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Die Grafen von Valkenstein am Harze und ihre Stammgenossen
Entstehung
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14 Erste Abtheilung.

den mindesten Schein einer Unächlheit an sich trägt, so sehe ichnicht ein, was im Wege stände, jenen Lantpert für einen Sohn desältern Burchard zu hallen". Wer sieht nicht klar, dass es Wohl-briick gar nicht in den Sinn kommt, die Aechtheit der Urkundeoder die Existenz der Persönlichkeit Lamperls zu bezweifeln; nurseine Zugehörigkeit zu dem hier in Rede stehenden Geschlechteerscheint ihm zweifelhaft; ja er giebt sogar die Möglichkeit desletztern in der Weise dennoch zu, wofür Schauntann mit Bestimmt-heit sich entscheidet. Dies ist nun aber zuverlässig ein Irrthum,während sich gerade das, was Wohlbrück als Vermuthung aus-spricht, vollkommen bestätigt. Lampert v. Yalkenstein, der hierzwischen Rudolph v. Stade, dem bekannten, einen Monat später, am13. März 1144, von den Dithmarsen erschlagenen Grafen, und demals Grafen eben so bekannten Friedrich von Beichlingen genanntwird, mithin eben so wie diese die Grafenwürde bekleidet habenwird, begegnet uns, wenn auch nicht wieder mit dem Zusatz vonYalkenstein, doch unverkennbar als ein und dieselbe Person in an-deren Thüringischen Urkunden; z. B. in einer andern Urkunde des-selben Erzbischof Heinrich von Mainz, wonach am 12. Aug. 1146zu Erfurt als Zeugen genannt werden: Ernestus comes Advocatusejusdem coenobii (der Abtei St. Petri zu Erfurt), Lampertus comes,Fridericus de Bichelingen -') Dieser wiederum unmittelbar vor demGrafen Friedrich v. Beichlingen genannte Graf Lampert war nunaber eben so gewiss ein Bruder des unmittelbar vorhergehendenGrafen Ernst **)., und zwar aus demjenigen Geschlechte, welches

*) Avemann Burggr. v. Kirchberg cod. dipl. p. .3. Auch in an-dern Urkunden Erzbischof Heinrichs vom Jahre 1136 erscheint dieserGraf Lampert. (Wigand Archiv V. 41. 42.)

**) Comes Ernestus et frater ejus Lambertus 1125. (FalkensteinThüring. Chronik II. 48-3); Ernestus et Lampertus 1134 (Leuckfeldantiq. Walkenried. p. 387); comes Ernestus et frater ejus Lambertus1136 (Geschichte der Stadt Göttingen III. 101); comites Ernestus quiet Advocatus et frater ejus Lambertus 1143 (Gudeni cod. dipl. I.