Druckschrift 
1 (1843)
Entstehung
Seite
326
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erklärte, ging- die Gräfin Barbara im Namen ihresSohnes (4. Juli 1552) eine Verbindung ein, wornachden Verbündeten das Oeffnüngsrecht in allen Städten,Schlössern und Flecken der Grafschaft Wertheim zu-gestanden ward 3;: ). In einem Schreiben des GrafenMichael (vom 12. März 1553) an den Herzog Chri-stoph von Würtemberg, von welchem vielleicht einschiedsrichterlicher Spruch erwartet wurde, tliat er dar,dass die Criminal-Justiz zu Hartheim Wertheim zuge-hörte als Reichslehen, und dass das untere Schlossin dem genannten Städtchen kein Würzburgisches Lehen,sondern Wertheimische Pertinenz sey 39 ).

Der Grafschaft Wertheim drohte zur Zeit derMinderjährigkeit Michael's III. eine gänzliche Zerstücke-lung, indem »unverziehene Töchter" der vorhergehen-den Grafen auftraten und Erbansprüche erhoben.

Zuerst trat des Grafen Wilhelm von WertheimTochter Amalia, Gemahlin des Grafen Wilhelm vonNuenar, auf, welche als Michael's H. Schwester diehalbe Grafschaft in Anspruch nahm. Sie ward durchdie Wertheimischen Vormünder (Moni, nach Palm.1532) durch einen Verlrag befriedigt, wornach siezweitausend Gulden in Geld und jährlich zwei FuderWein erhielt, aber ihre Ansprüche auf die Erbschaftan die Grafschaft aufgab, jedoch mit dem Vorbehalt:n dass, wenn Graf Michael III, ohne männliche Leibes-erben abgehen sollte, sie und ihre Erben wieder in

38) W. U. B. n. CCXXXI.

39) Worth. Gegenbericht Doc. 39. fol. 37.