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ihre Ansprüche eintreten. Kaiser Karl V. bestätigte20. Juni 1532 diesen Vertrag 40 !.
Sodann kamen die fünf Töchter des Grafen Mi-chael II. Drei von denselben, Wandala, Ursula undMagdalena, welche Klosterfrauen waren, und schonwährend der Lebzeiten ihres Vaters über die geringeLeibzucht von zelm Gulden für jede von ihnen Be-schwerden geführt hatten, forderten nach Michael's II.Tod, als unverziehene Töchter, ihr väterliches Erb-theil. Sie liessen sieb durch einen Vertrag, den dieVormünder Michael's III. (6. Dec. 1531) mit ihnenerrichteten, befriedigen. Sie erhielten jede 30 Guldenjährliche Leibzucht, mit dem Vorhehalt ihrer Erbge-rechtigkeit auf die Grafschaft Werlheim, wenn Michael III.ohne Leibeserben versterben sollte 41 ).
Die beiden vermählten Töchter Michael's II. liessensich nicht so wohlfeilen Kaufs abfinden. Martha, welchean den Grafen Wolfgang von Castell vermählt war,verglich sich (22. Fehr. 1536) dahin, wie früher dieGräfin Amalia von Nuenar: sie erhielt 2000 Guldenausgezahlt, wogegen sie ihre Erbansprüche dem GrafenMichael übergab, jedoch mit der Clausel, dass beiErlöschung des Wertheimischen Mannsstammes, sie undihre Erben wieder ihre Erhansprüche erhielten, undder Amtmann von Breuberg schon jetzt darauf ver-pflichtet werde, ihnen zu ihrem Antheil von Breubergbehülflich zu seyn, wenn dieser Fall eintrete 42 ).
10) Weitheim. Gegenb. Hoc. 52. fol. 86. Pütter Revisionslibell S. 60.nach den Processacten im grätl. Wertheim. Archiv.
41) W. U. B. n. CCXX1I. Vgl. Pötter I. c.
42) W. U. B. n. CCXXV. Pütter 1. c. ,S. 61.