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1 (1843)
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Maria, welche den Grafen Eberhard Schenk vonErbach geheirathet und hei ihrer Verehelichung nichtauf ihr Erbrecht verzichtet hatte, sondern im Gegen-theil behauptete, dass ihr die Hälfte von Breuberg zu-gesichert worden, processirte lange mit Wertheim. Sienahm den 6. Theil der Bisitzungen ihres Vaters Mi-chael II. in Anspruch. Das Reichskammergericht ent-schied (im J. 1549), dass sie den 6. Theil der Graf-schaft erhalten sollte. Endlich den 12. Februar 1551ward die Sache dahin verglichen 43 ): Die Gräfin Mariavon Erbach verzichtet mit Bewilligung ihrer SöhneGeorg, Eberhard und Valentin auf ihr durch den Aus-spruch vom J. 1549 bestätigtes Erbrecht, doch nur sofern und so lange, als Graf Michael III. von Wert-heini lebe oder männliche Leibeserben hinterlassenwerde: sey dieses nicht der Fall, so solle die genannteGräfin Maria oder deren männliche Erben und Nach-kommen die Hälfte der Herrschaft Breuberg und dashalbe Dorf Remlingen (das Fuldaische Lehen) be-kommem, sogleich auch gegen Gelobung des Burg-friedens, das Oeffimngsrecht auf Breuberg haben. Wert-heini versprach die lehensherrliche Bewilligung vonFulda zu diesem Vergleich zu erwirken' 44 *).

Auch von dem Grafen Georg II. meldeten sichTöchter mit Erbansprüchen. Maria war an Friedrichvon Schwarzenberg vermählt (J. 1529). In dem Hei-

43) Schneider Erbach. Historie S. 153 — 157. Pütter S. 61 fl. Ge-schichte der Grafschaft Erbach. S. 67.

44a)Schneider a. a. 0. S. 157 u. 165 u. die Utk. CLXX1V. 3. v. 16.Juni 1552.