grafen v. ne1pperg.
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Uraltes schwäbisches Rittergeschlecht, welches auch Neuperg, Neup-perg, Nidberg und Nytberg geschrieben wurde und dessen Stammsitz dieBergfeste Neipperg hei Schweigern im ehemaligen Craichgauwar. Gliederdes Geschlechts erschienen schon 1080 bei dem Turniere zu Augsburgund 1119 zu Göllingen. Aus Schwaben verbreitete sich schon frillidas Geschlecht nach Kärnten und Steiermark, wo Gottschalck v. Neid-perg 1276 genannt wird, und von 1548 bis 1586 war die Familie inder Schweiz angesessen und erbaute die Burg Nydberg im CantonSt. Gallen. Die Angabe Einiger, dass das Geschlecht früher auch inSachsen geblüht habe, beruht wohl auf einem Irrthume Valentin Königs,welcher bei Beschreibung der voigtländischen Familie v. Neidberg, dieein ganz anderes Wappen führte und im Anfange des 18. Jahrhundertserloschen ist, in die Genealogie der schwäbischen Familie v. Neipperggekommen sein mag. — Jetzt blüht nur die schwäbische Familie. Ausderselben war Georg, gest. 1395, 1387 Bischof von Chiemsee, undReinhard 1486 Grossmeister des deutschen Ordens zu Mergentheim, gest.1495, und in den Schlachten bei Döffingen, Scmpach und Näfels, amStoss, bei Grandson und Murten sind, den gewöhnlichen Angaben nach,Glieder der Familie gefallen. Vom 17. Jahrhundert an widmeten sichdie Häupter der Familie dem Dienste des österreichischen Kaiserhauses,und das Geschlecht erhielt, mit Stiftung eines Familienvermögens, dieNiederösterreichische Landstandschaft, und das ungarische, so wie helve-tische Indigenat. Der Freiherrenstand kam in der Person EberhardWilhelms , gest. 21. Febr. 1672, in die Familie. Der Sohn desselben,Eberhard Friedrich Freiherr v. N., geb. 17. Febr. 1656, gest. 10. Aug.1725, war k. k. General-Feldmarschall, Gouverneur zu Philippsburg undDirector der schwäbischen unmittelbaren Reichsritterschaft im GantonCraichgau. Der Sohn des Letzteren, Wilhelm Reinhard , k. k. General-Feldmarschall, wurde vom Kaiser Carl VI. 1734 in den Reichsgrafen-stand erhohen, und im Juni 1766 als Personalist vorläufig mit Sitz undStimme in das schwäbische Grafencollegium aufgenommen. Da auchüber diese Familie Gasts lleissige Arbeiten sehr zu beachten sind, sodarf nicht übergangen werden, dass nach diesem Schriftsteller die Er-hebung in den Reichsgrafenstand 5. Febr. 1726 und die Aufnahme indas schwäbische Grafencollegium 1736 erfolgt sein soll. — l)ie Be-sitzungen der Familie besteben in Grundslücken zu Bebenbausen undden vormals unmittelbaren reichsritlerschafllichen Gütern, dem StädtchenSchweigern, den Dörfern Neipperg, Klingenberg und Massenbachhausen,welche 1806, in Folge der rheinischen Bundesacte, der kön. württem-bergischen, und den Ortschaften Adelshofen und Gemmingen, letzteresmit den Freiherren v. Gemmingen gemeinschaftlich, welche der grossherz.badischen Souverainelät, in beiden Staaten grundherrlich, untergeordnetwurden. Die staatsrechtlichen Verhältnisse des Hauses im KönigreichWürttemberg: Standesherrlichkeit im Königreich mit Sitz und Stimme inder ersten Kammer der k. würltemb. Landslände, wurden im Mai 1827festgesetzt, und die Berechtigung zu dem Prädicate „Erlaucht" 1829bei der Bundesversammlung angemeldet.