seltsam dünkende Anschauung fand ihre Begründungin der hochgradig historischen und korporativen Denkweise jenerfernen Zeit. Welch hohe Auffassung der Stammespflicht denEinzelnen durch's Leben trug, zeigt der Umstand, dass die Mehr-zahl der Stiftungen aus jener Epoche sich dem Verbände in Stammund Schild ausdrücklich anfügt, dass aus den meisten ihrer letzt-willigen Vermächtnisse das Streben hervorklingt, ein Theilbeizutragen zum Ansehen und zu ewiger Wohlfahrt des Ge-schlechts.

Wie auf allen Gebieten des Standeslebens die sogenannte Auf-

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