Druckschrift 
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
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26 (4)50bey seiner Religion nicht gebräuchliche kirchliche Ceremonien undStatuten, alß das die Evangelische bey den Catholischen Pro-cessionen Graß streuen / Mayen fahren / und Kreutz tragen,verbunden sein / noch jemand der Evangelischen mit dem Sendtbeschweret / sondern seiner Ubertrettung halber von Uns oderunsern Beambten der Gebühr nach angesehen / noch jemandmit solchen und dergleichen Ceremonien, wieder seinen Willengraviret werden/ noch der Evangelische mit Abforderung eini-ger Jurium stolæ wan sie in oder ausser dem Orht ihrer Woh-nung und Pfarr-Kirchen Kinder tauffen lassen/ oder zur Ehedurch ihren Prediger eingesegnet werden/ (wobey wan vonverschiedenen Religionen heyrahten) geschehen / beyderseits Geist-liche / doch ein jeder von seiner Religions-Verwanten / ihre ge-wöhnliche Jura forderen mögen / auch niemand der Evangeli-schen von den Catholischen / mit Kirchen-Meistereyen / unddergleichen Kirchen-Diensten beschweret/ es auch ebener gestaltmit Administration einer jeden Religion üblicher Sacramentenund daran gebührenden Gebührnüssen / gehalten werden; Essollen gleichwohl Unsere Evangelische Unterthanen bey den Ca-tholischen Processionen und wan die Heylige Sacramenten zuden Krancken getragen werden / kein Ergernüß noch Scandalwürcklich geben / und da sie den Catholischen bey den Processio-nen oder Außtragung der H. Sacramenten begegnen/ sich allerBescheidenheit gebrauchen / und denen mit entdecktem Hauptihnen zu Gemüht kommenden Priester und Catholischen gleich-fäls mit entdecktem Haupte Ehre beweisen / oder biß darandieselbe vorüber / in ihren Häussern verbleiben / oder auff dieSeite / oder in ein Hauß gehen.Und weil sich Unsere Unterthanen Unseres alß des Landes-Fürsten Exempel billig zu bequämen / und dahero (ob sie gleichEvan⸗