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der deutschen. Regierungen gebracht, in der von mehreren Regierungen beschicktenVereins-Yersammlung zu Stubbenkammer 1877 endgültig formulirt und endlich in FolgeAntrags der Geschäftsleitung von den deutschen Staatsforstbehörden angenommen.Weitere reife Früchte der Yereinsbestrebungen liegen vor, einerseits in den von demYerein ausgeführten und in dessen Auftrag durch von Baur bearbeiteten und 1879 ver-öffentlichen Untersuchungen über den Festgehalt und das Gewicht des Schichtholzes undder Rinde und andererseits in den im Auftrage des Yereins 1880 von Weise bearbeitetenund veröffentlichen Erhebungen für die Aufstellung von Kiefern-Ertragstafeln.
Organ der Preussisclien Versuchsanstalt ist für die wissenschaftlichen Arbeitendie Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen von Danckelmann, für die Yerwaltungsange-legcnheiten das Jahrbuch der Preussisclien Forst- und Jagd-Gesetzgebung und Verwal-tung von Danckelmann und Mündt.
IV. Die Verwaltung der Forstakademie.
Die unmittelbar unter der Centraiforstbehörde stehende Forstakademie Ebers-walde gehörte mit der ersteren von 1830—1835 zum Ressort des Finanz-Ministeriums(Finanz-Minister von Motz, Maassen), wurde durch Allerli. Cabinets-Ordre vom 26. Ja-nuar 1835 dem Ministerium des Königlichen Hauses (Staats-Minister von Laden-berg bis 1842, Staats-Minister Graf zu Stolberg-Wernigerode bis 1848) überwiesen,ging auf Grund des Allerli. Erlasses vom 17. April 1848 wiederum an das Finanz-Ministerium über (1848 Minister Hansemann, von Bonin, Kühne, — 1849 von Rabe,1851 von Bodelschwingh, 1858 von Patow, 1862 von der Heydt, von Bodelschwingh,1866 von der Heydt, 1869 Camphausen, 1878 Hobrecht) und gehört seit dem 1. April1879 auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 7. August 1878 zum Ministerium fürLandwirthschaft, Domainen und Forsten (Minister Dr. Friedenthal, Dr. Lucius).
Kurator der Forstakademie ist der Oberlandforstmeister von Preussen (1830 vonWintzingerode, neben demselben Geh. Rath Professor Lichtenstein, 1831 Reuss, seit 1863von Hagen).
Die Verwaltung sowohl des Unterrichts als des forstlichen Versuchswesens isteine büreaukratische, dem Direktor der Forstakademie obliegende, (von 1835 bis Herbst1859 Pfeil, von Herbst 1859 bis Herbst 1866 Grunert, seitdem Danckelmann). Sie istgeregelt bezüglich der Unterrichts-Verwaltung durch das Regulativ für die Forstaka-demie vom 5. April 1875 1 ), bezüglich der Verwaltung des forstlichen Versuchswesensdurch die Geschäftsordnung vom 14. März 1872 5 ). Die Leitung der Verwaltung in den
') Danckelmann, Jahrbuch Bd. VIII S. 259.
2 ) Danckelmann, Jahrbuch Bd. IV S. 13G.