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Der Carthause Grönau, wo durch Sittenlosigkeitund Verschwendung der Mönche die Zucht gesunkenund das Vermögen zum Theil vergeudet worden war,wurden ihre Gefälle und Renten in der Stadt Wert-heim entzogen und dieselben dem dortigen Spital ge-schenkt 32 ): sodann liess Michael ein Notariats-Instru-ment über die der Grafschaft Wertheim über die CarthauseGrünau zustehenden Hoheitsrechte aufsetzen, und sichdarüber auch von dem damaligen Prior des Klosters eineAgnition ausstellen (20. Juli 1548). In jenem Instru-mente war auch enthalten: » dass zwar dem Kloster un-verwehrt seyn solle, Novizen aufzunehmen; jedoch dürfedies nur geschehen mit Wissen und Willen der Herr-schaft zu Wertheim, als des Klosters Schutz- und Schirm-herrn." Einstweilen wurde um ein geringes Geld dieFrohne auf etliche Jahre nachgelassen 33 ).
Auf die Beschwerden, welche darüber der Würz-burger Bischof Melchior von Zobel auf dem Reichstagzu Augsburg (1550) erhob, reichte der Graf Michaeleine Erwiderungsschrift (1555 Ocl. 8.) ein, worin erbehauptete, dass seine Schritte nichts Gesetzwidrigesenthielten 3 ").
Nachdem die Behauptung des Bischofs als unrichtigzurückgewiesen worden, dass die Klöster Brombachund Grünau in dem Würzhurger Distrikt und innerhalbdes Bezirks des Herzogthums Franken gelegen, er-
32) Urk. im Grünauer Kloslerarchiv v. J. 1557, worin Graf Ludwigvon Stollberg die Schenkung des Grafen Michael HI. bestätigt.
33) Urk. im Grünauer Kloster Archiv.
34) Wertheim. Gegenber. Doc. 25. fol. 29 — 39.