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Fuder Wein. Als die Conventualen in derReformationszeit aus einander gingen, zog derGraf Michael III. als Landesherr dasselbe ein.
b) Das Cistercienser Kloster Brombach. DieWertheimer Grafen übten darüber die Hoheits-rechte aus, den Blutbann, das Geleit, die Schaz-zung und OefFnung: ausserdem nahmen sie nochFrohn, Lager, Dienste und Atzung in Anspruch.Bei jedesmaligen Todesfalles des Abtes nahmder Graf von Wertheim bis zur Wahl desNachfolgers die Schlüssel des Klosters in Em-pfang. Mit Hülfe des Abts Clemens Leyser,der in der Reformationszeit zur protestantischenLehre überging, säcularisirte der letzte Grafvon Wertheim das Kloster und verwandte dieEinkünfte für Schulen und Kirchen des neuenGlaubens.
c) Das Carlhäuser Kloster Grünau. Auch überdiese Carthause hatten die Grafen von Wert-heim dieselben Hoheitsrechte wie hei Brombach.Das Kloster hatte auch dasselbe Schicksal:jedoch war es durch die Fahrlässigkeit undden Verfall der Sitten seiner Mönche sehr inseinem Vermögen heruntergekommen, so dassbei der Säcularisation durch Graf Michael III.die Einkünfte ziemlich unbedeutend waren.
d ) Die P r o p s t e i regulirter Chorherrn vom hl.Augustin zu Triefenstein. Die Hoheits-rechte des Wertheimischen Grafen über diesesKloster wurden durch den Bischof von Wiirz-burg bestritten und siegreich behauptet. Je-