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Die Grafen von Valkenstein am Harze und ihre Stammgenossen
Entstehung
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8 ErsteAbtheilung.

getödtet, erhalten einiges Licht, wenn wir damit die VersicherungLamberts in Verbindung bringen, dass Egino zuletzt von Thür zuThür wandernd seinen Unterhalt sich habe erbetteln müssen.

Wohlbrücks und Schaumanns CS. 9) Annahme, dass Eginovon Conradsburg nur durch diese einzige blutige That in der Ge-schichte bekannt geworden sei, würde hiernach eine nicht unerheb-liche Erweiterung erfahren.

§. 4. Das Kloster Conradsburg.

Woldbrück hält es für sehr wahrscheinlich, dass der er-wähnte Mord des Grafen Adalbert von Badenstedt die eigentlicheVeranlassung gewesen, zur Stiftung der beiden Klöster Conradsburgund Badenstedt; da das Manngeld, welches nach den weltlichen Ge-setzen der Familie des Entleibten gezahlt werden musste, gewöhn-lich, und vielleicht immer zu frommen Stiftungen verwandt wordensei. Der Umstand, dass beide Klöster bald nach jenem Mordevon den Erben des Mörders und des Ermordeten zueiner Zeit gestiftet und einem Orden gewidmet wurden, leitetihn auf diese Vermuthung.

Nun sollte man meinen, dass einer solchen, bloss als Vermu-thung hingestellten, nichts desto weniger aber mit erheblichen Grün-den unterstützten Andeutung nur durch das Gewicht urkundlichenGegenbeweises entgegengetreten werden könnte. Was aber thutSchaumann? Er behauptet (S. 20):dass die Vermuthung, dasKloster sei von dem Sühn- und Manngelde für den Erschlagenengestiftet, sich gewiss als falsch darstellen möchte; denn da diesesder Familie des letzteren gebührte, so hätte diese die Stiftungvollenden müssen, während sie doch allein der Conradsburger Fa-milie zuzuschreiben sei". Wie ist es nun möglich, Wohlbrück sofalsch zu verstehen ? der ja ausdrücklich von beiden Klösternspricht, und Conradsburg von den Erben des Mörders, Badenstedtdagegen von den Erben des Ermordeten aus dem gezahlten Mann-gelde errichten lässt.