Druckschrift 
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen
 

(24)50genohmen worden/ daß die jetzt auff gemelten Stifftern vor-handene Catholische unturbirt gelassen/ auch bey den künfftigenVacantien so wol die Catholische / als Evangelische der Præ-benden fähig seyn / und darzu befordert werden können und mö-gen. Jedoch dieser gestalt / daß auß obgemelten acht Stiffternauff vier derselben zum wenigsten das dritte und auff den vierübrigen der vierte Theil mit Catholischen Jungfrawen besetztseyn und bleiben solle; Und dahero auff den jenigen / da anjetzonicht drey oder vier Catholische vorhanden / die erledigte oderresignirte Præbenden an die Catholische so lang / und an dieEvangelische eher nicht vergeben werden sollen / biß daran aufeinem jeden Stifft wenigst drey oder vier Catholische würcklichprovidirt seynd / und ihre Præbenden haben. Und weiln manso gleich/ auff welchen Stifftern der dritt-oder vierte Theil we-nigst Catholisch seyn solle/ nicht entscheiden noch benennen kön-nen/ so soll solches bey denen im Dörstischen Vergleich beliebtenCommissarien ehisten ankunfft in das Hertzogthumb Cleve undGraffschafft Marck unter Ihrer Chur- und Fürstl. Durchl.Durchl. Ratification geschehen / alles jedoch mit diesem außtrück-lichen Beding und Vorbehalt/ daß unangesehen/ daß ein oderander Stifft mit dem dritten oder vierten Theil Catholischen be-setzet/ Ihrer Chur- und Fürstl. Durchl. Durchl. wie auch an-deren Collatoribus frey stehen / und unbenohmen seyn solle / diefolgends vacirende Prabenden ihres Wolgefallens auch an Ca-tholische zu conferiren / dergestalt / daß die Anzahl der Catho-lischen über gemelten dritten und vierten Theil zwarn vermeh-ret / aber nicht geringert werden könne / noch möge. Ebenergestalt bleiben in diesen Stifftern / da die Abtissin / Probstin /und andern Praelaturen / oder Officia, per vota der Stiffts=Jung-frawen erwöhlet werden / die Catholische so wol / als Evangeli-sche /