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2 (1853) L - Z
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grafen v. veltheim.

Halberstädtschen und Ilildesheinischen, so wie auch in der Altmarkblühte, 1313 das Erb-Kämmerer-Aml und 1514 das Erb-Küchenmeister-Amt des HerzÖgthums Braunschweig, so wie auch das Erb-Schenken-Amt des Stifts Hildesheim erhielt. Aeltere Schriftsteller, von welchennur 11. A. NolLenius genannt sein mag, bringen dieses Geschlecht in dienächste Verbindung mit den einstigen Besitzern der märkischen Graf-schaften Osterburg und Altenhausen, den alten von 931 bis 1236 (vonSiegfried v. Veltheim zu Osterburg bis zu Siegfried II.) vorgekommenenGrafen v. Osterburg, Altenhausen und Arnsburg, welche sich zugleich,wie bekannt, v. Veltheim nannten, führen die eben genannten Grafenals ältere Linie auf und nehmen das Adelsgeschlecht, aus welchem diejetzigen Freiherren und Grafen v. Veltheim entsprossen sind, als jüngereLinie an, welche durch Rotgerus , jüngsten Sohn Werners III., Grafenzu Osterburg, entstand. Diese Annahme hat neuerlich, als man anfingfast alle ältere Angaben in Zweifel zu ziehen, wie die Redaction sehrwohl weiss, mehrere Widersacher gefunden, und für letztere hal Kriegs-rath Wohlbrück (v. Ledeburs Archiv f. Geschichtsk. d. preuss. Staats,III. 1) gar nicht übel gearbeitet. Doch lässt sich, volle Gewissheit wirdschwer zu erlangen sein, auch manches für die älteren Angaben sagen:die jetzigen Grafen v. Veltheim können damit ganz zufrieden geslelltsein, dass das Grafendiplom denselben zur Erinnerung an Werner IV.Grafen zu Osterburg, welcher 1157 seinem Oheim, Albrecht dem Bären,bei der Wiedereroberung von Brandenburg beistand und fiel, den Mittelschild mit dem Wappen der Stadt Brandenburg verliehen hat.

Von den Gliedern des Veltheimschen Adelsgeschlechtes ist Bertram,gest. 1383, erzbischöfi. magdeb. und herzogl. braunschw. Rath, dernächste bekannte Ahnherr der gesaminien jetzigen Sprossen der Familie.Durch Bertraras Enkel, Heinrich und Hans , bildeten sich zwei Linien:Heinrich stiftete die ältere, oder schwarze, Hans die jüngere,oder weisse Linie, welche beide in zahlreichen Gliedern mit grossemGrundbesitz blühen, und zwar die schwarze im Grafen- und Freiherren-,die weisse im Freiherrenstande.

Aus der schwarzen Linie, welche zunächst hierher gehört, warFriedrich August , geb. 1709, gest. 19. April 177 5, von 17471755Präsident des Hofgerichts zu Wolfenbütlel. Sein Benehmen als Mitgliedder Landstände zu Magdeburg und Halberstadt in den Bedrängnissen des7jährigen Krieges wurde dem König Friedrich IL von Preu'ssen von sovortheilhafter Seite bekannt, dass Letzterer demselben eine Staalsminister-slelle antrug, welche anzunehmen die bereits wankende Gesundheitdenselben hinderte. Friedrich August, welcher von 1754 an den be-kannten Park zu Harbke anlegte, hat in Verbindung mit dem Freiherrnv. Münchhausen auf Schwöbber, die Cultur ausländischer Hölzer undPflanzen, zuerst in Deutschland eingeführt und den Sinn für Parkanlagenmehr und mehr geweckt. Der älteste Sohn desselben, August Ferdinand,geb. 18. Sept. 1741, gest. 2. Oct. 1801, war früher ßerglfäuptmannzu Clausthal, zog sich später auf das Gul Harbke zurück und lebte denWissenschaften und der Natur. Nachdem derselbe als Deputirter des