GRAFEN V. STILLFRIED—RATTONITZ. 513
Grafen v. Slillfricd - Hattonitz.
6nl!)0lifd). jprcufjrn.
In Schlesien und Böhmen reich hegüldrt.
Wappen: Schild quergetbeilt mit Mittelschild; die obere Schildesliälfteder Länge nach getheilt, die untere mit Schildesfuss: Schild sonach dreifeldrig.Mittelschild von Gold und Schwärz schrägrechts getheilt iRatienicz, Radienicz, Rat-ionitz). 1 in Roth ein silbernes Schrägkreuz, in jedem Winkel von einer goldenenLilie begleit et (v. Werder und Schlcnz); 2 in Blau ein von Silber und Roth inzwei Reihen, jede zu fünf Feldern, geschnellter, oben und unten mit einem schma-len silbernen Rande eingefasslcr Querbalken (Tscbischwitz). 3 in Silber ein na-türlicher Panther, welcher auf einem schwarzen, mit silbernen Fäden schräge kreuz-weis übergilterlen Schildesfuss nach rechls läuft (Wahlitz). Den Schild umgieblein rother Wappenmantcl mit goldenen Fransen und weissem Futter, und auf derden .Mantel deckenden Grafenkrone erheben sich drei gekrönte Helme. Aus demrechten wächst einwärts der Panther der unteren Schildeshälfte (walditzscherHelm);auf dem mittleren Helme stehen zwischen zwei von Gold und Schwarz mit gewech-selten Tincturen quergelheilten Rüffelshörnern fünf von Gold und Schwarz, dasGold aus-, das Schwarz einwärts, schräg — nicht quer — getheilte Cornetfähn-chen, von welchen zwei rechts, drei links wehen (rattonitzscher Helm), und ausdem linken Helme wächst zwischen einem natürlichen Hirschgeweih von 10 Endeneine vorwärtssehende rothgekleidete Jungfrau empor, mit goldener Leibbinde, offe-nem Halse, weissem Umschlag an den Händen, einem grünen Kranze auf dem Kopfeund fliegendem blonden Haare, welche die Hände über dem Kopfe zusammenhält(werder-schlenzscher Helm). Die Decken des rechten Helmes sind silbern undschwarz, die des mittleren golden und schwarz, und die des linken silbern und rollt.Den Schild halten zwei answärtssehende Leoparden. — Feld 2 ist das Wappen dererloschenen schles. Familie v. Tschischwitz, Tschechwitz, nicht, wie das Geneal.Taschenb. der gräll. Häuser (1848, S. 654) angiebt: Borschwitz. Der geschachleQuerbalken iindet sich auf Zeichnungen des gräflichen Wappens ganz so, wie Sieb-macher (I. 61), unter dem falschen Namen: Chistwitz, angiebt. Zeichnungen desfreiherrlichen Wappens lassen die silberne Einfassung des Querbalkens nicht wahr-nehmen. Das Feld ist überall blau, und doch geben Siebmacher, Sinapius undIL 33