Ueber die Grafen von Valkenstcin.
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seinem Enkel Burchard 1319 und 1328 *). Hierbei wollen wir je-doch niclil unerwähnt lassen, dass ganz ähnliche Wappenzusammen-ziehungen von Adler- und Balkenschild gerade in den Harzgegen-den bei mehreren Edlen Geschlechtern sich wiederholen, bei denGrafen und Fürsten von Anhalt, den Grafen von Barby, den Edlenvon Querfurt und von Schraplau, wovon die Veranlassung zu er-mitteln der weiteren Forchung vorbehalten bleibt.
Aber wir finden drittens dies gespaltene Schild auch noch ver-gesellschaftet mit dem einfachen Adlerschilde; und zwar so, dassGraf Otto IV. in den Siegeln von 1303 und 1319, und Graf Bur-chard 1328 und 1332 den einfachen Adler im Hauptschilde führen,begleitet von einem Nebenschildclien mit dem zusammengesetztenWappenbilde; oder dass Graf Burchard 1319 das einfache Adler-schild zum Helmschmucke wählt**). Allein andere Siegel, z. B.des Grafen Otto IV. vom Jahre 1299 und seines Sohnes Otto desDomherrn von Hildesheini vom Jahre 1312 zeigen auch bloss deneinfachen Adler ***). Diesen haben wir demnach, wie aus derBetrachtung der drei verschiedenen Hauplformen unabweisbar her-vorgeht, als das eigentliche Stammwappen der Valkcnsteine anzu-nehmen. Bisher hielt man den Adler für das Arnsteinsche Stamm-wappen; dem pflichten wir gern bei; nicht jedoch so, als ob durcheine Arnsteinsche Erbtochter das Adlerschild erst dem Valkenstein-schen combinirten Wappen beigegeben wäre; sondern weil wirbeide Geschlechter als aus einer und derselben Wurzel hervorge-gangen, als zwei Hauptäste eines genieinsamen Stammes ansehen,was wir in der zweiten Abtheilung näher zu beleuchten habenwerden.
*) Erath Tab. XXXV. No. 7 u. XXXVI. No. 7. Schau mannS. 130.
**) Schaumann S. 130. Kettner Tab. VI. No. 30. ErathTab. XXXI, No. 6. XXXVI. No. 7.
***) Die Siegel No. 2 und 4.