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20. Juni 1408) ertheilte Ruprecht ihm den Lehenbriefüber die Regalien, den frühsten von solchem Umfang,den man kennt, und zwar sind darunter namentlichaufgeführt: Münze zu Wertheim und Kreuzwertheim,Zölle, Geleit und Juden, die er von Kaiser und Reichzu Lehen hatte und Freiheiten über seine Städte undMärkte, ausgenommen des Königs und des ReichsMannen-Rechte 5 ). Ferner machte derselbe König-Rupert unsern Grafen Johann zu seinem Hofrichter.In dieser Eigenschaft gab er am Hofe zu Heidelberg(22. Oc-t. 1409) 6 ) einen Erlass in den Ansprüchender Edelen Agatha von Hohenfels auf das Dorf West-hofen und einen Theil des Bickenbacher Schlosses.Auch geschieht seiner als Hofrichter in der UrkundeKönigs Rupert Erwähnung, worin dieser (Heidelberg30. Sept. 1409) die Erlaubniss ertheilt, dass GrafThomas zu Rieneck den Grafen Johann von Wertheimzu sich in die Gemeinschaft nehme des Reichslehens,des Zolles zu Lohr, des freien Gerichts und was dazugehöre und der freien Leute 7 ).
Nach Rupert's Tod blieb der Graf Johann II.der pfälzischen Partei getreu. Rupert's Sohn, der
5) Die Ork. im gr. Werth. Aroh. W. U. ß. n. CXXX. Chmel Regest.1. c. p. 160 n. 257S bemerkt dabei, dass in den Registratur-Büchernsich eine doppelte Abschrift der Urkunde finde: nur in der einenstünde: «vsgenommen des Königs vnd des Richs HanneRechte» In der Originalurkunde findet sich der Beisatz.
6) Die Urk. bei Schneider Erbach Gesch. n. LXXXIII. 2. p. 128.2ter Satz.
7) Chmel Regest. Rupert. R. R. p. 175. n. 2810. Cf. Schilter jur. feud.aleman. 339 u. Jäger Grafen von Rieneck S. 14.