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hiess, gegen die Verfügung desselben. Der Processwährte noch lange und Johann der Sohn der Dorotheaund des Landgrafen Friedrich von Leuchtenberg, derStiefsohn des Grafen Asmus, half sich gegen Philipp'sSohn, den Grafen Reinhard von Rieneck dadurch, dasser die genannten Aemter (1506) dem Stifte Würz-burg lehenbar machte. Nach dem Aussterben der HäuserRieneck und Leuchtenberg kamen die Aemter anWürzburg 29 '').
Graf Michael hatte seit dem Jahre 1509 alleWertheimischen Besitzungen in seiner Hand vereinigt.Von seiner frühern Geschichte und seinen früherenVerhältnissen wird noch nachträglich bemerkt, dass ereine Zeit lang als Vizdom des Pfalzgrafen zu Ambergthätig war, und in dieser Eigenschaft (Dinstag nachExaudi 1494) für das Kloster Michelfeld eine Urkundegab 30 ); ferner, dass er mit den Gebrüdern GrafenThomas und Johann von Rieneck (4. Juni 1497)einen Vertrag schloss, worin diese die ihnen vondem Grafen Johann III. von Wertheim heimgefalleneErbschaft abtraten 31 ); sodann, dass er sich mit demBischof Lorenz von Würzburg verglich in Streitigkeitenüber Michelried und Triefenstein, Jurisdiction be-treffend, und über den Wildbann zu Remlingen (Oct.1505 und Januar 1509) 32 ). Die vielfachen Streitig—
29b)Vgl. darüber die nähern Nachweisungen: Schultes histor. Schriften
S. 152 fl.
30) Monum. Boic. T. XXV. p. 501.
31 ) Urk. im gr. Werth. Archiv. W. U. B. n. CGI.
32) 3 Urkk. im gr. Werth. Arch. Die eine Urk. v. 10. Oct. 1505 überden Wildbann in Beinlingen ist gedr. im Werth Gegenber. l)oc. 33.fo . 49.