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1 (1843)
Entstehung
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Zweiter Abschnitt.

Ungetheilte Grafschaft im vierzehnten Jahrhundert.

»ie «ebrüder Rudolf III. IV. und V.

1306—1355.

a. Die Zeit der Minderjährigkeit.

Als der Graf Rudolf II. von Werlheim aus demLehen geschieden war, fand sich von seinen dreiSöhnen, welche sämmtlich Rudolf hiessen 1 ) und Hin-durch die Beinamen der Aeitere, der Mittlere, derJüngere unterschieden 2 ) wurden, keiner volljährig.Die Mutter Kunigunde führte mit dem edeln HerrnConrad von Hohenlohe die Vormundschaft über diedrei gräflichen Kinder 3 ). Zu den Regierungsgeschäf-ten wurde als Mitvormund heigezogen Conrad Herrvon Bocksberg, welcher Kunigunde, die Schwesterder unmündigen Grafen, geheirathel halte 4 ).

1) Oes Bischofs Julius von Wiirzburg Bericht S. 132. W. IJ. B. n. LXVI.

2) W. U. B. u. LAI1.

3 ) W. U. B. ii. LI\ u. n. I.MI.

4) W. U. B n. I.VI u. I.MI.