15 (4) 50an stat eines Interims-Vergleichs / eine beständige / immerweh-rende / auff den allgemeinen Reichs-Frieden gegründte durch-gehende Religions-Verordnung zu Ihrer Chur= und Fürstl.Durchl. Durchl. und dero Unterthanen besserer Beruhigungauffzurichten / in massen demnechst darüber durch die hieruntenbenente Ihrer Chur= und Fürstl. Durchl. Durchl. Räthe aufRatification ferner verabschiedet und verglichen worden / wiefolgt: Daß zwar der angeregte zu Dörsten deßfals auffgerich-teter Vergleich in allen seinen Puncten und Clausulen in seinerWerthe verbleiben/ dabey aber erstlich folgende Erläuterungen/Exceptiones und Limitationes in achtgenommen / und gleich demDörstischen-Vergleich eben / ob sie selbst deme buchstablich ein-verleibt wären/ gültig sein und unterhalten werden sollen.Fürs zweyte / daß deme zufolg die in dem Dörstischen Ver-gleich außbehaltene Kayserliche Commission auff hören / unddarauff nun und zu den ewigen Tagen beyderseits renunciirtsein und bleiben / und dardurch der biß hiehin im Streit gezo-gener Verstand der Reversalen und deren Anno 1647. und 1651.auffgerichteter Vergleichen / so viel das Kirchen und Religions-Wesen betrifft / zwischen beyden Chur- und Fürsten beständiglichverglichen sein solle. Und weilen diese Handlung und Vergleichvon Ihrer Chur= und Fürstl. Durchl. Durchl. dahin gnädigstund wohlmeinendlich angesehen / daß in dem Religions-Weseneine beständige Regul und Richtschnur / umb darüber ins künftig festiglich zu halten / und keinen einigergestalt zu beschwerenvorgeschrieben und eingerichtet werde. Dabey aber IhreFürstl. Durchl. zu Neuburg rc. vorgeschlagen / und gerne gese-hen hätte / daß es dißfals nach Anlaß des mehrgedachten Dörsti-schen Interims=Vergleichs / bey dem Instrumento Pacis unddessen Verordnung / fortan allerdings und beständig mögtegelaſſen
Druckschrift
Neben-Recess zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Friederich Wilhelmen // Marggrafen zu Brandenburg // des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn // Herrn Philip Wilhelmen // Pfaltzgrafen bey Rhein ... über den Punctum Religionis, und andere Geistliche Sachen in denen Gülischen Clevischen und angehörigen Landen
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