Die Stamm genossen der Grafen von Valkenstein. 93
sich ohne Zweifel auf die abwechselnd verwaltete Grafschaft imNordthüringau, an der Bode, bezieht; dieselbe Grafschaft, der dieGrafen von Dornburg, von Mühlingen, von Lindow, von Barbyden Grafentitel zu verdanken haben.
Somit hat es eine besondere Grafschaft Arnstein nicht gegeben;wohl aber haben Mitglieder des Arnsleinschen Geschlechtes eineGrafschaft verwaltet, wonach sie sich Grafen, und zwar je nachVerschiedenheit ihres Wohnsitzes Grafen von Arnstein, Lindow,Mühlingen &c. nannten.
Es ist mit Unrecht behauptet worden, dass gegen Ende des13tcn Jahrhundert nach dem ohne männliche Nachkommen erfolg-ten Tode Wallhers von Arnstein der Arnsteinsche Zweig erloschensei *). Wir sehen mehrere Glieder dieses Geschlechtes, freilichsärnmtlich geistlichen Standes, noch in das 14te Jahrhundert hinein-reichen, so dass wir sie ungefähr gleichzeitig mit den Valkenstci-nern, die wahrscheinlich durch die Edle Lutgard von Arnstein inden Besitz der Herrschaft gelangt waren, aussterben sehen. Dahingehören Gebhard von Arnstein, der 1295 und 1304 Domherr zuHalberstadt genannt wird**); Walther von Arnstein, den wir 1300und 1305 Domherr zu Magdeburg genannt finden***); ein andererWalther von Arnstein, der 1310 als Deutsch-Ordens-Comthurim Sachsenlande erscheint f), und Günther von Arnstein, der gleich-falls Deutsch-Ordens-Herr, 1310 Bischofsvogt im Samlande, 1311
war (Angeli annal. March. III.); dies Ereigniss in das Jahr 1278 setzend.Walther war nun der letzte, der sich als Graf noch nach der Stamm-burg Arnstein nannte; die Grafschaft ging, da er keine Kinder hatte,auf die Barbysche Linie über.
*) Riedel cod. dipl. I. Hpth. IV. 4.
**) Wiirdtwein nov. subs. dipl. VI. 116. Eckstorm KlosterWalkenried. p. 117.
***) Gercken cod. dipl. VI. 407. Scheidt vom Adel S. 275.f) Wohlbrück Gesch. d. v. Alvensleben I. 136,