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so verwickelt, dass man nicht sogleich zur Entschei-dung kommen konnte. Es wurden dafür noch einigeZusammenkünfte in Heilbronn und Heidelberg bestimmt:eine Menge Schriften für und gegen wurden gewech-selt 17 j: und doch kam man nicht zu Beschluss. DieSache, welche der Graf Michael vor dem westphälischenheimlichen Gerichte verhandelt haben wollte, dessenCompetenz der Bischof für seine Person bestritt, wurdesodann an den römischen König Albrecht H. gebracht,der entscheiden sollte, ob die Ladung des Freigrafenund das Yehmgericht für den Bischof eine verbindlicheKraft habe. Albrecht entschied nicht, sondern verwiesdie Sache an den Kurfürsten von Köln, der als Her-zog in Westphalen und als wissender Fürst an desKaisers Statt wohl wissen werde zu entscheiden 18 ).Zuletzt kam die Sache wieder an den Pfalzgrafen zu-rück, ohne dass eine endliche Entscheidung erfolgte.Um die Würzburger Lehen nicht einzubüssen, versöhntesich Michael's Sohn, der Graf Wilhelm von Wertheim,mit dem Bischof und gab ihm in einem förmlichen Re-vers das Gelöbniss, nichts gegen ihn und sein Stiftunternehmen zu wollen (1439) 19 ).
Während des Processes ward der Bischof voneinem seiner Gläubiger, dem Ritter Hans von Hirsch-horn, (der auch Leute von dem Wertheimer GrafenMichael zur Beihülfe hatte) 20 ), mit Gewalt der Waffen
17 ) W. U. B. n. CLXXIII. nach der Ork. im f. I.öWenstein. Rosenberg.
u. im bischötl. Würzb. Archiv.
18) Stumpf Denkw. der frank. Gesch. Hft. I. S. 10019} W. ü. B. n. CI.XXIV.
20) Kriess S. 764.