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Die Grafen von Valkenstein am Harze und ihre Stammgenossen
Entstehung
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102 Zweite Abtheilung.

und 1282, wo ein Günther Graf von Mühlingen genannt wird*),für den Lindow-Ruppinschen Günther in Anspruch zu nehmen; wie-wohl nicht geleugnet werden kann, dass in den zulelzt erwähntenUrkunden auch der Barbysche Günther bereits zu verstehen ist.

Wenn nun aber eben so angezweifelt der älteste Sohn desBarbyschen Günther es ist, den wir 1299 als Graf Albert von Müh-lingen und Barby bezeichnet finden; ja wenn wir schon im Jahre1271 ihn in der gräflichen Würde finden, also zu einer Zeit,wo sich jener Günther noch Graf von Hüblingen nannte, so müssendoch wohl Verträge zwischen den beiden Zweigen des ArnsteinschenAstes unter einander wegen der Dornburg-Mühlingischen Erbschaf-ten in der Weise Statt gefunden haben, dass vielleicht gegen Ucber-lassung von Gütern auf dem rechten Elbufer an die Grafen vonLindow, Mühlingen den Grafen von Barby verblieb.

Der erwähnte Graf Günther aus dem Barbyschen Geschlechleund nicht aus dem Lindowschen ist es dann auch wohl, den wiram 3. September 1273 zu Dramburg neben und hinter dem EdlenWallher von Arnstein als Grafen Günther von Dornburch genanntfinden **).

Nur Albert, der älteste Sohn Günther's von Barby, nannte sichübrigens Graf***) und auch das nicht immer. Die übrigen Mit

*) Gercken c. d, I. 200. Scheidt vom Adel S. 270. v. Le-debur Neues Allgem. Archiv II. 164.

**) Nobilis viri Waltherus de Arnsten dominus Guntberus comes deDorenborcb. (Gercken c. d. I, 211.)

***) Im Jahre 1271 siegeln die drei Brüder, die nach einer andernUrkunde desselben Jahres in der Reihenfolge Burehard, Walther undAlbert dicti de Barebuge genannt und von der Aebtissin zu Quedlinburgu. a. mit Klein Millingen belehnt werden (Erath c. d. p. 248.), inder umgekehrten Reihenfolge mit Siegeln, die sämmtlicli schildförmigund gespalten sind, in der vordem Hälfte ein halber Adler, in der hin-tern Hälfte eine 7malige Balkentheilung; also mit dem Burggräfl. Mag-deburgschen, Querfurtsehen, Mansfeldschen, Schraplauschen, Valkenslein-schen u. s. w. wesentlich übereinstimmend. Nur darin giebt der Bar-