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2 (1853) L - Z
Entstehung
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GRAFEN V. OPPERSRORFF.

Kammerjunker Friederich v. Oertzen (Oertz) in den Grafenstand erhoben,doch starb derselbe 1779 zu Kiel als k. dän. Geh. Rath ohne männlicheNachkommen. Ras demselben verliehene Wappen war ein quadrirterSchild mit gekröntem Mittelschild, welches in Roth die silbernen gehar-nischten Arme des Stammwappens mit dem Ringe, doch ohne Stein,zeigte. Im 1. und 4. goldenen Felde sass auf einem blauen Querbalkenein rolhes einwärtsgekehrtes Eichhörnchen, welches an einer mit denVorderpfoten gehaltenen Nuss frass (Friis); im zweiten blauen Feldeschrill nach der rechten Seite auf silbernem Boden ein silberner Schwan,am Halse mit einer goldenen Krone (Svanow), und im 3. rolhen Feldestand auf einem silbernen Felsen eine rechtssehende silberne türkischeEnte (Wibe). Auf dem Schilde erhoben sich drei gekrönte Helme. Derrechte trug 2 goldene, mit einem blauen Querbalken belegte Büflels-hörner, der mittlere die, Arme des Milleischildes mit dem Ringe, undder linke einen Schwanen-Kopf und Hals, letzteren mit der Krone. DenSchild hielten zwei wilde Männer.

Besitz: die Majoralsherrschaft Ober-Giogau; die MinderstandesberrschaflLoslau in Schlesien.

Wappen: Schild der Länge nach und zweimal quer getheilt, also öfeldrig,mit Mittelschild. Im goldenen Mittelschilde ein schwarzer, gekrönter Adler. 1 und-1 in Rollt der golden gekrönte Kopf und Mals eines einwärtssehenden, silbernenAdlers (Stammwappen). 2 und 3 in Gold ein geharnischter, einwärtsgekehrter Armntil einem blanken Schwerte in der Hand (mit dem Mittelschilde bei Erhebung inden Freiherrensland zugesetztes Wappenbild). 5 in Roth eine etwas schrägrechtsgestellte Sichel mit goldenem Griffe. 6 in Gold eine schräglinks gelegte blaueWeintraube an einem grünen, zweiblättrigen Stiele. Auf dem Schilde erheben sichdrei Helme, von welchen der rechte und mittlere gekrönt sind. Der rechte, zumStainmvvappen gehörige Helm trägt Kopf und Hals des Adlers im I. Felde; dermittlere den schwarzen Adler des Mittelschildes, und der linke, zu Feld 2 und 3

Grafen v. Oppersdorf!".

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