Die Stammgenossen der Grafen von Valkcnstein. 97
Urkunden ist gerade dieser Zweig des grossen Stammes vorzugs-weise ausgezeichnet*); die Genealogie aber demungeachtet lücken-haft **).
§. 16. Die Grafen und Herren zu Ruppin.
Als den ersten Herrn der Herrschaft Ruppin haben wir jenenGebhard Edlen von Arnstein, den Eegründer des dortigen Domini-kanerklosters anzusehen. Sein Sohn Günther, der sich 1274 zumerstenmal Graf von Lindow nennt, schreibt sich ein Jahr früherdominus Guntherus comes de Rupin ***). Diese ungewöhnlichereBezeichnung findet sich im 14len Jahrhundert mehrere Mal mit demTitel Grafen von Lindow verbundenf); aber auch, nachdem 1373die Grafschaft Lindow auf einige Zeit veräussert worden war, mehrereMal wieder vor ff). Im 15ten Jahrhundert wird es dagegen ge-bräuchlicher, sich Grafen von Lindow und Herren zu Ruppin, sowie zu Möckern zu nennen. Die Frage: ob mit Recht oder Un-recht Ruppin eine Grafschaft zu nennen sei, kann mit demselbenRechte bejahet werden, wie dies mit Lindow und den meisten Graf-schaften der Fall ist, wo der Titel des Geschlechtes auf die Be-sitzung übergegangen ist, ohne Rücksicht darauf, wo das Comitalgelegen hat, dem zuerst das Geschlecht den Grafentitel verdankte.
*) Ins Besondere durch die schätzbaren Mittheilungen in Riedelscod. dipl. I. Hpth. IV. B.
**) So findet z. B. der Gevehardus de Lindowe, den wir als Dom-herrn zu Magdeburg 1295 (v. Ledebur Allgem. Arch, XVII. 183.),1-305 (Scheidt vom Adel S. 274.), 1307 (Leuckfeld antiq prae-monslr. Anh. S. 74) genannt finden, nirgends eine Berücksichtigung.
**#) Gercken cod. dipl. II. 414.
f) Albrecht Grave zu Lindow und zu Ryppyn 1371 (Riedel c. d.I. Hpth. IV. 64,65.), 1373 (ibid. p. 6G.), 1375 (Gcrcken c. d. I. 81.).
ff) 1374, 1376 (Gercken c. d. II, 621, 624. Riedel I. Hpth.IV. 68. 69. 72.)
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