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klärt Graf Michael, dass seine Vorfahren von undenk-licher Zeit her und ohne Widerstreit viel längere ZeitReichsgrafen gewesen, als die Bischöfe von Würzburgsich Herzoge von Franken geschrieben. (Sie thatendieses erst von der Mitte des 15. Jahrhunderts an).Zu keiner Zeit hätten die Grafen die Anschläge an Geldund Leute, d. i. ihr Kriegscontingent, anders dem Reichebeigetragen, als unmittelbar selbst: wäre die GrafschaftWertheim in dem Herzogthum Franken begriffen ge-wesen, so hätten sie an den Herzog ihre Beiträgegeben müssen, was nie geschehen sey. Es liege dieGrafschaft Wertheim nicht im Stift Würzburg, sondernin dem fränkischen Kreis. Daher komme es auch, dassin des Reichs goldenen Bullen und Ordnungen bei derBestimmung, wann die Kurfürsten zur Kaiserwahl nachFrankfurt ziehen, wer und wie man dieselben geleitensolle, auch die Grafen von Wertheim unter den da-selbst genannten Reichsgrafen namentlich aufgeführtwürden, wie auch in der Eintheilung Deutschland's inKreise. Die Grafen von Werlheim könnten nur vorden Kaiser und seinem Hofgerichte zu Recht belangtwerden, und unter ihren Reichslehen sey namentlichder Klosterschirm begriffen. Daher habe auch derGraf von Wertheim von den in seiner Grafschaft ge-legenen Klöstern die Reichssteuer erhoben: so hätteauch Brombach dem Grafen die gemeine Türken-pfenning-Steuer bezahlt. Daher komme es, dass derdem Kloster Brombach zugehörige Hof in Würzburgnie an den Bischof Steuern bezahlt habe. Noch kürz-lich im Jahre 1542, als die Grafschaft Wertheim imTürkenkrieg 15 Pferde, einen Wagen und 75 Knechte
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